Disclaimer: New EUDR developments - December 2025
In November 2025, the European Parliament and Council backed key changes to the EU Deforestation Regulation (EUDR), including a 12‑month enforcement delay and simplified obligations based on company size and supply chain role.
Key changes proposed:
These updates are not yet legally binding. A final text will be confirmed through trilogue negotiations and formal publication in the EU’s Official Journal. Until then, the current EUDR regulation and deadlines remain in force.
We continue to monitor developments and will update all guidance as the final law is adopted.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein zentrales Element des europäischen Green Deal und soll verhindern, dass Produkte, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, auf den EU-Markt gelangen. Sie gilt für Rohstoffe wie Rind, Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie für viele Folgeprodukte. Unternehmen müssen nachweisen, dass diese Waren entwaldungsfrei sind (keine Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020) und am Ursprungsort legal erzeugt wurden.
Die EUDR trat offiziell am 29. Juni 2023 in Kraft. Ursprünglich war die Compliance-Frist für große und mittelständische Unternehmen auf den 30. Dezember 2024 festgesetzt, während kleine und Kleinstunternehmen bis zum 30. Juni 2025 Zeit hatten. Inzwischen wurde die EUDR um 12 Monate verschoben. Dieser Artikel erläutert, was sich geändert hat, was unverändert bleibt und wie Compliance-Teams vorgehen sollten, um die neuen Fristen ohne Abstriche bei Qualität und Compliance-Sicherheit einzuhalten.
Ursprünglich sollte die EUDR ab dem 30. Dezember 2024 für große und mittlere Unternehmen sowie ab dem 30. Juni 2025 für kleine und Kleinstunternehmen gelten. Ende 2024 stimmten das EU-Parlament und der Rat dem Vorschlag der Kommission zur Verschiebung der EUDR-Anwendung zu. Die Genehmigung des Kommissionsvorschlags gewährt Unternehmen damit eine zusätzliche Einführungsphase von 12 Monaten, die sie zur Vorbereitung auf die EUDR nutzen können.
Angesichts der Neuartigkeit der EUDR, der Vielzahl internationaler Akteure und der Anforderungen an die Datenerhebung wurde die Verschiebung von vielen begrüßt. Die Kommission hofft, dass die zusätzliche Zeit eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung der EUDR sicherstellt und dabei ihre Integrität bewahrt. Eine reibungslose Einführung der EUDR dürfte ein gutes Zeichen für den künftigen Erfolg der Verordnung sein.
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Für Unternehmen aller Größen wurde die Frist zur Einhaltung der EUDR verschoben:
Diese neuen Fristen wurden vom EU-Parlament und dem Rat genehmigt und sind in Kraft.
Die EUDR unterscheidet zwischen zwei Rollen – Betreiber und Händler – und beide sind von dem neuen Zeitplan betroffen.
Ein Betreiber ist jedes Unternehmen (EU oder Nicht-EU), das ein reguliertes Produkt erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder aus der EU ausführt. In EUDR-Begriffen ist ein Betreiber jede Person oder jedes Unternehmen, das „im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder aus der EU ausführt
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