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Wenn Ihr Unternehmen zu den über 71.000 gehört, die von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU betroffen sind, müssen Ihre Nachhaltigkeitsberichte einer verpflichtenden Prüfung unterzogen werden. Externe Prüfer verifizieren Ihre Treibhausgasbewertungen (GHG), um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit Ihrer ESG-Daten sicherzustellen.
Ein CSRD-Compliance-Audit bietet über die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hinaus erhebliche Vorteile. Es kann die Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens erhöhen, Haftungsrisiken reduzieren, das Vertrauen der Stakeholder stärken und sicherstellen, dass Ihre Prozesse mit Branchenstandards wie dem Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) übereinstimmen.
Eine aktuelle Studie zeigte, dass 65 % der S&P 500-Unternehmen im Jahr 2021 eine Prüfung oder Verifizierung ihrer ESG-Berichterstattung anstrebten—ein Anstieg von 13 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser Trend zeigt, wie schnell Prüfungen zur Standardpraxis werden (und nicht nur ein Compliance-Punkt).
Aber was genau sind die Prüfungsanforderungen unter der CSRD? Wie können Sie Ihr GHG-Inventar vorbereiten, um diesen Standards zu entsprechen? Und welche Tools gibt es, um den Prüfungsprozess zu vereinfachen? Lesen Sie weiter, um alles zu erfahren, was Sie wissen müssen, um Ihr nächstes CSRD-Compliance-Audit mit Zuversicht zu meistern.
Bevor wir in die Details der CSRD-Prüfungen eintauchen, fassen wir einige wichtige Fakten zur CSRD zusammen.
Die CSRD ist ein Regelwerk, das die Konsistenz und Transparenz der Unternehmensnachhaltigkeitsberichterstattung in Europa verbessern soll. Sie wurde geschaffen, um die Einschränkungen der vorherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu überwinden, indem spezifischere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für europäische Unternehmen eingeführt werden.
Im Gegensatz zur NFRD, die nur für große Unternehmen von öffentlichem Interesse galt, erweitert die CSRD den Geltungsbereich auf alle großen Unternehmen und alle an EU-regulierten Märkten notierten Unternehmen, auch börsennotierte mittelständische Unternehmen.
Die CSRD wird schrittweise eingeführt, basierend auf Unternehmensgröße, Umsatz und Standort:
Kurz gesagt: Ja. Wenn Ihr Unternehmen unter die CSRD fällt, muss Ihr Nachhaltigkeitsbericht von einer unabhängigen Drittpartei geprüft werden.
Die Prüfung erfolgt in zwei Formen: begrenzte und angemessene Sicherheit.
Begrenzte Sicherheit konzentriert sich hauptsächlich auf die Einhaltung. Angemessene Sicherheit bietet eine tiefere, gründlichere Prüfung Ihrer Abläufe, Prozesse und Kontrollen. In Branchen wie der Fertigung kann dies Inspektionen vor Ort umfassen, um Ihre Datenerfassungsmethoden zu überprüfen.
Unter der CSRD müssen Unternehmen bis zum 1. Oktober 2028 die Standards für begrenzte Sicherheit erfüllen. Bis dahin plant die EU, Standards für angemessene Sicherheit zu implementieren, sofern dies machbar ist. Bis zum 1. Oktober 2026 wird die begrenzte Sicherheit mit nationalen Standards übereinstimmen, danach werden EU-weite Standards für begrenzte Sicherheit festgelegt.
Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Termine zur Sicherheit unter der CSRD.
Eine Bestätigung der CSRD-Konformität kann von mehreren qualifizierten Stellen ausgestellt werden:
Die Wirtschaftsprüfer, die diese Prüfungen durchführen, müssen qualifiziert sein, um Prüfungsaufträge für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durchzuführen.
In den Niederlanden überwacht die niederländische Finanzmarktaufsicht (AFM) die Einhaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für börsennotierte Unternehmen nach dem Gesetz über die Finanzberichterstattung. Die AFM kann auch öffentliche Klarstellungen verlangen oder rechtliche Schritte einleiten, wenn nötig.
Die Vorbereitung Ihres Treibhausgasinventars für eine CSRD-Prüfung ist ein langwieriger, aber lohnender Prozess. Wenn Sie diese sieben einfachen Schritte befolgen, sind Sie auf dem richtigen Weg:
Beginnen Sie damit, die Grenzen der Prüfung festzulegen. Das bedeutet, herauszufinden, welche Teile Ihrer Geschäftstätigkeit und Nachhaltigkeitsthemen unter der CSRD behandelt werden müssen. Dies wird Ihre Bemühungen auf relevante Bereiche konzentrieren.
Machen Sie sich mit den europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) vertraut, die die spezifischen Berichtsanforderungen umreißen, die Ihr Unternehmen erfüllen muss, um der CSRD zu entsprechen.
Diese Standards leiten Sie an, wie Sie Ihren CSRD-Bericht strukturieren und was Sie in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenlegen müssen.
Überprüfen und passen Sie Ihre aktuellen Datenerfassungs- und Managementpraktiken an, um sicherzustellen, dass sie den ESRS entsprechen.
Der erste Satz der ESRS besteht aus 12 Themen. Dazu gehören 10 thematische Standards, die ESG-Angelegenheiten abdecken, und zwei übergreifende Standards, die allgemeine Kriterien sind, die für alle gelten, die der CSRD unterliegen.
Unter der CSRD müssen Sie nicht über alle 37 ESRS-Unterthemen berichten—nur über diejenigen, die als "wesentlich" für Ihr Unternehmen gelten.
Die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsprüfung hilft Ihnen, zu bestimmen, welche Nachhaltigkeitsthemen in Ihre Berichte aufgenommen werden sollen. Themen gelten als wesentlich, wenn sie die finanzielle Leistung Ihres Unternehmens beeinflussen (finanzielle Wesentlichkeit) oder die Gesellschaft und die Umwelt betreffen (Auswirkungswesentlichkeit) oder beides.
Der Ausreißer hier ist ESRS 1: Klimawandel. Anders als bei anderen ESRS-Standards muss Ihr Unternehmen, wenn es ESRS E1 als nicht wesentlich erachtet, detaillierte Begründungen und eine zukünftige Analyse liefern. Dies macht es schwierig, es aufgrund der nahezu universellen Auswirkungen von Treibhausgasemissionen auf die Geschäftstätigkeit auszuschließen.
Für weitere Informationen zur Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse laden Sie unseren kostenlosen Leitfaden zur doppelten Wesentlichkeitsprüfung herunter.
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Nachdem Sie durch Ihre Bewertung wesentliche Themen identifiziert haben, sammeln, analysieren und berichten Sie über Daten zu diesen ESRS-Themen. Konzentrieren Sie sich auf detaillierte Kohlenstoffbuchhaltung, um wichtige Nachhaltigkeitsindikatoren zu verwalten und zu berichten, die mit den Treibhausgasemissionen Ihres Unternehmens verbunden sind.
Bereiten Sie Ihren jährlichen Nachhaltigkeitsbericht gemäß den Richtlinien des Europäischen einheitlichen elektronischen Formats (ESEF) vor.
Verwenden Sie das XHTML-Format und "taggen" Sie Nachhaltigkeitsinformationen mit dem neuen digitalen Kategorisierungssystem. Dies erleichtert es Aufsichtsbehörden, Investoren und anderen Interessengruppen, Ihre Informationen über die European Single Access Point (ESAP)-Datenbank zu referenzieren und zu analysieren.
Stellen Sie sicher, dass alle unterstützenden Dokumente wie Stromrechnungen und Tankbelege gut organisiert sind, um den Prüfungsprozess zu erleichtern.
Reichen Sie schließlich Ihren Nachhaltigkeitsbericht zur Überprüfung bei einem qualifizierten Prüfer ein, um dessen Genauigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Begrenzte Sicherheit führt in der Regel zu einer negativen Prüfungsmeinung, was bedeutet, dass keine wesentlichen falschen Angaben festgestellt wurden. Angemessene Sicherheit führt in der Regel zu einer positiven Prüfungsmeinung, die bestätigt, dass Ihre Berichterstattung korrekt ist.
Die Vorbereitung Ihres Treibhausgasinventars für eine CSRD-Prüfung ist ein großer Aufwand in Bezug auf Zeit und Mühe. Glücklicherweise können Tools wie Coolsets CSRD-Compliance-Software den komplexen Prozess erheblich vereinfachen.
Mit Coolset können Sie die Vorbereitungs-, Berichts- und Prüfungsprozesse vereinfachen, um die CSRD-Vorschriften nahtlos zu erfüllen. Unsere Plattform bietet durchgängige konforme Berichterstattung mit Funktionen wie:
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Note: This article is based on the original CSRD and ESRS. Following the release of the Omnibus proposal on February 26, some information may no longer be accurate. We are currently reviewing and updating this article to reflect the latest regulatory developments. In the meantime, we recommend reading our Omnibus deep-dive for up-to-date insights on reporting requirements.
Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.