Disclaimer: New EUDR developments - December 2025
In November 2025, the European Parliament and Council backed key changes to the EU Deforestation Regulation (EUDR), including a 12‑month enforcement delay and simplified obligations based on company size and supply chain role.
Key changes proposed:
These updates are not yet legally binding. A final text will be confirmed through trilogue negotiations and formal publication in the EU’s Official Journal. Until then, the current EUDR regulation and deadlines remain in force.
We continue to monitor developments and will update all guidance as the final law is adopted.
Ein EUDR-Stack ist unverzichtbar, um die komplexe Sorgfaltspflicht und das Datenmanagement zu automatisieren, die erforderlich sind, um nachzuweisen, dass Produkte entwaldungsfrei und legal beschafft wurden. Compliance bedeutet, vor jedem Versand eine Sorgfaltserklärung (DDS) einzureichen. Nach der formellen Annahme der Verzögerung durch die Verordnung (EU) 2025/2650 vom 19. Dezember 2025 müssen große und mittlere Betreiber sowie Händler, die keine SME sind, bis zum 30. Dezember 2026 compliant sein. Mikro- und Kleinunternehmen, die bis zum 31. Dezember 2024 als solche eingestuft wurden, haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Der Zoll blockiert Waren ohne DDS, und Strafen können mindestens 4 % des gesamten unionsweit erzielten Jahresumsatzes betragen.
Die EUDR verbindet zwei Bereiche. Erstens erfordert Governance und Berichterstattung (Artikel 12), dass Unternehmen interne Sorgfaltspflichtsysteme einrichten, Risikoschwellen definieren und jährliche Compliance-Berichte veröffentlichen. Zweitens verlangen operative Kontrollen (Artikel 9–11), dass Lieferketten Daten erfassen (GPS-Koordinaten, Landnutzungsgenehmigungen usw.), Risiken bewerten und Maßnahmen ergreifen, bevor Sendungen abgehen. In der Praxis bedeutet das: ESG-Teams gestalten den Compliance-Rahmen, während Einkauf und Lieferkette die Daten erheben und die Kontrollen durchführen.
Seit die Kommission im Mai 2025 ihre ersten Länder-Risikobenchmarks veröffentlicht hat, ist die Risikobewertung operativ konkret: 140 Länder (einschließlich aller EU-Mitgliedstaaten) sind als geringes Risiko eingestuft, Brasilien, Indonesien und Malaysia als Standardrisiko, Belarus, Myanmar, Nordkorea und Russland als hohes Risiko. Diese Einstufungen bestimmen direkt den Umfang der Sorgfaltspflicht für jede Sendung.
Da die EUDR sowohl Strategie als auch Logistik umfasst, kann keine einzelne Abteilung die EUDR-Verantwortung allein tragen. ESG-Teams verfügen nicht über die Lieferantennetzwerke, um Rohdaten zu erheben, während Operations nicht das Governance-Mandat hat, diese zu strukturieren und zu berichten. Ohne einen integrierten Workflow, einen echten EUDR-Stack, entstehen Silos, die blockierte Sendungen an EU-Zollstellen, finanzielle Strafen, Lieferantenermüdung durch wiederholte Anfragen und Reputationsschäden riskieren.
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Ein vollständiger EUDR-Stack besteht aus drei Schichten:
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