Disclaimer: Latest EUDR developments
On 21 October, the European Commission proposed targeted changes to the EU Deforestation Regulation (EUDR). These adjustments aim to make the rollout smoother without changing the regulation’s overall goals.
Key points from the proposal:
Read the full explainer here.
In diesem Artikel vertiefen wir uns in die neu vorgeschlagene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Ziel dieser neuen EU-Richtlinie ist es, Investoren und Verbrauchern mehr Informationen über den Fußabdruck der Unternehmen zu geben, von denen sie kaufen. Mit diesem Wissen über Unternehmen können Investoren, Partner und Verbraucher fundierte Entscheidungen darüber treffen, in welche Unternehmen sie investieren, mit wem sie zusammenarbeiten oder von wem sie kaufen möchten - und so auf dem Weg nachhaltigere Entscheidungen treffen. Die Finanzierung wirtschaftlicher Aktivitäten, die Umweltziele unterstützen, ist einer der Haupttreiber zur Erreichung des EU-Ziels der Netto-Null bis 2050.
Bis vor kurzem war die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) der Hauptstandard. Unter der NFRD müssen nur große Unternehmen (>500 Mitarbeiter) Berichte zur sozialen Verantwortung veröffentlichen (einschließlich relevanter KPIs). In der Praxis wurden mehrere Mängel in Bezug auf Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Relevanz der bereitgestellten nichtfinanziellen Informationen festgestellt.
Daher wurde die CSRD vorgestellt. Die CSRD wird viele Unternehmen ( >50.000 im Vergleich zu ca. 11.700) verpflichten, detailliertere Informationen über ihren CO2-Fußabdruck offenzulegen. Der Vorschlag verlangt eine Bestätigung der gemeldeten Informationen, detailliertere Berichtsanforderungen und die Kennzeichnung der gemeldeten Informationen, damit sie maschinenlesbar sind. Dies ermöglicht es Prüfern, die Daten effizient zu überprüfen und zu bewerten. Darüber hinaus wird ein standardisiertes Format verwendet, das für Investoren aufschlussreicher ist und die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen verbessert.
Alle Organisationen, die bereits unter den bestehenden Geltungsbereich der NFRD fallen.
Alle Organisationen, bei denen mindestens zwei der folgenden Bedingungen zutreffen:
1. Nettoumsatz von mindestens 50 Mio. €;
2. Gesamtvermögen von mindestens 25 Mio. €;
3. Mehr als 250 Mitarbeiter.
Alle börsennotierten mittelständischen Unternehmen.
Auch Unternehmen außerhalb der EU müssen sich anpassen, wenn sie Tochtergesellschaften in der EU haben oder Wertpapiere an EU-regulierten Märkten besitzen (Mikrounternehmen sind eine Ausnahme).
CSRD-Konformität wird bis 2025 für Unternehmen durchgesetzt, die über 2024 berichten. Nachhaltigkeitsberichterstattung wird keine unverbindliche Wahl mehr sein, daher ist die beste Vorbereitung, jetzt zu beginnen, z. B. indem Sie unsere Liste der CSRD-Software-Tools überprüfen. Alternativ buchen Sie eine Demo mit einem unserer Experten, heute.




