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Die EU-Verordnung zur Entwaldung (EUDR) ist ein neues Gesetz, das Entwaldung aus Lieferketten eliminieren soll, die mit dem europäischen Markt verbunden sind. Ab dem 30. Dezember 2025 müssen große und mittelgroße Unternehmen nachweisen, dass wichtige Rohstoffe wie Kakao, Soja, Rinder, Holz, Kaffee, Gummi und Palmöl sowohl entwaldungsfrei als auch legal produziert sind. Kleine und Kleinstunternehmen müssen bis Juni 2026 nachziehen.
Die Verordnung ist Teil des europäischen Green Deals und reagiert auf einen der größten umweltbedingten Treiber des Klimawandels: die globale Entwaldung. Zwischen 1990 und 2020 gingen über 420 Millionen Hektar Wald verloren, eine Fläche größer als die gesamte EU. Der Großteil dieses Verlustes wurde durch landwirtschaftliche Expansion verursacht, die mit nur wenigen Rohstoffen verbunden ist, darunter die jetzt unter der EUDR regulierten.
Da Lieferketten über Grenzen hinweg reichen und komplexer werden, steigen die Risiken im Zusammenhang mit Entwaldung und illegaler Beschaffung. Die EUDR adressiert dies mit einem einheitlichen, durchsetzbaren Rahmen, der Unternehmen direkt verantwortlich macht, den Ursprung ihrer Produkte zu überprüfen.
Warum das für Ihr Unternehmen wichtig ist
Wenn Sie Produkte im EU-Raum beziehen, herstellen oder verkaufen, müssen Sie nachweisen, woher Ihre Produkte stammen und dass sie strengen Umwelt- und Rechtsstandards entsprechen. Dieser Leitfaden hilft Ihnen bei dieser Bewertung und zeigt, wie Compliance für Ihren Sektor und Ihre Rolle aussieht.
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Die EUDR unterscheidet zwischen zwei zentralen Marktaktivitäten. Auch wenn die rechtlichen Definitionen technisch klingen, hier ist, was sie praktisch bedeuten:
Basierend auf diesen Aktivitäten fallen Unternehmen in eine von zwei Rollen:
Die Verantwortlichkeiten variieren je nach Rolle. Betreiber tragen die volle Sorgfaltspflicht. Sie müssen Lieferkettendaten sammeln und überprüfen und eine formelle Sorgfaltserklärung (DDS) vor Markteintritt einreichen.
Händler, insbesondere KMU, haben leichtere Verpflichtungen, die sich auf Rückverfolgbarkeit konzentrieren. Sie müssen relevante Dokumente aufbewahren und weitergeben, sind jedoch in der Regel nicht verpflichtet, eine vollständige Sorgfaltspflicht durchzuführen.
Sie gelten als SME (kleines oder mittelgroßes Unternehmen), wenn Sie zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
Große Unternehmen überschreiten diese Schwellenwerte und unterliegen vollen Compliance-Verpflichtungen, unabhängig davon, ob sie als Betreiber oder Händler agieren, während KMU von einem vereinfachten Sorgfaltspflichtprozess profitieren.
Das Verständnis Ihrer Rolle für jeden Produkttyp und jede Transaktion ist entscheidend, um Ihre Verpflichtungen zu bestimmen. Wenn Sie Ihre Rolle bereits bestätigt haben, erkunden Sie wie Sie Schritt für Schritt mit der EUDR konform gehen können.
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Um Ihre Rolle unter der EUDR zu ermitteln, berücksichtigen Sie die folgenden Kontrollpunkte für jedes Ihrer Produkte:
Ihre Verpflichtungen unter der EUDR hängen von drei Faktoren ab: 1) Ihrer Rolle in der Lieferkette (Betreiber oder Händler), 2) der Größe Ihres Unternehmens (SME oder nicht) und 3) ob Sie an erster Stelle oder weiter unten in der Lieferkette stehen.
Große Unternehmen, die Produkte importieren, herstellen oder exportieren, tragen die umfangreichsten Pflichten. Diese Unternehmen müssen eine vollständige Due Diligence für jedes Produkt durchführen, bevor es in den EU-Markt eintritt oder diesen verlässt (Artikel 8). Dies umfasst das Sammeln von Geolokalisierungsdaten und die Überprüfung, dass das Produkt legal produziert und entwaldungsfrei ist (Artikel 9), die Bewertung und Minderung von Risiken (Artikel 10 und 11) und die Einreichung eines DDS über das EU-Informationssystem (Artikel 3).
Zusätzlich müssen sie ihr Due-Diligence-System jährlich überprüfen und öffentlich über ihre Bemühungen berichten (Artikel 12). Alle Dokumentationen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden (Artikel 12).
Beispiel: Ein italienisches Unternehmen, das Holz aus Brasilien importiert, um in der EU Bodenbeläge herzustellen, qualifiziert sich als Betreiber. Da es das Produkt erstmals auf den EU-Markt bringt, muss es eine vollständige Due Diligence durchführen und ein DDS einreichen.
Auch wenn ein Unternehmen mit Materialien arbeitet, die bereits durch ein DDS abgedeckt sind, muss es bestimmte Compliance-Anforderungen erfüllen, wenn es diese Materialien in neue Produkte umwandelt und auf den Markt bringt. In diesen Fällen muss das Unternehmen überprüfen, dass die Due Diligence ordnungsgemäß durchgeführt wurde (FAQ 3.4), ein neues DDS einreichen, das das ursprüngliche DDS referenziert und dessen Verifizierungsnummer enthält (FAQ 3.4), ein internes Due-Diligence-System aufrechterhalten (Artikel 12) und Dokumentationen mindestens fünf Jahre aufbewahren (Artikel 12).
Beispiel: Ein großer Möbelhersteller, der Holz von einem EU-Sägewerk verwendet, muss sein eigenes DDS einreichen, wenn er fertige Möbel auf den Markt bringt, auch wenn das Rohmaterial bereits durch ein DDS abgedeckt war.
Kleine und mittlere Unternehmen, die in den Geltungsbereich fallende Waren importieren oder produzieren, müssen ebenfalls eine Due Diligence durchführen, wenn sie ein neues Produkt auf den Markt bringen (Artikel 8). Ihre Verpflichtungen umfassen das Sammeln von Geolokalisierungsdaten und die Überprüfung der Legalität (Artikel 9), die Bewertung und Minderung von Risiken (Artikel 10 und 11), die Einreichung eines DDS (Artikel 12) und die Aufrechterhaltung ihres internen Due-Diligence-Systems (Artikel 12). Sie müssen relevante Dokumentationen fünf Jahre lang aufbewahren, sind jedoch nicht verpflichtet, jährliche Berichte zu veröffentlichen (Artikel 12).
Wichtiger Hinweis: Der SME-Status befreit Unternehmen nicht von Due-Diligence-Verpflichtungen, wenn sie ein Produkt auf den Markt bringen.
Beispiel: Ein SME, das Kakaobohnen aus dem Nicht-EU-Raum importiert und Kakaopulver herstellt, muss eine Due Diligence durchführen und ein DDS einreichen.
Wenn SMEs Inputs verwenden, die bereits upstream bewertet wurden, liegt ihr Fokus auf der Rückverfolgbarkeit, anstatt die Due Diligence zu wiederholen. Sie sind nicht verpflichtet, ein neues DDS für die abgedeckten Komponenten einzureichen. Sie müssen jedoch DDS-Referenznummern und Verifizierungscodes behalten und weitergeben (FAQ 3.5), diese in Zollerklärungen beim Export einfügen (FAQ 3.5) und sie auf Anfrage an Kunden oder Behörden weitergeben (FAQ 3.5). Wenn sie von Nicht-Compliance erfahren, müssen sie die Behörden sofort informieren. Alle neuen Inputs, die zuvor nicht abgedeckt waren, müssen einer Due Diligence unterzogen und in einem neuen DDS dokumentiert werden (Artikel 8).
Beispiel: Ein SME, das Kakaobohnen kauft, die bereits durch ein DDS abgedeckt sind, kann sich auf die upstream-Dokumentation verlassen, wenn es Schokoladenprodukte verkauft, muss jedoch sicherstellen, dass alle zusätzlichen Kakao-Inputs den EUDR-Anforderungen entsprechen.
Große Händler und Einzelhändler, die regulierte Produkte verkaufen, die bereits auf den Markt gebracht wurden, müssen ebenfalls die Compliance einhalten. Diese Händler sind dafür verantwortlich, zu überprüfen, dass die Due Diligence ordnungsgemäß durchgeführt wurde (FAQ 3.4), ein neues DDS einzureichen, das das bestehende DDS und dessen Verifizierungsnummer referenziert (FAQ 3.4), ein System zu unterhalten, das diese Verifizierung unterstützt (Artikel 12), und alle Dokumentationen mindestens fünf Jahre aufzubewahren (Artikel 12).
Beispiel: Ein großer Supermarkt, der Schokolade verkauft, die von einem anderen Unternehmen hergestellt wurde, muss sein eigenes DDS einreichen, das das DDS des Herstellers referenziert, auch wenn das Produkt bereits auf dem EU-Markt platziert wurde.
SMEs, die regulierte Produkte vertreiben, die bereits auf den Markt gebracht wurden, tragen die geringsten Verpflichtungen. Sie sind nicht verpflichtet, eine Due Diligence durchzuführen oder ein DDS einzureichen. Sie müssen jedoch DDS-Referenzen von ihren Lieferanten erhalten und aufbewahren (Artikel 5), diese Informationen auf Anfrage an Kunden oder Behörden weitergeben (Artikel 5) und Transaktionsaufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang aufbewahren (Artikel 5). Wenn sie einen Verdacht auf Nicht-Compliance haben, müssen sie die Behörden sofort benachrichtigen (Artikel 5).
Beispiel: Ein kleiner deutscher Großhändler, der Kaffee von einem EU-basierten Importeur kauft und an lokale Röstereien weiterverkauft, qualifiziert sich als SME-Händler. Er ist nicht verpflichtet, eine Due Diligence durchzuführen, muss jedoch die upstream-DDS-Referenz speichern und weitergeben.
Lesen Sie unseren dedizierten Leitfaden für EUDR-Berichterstattung für Händler, um zu verstehen, was Sie dokumentieren, aufbewahren und einreichen müssen.
Einige Unternehmen agieren je nach Transaktion sowohl als Betreiber als auch als Händler. Beim Import oder der Herstellung von in den Geltungsbereich fallenden Waren sind sie Betreiber und müssen eine vollständige Due Diligence durchführen. Beim Weiterverkauf von Waren, die bereits von einem anderen EU-Unternehmen auf den Markt gebracht wurden, sind sie Händler und nur für die Rückverfolgbarkeit verantwortlich.
Beispiel: Ein polnischer Möbelhersteller, der Holz aus Indonesien importiert, ist ein Betreiber und muss vollständig konform sein. Wenn dasselbe Unternehmen auch fertige Holzplatten von einem französischen Lieferanten kauft und weiterverkauft, agiert es für diese spezifische Transaktion als Händler.
Die EUDR zielt auf sieben Rohstoffe ab, die stark mit Entwaldung in Verbindung stehen:
Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz.
Aber die Verordnung geht über Rohstoffe hinaus. Jedes Produkt, das in Anhang I aufgeführt ist, fällt unter die EUDR, unabhängig davon, ob es roh, verarbeitet oder fertig ist. Dies umfasst alles von Schokolade und Reifen bis hin zu Holzmöbeln und Lederwaren.
Wenn ein Rohstoff in ein Produkt mit einem anderen HS-Code umgewandelt wird, z. B. Sojabohnen in Sojamehl oder Holzbretter in Holzstühle, gilt es als neues Produkt unter der EUDR. Dies löst neue Due-Diligence-Anforderungen aus, auch wenn der ursprüngliche Rohstoff bereits bewertet wurde.
Im Folgenden brechen wir die sieben Rohstoffe mit realen Produktbeispielen, Anwendungsfällen und branchenspezifischen Risiken auf, um Ihnen zu helfen, das Relevante in Ihrer Lieferkette zu bewerten.
Verbundprodukte
Wenn ein Produkt mehrere EUDR-Rohstoffe enthält, kann die Due Diligence nur für den Rohstoff erforderlich sein, der mit dem endgültigen HS-Code des Produkts verknüpft ist.
Beispiel: Schokoladenriegel (HS 1806) fallen unter Kakao, nicht Palmöl, auch wenn beides Zutaten sind.
Recycelter Inhalt
Produkte, die vollständig aus recyceltem oder Abfallmaterial bestehen (wie 100% recyceltes Papier), unterliegen nicht der EUDR. Jeder Teil, der neu beschafftes Material enthält, muss jedoch nachverfolgt und überprüft werden.
Verpackung
Holz- oder papierbasierte Verpackungen fallen in den Geltungsbereich, wenn sie als Produkt verkauft werden. Wenn sie nur zum Versand eines anderen Artikels verwendet werden, fallen sie nicht in den Geltungsbereich.
Beispiel:
Die EUDR ist nicht optional. Wenn Ihr Unternehmen seine Verpflichtungen nicht erfüllt, können die Konsequenzen sofort und kostspielig sein.
Zuerst werden Ihre Produkte nicht auf den Markt gelangen. Ohne ein gültiges DDS werden die Zollbehörden Ihre Sendung blockieren. Selbst wenn ein DDS eingereicht wurde, macht jedes identifizierte Risiko, das nicht vollständig gemindert wurde, es illegal, dieses Produkt auf den EU-Markt zu bringen. In der Praxis bedeutet das, dass Sendungen an der Grenze zurückgehalten oder aus den Regalen genommen werden können.
Sobald sie auf dem Markt sind, können nicht konforme Waren beschlagnahmt werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben die Befugnis, Produkte, die mit Entwaldung oder unzureichender Due Diligence in Verbindung stehen, zu inspizieren, zurückzuziehen oder zu zerstören. Sie können auch den weiteren Verkauf stoppen oder den Geschäftsbetrieb vorübergehend aussetzen, der mit diesen Waren verbunden ist. Eine Charge Holz, die mit illegalem Holzeinschlag in Verbindung steht, könnte beschlagnahmt werden, während der Rest vom Verkauf ausgeschlossen wird, bis Korrekturmaßnahmen ergriffen werden.
Finanzielle Strafen sind hoch. Je nach Mitgliedstaat können schwere oder wiederholte Verstöße zu Geldstrafen von bis zu 4% Ihres EU-Umsatzes führen, mit zusätzlichen Strafen für jede nicht konforme Sendung. Bei Betrug, wie der Einreichung falscher Dokumente, kann es zu strafrechtlicher Verfolgung kommen.
Selbst ohne formelle Strafen besteht das Risiko von Betriebsstörungen. Unternehmen, die aus Hochrisikogebieten beziehen, unterliegen regelmäßigen Inspektionen. Wenn die Dokumentation unvollständig ist oder markiert wird, sind Verzögerungen, zusätzliche Kosten und potenzielle Vertragsverluste zu erwarten. Diese Folgewirkungen, von verpassten Lieferfristen bis zu unzufriedenen Kunden, können sich schnell summieren.
Schließlich gibt es den Reputationsverlust. Die EUDR-Compliance wird schnell zu einer Grundvoraussetzung in Verträgen und Beschaffungen. Ein Versagen kann Beziehungen schädigen, unerwünschte Medienaufmerksamkeit auf sich ziehen und die Aufmerksamkeit von NGOs, Verbrauchern und Investoren auf sich ziehen.
Das Verständnis Ihrer EUDR-Verpflichtungen ist nur der erste Schritt. Der nächste Schritt besteht darin, den Rahmen auf Ihre eigenen Abläufe anzuwenden.
Beginnen Sie damit, zu identifizieren, welche Ihrer Produkte unter den Geltungsbereich der Verordnung fallen. Bringen Sie ein Produkt erstmals auf den EU-Markt, entweder durch Import oder Herstellung innerhalb der EU? Verwandeln Sie einen Rohstoff in etwas Neues mit einem anderen HS-Code? Verkaufen Sie Waren weiter, die bereits von einem anderen EU-basierten Lieferanten auf den EU-Markt gebracht wurden? Und qualifizieren Sie sich als SME oder überschreiten Sie die Schwellenwerte, die ein großes Unternehmen definieren?
Die Beantwortung dieser Fragen wird Ihre Rolle klären, ob Sie als Betreiber oder Händler agieren, und Ihre spezifischen Verpflichtungen bestimmen. Das könnte bedeuten, eine vollständige Due Diligence durchzuführen und ein DDS einzureichen oder sicherzustellen, dass Sie Rückverfolgbarkeitsdokumentationen behalten und weitergeben.
Sobald Ihre Rolle klar ist, können Sie beginnen, die internen Systeme, Lieferanten-Workflows und Dokumentationsprozesse aufzubauen, die erforderlich sind, um konform zu bleiben.
Bei Coolset helfen wir Unternehmen, die EUDR-Compliance zu vereinfachen, indem wir die Rückverfolgbarkeit umsetzbar machen. Egal, ob Sie gerade erst anfangen oder sich auf die vollständige Implementierung vorbereiten, unsere Plattform ist darauf ausgelegt, jeden Schritt des Prozesses zu unterstützen.
Das EUDR-Produkt von Coolset hilft Unternehmen, die richtigen Daten zu sammeln, das Entwaldungsrisiko zu überprüfen und Due Diligence-Erklärungen einzureichen, ohne Lieferanten zu verfolgen oder in komplexen Tabellen zu arbeiten. Mit Coolset können Unternehmen Produkt- und Bestelldaten aus Ihrem ERP importieren, Dokumente von Lieferanten anfordern und alles an einem Ort verfolgen. Das System markiert fehlende oder gefährdete Sendungen und erstellt auditfähige DDS-Dateien, die dem obligatorischen EU-TRACES-Format folgen.
Das Produkt wird im August 2025 eingeführt. Treten Sie der Warteliste hier bei.
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Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.
Updated on July 25, 2025 - This article references a previous version of the EUDR country risk benchmarking system. On July 9, the European Parliament rejected the proposed classification. We are actively monitoring the latest developments. For the most up-to-date guidance, read our updated article on the EUDR benchmarking vote. In the meantime, assume full due diligence applies across all regions.
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