EUDR-Berichtsleitfaden für Händler

September 1, 2025
10
min. Lesezeit
Wichtige Erkenntnisse:
  • Händler müssen ihre EUDR-Rolle identifizieren und vollständige Rückverfolgbarkeit für alle relevanten Produkte sicherstellen, einschließlich Lieferanten- und DDS-Details.
  • Nicht-SME-Händler haben zusätzliche Pflichten: Bewertung der Glaubwürdigkeit der vorgelagerten DDS, eigene Einreichung und Vorbereitung auf Audits.
  • Coolset unterstützt Händler bei der Zentralisierung der Compliance - Verknüpfung von Sendungen, DDS und Lieferantendaten, um auditbereit und skalierbar zu bleiben.

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein neues Gesetz zur Bekämpfung der Entwaldung, indem sichergestellt wird, dass bestimmte Waren und Produkte entwaldungsfrei und legal produziert werden. 

Für Händler, Unternehmen, die Produkte innerhalb der EU ohne Umwandlung kaufen und weiterverkaufen, wird die EUDR-Compliance ab 2025 verpflichtend. Große und mittlere Unternehmen müssen bis zum 30. Dezember 2025 und kleine und Kleinstunternehmen bis zum 30. Juni 2026 konform sein. Das bedeutet, dass jeder Betreiber oder Händler, der regulierte Produkte auf den EU-Markt bringt oder ausführt, nachweisen muss, dass die Produkte nicht mit jüngster Entwaldung in Verbindung stehen.

Händler spielen eine entscheidende Rolle in diesem System, da sie die Verantwortung tragen, Rückverfolgbarkeitsinformationen entlang der Lieferkette zu erhalten und weiterzugeben. Ihre Rolle ist umso wichtiger, da die Rohstoffmärkte oft fragmentiert sind und mehrere Vermittlerstufen durchlaufen, bevor die Produkte den Endmarkt erreichen. In diesem Leitfaden erläutern wir, was die EUDR für Händler bedeutet, und geben praktische Schritte von der Identifizierung Ihrer Rolle bis zur Vorbereitung auf Audits, um Ihnen zu helfen, die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Wer gilt als Händler unter der EUDR?

Definition von Händlern laut EUDR

Unter der EUDR werden Händler als Unternehmen definiert, die Produkte auf dem EU-Markt verfügbar machen, nachdem sie bereits von jemand anderem auf den Markt gebracht wurden. Einfach ausgedrückt, wenn Sie regulierte Rohstoffe innerhalb der EU kaufen und verkaufen (ohne der erste Importeur, Produzent, Exporteur oder Hersteller zu sein), sind Sie ein Händler. Der Unterschied liegt in Ihrer Rolle in der Lieferkette. Betreiber kümmern sich um den ersten Eintritt der Waren (wie in HS-Codes definiert), während Händler Waren nach diesem ersten Eintritt verwalten (typischerweise als Distributoren, Großhändler oder Einzelhändler, die von EU-basierten Lieferanten beziehen). 

Beispiele für Händler

Um dies zu veranschaulichen, hier zwei Praxisbeispiele für Händler:

  • Ein kleiner deutscher Großhändler kauft ungeröstete Kaffeebohnen von einem niederländischen Importeur (der seine EUDR-Verpflichtungen als Betreiber bereits erfüllt hat) und verkauft sie an lokale Kaffeeröster weiter. Da das Produkt bereits vom Importeur auf den Markt gebracht wurde, agiert der Großhändler als Händler.
  • Eine große EU-Supermarktkette kauft Schokoladentafeln von einem inländischen Hersteller und verkauft sie in ihren Filialen. Der Hersteller hat das Produkt zuerst auf den Markt gebracht, daher ist der Supermarkt in dieser Transaktion ein Händler, auch wenn er das Produkt dem Endverbraucher anbietet.

Hier ist eine praktische Checkliste, um zu überprüfen, ob Sie als Händler oder Betreiber unter der EUDR gelten.

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Welche Berichtspflichten haben Händler unter der EUDR?

Auch wenn Händler nicht den vollständigen Sorgfaltsprozess durchführen müssen, den Betreiber tun, legt die EUDR dennoch wichtige Berichtspflichten und Rückverfolgbarkeitsverpflichtungen auf sie. Die genauen Verantwortlichkeiten variieren je nach Unternehmensgröße.

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Nicht-SME-Händler

Wenn Sie kein SME sind, behandelt die EUDR Sie effektiv ähnlich wie einen nachgelagerten Betreiber. Tatsächlich haben Nicht-SME-Händler die gleichen Kernverpflichtungen wie große Betreiber

Ihre Verantwortlichkeiten im Überblick:

  • Sie müssen ein Sorgfaltspflichtsystem einrichten und pflegen
  • Sie müssen eine Sorgfaltspflichtserklärung für alle verkauften Produkte abgeben
  • Sie müssen alle Compliance-Dokumentationen mindestens fünf Jahre aufbewahren

​​Nicht-SME-Händler können jedoch von einer vereinfachten Form der Sorgfaltspflicht profitieren. Wenn Sie feststellen können, dass Ihr vorgelagerter Lieferant ordnungsgemäße Sorgfaltspflicht durchgeführt hat, können Sie deren DDS in Ihrer eigenen Einreichung wiederverwenden und darauf verweisen. Auch wenn Sie auf ein vorgelagertes DDS verweisen, bleiben Sie rechtlich haftbar, wenn die Sorgfaltspflicht unvollständig oder fehlerhaft war. Daher liegt es in Ihrem Interesse, Lieferanten sorgfältig zu bewerten und zu dokumentieren, warum Sie ihrem DDS vertraut haben.

SME-Händler

Die EUDR bietet kleinen Händlern eine leichtere Last. SME-Händler sind nicht verpflichtet, Sorgfaltspflicht durchzuführen oder ihre eigene DDS einzureichen, solange das Produkt bereits durch eine DDS abgedeckt war. Sie haben jedoch wichtige Rückverfolgbarkeitsverpflichtungen. 

Zusammengefasst müssen Sie als SME-Händler:

  • Informationen über Ihre Lieferanten, Käufer und Produkte sammeln und aufbewahren, einschließlich Name/Adresse des Lieferanten und Käufers sowie der Referenznummer der DDS des Lieferanten
  • Diese Informationen auf Anfrage an Kunden oder Behörden weitergeben
  • Transaktionsunterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren

Im Wesentlichen erwartet das Gesetz von kleinen Händlern, die Informationen zur Lieferkette zu bewahren. Wenn ein SME-Händler vermutet, dass ein Produkt möglicherweise nicht konform ist (zum Beispiel, wenn ordnungsgemäße Dokumentation fehlt oder es Warnsignale gibt), sind sie verpflichtet, die Behörden sofort zu benachrichtigen. 

Kein Händler, unabhängig von der Größe, darf wissentlich mit nicht konformen Waren handeln. Der Verkauf eines Produkts, von dem Sie wissen (oder wissen sollten), dass es mit illegaler Entwaldung in Verbindung steht, würde die EUDR verletzen

Händler dienen im Wesentlichen als Compliance-Brücke in der Lieferkette: Wenn ein Produkt einen Endbenutzer erreicht, sollte es eine klare digitale Spur zu einer konformen Quelle geben. Dies bedeutet eine robuste Aufbewahrung von Aufzeichnungen und die Fähigkeit, auf Anfrage Dokumentationen vorzulegen.

Um mehr über die EUDR-Anforderungen für SMEs zu erfahren, lesen Sie unseren Berichtsleitfaden für SMEs.

Schritt-für-Schritt-Berichtsprozess für Händler

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Die Einhaltung der EUDR als Händler erfordert eine Mischung aus Überprüfung, Dokumentation und interner Koordination. Nachfolgend finden Sie einen Schritt-für-Schritt-Leitfaden, der sowohl für KMU als auch für Nicht-KMU-Händler angepasst ist, mit Hinweisen darauf, was von KMU übersprungen werden kann.

Schritt 1: Bestimmen Sie Ihre Rolle und Verpflichtungen

Beginnen Sie mit der Überprüfung, ob Sie als Händler agieren. Bestätigen Sie dann, ob Sie als KMU gemäß der EUDR-Definition qualifiziert sind. Diese Unterscheidung ist entscheidend: KMU haben begrenzte Verpflichtungen, während Nicht-KMU-Händler Sorgfaltspflichten ähnlich wie Betreiber befolgen müssen. Dies bestimmt, welche der nächsten Schritte für Sie gelten.

Schritt 2: Verstehen Sie Ihre Lieferanten und EUDR-Produkte

Listen Sie alle Produkte und Waren auf, die Sie handeln, und prüfen Sie, welche unter den EUDR-Bereich fallen. Kartieren Sie dann Ihre Lieferkette für diese Produkte. Verstehen Sie, wer Ihre Lieferanten sind, woher die Produkte kommen und wie Ihre vorgelagerte Lieferkette aussieht. Diese Grundlage ist der Schlüssel zur Rückverfolgbarkeit, zum Risikomanagement bei Nichteinhaltung und zur Auditbereitschaft.

Schritt 3: Richten Sie Ihr internes Sorgfalts- oder Rückverfolgbarkeitssystem ein

Ihre internen Systeme sollten Ihrer Größe und Ihren Verpflichtungen entsprechen.

Nicht-KMU-Händler müssen ein dokumentiertes Sorgfaltssystem einrichten, das Folgendes umfasst:

  • Ein Verfahren zur Überprüfung der Lieferanten
  • Ein Verfahren zur Sammlung und Überprüfung von Lieferantendokumenten
  • Aufbewahrung von Aufzeichnungen für mindestens fünf Jahre
  • Definierte Verantwortlichkeiten und Eskalationswege
  • Risikomonitoring-Mechanismen in Fällen, in denen es nicht sicher ist, den Lieferanten zu vertrauen

KMU-Händler benötigen kein formales System, müssen jedoch eine klare, zugängliche Möglichkeit haben, um:

  • DDS-Referenznummern und Lieferanten-/Käuferdetails zu speichern
  • Diese Daten auf Anfrage weiterzugeben

Schritt 4: (überspringen, wenn KMU) Führen Sie eine Lieferantenreifeprüfung durch 

Nicht-KMU-Händler müssen „sicherstellen“, dass die Sorgfaltspflicht ordnungsgemäß von ihrem Lieferanten durchgeführt wurde, aber das Gesetz definiert nicht genau, wie dies zu tun ist. Wir empfehlen, eine Lieferantenreifeprüfung durchzuführen, um deren EUDR-Bereitschaft zu bewerten. 

Wichtige nicht erschöpfende Kriterien sind:

  • Geschichte der Nichteinhaltung oder Verstöße
  • Verfügbarkeit eines gültigen DDS
  • Ergebnisse einer EUDR-Bereitschaftscheckliste
  • Gültigkeit der im DDS enthaltenen Daten

Diese Bewertung hilft Ihnen zu entscheiden, ob Sie dem DDS des Lieferanten vertrauen und es wiederverwenden oder tiefer graben sollten. Wenn die Reifeprüfung nicht genügend Vertrauen bietet, dass die Sorgfaltspflicht des Lieferanten ordnungsgemäß durchgeführt wurde, empfehlen wir, mit dem vollen Prozess fortzufahren und eine ordnungsgemäße Sorgfaltspflicht selbst durchzuführen. 

Schritt 5: Sammeln Sie die erforderlichen Daten

Alle Händler müssen Daten sammeln, aber der Umfang hängt von Ihrer Größe ab. Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens müssen Sie Daten zu folgenden Themen sammeln:

  • Name und Adresse Ihres Lieferanten
  • Referenznummer und Verifizierungsnummer des DDS des Lieferanten
  • Name und Adresse Ihres Kunden

Wenn Sie ein Nicht-KMU-Händler sind, der ein vorgelagertes DDS wiederverwendet, müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Informationen Folgendes sammeln:

  • Informationen, die bestätigen, dass Sie dem Sorgfaltsprozess Ihres Lieferanten vertrauen können
  • Periodische Validierungen des von Ihren Lieferanten bereitgestellten DDS

Schritt 6: Reichen Sie Ihre Sorgfaltserklärung ein (überspringen, wenn KMU)

Bevor Sie ein Produkt verkaufen, müssen Sie ein DDS über das Informationssystem der EU einreichen. Wenn Sie ein DDS eines Lieferanten wiederverwenden, verweisen Sie in Ihrem eigenen DDS darauf und bürgen für seine Glaubwürdigkeit.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Sorgfaltspflicht mit den EUDR-Risikobenchmarks übereinstimmt.

Schritt 7: Erhalten Sie Rückverfolgbarkeit in Ihrer Lieferkette

Rückverfolgbarkeit steht im Mittelpunkt der EUDR. Unabhängig davon, ob Sie ein KMU sind oder nicht, müssen Sie in der Lage sein, jedes Produkt, das Sie handeln, bis zu seinem Ursprung zurückzuverfolgen und dies zu beweisen.

So sieht das in der Praxis aus:

  • Erfassen Sie jede Transaktion: Wissen Sie, woher das Produkt kam, wer es geliefert hat und welches DDS es abdeckt.
  • Verknüpfen Sie jede Produktcharge mit ihrem DDS: Stellen Sie sicher, dass jede Sendung oder Lagereinheit auf eine konforme Quelle zurückverfolgt werden kann.
  • Vermeiden Sie Vermischung: Sie können keine Produkte, die EUDR-konform sind, mit solchen mischen, die es nicht sind oder die keinen klaren Ursprung oder DDS haben. Wenn Sie Waren lagern oder umpacken, verfolgen Sie sie sorgfältig, um Kontamination zu vermeiden.

Tipp: Bauen Sie Ihr System um eine „Rückverfolgungslogik“ auf. Fragen Sie sich: Wenn jemand dieses Produkt aus einem Regal nimmt, könnten Sie es bis zur Farm oder zum Wald zurückverfolgen, wo es angebaut oder geerntet wurde?

Für KMU-Händler kann die Einrichtung eines Rückverfolgbarkeitssystems relativ einfach sein. Eine gut organisierte Datenbank reicht oft aus, solange sie Lieferantennamen, DDS-Referenzen und Produktchargen klar verknüpft. 

Für Nicht-KMU-Händler erfordert der Umfang und die Komplexität der Operationen jedoch typischerweise einen strukturierteren Ansatz. Größere Unternehmen müssen möglicherweise spezielle Lieferketten- oder Compliance-Software einführen, die Produkte mit ihren entsprechenden DDS und, falls erforderlich, Geolokalisierungsdaten und unterstützenden Dokumentationen in einem zentralisierten System verbindet. 

Wichtig: Denken Sie daran, dass Sie alle Rückverfolgbarkeitsaufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang aufbewahren und bereit sein müssen, sie bei einer Prüfung auf Anfrage vorzulegen.

Schritt 8: Bereiten Sie sich auf Audits vor und passen Sie Ihre Prozesse an

EUDR-Audits sind nicht hypothetisch, sie sind Teil des Durchsetzungsplans. Als Händler bedeutet Vorbereitung, zu wissen, wo Ihre Dokumente sind, wie Sie schnell darauf zugreifen können und zu zeigen, dass Ihre Systeme in der Praxis funktionieren.

Hier ist, was die Behörden typischerweise überprüfen werden:

  • Können Sie ein Produkt mit einem gültigen DDS bis zu seiner Quelle zurückverfolgen?
  • Sind Ihre Lieferantendetails und Dokumentationen ordnungsgemäß gespeichert?
  • Wenn Sie kein KMU sind, haben Sie Ihr DDS für alle Sendungen eingereicht?

Für Nicht-KMU-Händler werden Audits auch Ihr Sorgfaltssystem überprüfen, also halten Sie es dokumentiert und aktualisiert. Für KMU liegt der Fokus auf Rückverfolgbarkeit: Solange Sie die richtigen Lieferanten- und DDS-Informationen bereitstellen können, sind Sie auf sicherem Boden.

Tipp: Nutzen Sie die Auditvorbereitung als Gelegenheit, um Ihre internen Prozesse zu verbessern. Je besser Ihr Dokumentationsfluss heute ist, desto einfacher wird die Compliance morgen sein.

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Häufige Fehler, die Händler machen können und wie man sie vermeidet

Selbst gut gemeinte Händler können bei der EUDR-Compliance stolpern. Nachfolgend sind einige der häufigsten Missverständnisse aufgeführt, die wir beobachtet haben, zusammen mit praktischen Möglichkeiten, sie zu vermeiden.

Fehler 1: Lieferanten blind vertrauen

Die Annahme, dass Lieferanten vollständig konform sind, ohne eigene Überprüfungen durchzuführen, kann nachteilig sein. Die EUDR legt die Verantwortung auf jedes Unternehmen, sicherzustellen, dass die von ihnen gehandelten Produkte entwaldungsfrei und legal beschafft sind.

Wie man es vermeidet: Führen Sie eine Lieferantenreifeprüfung durch, um die Zuverlässigkeit der Sorgfaltsprozesse Ihrer Lieferanten zu bewerten. Dazu gehört die Überprüfung auf frühere Compliance-Verstöße und die Sicherstellung, dass die Dokumentation verfügbar, vollständig und glaubwürdig ist.

Fehler 2: Versäumnis, Lieferantendaten zu überprüfen

Selbst nachdem Sie die Zuverlässigkeit Ihres Lieferanten bewertet haben, kann es immer noch riskant sein, sich ausschließlich auf die von ihnen bereitgestellten Daten zu verlassen. Blindes Vertrauen reicht nicht aus; Händler müssen aktiv die Genauigkeit und Vollständigkeit der erhaltenen Daten bestätigen.

Wie man es vermeidet: Wenn Sie eine Sorgfaltserklärung wiederverwenden, führen Sie Stichprobenprüfungen der darin enthaltenen Daten durch. Dazu kann die Überprüfung von Koordinaten, die Überprüfung der Konsistenz von Dokumenten oder die Anforderung von Klarstellungen vom Lieferanten gehören, wo nötig.

Fehler 3: Missverständnis der KMU-Verpflichtungen

Einige Händler glauben fälschlicherweise, dass die Einstufung als KMU sie von allen EUDR-Anforderungen befreit. Während KMU reduzierte Verpflichtungen haben, sind sie dennoch verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit aufrechtzuerhalten und Informationen auf Anfrage bereitzustellen.

Wie man es vermeidet: Bewerten Sie regelmäßig die Fähigkeit Ihres Unternehmens, EUDR-bezogene Informationen zu sammeln und zu teilen. Auch als KMU müssen Sie wichtige Aufzeichnungen aufbewahren und jederzeit bereit sein, die Rückverfolgbarkeit nachzuweisen.

Fehler 4: Unvollständige Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Unorganisierte oder fehlende Aufzeichnungen können zu Compliance-Fehlern führen. Die EUDR schreibt vor, dass Händler detaillierte Aufzeichnungen über ihre Lieferketten führen müssen, einschließlich der Identitäten der Lieferanten, der Sorgfaltserklärungen und der Transaktionshistorie für mindestens fünf Jahre.

Wie man es vermeidet: Nutzen Sie digitale Tools, um die Datenerfassung und -speicherung zu automatisieren. Stellen Sie sicher, dass jedes Produkt klar mit seinem DDS und Lieferanten verknüpft ist. Halten Sie Dateien für Audits leicht abrufbar

Fehler 5: Unterschätzung der behördlichen Prüfung für Nicht-KMU-Händler

Nicht-KMU-Händler gehen manchmal davon aus, dass sie weniger strenger Aufsicht unterliegen als Betreiber. Im Gegenteil, die EUDR behandelt Nicht-KMU-Händler ausdrücklich als gleichwertig mit Betreibern aufgrund ihres erheblichen Einflusses auf den Markt

Wie man es vermeidet: Wenn  Sie kein KMU sind, behandeln Sie die EUDR-Compliance mit der gleichen Tiefe wie ein nachgelagerter Betreiber. Dazu gehört die Aufrechterhaltung aktueller Aufzeichnungen und die Sicherstellung, dass alle Compliance-Maßnahmen gründlich befolgt und dokumentiert werden.

Wie man sich als Händler auf EUDR-Audits vorbereitet

Die EUDR-Compliance endet nicht, wenn Sie Dokumente gesammelt oder ein DDS eingereicht haben. Audits sind ein wesentlicher Bestandteil der Durchsetzung, und vorbereitet zu sein bedeutet, interne Prozesse zu entwickeln, die Ihre Verantwortlichkeiten widerspiegeln und einer Prüfung standhalten können.

Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, die Händler ergreifen sollten, wenn sie sich auf ein EUDR-Audit vorbereiten:

1. Klare Verantwortlichkeiten zuweisen

Beginnen Sie damit, die EUDR-Compliance zur Aufgabe einer oder mehrerer Personen zu machen. Ernennen Sie einen EUDR-Leiter oder Compliance-Beauftragten, aber stellen Sie auch sicher, dass relevante Teams einbezogen werden. Zum Beispiel spielen die folgenden Teams normalerweise eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der EUDR:

  • Beschaffung: Trifft Entscheidungen darüber, welche Lieferanten verwendet werden
  • Betrieb: Sammelt und überprüft die Daten, verwaltet Rückverfolgbarkeits- und Speicherprozesse.
  • Verwaltung oder Finanzen: Kann bei der Dokumentation und Archivierung unterstützen.

Geteilte Verantwortung hält die Compliance in Ihrem Unternehmen verankert und nicht in einem Team isoliert.

2. Richten Sie ein Sorgfalts- oder Rückverfolgbarkeitssystem ein

Gehen Sie nicht davon aus, dass die Compliance ohne Änderungen erfolgt. Richten Sie ein internes Sorgfaltssystem ein, das Ihre Verpflichtungen auf der Grundlage der oben genannten Schritte widerspiegelt. Nicht-KMU-Händler müssen ein dokumentiertes Sorgfaltssystem haben, das Datenerfassung, Lieferantenbewertung, Aufbewahrung von Aufzeichnungen und DDS-Einreichungen umfasst. KMU-Händler benötigen einen klaren Rückverfolgbarkeitsprozess, auch wenn sie kein DDS einreichen, müssen Sie Lieferanteninformationen und DDS-Referenzen speichern und auf Anfrage abrufen können.

3. Verstehen Sie, wonach Prüfer suchen werden

Prüfer werden sich typischerweise auf fünf Schlüsselbereiche konzentrieren. Erstens werden sie Ihre Aufbewahrung von Aufzeichnungen überprüfen. Sind Ihre Dokumente vollständig und zugänglich? Zweitens, wenn Sie kein KMU sind, werden sie beurteilen, wie Sie „sichergestellt“ haben, dass das DDS Ihres vorgelagerten Lieferanten glaubwürdig war. Drittens werden sie prüfen, ob Ihr Sorgfaltssystem (oder Rückverfolgbarkeitssystem für KMU) tatsächlich vorhanden und funktionsfähig ist. Prüfer können auch einige Musterbestellungen überprüfen und Sie bitten, die Compliance-Reise eines Produkts vom Endverkauf bis zum Ursprung durchzugehen. 

4. Organisieren und sichern Sie Ihre Dokumentation.

Erstellen Sie ein zentrales Repository, sei es eine Compliance-Plattform, eine ERP-Funktion oder ein strukturiertes Ordnersystem, in dem jedes Dokument eindeutig gekennzeichnet und mit dem entsprechenden Produkt und Lieferanten verknüpft ist. Sichern Sie alles und stellen Sie sicher, dass alle Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Wenn jemand Ihr Team verlässt, sollte Ihre Audit-Trail dennoch intakt sein.

5. Führen Sie Scheinprüfungen und regelmäßige Kontrollen durch

Simulieren Sie vierteljährlich oder halbjährlich Auditszenarien, bei denen Sie:

  • Wählen Sie ein Produkt aus und verfolgen Sie es vom Regal bis zur Quelle.
  • Lassen Sie Ihr Team alle verknüpften Dokumente abrufen, einschließlich DDS und Lieferanteninformationen.
  • Identifizieren Sie etwaige Verzögerungen, fehlende Aufzeichnungen oder unklare Verantwortlichkeiten.

Diese Trockenübungen können Vertrauen aufbauen und Schwächen aufdecken, bevor eine tatsächliche Inspektion stattfindet.

6. Beheben Sie, was fehlt, und verbessern Sie sich kontinuierlich

Die Auditvorbereitung ist keine einmalige Anstrengung. Wenn Sie bei internen Überprüfungen Schwachstellen feststellen, wie z.B. inkonsistente Lieferantendaten oder Lücken in der Dateispeicherung, beheben Sie diese sofort. Wenn Ihr Unternehmen wächst und sich der KMU-Schwelle nähert, beginnen Sie mit der Planung zur Implementierung eines vollständigen Sorgfaltssystems. Der beste Zeitpunkt, um Ihren Prozess zu stärken, ist, bevor eine Audit-Benachrichtigung eintrifft.

Verwenden Sie diese kurze Checkliste, um Ihre EUDR-Auditbereitschaft zu überprüfen  und sicherzustellen, dass nichts durch die Lücken fällt.

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Rückverfolgbarkeit beginnt und bleibt bei Händlern

Händler sind mehr als nur Vermittler in der Lieferkette, sie sind wesentliche Glieder, um sicherzustellen, dass die EUDR-Compliance vom Ursprung bis zum Endmarkt eingehalten wird. In vielen Fällen durchlaufen Produkte mehrere Händler, bevor sie ihr endgültiges Ziel erreichen. Das bedeutet, dass die Verantwortung, die Rückverfolgbarkeit aufrechtzuerhalten und weiterzugeben, oft bei Ihnen liegt.

Die Verordnung macht deutlich: Jeder Akteur muss seinen Teil dazu beitragen, dass mit Entwaldung verbundene Waren vom EU-Markt ferngehalten werden. Für Händler bedeutet dies, die richtigen Daten zu speichern und weiterzugeben und für Nicht-KMUs sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflicht ordnungsgemäß erfüllt wird.

Hier können digitale Werkzeuge den Unterschied ausmachen. Ein gut gestaltetes System kann Ihre Versanddaten mit Produktdetails, Lieferanten- und Käuferinformationen sowie Sorgfaltsaufzeichnungen an einem Ort verbinden. Es vereinfacht, wie Sie Compliance-Dokumente verfolgen, speichern und abrufen. Es stellt auch sicher, dass Sie die richtigen Informationen weitergeben oder bei Audits ohne Verzögerung oder Verwirrung präsentieren können.

Das EUDR-Produkt von Coolset hilft Unternehmen, die richtigen Daten zu sammeln, Entwaldungsrisiken zu überprüfen und Sorgfaltserklärungen abzugeben, ohne Lieferanten hinterherzujagen oder in komplexen Tabellen zu arbeiten. Mit Coolset können Unternehmen Produkt- und Bestelldaten aus Ihrem ERP importieren, Dokumente von Lieferanten anfordern und alles an einem Ort verfolgen. Das System markiert fehlende oder gefährdete Sendungen und erstellt auditbereite DDS-Dateien, die dem obligatorischen EU-TRACES-Format folgen.

Kontaktieren Sie unser Team und sehen Sie sich das Coolset EUDR-Modul in Aktion an.

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Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.

Updated on July 25, 2025 - This article references a previous version of the EUDR country risk benchmarking system. On July 9, the European Parliament rejected the proposed classification. We are actively monitoring the latest developments. For the most up-to-date guidance, read our updated article on the EUDR benchmarking vote. In the meantime, assume full due diligence applies across all regions.

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