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Was Sie über die CSRD-Berichterstattung ab 2025 wissen müssen (Aktualisiert Juni 2025)

Verfasst von
Camille Charluet - Climate Tech & ESG Writer
June 5, 2025
5
min. Lesezeit

Was Sie über die CSRD-Berichterstattung ab 2025 wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ihren Anwendungsbereich erweitern und für rund 39.000 zusätzliche Unternehmen in Europa verpflichtend. Während der Omnibus-Vorschlag den Anwendungsbereich der CSRD ändern könnte, sollten Unternehmen dennoch davon ausgehen, dass sie betroffen sind, bis die EU endgültige Entscheidungen trifft.

Wenn Ihr Unternehmen betroffen ist – entweder direkt oder durch Anforderungen der Wertschöpfungskette – ist es jetzt an der Zeit, die Kontrolle zu übernehmen. Die Einhaltung der CSRD ist ein komplexer, zeitaufwändiger Prozess, der sorgfältige Planung und Umsetzung erfordert. Nicht nur drohen bei Nichteinhaltung hohe Geldstrafen, sondern es kann auch den Ruf Ihres Unternehmens schädigen und Beziehungen zu Stakeholdern belasten. 

Der Versuch, die CSRD-Berichterstattung manuell in Tabellenkalkulationen zu verwalten, birgt ein weiteres Risiko, da Fehler und Lücken wahrscheinlicher sind. Effektive Vorbereitung bedeutet nicht nur, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen – es geht darum, Ihr Unternehmen für den Erfolg in einer zunehmend nachhaltigkeitsorientierten Welt zu positionieren.

89 % der Investoren berücksichtigen nun Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) in ihren Entscheidungen. Verbraucher sind bereit, fast 10 % mehr für nachhaltig beschaffte Waren zu zahlen. Und 67 % der Mitarbeiter bevorzugen es, für umweltbewusste Unternehmen zu arbeiten. Dies zeigt, dass Nachhaltigkeit nicht mehr nur ein „Nice-to-have“ ist, sondern ein wesentlicher Bestandteil für den langfristigen Geschäftserfolg. 

Tatsächlich sollten Unternehmen nicht warten, da EU-Führer wie MdEP Kira Marie Peter-Hansen Unternehmen drängen, weiter voranzuschreiten - denn langfristige Erwartungen an ESG-Daten werden bestehen bleiben.

Dieser Artikel bietet einen Crashkurs, wie Sie sich ab 2025 auf die CSRD vorbereiten können. Wir werden auch darauf eingehen, wie Nachhaltigkeitsmanagement- und Compliance-Software die Einhaltung der CSRD vereinfachen, die Genauigkeit verbessern und den Berichterstattungsprozess beschleunigen kann. 

Kurzer Rückblick: Für wen gilt die CSRD?

Die CSRD wird schrittweise basierend auf Unternehmensgröße, Umsatz und Standort eingeführt. Hier ist ein Überblick über den Zeitplan und die Kriterien:

2024: Große Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen

Am 1. Januar 2024 trat die Richtlinie für rund 11.000 Unternehmen in Kraft, die bereits ihrem Vorgänger, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), unterliegen. Diese Unternehmen werden ihre ersten Berichte im Rahmen der CSRD im Geschäftsjahr 2025 einreichen.

2025: Große Unternehmen

Im Jahr 2025 wird die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung für mehr europäische Unternehmen als je zuvor eingeführt. Große Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen, müssen die CSRD einhalten, wobei ihre ersten Berichte 2026 fällig sind:

  • 250+ Mitarbeiter
  • €50+ Millionen Nettoumsatz
  • €25+ Millionen Vermögenswerte

Hinweis: Der Omnibus-Vorschlag empfiehlt einen neuen Mitarbeiterschwellenwert von 250+ Mitarbeitern und eine Berichtsverzögerung von zwei Jahren.

2026: Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (SMEs)

Im Jahr 2026 wird die CSRD weiter auf börsennotierte SMEs ausgeweitet, mit ihren ersten Berichten, die 2027 fällig sind. Dies umfasst kleinere Unternehmen, die zwei dieser Schwellenwerte erfüllen:

  • Kleine Unternehmen: 50–249 Mitarbeiter, €10–50 Millionen Umsatz, €5–25 Millionen Vermögenswerte
  • Mikrounternehmen: 10–49 Mitarbeiter, €900.000–€10 Millionen Umsatz, €450.000–€5 Millionen Vermögenswerte

Hinweis: Der Omnibus-Vorschlag empfiehlt, alle Berichtspflichten für SMEs abzuschaffen.

2028: Große nicht-europäische Unternehmen

Schließlich müssen im Jahr 2028 nicht-europäische Unternehmen mit bedeutenden Operationen oder Marktlistungen in Europa die CSRD einhalten, wobei die ersten Berichte 2029 fällig sind.

Was das CSRD-Mandat 2025 für Ihr Unternehmen bedeutet

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Die Frist 2025 für die erste Gruppe von Unternehmen, die der CSRD-Compliance unterliegen, markiert einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zu einer transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Rund 11.000 Unternehmen werden ihre ersten CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen, die alle einer begrenzten Prüfungsbescheinigung unterzogen wurden.

Diese Berichte bieten eine Fülle von Einblicken und setzen einen Maßstab für Unternehmen, die sich in den komplexen Anforderungen der CSRD zurechtfinden müssen. Hier ist, was wir von diesen ersten Berichten erwarten:

1. Mehr Klarheit zu EFRAG-Richtlinien

Trotz der EFRAG, die detaillierte Richtlinien zur Bewältigung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) bereitstellt—dem Leitrahmen für die CSRD—haben viele Unternehmen Schwierigkeiten, sie aufgrund ihrer Komplexität zu interpretieren. 

Tatsächlich finden 83% der Unternehmen die Erfassung genauer Daten zur Erfüllung der CSRD-Anforderungen als große Herausforderung, und 29% der Unternehmen fühlen sich unvorbereitet auf ESG-Datenprüfungen. 

Die Veröffentlichung der ersten Berichte im Jahr 2025 wird reale Beispiele dafür liefern, wie Unternehmen diese Standards interpretiert und angewendet haben, um Grauzonen zu entschlüsseln und praktische Präzedenzfälle zu schaffen.

2. Nützliche Best Practices

Diese Berichte werden zeigen, wie führende Unternehmen in verschiedenen Branchen Nachhaltigkeitsangaben angehen. Von der Herangehensweise an doppelte Wesentlichkeitsbewertungen bis hin zur Tiefe klimabezogener Offenlegungen und sozialer Governance-Überlegungen werden wir wertvolle Einblicke gewinnen, was in der CSRD-Berichterstattung funktioniert—und was nicht.

Wenn Sie nicht auf die ersten Berichte warten können, schauen Sie sich einige herausragende Beispiele von CSRD-Berichten an, die durch mehr als nur Compliance beeindrucken.

3. Branchenspezifische Ansätze

Die Vielfalt der Unternehmen, die der CSRD unterliegen, bedeutet, dass wir branchenspezifische Interpretationen der Richtlinien sehen werden.

Während branchenspezifische ESRS-Berichtsstandards und Offenlegungen für Nicht-EU-Unternehmen erst am 30. Juni 2026 erwartet werden (und möglicherweise ganz gestrichen werden, wenn der Omnibus-Vorschlag angenommen wird), sollten diese ersten Interpretationen Unternehmen helfen, ihre Nachhaltigkeitsstrategien und Berichte auf das abzustimmen, was in ihrer Branche erwartet werden könnte—und den Weg für eine standardisiertere Berichterstattung in den kommenden Jahren ebnen.

4. Lektionen aus den begrenzten Prüfungsbescheinigungen

Die ersten CSRD-konformen Berichte werden auch einen Einblick geben, wie Prüfer begrenzte Prüfungsprozesse anwenden. Dies wird Unternehmen, die noch ihre Berichte vorbereiten, über potenzielle Prüfungsfallen und das zu erwartende Prüfungsniveau informieren.

5. Herausforderungen und Chancen für SMEs

Für kleinere Unternehmen, die in den späteren Jahren unter das CSRD-Mandat fallen, werden die Berichte von 2025 eine Art Probelauf darstellen. Sie bieten die Möglichkeit, von den Erfolgen und Misserfolgen größerer Organisationen zu lernen und einen klareren Fahrplan für ihre eigenen Compliance-Bemühungen zu erhalten. Beachten Sie, dass die Stop-the-Clock-Initiative der EU voraussichtlich die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Welle 2 um zwei Jahre verzögern wird.

Fragen, die Sie sich stellen sollten, um die CSRD-Berichterstattung zu starten

Wenn Sie sich fragen, wie gut Sie derzeit auf die CSRD vorbereitet sind, können Ihnen die Beantwortung der folgenden Fragen mehr Klarheit über Ihr CSRD-Bereitschaftsniveau und die nächsten Schritte geben, die Sie unternehmen müssen:

  1. Was sind Ihre aktuellen Berichterstattungspraktiken?
    • Erstellen Sie bereits Nachhaltigkeitsberichte?
    • Wie gut sind Ihre bestehenden Berichte mit ESRS abgestimmt?
    • Welche Systeme oder Prozesse haben Sie zur Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten?
  2. Was sind Ihre aktuellen Nachhaltigkeitsziele?
    • Haben Sie messbare Ziele für die ESG-Leistung gesetzt?
    • Sind diese Ziele wissenschaftsbasiert, durch umsetzbare Pläne gestützt, und wie verfolgen Sie den Fortschritt?
  3. Verstehen Sie die CSRD-Anforderungen?
    • Sind Sie mit dem allgemeinen CSRD-Rahmen vertraut, einschließlich Fristen, Berichtsformaten und Prüfungsanforderungen?
    • Welche Ressourcen oder Teams benötigen Sie, um diese Anforderungen zu erfüllen?
  4. Wie werden Sie allgemeine Offenlegungen angehen?
    • Haben Sie sich darauf vorbereitet, die Anforderungen von ESRS 2 für allgemeine Offenlegungen zu erfüllen, wie z.B. die Governance-Struktur Ihres Unternehmens, das Geschäftsmodell und die Nachhaltigkeitspolitik?
  5. Welche themenspezifischen Offenlegungen sind für Ihr Unternehmen relevant?
    • Haben Sie eine doppelte Wesentlichkeitsbewertung durchgeführt, um die für Ihre Geschäftstätigkeit wesentlichen Umwelt- (ESRS E), sozialen (ESRS S) und Governance-Themen (ESRS G) zu identifizieren?
    • Welche Daten müssen Sie für diese themenspezifischen Offenlegungen sammeln, und wer wird dafür verantwortlich sein?

5 Schritte zur Vorbereitung auf die CSRD im Jahr 2025

Jetzt, da Sie eine bessere Vorstellung von Ihrem Bereitschaftsniveau haben, finden Sie hier fünf praktische Schritte, um Ihr Unternehmen durch den Compliance-Prozess zu führen (bevor es zu spät ist):

1. Bauen Sie Ihr Nachhaltigkeitsteam auf und engagieren Sie einen Prüfer

Beginnen Sie mit dem Aufbau oder der Erweiterung Ihres Nachhaltigkeitsteams, um den CSRD-Compliance-Prozess zu leiten. Abhängig von der Größe Ihres Unternehmens kann dies die Einstellung oder Schulung von Fachleuten mit Fachwissen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassen. Dieses Team ist verantwortlich für die Koordination des CSRD-Compliance-Prozesses, von der Erfassung von ESG-Daten bis zur Erstellung prüfungsbereiter Berichte.

Wir empfehlen, so früh wie möglich einen unabhängigen Prüfer, der mit der CSRD vertraut ist, zu engagieren. Prüfer können während des gesamten Berichterstattungsprozesses Anleitung bieten, um sicherzustellen, dass Ihre Berichterstattung den neuesten Standards entspricht.

2. Führen Sie eine doppelte Wesentlichkeitsbewertung durch

Die doppelte Wesentlichkeitsbewertung ist der erste Schritt im CSRD-Berichterstattungsprozess. Sie hilft Ihnen, die ESRS-Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, die in Ihren Bericht aufgenommen werden sollten. 

Beginnen Sie mit der Identifizierung potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs), validieren Sie sie mit Stakeholder-Input und ordnen Sie sie den entsprechenden ESRS-Unterthemen zu. Priorisieren und bewerten Sie diese IROs, um festzustellen, welche Themen in Ihren Bericht aufgenommen werden müssen. Dieser Schritt stellt sicher, dass sich Ihr Unternehmen auf die relevantesten, wirkungsvollsten Themen konzentriert.

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3. Ausrichtung an den ESRS

Beginnen Sie mit der Datenerfassung für alle wesentlichen Themen, die in Ihrer doppelten Wesentlichkeitsbewertung identifiziert wurden. Arbeiten Sie mit Abteilungen wie Finanzen, Recht, Personal und IT zusammen, um genaue Datenpunkte zu sammeln. 

Stellen Sie sicher, dass Sie auch ESRS 2-Daten einbeziehen, die allgemeine Berichterstattungsprozesse abdecken und unabhängig von der Wesentlichkeit offengelegt werden müssen. Eine ordnungsgemäße Ausrichtung an den ESRS stellt sicher, dass Ihr Bericht umfassend und konform ist.

4. Entwerfen und strukturieren Sie Ihren Bericht

Bereiten Sie Ihren Nachhaltigkeitsbericht vor, indem Sie dokumentieren, wie Ihre doppelte Wesentlichkeitsbewertung durchgeführt wurde und welche wesentlichen Themen hervorgegangen sind. Erwägen Sie, eine Wesentlichkeitsmatrix einzufügen, um die Ergebnisse visuell zusammenzufassen. 

Ihre ESRS-Nachhaltigkeitserklärung sollte ein eigener Abschnitt innerhalb Ihres Managementberichts sein, der in vier Schlüsselbereiche in dieser Reihenfolge gegliedert ist:

  1. Allgemeine Offenlegungen (ESRS 2)
  2. Umweltbezogene Offenlegungen (ESRS E1-E5)
  3. Soziale Offenlegungen (ESRS S1-S4)
  4. Governance-Offenlegungen (ESRS G1)

Die Organisation Ihres Berichts auf diese Weise stellt sicher, dass er den CSRD-Anforderungen entspricht und leicht zu folgen ist.

5. Reichen Sie Ihren Bericht zur Prüfung ein

Bevor Sie den Bericht endgültig einreichen, erwägen Sie, einen 'Probelauf' durchzuführen, um eventuelle Compliance-Lücken zu identifizieren und zu beheben. Dieser Testbericht kann helfen sicherzustellen, dass Ihre endgültige Einreichung robust und bereit für die Prüfung ist. Nach der Fertigstellung reichen Sie Ihren Bericht bei einem unabhängigen Prüfer ein. Dieser wird Ihre Daten überprüfen, die Konformität bestätigen und bei Bedarf Feedback geben.

Die richtige CSRD-Software bringt Sie einen Schritt weiter

Wie Sie sehen, ist die CSRD-Compliance keine einfache Aufgabe und nichts, was Sie in letzter Minute angehen können. Vom Durchführen doppelter Wesentlichkeitsbewertungen bis hin zur Datenerfassung für 1.100 potenzielle Datenpunkte und der Erstellung prüfungsbereiter Berichte ist der Prozess sowohl komplex als auch zeitaufwändig. 

Fügen Sie drohende Fristen, steigende Anforderungen an Transparenz von Stakeholdern und den Aufruf an Unternehmen hinzu, ESG-Risiken und -Chancen in ihre langfristigen Strategien einzubeziehen, und die Einsätze waren noch nie höher.

Die gute Nachricht ist, dass die Erreichung der CSRD-Compliance nicht überwältigend sein muss. Deshalb wenden sich viele zukunftsorientierte Unternehmen an Nachhaltigkeitsmanagement- und Compliance-Software wie Coolset, um den Prozess zu vereinfachen und zu rationalisieren. 

Mit Coolset können Unternehmen die Datenerfassung automatisieren, Teamarbeit koordinieren und prüfungsbereite Berichte erstellen, die den CSRD-Standards in Wochen statt Monaten entsprechen. Durch die Reduzierung manueller Arbeit verringert Coolset das Fehlerrisiko und stellt sicher, dass Ihr Unternehmen auf Kurs bleibt.

Bereit, die CSRD-Compliance zu vereinfachen? Entdecken Sie unser interaktives Demo oder vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin, um zu sehen, wie Coolset Ihnen helfen kann, die CSRD-Berichterstattung mühelos zu bewältigen.

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Note: This article is based on the original CSRD and ESRS. Following the release of the Omnibus proposal on February 26, some information may no longer be accurate. We are currently reviewing and updating this article to reflect the latest regulatory developments. In the meantime, we recommend reading our Omnibus deep-dive for up-to-date insights on reporting requirements.

Read the Omnibus article here

Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.

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