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Die Einführung der ersten Reihe von Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) im Rahmen der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) war ein großer Schritt in Richtung verantwortungsvollerer Unternehmenspraktiken in Europa. Allerdings sind die ESRS derzeit noch nicht finalisiert.
Während ein zweites Set von Standards, einschließlich sektorspezifischer Richtlinien und Offenlegungen für Nicht-EU-Unternehmen, für Mitte 2024 geplant war, wurde der Zeitplan nun um zwei Jahre verschoben.
Mit dem unvollständigen Status der ESRS, der bereits Verwirrung stiftet, lässt diese weitere Verzögerung Unternehmen und Experten ratlos, wie sie ihre Berichtsstrategien vollständig vorbereiten können.
Was genau wurde auf Eis gelegt? Welche Auswirkungen haben diese Änderungen? Und wie können Unternehmen in der Zwischenzeit die CSRD-Compliance navigieren? Hier ist alles, was Sie wissen müssen.
Am 31. Juli 2023 verabschiedete die Europäische Kommission das erste Set von ESRS. Diese sind die verpflichtenden Standards, die Unternehmen einhalten müssen, wenn sie unter den Geltungsbereich der CSRD fallen. Sie leiten Unternehmen dazu an, was genau in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Auswirkungen und -Initiativen zu berichten ist.
Dieses erste Set von ESRS umfasst 10 ESG-fokussierte Standards sowie zwei bereichsübergreifende Standards, die für alle berichtenden Organisationen gelten, unabhängig von ihrem Sektor.
Am Horizont waren sektorspezifische Standards, die ursprünglich bis zum 30. Juni 2024 veröffentlicht werden sollten. Diese sollen spezifischere Berichtsanforderungen bieten, die auf die einzigartigen Umwelt- und Sozialbedingungen verschiedener Sektoren zugeschnitten sind.
Anfang dieses Monats entschied die EU, die Frist für diese sektorspezifischen Standards auf den 30. Juni 2026 zu verschieben. In ihren eigenen Worten zielt diese Entscheidung darauf ab, den Unternehmen „mehr Zeit zu geben, um das erste Set von Standards anzuwenden und sich auf die nächsten vorzubereiten.“
Die Verzögerung wird eine Vielzahl von Branchen betreffen — Öl und Gas, Bergbau, Lebensmittel, Automobil, Straßentransport, Energie, Landwirtschaft und Textilien, um nur einige zu nennen.
Die EU entschied auch, die Annahme von Berichtsstandards für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von 150 Millionen Euro in der EU und mindestens einer europäischen Tochtergesellschaft bis zum selben Datum zu verschieben.
Trotz der Verzögerung müssen diese Drittstaatenunternehmen ab 2029 für das Geschäftsjahr 2028 berichten, wie im CSRD-Berichtszeitplan festgelegt.
Der Zeitplan für die Umsetzung sektorspezifischer ESRS und allgemeiner Standards für Nicht-EU-Unternehmen wurde verlängert.
Die verlängerte Frist gibt Unternehmen mehr Zeit, sich auf umfassendere ESG-Offenlegungen zu konzentrieren, birgt jedoch auch einige potenzielle Herausforderungen:
Ohne endgültige Standards für bestimmte Sektoren und Länder müssen Unternehmen raten, wie sie ihre Nachhaltigkeitsberichte an zukünftige Anforderungen anpassen können. Diese Unklarheit könnte die allgemeine Bereitschaft beeinträchtigen und zu einem hektischen Endspurt führen, sobald die Standards schließlich veröffentlicht werden.
Der gravierende Mangel an detaillierten sektorspezifischen und länderspezifischen Leitlinien könnte zu inkonsistenten Berichtspraktiken führen. Dies könnte es den Stakeholdern erschweren, die Nachhaltigkeitsleistung über verschiedene Branchen und Regionen hinweg genau zu vergleichen.
Mit über 1100 Offenlegungen in 12 Kategorien erfordert die Erstellung eines ESRS-Berichts bereits viel Zeit. Ein Nachhaltigkeitsexperte schätzte, dass es etwa 375 Stunden dauert, um die erforderlichen Daten basierend auf dem ersten Satz von ESRS zusammenzustellen.
Die Einführung neuer Standards bedeutet zusätzliche Arbeit und Überarbeitungen zur Einhaltung. Dies könnte die Nachhaltigkeitsteams weiter belasten, insbesondere dort, wo die Berichtspflichten auf eine einzelne Person fallen.
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Einfach ausgedrückt, ist die Verzögerung des zweiten Satzes von ESRS enttäuschend. Sie trägt nicht dazu bei, Vertrauen in die unternehmerischen Nachhaltigkeitsbemühungen aufzubauen und könnte ein mangelndes Dringlichkeitsgefühl signalisieren, um kritische Umwelt- und Sozialverantwortlichkeiten anzugehen.
Die Berichterstattung über unternehmensspezifische Themen – unter der CSRD obligatorisch – wird wahrscheinlich vage bleiben, bis die erste Welle von Unternehmen mit der Berichterstattung beginnt oder Prüfer einige Best Practices festlegen.
Es ist besorgniserregend zu sehen, dass die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und die Europäische Kommission bei der Einführung eines der bahnbrechendsten Rahmenwerke für Nachhaltigkeitsberichterstattung zögern. Die Verzögerung könnte den Fortschritt hin zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit in der unternehmerischen Nachhaltigkeitspraxis verlangsamen.
Trotz des unvollständigen Status der ESRS gibt es mehrere Schritte, die Sie jetzt unternehmen können, um so gut wie möglich vorbereitet zu sein:
Berücksichtigen Sie alle Benchmarks oder Richtlinien, die für Ihren Sektor oder Ihr Land existieren. Dies stellt sicher, dass Sie besser vorbereitet sind, wenn die spezifischen Standards veröffentlicht werden.
Warten Sie nicht auf die endgültigen Standards, um Ihre Compliance-Reise zu beginnen. Machen Sie sich mit den aktuellen Berichtsanforderungen vertraut, sammeln Sie Nachhaltigkeitsdaten und bereiten Sie Ihren ersten Bericht basierend auf dem ersten Satz von ESRS vor.
Seien Sie bereit, Ihre Berichtspraktiken und -prozesse anzupassen, wenn die endgültigen Standards veröffentlicht werden. Bleiben Sie über politische Entwicklungen informiert, damit Sie nicht überrascht werden.
Die Einhaltung der CSRD ist eine Herausforderung, aber Sie müssen sie nicht alleine bewältigen. Die Nutzung einer Nachhaltigkeitsplattform wie Coolset kann Ihre Compliance-Bemühungen beschleunigen, selbst bevor die ESRS vollständig finalisiert sind.
Benötigen Sie weitere Hilfe, um CSRD-konform zu werden? Sprechen Sie mit einem unserer Experten, um Ratschläge zu erhalten, wie Sie beginnen können.
Coolset's CSRD software is updated by the research team every time an update is announced.
Note: This article is based on the original CSRD and ESRS. Following the release of the Omnibus proposal on February 26, some information may no longer be accurate. We are currently reviewing and updating this article to reflect the latest regulatory developments. In the meantime, we recommend reading our Omnibus deep-dive for up-to-date insights on reporting requirements.
Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.
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