So erfüllen Sie die EUDR: Ein Leitfaden (Aktualisiert Juli 2025)

July 28, 2025
6
min. Lesezeit

Disclaimer: Latest EUDR developments

On 21 October, the European Commission proposed targeted changes to the EU Deforestation Regulation (EUDR). These adjustments aim to make the rollout smoother without changing the regulation’s overall goals.

Key points from the proposal:

  • The 30 December 2025 compliance deadline for large and medium operators remains unchanged.
  • Small and micro primary producers (such as farmers and foresters) may receive an extension until 30 December 2026.
  • A transition period from January to June 2026 is planned for large and medium companies, giving them time to adapt before formal checks and penalties begin.
  • New, simplified obligations are introduced for two groups: small and micro primary producers, and downstream operators (e.g. manufacturers, retailers).

We're closely monitoring the development and will update our content accordingly. In the meantime, read the full explainer here.

Wichtige Erkenntnisse:
  • EUDR-Compliance erfordert die Rückverfolgung von Lieferketten, Risikobewertung und -minderung sowie die Einreichung von Sorgfaltspflicht-Erklärungen für alle betroffenen Produkte.
  • Die Identifizierung Ihrer Rolle (Betreiber oder Händler), die Kartierung Ihrer Produkte und die Standardisierung der Lieferantendatenerfassung sind entscheidende erste Schritte.
  • Tools wie Coolset helfen, EUDR-Workflows effizienter zu verwalten, indem sie Daten zentralisieren, Risikoprüfungen automatisieren und auditfähige Erklärungen erstellen.

Die EUDR gilt für Rinder, Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Kautschuk sowie viele abgeleitete Produkte. Zur Erfüllung müssen Unternehmen ihre Lieferketten nachverfolgen, Risiken bewerten, Probleme mindern und offizielle Sorgfaltspflicht-Erklärungen einreichen. Für die meisten Unternehmen gilt das Gesetz ab dem 30. Dezember 2025, während kleine und Kleinstunternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit haben.

Dieser Artikel bietet einen umfassenden Sieben-Schritte-Leitfaden für Unternehmen zur Erfüllung der EUDR, der den Prozess in Datenerfassung, Risikobewertung, Risikominderung, Rückverfolgbarkeit, Sorgfaltspflicht und fortlaufende Überwachung unterteilt.

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Schritt 1: Bestimmen Sie Ihre Rolle (Betreiber, Händler) im EUDR-Prozess

Die Verpflichtungen von Unternehmen unter der EUDR basieren auf den unterschiedlichen Rollen, die sie in ihrer Wertschöpfungskette spielen, und ihrer Größe. Daher ist die Identifizierung Ihrer Rolle der erste Schritt im Prozess. 

Sind Sie ein Betreiber oder ein Händler?

Ihre erste Aufgabe besteht darin, festzustellen, ob Ihr Unternehmen als Betreiber oder Händler gilt, da die Verpflichtungen unterschiedlich sind:

Betreiber

Bringt Produkte, die unter die Regelung fallen, erstmals auf den EU-Markt oder exportiert sie. Der Begriff Betreiber umfasst mehrere Geschäftsfälle – hier ein Überblick mit Beispielen:

  • Produzenten in der EU: Ein Forstunternehmen in Finnland, das Kiefernholz erntet und an ein Sägewerk in Deutschland verkauft
  • Importeure, die erstmals auf den EU-Markt bringen: Ein niederländischer Kaffeeimporteur, der grüne Kaffeebohnen von Farmen in Kolumbien importiert und an Röstereien in ganz Europa verkauft
  • Exporteure: Ein portugiesischer Lederwarenhersteller, der Rindsleder aus Frankreich bezieht, daraus Luxus-Handtaschen herstellt und diese in die USA exportiert
  • Hersteller, die bereits in der EU verfügbare Produkte verwenden: Ein spanischer Schokoladenhersteller, der Kakaomasse von einem französischen Importeur kauft und daraus Schokoladentafeln für den Verkauf innerhalb der EU herstellt

Unser EUDR-Berichtsleitfaden für Betreiber bietet eine maßgeschneiderte Schritt-für-Schritt-Anleitung, um Betreibern bei der Erfüllung der Anforderungen der Regelung zu helfen.

Händler

Kauft und verkauft Produkte, die bereits auf dem EU-Markt sind, ohne sie zu verändern. Ein typisches Beispiel ist ein deutscher Großhändler, der ungeröstete Kaffeebohnen in großen Mengen von einem niederländischen Importeur kauft und dieselben Kaffeebohnen (immer noch ungeröstet) an kleine Röstereien und Cafés in Deutschland und Österreich verkauft, ohne das Produkt zu verändern.

Einige Unternehmen können je nach Transaktion sowohl als Betreiber als auch als Händler agieren.

Unser EUDR-Berichtsleitfaden für Händler bietet eine maßgeschneiderte Schritt-für-Schritt-Anleitung, um Händlern bei der Erfüllung der Anforderungen der Regelung zu helfen.

Sind Sie ein SME?

Ihr Unternehmen ist ein SME, wenn es mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter unter 250
  • Jahresumsatz unter 50 Millionen €
  • Jahresbilanzsumme unter 25 Millionen €

SME-Betreiber profitieren von vereinfachten Verpflichtungen unter der EUDR, indem sie einige der Sorgfaltspflichtschritte überspringen. 

Nicht-SME-Händler müssen jedoch die vollständigen Sorgfaltspflichtverpflichtungen wie Betreiber erfüllen. SME-Händler haben einfachere Verpflichtungen, die hauptsächlich darin bestehen, Informationen zu behalten und weiterzugeben. Sie finden unten einen Überblick über die grundlegenden Verantwortlichkeiten pro Rolle. 

Um Ihre spezifischen Verpflichtungen basierend auf Ihrem Sektor und Ihrer Unternehmensgröße zu bestimmen, konsultieren Sie unseren detaillierten EUDR-Leitfaden.

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Schritt 2: Kartieren Sie Ihre Produkte und Lieferketten, die in der EUDR enthalten sind

Nicht alle Produkte unterliegen der EUDR. Nur bestimmte Rohstoffe und ihre abgeleiteten Produkte sind abgedeckt. Der nächste Schritt besteht also darin, herauszufinden, welche Produkte Ihres Unternehmens unter die EUDR fallen. Dies beinhaltet die Kartierung sowohl der Produkte als auch ihrer Lieferketten (Herkünfte).

Identifizierung Ihrer Produkte im Geltungsbereich

Die EUDR erfordert, dass Sie Sorgfaltspflicht bei den Produkten ausüben, die Sie auf dem EU-Markt verkaufen oder exportieren möchten. Dazu müssen Sie jedoch verstehen, welche Rohstoffe Sie zur Herstellung dieser Produkte verwenden, es sei denn, Sie sind selbst der Produzent. Hier ist eine einfache Liste, was Sie überprüfen sollten:

  • Listen Sie Rohstoffe im Geltungsbereich auf, die in Ihren Produkten verwendet werden.  Eine Supermarktkette würde mehrere Rohstoffe wie Kaffee, Palmöl, Kakao, Soja und Rinder identifizieren.
  • Ordnen Sie Produkte, die die Rohstoffe im Geltungsbereich enthalten, den HS-Codes zu. Sie können die vollständige Liste der HS-Codes im Geltungsbereich im Anhang I der Regelung einsehen.
  • Ordnen Sie Rohstoffe den Endprodukten zu. Diese interne Rückverfolgbarkeitskartierung hilft später sicherzustellen, dass Sie konforme von nicht konformen Quellen trennen können.

Beispiel: Ein Schokoladenunternehmen sollte Kakao- und Palmöl-Eingaben mit jedem Endprodukt verknüpfen, um Rückverfolgbarkeit und Compliance sicherzustellen.

Verständnis Ihrer Lieferkette und Herkunft

Nachdem Sie die genauen Produktcodes und verwendeten Rohstoffe identifiziert haben (falls vorhanden), sind Sie bereit, die beteiligten Lieferanten und die Länder zu identifizieren, aus denen die Materialien stammen. 

Um Ihre Lieferkette zu verfolgen:

Identifizieren Sie Lieferanten und Herkunftsländer:

Die Lieferanten sind wichtige Stakeholder, mit denen Sie zusammenarbeiten müssen, um die benötigten Informationen für die EUDR-Compliance zu sammeln. Das Herkunftsland Ihrer Materialien ist einer der Kernfaktoren, die Sie berücksichtigen sollten, um Entwaldung und Legalität anzugehen. Wenn Sie selbst der Produzent sind, können Sie diesen Schritt überspringen.

Darüber hinaus können Sie von einem einfacheren Sorgfaltspflichtprozess profitieren, wenn Sie aus bestimmten Ländern beziehen, die von der EU als risikoarm für Entwaldung eingestuft wurden. Während der ursprüngliche EUDR-Text eine vereinfachte Sorgfaltspflicht für risikoarme Länder vorsah, lehnte das Europäische Parlament das vorgeschlagene Länder-Risikobewertungssystem der Europäischen Kommission im Juli 2025 ab. Bis ein überarbeitetes System angenommen wird, sollten Unternehmen davon ausgehen, dass die vollständige Sorgfaltspflicht für alle Länder gilt.

Bestimmen Sie Komplexität und Tiefe (z. B. Anzahl der Zwischenhändler):

Diese Übung kann Ihnen helfen zu verstehen, wo Sie möglicherweise Schwierigkeiten haben, Informationen zu erhalten, wo wichtige Risiken in der Lieferkette liegen könnten. 

Schritt 3: Sammeln und organisieren Sie die wichtigsten Daten, die in den EUDR-Berichtsanforderungen enthalten sind

Sobald Sie wissen, was und wo Sie beschaffen, können Sie mit dem Sammeln der spezifischen Daten beginnen, die die EUDR für die Compliance erfordert. Betreiber müssen eine umfassende Datensammlung – wie in Artikel 9 beschrieben – über jede Charge von Rohstoffen, die sie handhaben, zusammenstellen.

Erforderliche Informationen:

  • Geolokalisierungsdaten der Erntegebiete: Die GPS-Koordinaten des Grundstücks, auf dem der Rohstoff produziert wurde. Dies könnte die Farm, Plantage oder das Forstwirtschaftsgebiet sein. Wenn Ihr Produkt mehrere Zutaten enthält, benötigen Sie die Koordinaten für den Ursprung jeder relevanten Zutat 
  • Produktionsdatum: Das Datum oder der Zeitraum, in dem der Rohstoff produziert oder geerntet wurde. Dies dient dazu, zu beweisen, dass es nach den EUDR-Stichtagsanforderungen fällt und ist ein erforderliches Informationsstück basierend auf der Regelung
  • Produktdetails: Die Beschreibung des Produkts, Menge und Versanddetails.
  • Kontakte in der Lieferkette: Die Namen, Adressen und E-Mails aller Lieferanten und Kunden
  • Nachweis der Legalität: Sie müssen nachweisen, dass jedes Produkt gemäß den Gesetzen des Herkunftslandes produziert wurde. Der erste Schritt dazu ist das Sammeln von Dokumenten, hauptsächlich in den folgenden Rechtsbereichen: Landbesitz, Erntegenehmigungen, Arbeitsrechts-Compliance, indigene Völker
  • Entwaldungsfreier Status: Satellitenbilder oder Landnutzungskarten, die keine Entwaldung in den Erntegebieten zum Stichtag zeigen

Das Sammeln dieser Daten kann herausfordernd sein, insbesondere wenn Ihre Lieferkette viele kleine Landwirte oder Zwischenhändler umfasst. Beginnen Sie mit der Erstellung eines standardisierten Datenerfassungsprozesses für Lieferanten, erklären Sie die EUDR-Anforderungen und verwenden Sie, wo möglich, Rückverfolgbarkeitstools. Speichern Sie Daten sicher und bewahren Sie sie mindestens fünf Jahre auf.

Schritt 4: Führen Sie eine umfassende EUDR-Risikobewertung durch

Sobald Ihre Daten vollständig sind, basierend auf Artikel 10, müssen Sie bewerten, ob mehr als ein vernachlässigbares Risiko für Entwaldung oder Illegalität besteht, bevor Sie Produkte auf den EU-Markt bringen oder exportieren.

Risikodimensionen zur Bewertung:

  • Länderspezifisches Risiko:
    Trends der Waldpräsenz, Entwaldungs- und Degradierungstrends, Umweltschutz, Rechtsdurchsetzung, Korruptionsniveau, Landnutzung und Drittparteienprobleme
  • Lieferkettenspezifisches Risiko:
    Anzahl der Zwischenhändler, Verarbeitungs-Komplexität, Risiko der Vermischung, nicht konforme Partner
  • Grundstücks-/Lieferantenspezifisches Risiko:
    Rechtliche Genehmigungen und Titel, indigene Rechte, gefährdete Arten, Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen, Entwaldungsgeschichte, Nachernte-Management
  • Dokumentations- und Verhaltensrisiko:
    Fehlende oder nicht überprüfbare Dokumente, Lieferantenverhalten, Transparenzprobleme, vergangenes EUDR-Fehlverhalten

Bewerten Sie jede Dimension. Wenn ein Indikator auf ein nicht vernachlässigbares Risiko hindeutet, ist eine Minderung erforderlich, bevor Sie fortfahren. Denken Sie daran: Sorgfaltspflicht ist keine Checklistenübung, sie muss auf Ihren Kontext zugeschnitten und gründlich sein.

Erfahren Sie mehr darüber, wie die EUDR-Risikobenchmarks Ihre Sorgfaltspflichtverantwortungen ändern hier.

Schritt 5: Ergreifen Sie Risikominderungsmaßnahmen, falls erforderlich

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Wenn Ihre Risikobewertung ein höheres Risiko als vernachlässigbar ergibt, verlangt die EUDR in Artikel 11, dass Sie Risikominderungsmaßnahmen ergreifen, bevor Sie fortfahren. Praktisch bedeutet dies, dass Sie das Risiko aktiv auf ein vernachlässigbares Niveau reduzieren müssen, andernfalls können Sie das Produkt nicht auf den Markt bringen. 

So können Unternehmen die Risikominderung angehen:

  • Mehr Beweise anfordern: Oft reichen die ersten Daten nicht aus, um ein vernachlässigbares Risiko zu bestätigen. Fordern Sie von Ihrem Lieferanten zusätzliche Beweise wie weitere Landdokumente oder Zertifizierungen an
  • Drittanbieter-Verifizierung: Eine weitere Maßnahme ist die unabhängige Überprüfung durch Dritte. Dies könnten NGO-Berichte oder Zertifizierungsaudits (z.B. FSC, RSPO) sein
  • Vor-Ort-Audits: Wenn Papierbeweise nicht überzeugend sind, ziehen Sie ein Vor-Ort-Audit in Betracht. Dies könnte bedeuten, dass Sie Ihr eigenes Team entsenden oder lokale Prüfer beauftragen, um Betriebe oder Einrichtungen zu besuchen
  • Lieferantenengagement: Arbeiten Sie daran, die Rückverfolgbarkeit zu verbessern oder nicht konforme Flächen auszuschließen. Wenn ein Produkt eines Lieferanten derzeit nicht konform ist, könnten Sie ihm die Möglichkeit geben, dies zu beheben, z.B. indem Sie vereinbaren, nur von bestimmten, von Ihnen verifizierten Flächen zu beziehen oder ihm helfen, eine bessere Nachverfolgung zu implementieren
  • Lieferantenwechsel: Wenn Risiken bestehen bleiben, muss die Beschaffung auf konforme Quellen umgestellt werden. Dies ist eine schwierige Geschäftsentscheidung, aber die Verordnung lässt keine Wahl, wenn die Einhaltung nicht erreicht werden kann

Nach der Risikominderung sollten Sie das Risiko neu bewerten. Wenn es vernachlässigbar ist, können Sie zum nächsten Schritt übergehen. Andernfalls sind weitere Minderungsmaßnahmen oder Ausschlüsse erforderlich. Am Ende dieses Schritts sollte jedes Produkt, das Sie verkaufen möchten, ein vernachlässigbares Entwaldungsrisikoprofil und vollständige Compliance-Dokumentation aufweisen.

Hinweis: Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gelten derzeit für alle Beschaffungsländer, da kein genehmigtes Benchmarking-System vorhanden ist. Unternehmen sollten mit der Risikominderung fortfahren, wobei volle Compliance erforderlich ist.

Schritt 6: Einreichen Ihrer EUDR-Sorgfaltserklärung

Nachdem Sie den Sorgfaltsprozess (Informationssammlung, Risikobewertung und erforderliche Minderung) abgeschlossen haben, erfordert die EUDR einen letzten formalen Schritt: das Einreichen einer Sorgfaltserklärung (DDS). Dies ist im Grunde eine offizielle Erklärung, dass Sie Ihre Verpflichtungen erfüllt haben und dass das Produkt die EUDR-Anforderungen erfüllt. Betrachten Sie es als eine Bestätigung, dass „wir unsere Hausaufgaben gemacht haben und nach bestem Wissen dieses Produkt entwaldungsfrei und legal ist.“

Für eine schrittweise Aufschlüsselung des EUDR-Sorgfaltsprozesses lesen Sie die neuesten Anforderungen in unserem Artikel.

Wichtige Details:

  • Wer reicht die DDS ein: Das Unternehmen, das das Produkt auf den Markt bringt
  • Wie einreichen: Über ein EU-Informationssystem namens EU Traces. Sie können sich bereits mit deren Testumgebung vertraut machen
  • Was ist enthalten: Anhang II bietet eine Vorlage für eine typische Sorgfaltserklärung. Diese enthält Produktinformationen und Mengen, das Ergebnis der Risikobewertung, Compliance-Bestätigung
  • Wie oft einreichen: Jede Lieferung benötigt eine Sorgfaltserklärung. Aktuelle Updates erlauben die Einreichung der DDS auf periodischer oder aggregierter Basis, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind
  • Sonderfälle: Nachgelagerte Betreiber und Nicht-SME-Händler können sich bei der Einreichung ihrer eigenen DDS auf die DDS der vorgelagerten Betreiber beziehen

Jede DDS hat eine eindeutige Referenz- und Verifizierungsnummer. Verfolgen Sie jede DDS anhand ihrer eindeutigen Referenznummer und stellen Sie sicher, dass sie mit jeder Lieferung verknüpft ist.

Schritt 7: Überwachen und aktualisieren

Die Einhaltung der EUDR ist keine einmalige Aufgabe. Unternehmen müssen kontinuierlich sicherstellen, dass Lieferketten entwaldungsfrei und rechtlich konform bleiben.

  • Stellen Sie sicher, dass jede neue Charge von Produkten vor ihrer Markteinführung bis zum Ursprung zurückverfolgbar ist. Machen Sie dies zu einem routinemäßigen Bestandteil der Beschaffung
  • Überwachen Sie Änderungen im Länderrisiko oder in den Beschaffungsbedingungen
  • Speichern Sie alle Sorgfaltsdaten, Risikobewertungen und Erklärungen mindestens fünf Jahre lang. Stellen Sie sicher, dass Ihr Team sie im Falle einer Prüfung schnell abrufen kann
  • Bereiten Sie sich auf Prüfungen durch EU-Behörden vor. Haben Sie einen klaren Prozess für die Beantwortung von Dokumentanforderungen und die Demonstration der Compliance

Sehen Sie sich unseren EUDR-Beschaffungsintegrationsleitfaden an, um sicherzustellen, dass die Lieferantenauswahl die Einhaltung der neuesten Vorschriften umfasst.

Jährliche Berichterstattung

Nicht-SME-Betreiber müssen jährliche Zusammenfassungen der Sorgfaltspflichtaktivitäten veröffentlichen. Erste Berichte sind bis Ende 2026 fällig.

EUDR-Compliance-Checkliste

Um den Schritt-für-Schritt-Leitfaden abzuschließen, hier eine EUDR-Compliance-Checkliste, die die wichtigsten Maßnahmen zusammenfasst. Verwenden Sie dies als schnelle Referenz, um sicherzustellen, dass Sie alle Grundlagen abgedeckt haben:

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Durch die Befolgung dieser EUDR-Checkliste können Unternehmen systematisch die Compliance durchlaufen und sicherstellen, dass nichts übersehen wird. Eine frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend – jeder dieser Schritte kann Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere bei komplexen Lieferketten.

Technologie nutzen, um Compliance zu vereinfachen

Die manuelle Verwaltung der EUDR-Compliance kann schnell überwältigend werden, insbesondere wenn die Lieferketten wachsen. Digitale Werkzeuge machen den Unterschied, indem sie:

  • Daten zentralisieren: Speicherung und Organisation von Lieferantendaten, GPS-Koordinaten und Compliance-Dokumenten an einem Ort ohne verstreute Tabellen
  • Risikoprüfungen automatisieren: Sofortiges Markieren von Hochrisikolieferanten oder -regionen durch integrierte Risikobewertungen
  • Live-Entwaldungsüberwachung: Nutzung von Fernerkundung mit Satelliten zur Verfolgung von Entwaldungstrends
  • Lieferketten-Mapping: Visualisierung der Produktflüsse vom Ursprung bis zum Markt und Aufrechterhaltung der Rückverfolgbarkeit über Eingaben und Ausgaben hinweg
  • Management der Sorgfaltserklärungen: Vorbereitung und Verfolgung von Einreichungen durch Integrationen mit dem EU-Portal
  • Fortlaufende Überwachung: Bereitstellung von Warnungen bei fehlenden Dokumenten, ablaufenden Zertifizierungen oder Änderungen im Beschaffungsrisiko

Kurz gesagt, die Investition in ein digitales Sorgfaltssystem verwandelt eine komplexe Compliance-Belastung in einen automatisierteren, nachverfolgbaren Prozess. Es hilft auch bei anderen Synergien der Nachhaltigkeitsberichterstattung – zum Beispiel können die für die EUDR gesammelten Daten (wie die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette) in breitere ESG-Berichterstattung oder kommende Vorschriften wie CSDDD einfließen. 

Die Nutzung von Technologie stellt sicher, dass die Grundlage stark und weniger arbeitsintensiv bleibt. Skalierbare Lösungen wie Coolset sind darauf ausgelegt, mittelständische Unternehmen genau auf diese Weise zu unterstützen – indem sie eine All-in-One-Plattform bieten, um Daten, Sorgfalts-Workflows und Berichterstattung für Vorschriften wie die EUDR zu verwalten. Das Ergebnis sind nicht nur Zeitersparnis und reduziertes Fehlerrisiko, sondern auch umsetzbare Einblicke, die Ihre Lieferkettentransparenz über die Compliance hinaus verbessern können.

Nächste Schritte für Unternehmen

Gehen Sie weiter und bewerten Sie, wie gut Ihr Unternehmen über die sieben Schritte hinweg vorbereitet ist. Identifizieren Sie Lücken in Lieferantendaten, internen Prozessen oder Berichtssystemen und entscheiden Sie, ob zusätzliche Unterstützung erforderlich ist. Wenn die manuelle Verwaltung unhaltbar erscheint, überlegen Sie, ob eine Plattform wie Coolset helfen könnte, Ihre Compliance zu optimieren, Risiken zu reduzieren und mit Ihren Abläufen zu skalieren.

Coolsets EUDR-Lösung hilft Unternehmen, die richtigen Daten zu sammeln, Entwaldungsrisiken zu prüfen und Sorgfaltserklärungen einzureichen, ohne Lieferanten zu jagen oder in komplexen Tabellen zu arbeiten. Mit Coolset können Unternehmen Produkt- und Bestelldaten aus Ihrem ERP importieren, Dokumente von Lieferanten anfordern und alles an einem Ort verfolgen. Das System kennzeichnet fehlende oder gefährdete Sendungen und erstellt prüfbereite DDS-Dateien, die dem obligatorischen EU-TRACES-Format entsprechen.

FAQs – EUDR-Compliance und Sorgfaltspflicht

1. Was ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)?

Die EU-Entwaldungsverordnung verpflichtet Unternehmen sicherzustellen, dass in den Geltungsbereich fallende Rohstoffe (wie Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Rinder, Gummi und Holz), die auf den EU-Markt gebracht oder aus ihm exportiert werden, nicht mit Entwaldung oder Walddegradation nach dem 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen und bis zum 30. Juni 2026 für kleine und Kleinstunternehmen in Verbindung stehen.

2. Wer muss die EUDR einhalten?

Betreiber und Händler, die mit in den Geltungsbereich fallenden Rohstoffen in der EU umgehen, müssen die Vorschriften einhalten. Die Regeln unterscheiden sich je nach Unternehmensrolle und -größe. SME-Händler haben vereinfachte Anforderungen, während Nicht-SME-Händler und Betreiber eine vollständige Sorgfaltspflicht durchführen müssen.

3. Welche Daten sind für die EUDR-Compliance erforderlich?

Sie benötigen:

  • GPS-Koordinaten des Landes, auf dem die Rohstoffe produziert wurden
  • Ernte-/Produktionsdaten
  • Nachweise der Legalität (Genehmigungen, Arbeitsrechtskonformität usw.)
  • Satellitenbilder, die den entwaldungsfreien Status zeigen
  • Namen und Kontaktdaten der Lieferanten.

4. Was beinhaltet die EUDR-Sorgfaltspflicht?

Die EUDR-Sorgfaltspflicht umfasst sieben Schritte:

  1. Bestimmen Sie Ihre Rolle (Betreiber oder Händler)
  2. Identifizieren Sie in den Geltungsbereich fallende Produkte und Lieferanten
  3. Sammeln Sie Daten (z.B. Geolokalisierung, Legalität, Produktionsdatum)
  4. Führen Sie eine Risikobewertung durch
  5. Mildern Sie alle nicht vernachlässigbaren Risiken
  6. Reichen Sie eine Sorgfaltserklärung ein
  7. Überwachen und aktualisieren Sie regelmäßig.

5. Kann Technologie bei der EUDR-Compliance helfen?

Ja. Plattformen wie Coolset können die Datenerfassung automatisieren, Lieferketten abbilden, den Compliance-Status verfolgen und DDS-Einreichungen verwalten - was die Compliance schneller, zuverlässiger und skalierbarer macht.

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