Sign up for our EUDR Summer School

Join our live EUDR compliance training sessions with Coolset sustainability experts.

Enroll here

Wie man die EUDR einhält: Ein Leitfaden (Aktualisiert Jul 2025)

July 28, 2025
6
min. Lesezeit
Wichtige Erkenntnisse:
  • EUDR-Compliance erfordert die Rückverfolgung von Lieferketten, Risikobewertung und -minderung sowie die Einreichung von Sorgfaltserklärungen für alle relevanten Produkte.
  • Die Identifizierung Ihrer Rolle (Betreiber oder Händler), das Kartieren Ihrer Produkte und die Standardisierung der Lieferantendatenerfassung sind entscheidende erste Schritte.
  • Mit zunehmender Skalierung der Lieferketten helfen Tools wie Coolset bei der effizienteren Verwaltung von EUDR-Workflows - zentralisieren Daten, automatisieren Risikoprüfungen und erstellen auditfähige Erklärungen.

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein Gesetz, das sicherstellt, dass bestimmte Waren, die auf den EU-Markt gebracht oder aus ihm exportiert werden, entwaldungsfrei sind. Das bedeutet, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung oder Walddegradierung nach dem 31. Dezember 2020 in Verbindung stehen und dass sie die lokalen Gesetze in ihren Herkunftsländern einhalten.

Die EUDR gilt für Rinder, Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Kautschuk sowie viele abgeleitete Produkte. Um die Vorschriften einzuhalten, müssen Unternehmen ihre Lieferketten nachverfolgen, Risiken bewerten, Probleme mindern und offizielle Sorgfaltserklärungen einreichen. Für die meisten Unternehmen gilt das Gesetz ab dem 30. Dezember 2025, während kleine und Kleinstunternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit haben.

Dieser Artikel bietet einen umfassenden Sieben-Schritte-Leitfaden für Geschäftsanwender zur Einhaltung der EUDR, der den Prozess in Datenerfassung, Risikobewertung, Risikominderung, Rückverfolgbarkeit, Sorgfaltspflicht und kontinuierliche Überwachung unterteilt.

{{eudr-tool-injectable}}

Schritt 1: Bestätigen Sie Ihre Rolle (Betreiber, Händler) im EUDR-Prozess

Die Verpflichtungen von Unternehmen gemäß EUDR basieren auf den verschiedenen Rollen, die sie in ihrer Wertschöpfungskette spielen, und ihrer Größe. Daher ist die Identifizierung Ihrer Rolle der erste Schritt im Prozess. 

Sind Sie ein Betreiber oder ein Händler?

Ihre erste Aufgabe besteht darin, festzustellen, ob Ihr Unternehmen als Betreiber oder Händler gilt, da sich die Verpflichtungen unterscheiden:

Betreiber

Bringt Produkte, die unter die Regelung fallen, erstmals auf den EU-Markt oder exportiert sie. Der Begriff Betreiber umfasst mehrere Geschäftsfälle – hier ist ein Überblick mit Beispielen:

  • Produzenten in der EU: Ein Forstunternehmen in Finnland, das Kiefernholz erntet und an ein Sägewerk in Deutschland verkauft
  • Importeure, die erstmals auf den EU-Markt bringen: Ein niederländischer Kaffeeimporteur, der grüne Kaffeebohnen aus Kolumbien einführt und an Röstereien in ganz Europa verkauft
  • Exporteure: Ein portugiesischer Hersteller von Lederwaren, der Rindsleder aus Frankreich bezieht, um luxuriöse Handtaschen herzustellen und diese in die USA exportiert
  • Hersteller, die bereits in der EU verfügbare Produkte verwenden: Ein spanischer Schokoladenhersteller, der Kakaomasse von einem französischen Importeur kauft und sie zur Herstellung von Schokoladentafeln für den Verkauf innerhalb der EU verwendet

Unser EUDR-Berichtleitfaden für Betreiber bietet eine maßgeschneiderte Schritt-für-Schritt-Anleitung, um Betreibern bei der Erfüllung der Anforderungen der Verordnung zu helfen.

Händler

Kauft und verkauft Produkte, die bereits auf dem EU-Markt sind, ohne sie zu verändern. Ein typisches Beispiel ist ein deutscher Großhändler, der ungeröstete Kaffeebohnen in großen Mengen von einem niederländischen Importeur kauft und dieselben Kaffeebohnen (noch ungeröstet) an kleine Röstereien und Cafés in ganz Deutschland und Österreich verkauft, ohne das Produkt zu verändern.

Einige Unternehmen können je nach Transaktion sowohl als Betreiber als auch als Händler agieren.

Unser EUDR-Berichtleitfaden für Händler bietet eine maßgeschneiderte Schritt-für-Schritt-Anleitung, um Händlern bei der Erfüllung der Anforderungen der Verordnung zu helfen.

Sind Sie ein SME?

Ihr Unternehmen ist ein SME, wenn es mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Durchschnittliche Mitarbeiterzahl unter 250
  • Jahresumsatz unter 50 Millionen €
  • Jahresbilanzsumme unter 25 Millionen €

SME-Betreiber profitieren von vereinfachten Verpflichtungen gemäß EUDR, indem sie einige der Sorgfaltspflichtschritte überspringen. 

Nicht-SME-Händler müssen jedoch die vollständigen Sorgfaltspflichtverpflichtungen wie Betreiber erfüllen. SME-Händler haben einfachere Verpflichtungen, die hauptsächlich darin bestehen, Informationen zu bewahren und weiterzugeben. Unten finden Sie einen Überblick über die grundlegenden Verantwortlichkeiten pro Rolle. 

Um Ihre spezifischen Verpflichtungen basierend auf Ihrem Sektor und Ihrer Unternehmensgröße zu bestimmen, konsultieren Sie unseren detaillierten EUDR-Leitfaden.

__wf_reserved_inherit

Schritt 2: Kartieren Sie Ihre Produkte und Lieferketten, die in die EUDR fallen

Nicht alle Produkte unterliegen der EUDR. Nur bestimmte Rohstoffe und deren abgeleitete Produkte sind abgedeckt. Der nächste Schritt besteht darin, zu identifizieren, welche Produkte Ihres Unternehmens unter die EUDR fallen. Dies beinhaltet die Kartierung sowohl der Produkte als auch ihrer Lieferketten (Herkünfte).

Identifizierung Ihrer Produkte im Geltungsbereich

Die EUDR erfordert, dass Sie bei den Produkten, die Sie auf dem EU-Markt verkaufen oder exportieren möchten, Sorgfalt walten lassen. Dazu müssen Sie jedoch verstehen, welche Rohstoffe Sie zur Herstellung dieser Produkte verwenden, es sei denn, Sie sind selbst der Produzent. Hier ist eine einfache Liste, was Sie überprüfen sollten:

  • Listen Sie Rohstoffe auf, die in Ihren Produkten verwendet werden und unter die Regelung fallen.  Eine Supermarktkette würde mehrere Rohstoffe wie Kaffee, Palmöl, Kakao, Soja und Rinder identifizieren.
  • Ordnen Sie Produkte, die die Rohstoffe im Geltungsbereich enthalten, HS-Codes zu. Sie können die vollständige Liste der HS-Codes im Geltungsbereich im Anhang I der Verordnung einsehen.
  • Kartieren Sie Rohstoffe zu Endprodukten. Diese interne Rückverfolgbarkeitskartierung hilft später sicherzustellen, dass Sie konforme von nicht konformen Quellen trennen können.

Beispiel: Ein Schokoladenunternehmen sollte Kakao- und Palmölzutaten mit jedem Endprodukt verknüpfen, um Rückverfolgbarkeit und Compliance sicherzustellen.

Verständnis Ihrer Lieferkette und Herkunft

Nachdem Sie die genauen Produktcodes und verwendeten Rohstoffe (falls vorhanden) identifiziert haben, sind Sie bereit, die beteiligten Lieferanten und die Länder, aus denen die Materialien stammen, zu identifizieren. 

Um Ihre Lieferkette zu verfolgen:

Identifizieren Sie Lieferanten und Herkunftsländer:

Die Lieferanten sind wichtige Akteure, mit denen Sie zusammenarbeiten müssen, um die erforderlichen Informationen für die EUDR-Compliance zu sammeln. Das Herkunftsland Ihrer Materialien ist einer der Kernfaktoren, die Sie berücksichtigen sollten, um Entwaldung und Legalität anzugehen. Wenn Sie selbst der Produzent sind, können Sie diesen Schritt überspringen.

Darüber hinaus können Sie von einem einfacheren Sorgfaltspflichtprozess profitieren, wenn Sie aus bestimmten Ländern beziehen, die von der EU als risikoarm für Entwaldung eingestuft wurden. Während der ursprüngliche EUDR-Text eine vereinfachte Sorgfaltspflicht für Länder mit geringem Risiko vorsah, lehnte das Europäische Parlament das vom Europäischen Kommission vorgeschlagene Länderrisikobenchmarking-System im Juli 2025 ab. Bis ein überarbeitetes System verabschiedet wird, sollten Unternehmen davon ausgehen, dass für alle Länder eine vollständige Sorgfaltspflicht gilt.

Bestimmen Sie Komplexität und Tiefe (z.B. Anzahl der Zwischenhändler):

Diese Übung kann Ihnen helfen zu verstehen, wo Sie möglicherweise Schwierigkeiten haben, Informationen zu erhalten, wo wichtige Risiken in der Lieferkette liegen könnten. 

{{custom-cta}}

Hinweis: Sie können sich jederzeit über das Pop-up-Banner auf allen Coolset Academy-Seiten für die Webinar-Reihe anmelden.

Schritt 3: Sammeln und organisieren Sie die wichtigsten Daten, die in den EUDR-Berichtanforderungen enthalten sind

Sobald Sie wissen, was und wo Sie beschaffen, können Sie mit der Sammlung der spezifischen Daten fortfahren, die die EUDR für die Compliance erfordert. Betreiber müssen eine umfassende Datensammlung – wie in Artikel 9 beschrieben – über jede von ihnen gehandhabte Warensendung zusammenstellen.

Erforderliche Informationen:

  • Geolokalisierungsdaten der Erntegebiete: Die GPS-Koordinaten des Grundstücks, auf dem die Ware produziert wurde. Dies könnte die Farm, Plantage oder der Waldstandort sein. Wenn Ihr Produkt mehrere Zutaten enthält, benötigen Sie Koordinaten für den Ursprung jeder relevanten Zutat 
  • Produktionsdatum: Das Datum oder der Zeitraum, in dem die Ware produziert oder geerntet wurde. Dies dient dazu, zu beweisen, dass es nach den Stichtaganforderungen der EUDR fällt und ist ein erforderliches Informationsstück gemäß der Verordnung
  • Produktdetails: Die Beschreibung des Produkts, Menge und Versanddetails.
  • Lieferkettenkontakte: Die Namen, Adressen und E-Mails aller Lieferanten und Kunden
  • Nachweis der Legalität: Sie müssen nachweisen, dass jedes Produkt in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Herkunftslandes produziert wurde. Der erste Schritt besteht darin, Dokumente hauptsächlich in den folgenden Rechtsbereichen zu sammeln: Landbesitz, Erntegenehmigungen, Arbeitsrechts-Compliance, indigene Völker
  • Entwaldungsfreier Status: Satellitenbilder oder Landnutzungskarten, die keine Entwaldung in den Erntegebieten ab dem Stichtag zeigen

Das Sammeln dieser Daten kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn Ihre Lieferkette viele kleine Landwirte oder Zwischenhändler umfasst. Beginnen Sie mit der Erstellung eines standardisierten Datenerfassungsprozesses für Lieferanten, erklären Sie die EUDR-Anforderungen und verwenden Sie Rückverfolgbarkeitstools, wo möglich. Speichern Sie Daten sicher und bewahren Sie sie mindestens fünf Jahre lang auf.

Schritt 4: Führen Sie eine umfassende EUDR-Risikobewertung durch

Sobald Ihre Daten vollständig sind, müssen Sie gemäß Artikel 10 bewerten, ob mehr als ein vernachlässigbares Risiko von Entwaldung oder Illegalität besteht, bevor Produkte auf den EU-Markt gebracht oder exportiert werden.

Risikodimensionen zur Bewertung:

  • Länderebene Risiko:
    Trends der Waldpräsenz, Entwaldungs- und Degradierungstrends, Umweltschutzebenen, Rechtsdurchsetzung, Korruptionsniveaus, Landnutzung und Drittparteienprobleme
  • Lieferkettenebene Risiko:
    Anzahl der Zwischenhändler, Verarbeitungskomplexität, Risiko der Vermischung, nicht konforme Partner
  • Grundstücks-/Lieferantenebene Risiko:
    Rechtliche Genehmigungen und Titel, indigene Rechte, bedrohte Arten, Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen, Entwaldungsgeschichte, Nachernteverwaltung
  • Dokumentations- und Verhaltensrisiko:
    Fehlende oder nicht überprüfbare Dokumente, Lieferantenverhalten, Transparenzprobleme, vergangenes EUDR-Fehlverhalten

Bewerten Sie jede Dimension. Wenn ein Indikator auf ein nicht vernachlässigbares Risiko hinweist, ist eine Minderung erforderlich, bevor Sie fortfahren. Denken Sie daran: Sorgfaltspflicht ist keine Abhakübung, sie muss auf Ihren Kontext zugeschnitten und gründlich sein.

Erfahren Sie mehr darüber, wie die EUDR-Risikobenchmarks Ihre Sorgfaltspflichtverantwortlichkeiten ändern hier.

Schritt 5: Ergreifen Sie Risikominderungsmaßnahmen, falls erforderlich

,

Wenn Ihre Risikobewertung mehr als ein vernachlässigbares Risiko für ein Produkt ergibt, verlangt die EUDR in Artikel 11, dass Sie Risikominderungsmaßnahmen ergreifen, bevor Sie fortfahren. Praktisch bedeutet das, dass Sie das Risiko aktiv auf ein vernachlässigbares Niveau reduzieren müssen, sonst dürfen Sie das Produkt nicht auf den Markt bringen. 

So können Unternehmen die Risikominderung angehen:

  • Anforderung weiterer Nachweise: Oft reichen die Anfangsdaten nicht aus, um ein vernachlässigbares Risiko zu bestätigen. Bitten Sie Ihren Lieferanten um zusätzliche Nachweise wie weitere Grundstücksdokumente oder Zertifizierungen
  • Drittanbieter-Verifizierung: Eine weitere Maßnahme ist die unabhängige Überprüfung durch Dritte. Dies können NGO-Berichte oder Zertifizierungsaudits (z.B. FSC, RSPO) sein
  • Vor-Ort-Audits: Wenn Papiernachweise nicht überzeugend sind, ziehen Sie ein Audit vor Ort in Betracht. Dies könnte bedeuten, dass Sie Ihr eigenes Team entsenden oder lokale Prüfer beauftragen, um Betriebe oder Einrichtungen zu besuchen
  • Lieferantenengagement: Arbeiten Sie daran, die Rückverfolgbarkeit zu verbessern oder nicht konforme Flächen auszuschließen. Wenn ein Produkt eines Lieferanten derzeit nicht konform ist, könnten Sie ihm die Möglichkeit geben, dies zu beheben, z.B. indem Sie vereinbaren, nur von bestimmten, von Ihnen überprüften Flächen zu beziehen, oder ihm helfen, bessere Nachverfolgungssysteme zu implementieren
  • Lieferantenwechsel: Wenn Risiken bestehen bleiben, muss die Beschaffung auf konforme Quellen umgestellt werden. Dies ist eine schwierige Geschäftsentscheidung, aber die Verordnung lässt keine Wahl, wenn keine Compliance erreicht werden kann

Nach der Risikominderung sollten Sie das Risiko erneut bewerten. Wenn es vernachlässigbar ist, können Sie zum nächsten Schritt übergehen. Wenn nicht, sind weitere Maßnahmen oder Ausschlüsse erforderlich. Am Ende dieses Schritts sollte jedes Produkt, das Sie verkaufen möchten, ein vernachlässigbares Entwaldungsrisikoprofil und vollständige Compliance-Dokumentation haben.

Hinweis: Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gelten derzeit für alle Beschaffungsländer, da kein genehmigtes Benchmarking-System vorhanden ist. Unternehmen sollten mit der Risikominderung fortfahren, wobei vollständige Compliance angenommen wird.

Schritt 6: Einreichung der EUDR-Sorgfaltserklärung

Sobald Sie den Sorgfaltsprozess abgeschlossen haben (Informationssammlung, Risikobewertung und erforderliche Minderungsmaßnahmen), verlangt die EUDR einen letzten formalen Schritt: die Einreichung einer Sorgfaltserklärung (DDS). Dies ist im Wesentlichen eine offizielle Erklärung, dass Sie Ihre Verpflichtungen erfüllt haben und dass das Produkt die EUDR-Anforderungen erfüllt. Betrachten Sie es als Bestätigung, dass „wir unsere Hausaufgaben gemacht haben und nach bestem Wissen und Gewissen dieses Produkt entwaldungsfrei und legal ist.“

Für eine Schritt-für-Schritt-Aufschlüsselung des EUDR-Sorgfaltsprozesses lesen Sie die neuesten Anforderungen in unserem Artikel.

Wichtige Details:

  • Wer reicht die DDS ein: Das Unternehmen, das das Produkt auf den Markt bringt
  • Wie einreichen: Über ein EU-Informationssystem namens EU Traces. Sie können sich bereits mit deren Testumgebung vertraut machen
  • Was enthalten ist: Anhang II bietet eine Vorlage für eine typische Sorgfaltserklärung. Diese umfasst Produktinformationen und Mengen, das Ergebnis der Risikobewertung, Compliance-Bestätigung
  • Wie oft einreichen: Jede Lieferung benötigt eine Sorgfaltserklärung. Aktuelle Updates erlauben die Einreichung von DDS auf periodischer oder aggregierter Basis, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind
  • Sonderfälle: Nachgelagerte Betreiber und Nicht-SME-Händler können sich bei der Einreichung ihrer eigenen DDS auf die DDS der vorgelagerten Betreiber beziehen

Jede DDS hat eine eindeutige Referenz- und Verifizierungsnummer. Verfolgen Sie jede DDS anhand ihrer eindeutigen Referenznummer und stellen Sie sicher, dass sie mit jeder Lieferung verknüpft ist.

Schritt 7: Überwachen und aktualisieren

Die EUDR-Compliance ist keine einmalige Aufgabe. Unternehmen müssen kontinuierlich sicherstellen, dass Lieferketten entwaldungsfrei und gesetzeskonform bleiben.

  • Stellen Sie sicher, dass jede neue Charge von relevanten Produkten rückverfolgbar ist, bevor sie auf den Markt gebracht wird. Machen Sie dies zu einem festen Bestandteil der Beschaffung
  • Überwachen Sie Änderungen im Länderrisiko oder in den Beschaffungsbedingungen
  • Speichern Sie alle Sorgfaltsdaten, Risikobewertungen und Erklärungen mindestens fünf Jahre lang. Stellen Sie sicher, dass Ihr Team sie im Falle einer Prüfung schnell abrufen kann
  • Bereiten Sie sich auf Prüfungen durch EU-Behörden vor. Haben Sie einen klaren Prozess für die Beantwortung von Dokumentenanfragen und die Demonstration der Compliance

Sehen Sie sich unseren EUDR-Beschaffungsintegrationsleitfaden an, um sicherzustellen, dass die Lieferantenprüfung die Einhaltung der neuesten Vorschriften umfasst.

Jährliche Berichterstattung

Nicht-SME-Betreiber müssen jährliche Zusammenfassungen der Sorgfaltsaktivitäten veröffentlichen. Die ersten Berichte sind bis Ende 2026 fällig.

EUDR-Compliance-Checkliste

Um den Schritt-für-Schritt-Leitfaden abzuschließen, hier eine EUDR-Compliance-Checkliste, die die wichtigsten Maßnahmen zusammenfasst. Verwenden Sie dies als schnelle Referenz, um sicherzustellen, dass Sie alle Grundlagen abgedeckt haben:

__wf_reserved_inherit

Durch die Befolgung dieser EUDR-Checkliste können Unternehmen systematisch die Compliance durchlaufen und sicherstellen, dass nichts übersehen wird. Frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend – jeder dieser Schritte kann Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere bei komplexen Lieferketten.

Technologie zur Vereinfachung der Compliance nutzen

Die manuelle Verwaltung der EUDR-Compliance kann schnell überwältigend werden, insbesondere wenn die Lieferketten wachsen. Digitale Werkzeuge machen einen Unterschied, indem sie:

  • Zentralisierung der Datenerfassung: Speicherung und Organisation von Lieferantendaten, GPS-Koordinaten und Compliance-Dokumenten an einem Ort ohne verstreute Tabellen
  • Automatisierung der Risikobewertung: Sofortige Markierung von Hochrisikolieferanten oder -regionen mit integrierten Risikobewertungen
  • Live-Entwaldungsüberwachung: Nutzung von Fernerkundung mit Satelliten zur Verfolgung von Entwaldungstrends
  • Lieferkettenabbildung: Visualisierung von Produktflüssen vom Ursprung bis zum Markt und Aufrechterhaltung der Rückverfolgbarkeit über Eingaben und Ausgaben hinweg
  • Verwaltung der Sorgfaltserklärungen: Vorbereitung und Verfolgung von Einreichungen durch Integrationen mit dem EU-Portal
  • Fortlaufende Überwachung: Bereitstellung von Warnungen für fehlende Dokumente, ablaufende Zertifizierungen oder Änderungen im Beschaffungsrisiko

Kurz gesagt, die Investition in ein digitales Sorgfaltssystem verwandelt eine komplexe Compliance-Belastung in einen automatisierteren, nachverfolgbaren Prozess. Es hilft auch bei anderen Synergien der Nachhaltigkeitsberichterstattung – zum Beispiel können die für die EUDR gesammelten Daten (wie die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette) in umfassendere ESG-Berichterstattung oder kommende Vorschriften wie CSDDD einfließen. 

Die Nutzung von Technologie stellt sicher, dass die Grundlage stark und weniger arbeitsintensiv bleibt. Skalierbare Lösungen wie Coolset sind genau darauf ausgelegt, mittelständische Unternehmen zu unterstützen – indem sie eine All-in-One-Plattform bieten, um Daten, Sorgfalts-Workflows und Berichterstattung für Vorschriften wie die EUDR zu verwalten. Das Ergebnis ist nicht nur gesparte Zeit und reduziertes Fehlerrisiko, sondern auch umsetzbare Einblicke, die Ihre Lieferkettentransparenz über die Compliance hinaus verbessern können.

Nächste Schritte für Unternehmen

Gehen Sie weiter und bewerten Sie, wie gut Ihr Unternehmen auf die sieben Schritte vorbereitet ist. Identifizieren Sie Lücken in Lieferantendaten, internen Prozessen oder Berichtssystemen und entscheiden Sie, ob zusätzliche Unterstützung erforderlich ist. Wenn die manuelle Verwaltung untragbar erscheint, überlegen Sie, ob eine Plattform wie Coolset helfen könnte, Ihre Compliance zu optimieren, Risiken zu reduzieren und mit Ihren Abläufen zu skalieren.

Coolsets EUDR-Lösung hilft Unternehmen, die richtigen Daten zu sammeln, Entwaldungsrisiken zu prüfen und Sorgfaltserklärungen einzureichen, ohne Lieferanten zu jagen oder in komplexen Tabellen zu arbeiten. Mit Coolset können Unternehmen Produkt- und Bestelldaten aus Ihrem ERP importieren, Dokumente von Lieferanten anfordern und alles an einem Ort verfolgen. Das System kennzeichnet fehlende oder gefährdete Sendungen und erstellt prüfbereite DDS-Dateien, die dem obligatorischen EU-TRACES-Format entsprechen.

FAQs – EUDR-Compliance und Sorgfaltspflicht

1. Was ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)?

Die EU-Entwaldungsverordnung verlangt von Unternehmen, sicherzustellen, dass relevante Rohstoffe (wie Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Rinder, Gummi und Holz), die auf den oder aus dem EU-Markt gebracht werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen nach dem 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen und bis zum 30. Juni 2026 für kleine und Kleinstunternehmen.

2. Wer muss die EUDR einhalten?

Betreiber und Händler, die mit relevanten Rohstoffen in der EU umgehen, müssen die Vorschriften einhalten. Die Regeln unterscheiden sich je nach Unternehmensrolle und -größe. SME-Händler haben vereinfachte Anforderungen, während Nicht-SME-Händler und Betreiber eine vollständige Sorgfaltspflicht durchführen müssen.

3. Welche Daten sind für die EUDR-Compliance erforderlich?

Sie benötigen:

  • GPS-Koordinaten des Landes, auf dem die Rohstoffe produziert wurden
  • Ernte-/Produktionsdaten
  • Nachweise der Legalität (Genehmigungen, Arbeitsrechtskonformität usw.)
  • Satellitenbilder, die den entwaldungsfreien Status zeigen
  • Namen und Kontaktdaten der Lieferanten.

4. Was beinhaltet die EUDR-Sorgfaltspflicht?

Die EUDR-Sorgfaltspflicht umfasst sieben Schritte:

  1. Bestimmen Sie Ihre Rolle (Betreiber oder Händler)
  2. Identifizieren Sie relevante Produkte und Lieferanten
  3. Sammeln Sie Daten (z.B. Geolokalisierung, Legalität, Produktionsdatum)
  4. Führen Sie eine Risikobewertung durch
  5. Mildern Sie alle nicht vernachlässigbaren Risiken
  6. Reichen Sie eine Sorgfaltserklärung ein
  7. Überwachen und aktualisieren Sie regelmäßig.

5. Kann Technologie bei der EUDR-Compliance helfen?

Ja. Plattformen wie Coolset können die Datenerfassung automatisieren, Lieferketten abbilden, den Compliance-Status verfolgen und die Einreichung von DDS verwalten - was die Compliance schneller, zuverlässiger und skalierbarer macht.

Join our EUDR Summer School

Attend a three-part live EUDR compliance training sessions with Coolset sustainability experts

Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.

Updated on July 25, 2025 - This article references a previous version of the EUDR country risk benchmarking system. On July 9, the European Parliament rejected the proposed classification. We are actively monitoring the latest developments. For the most up-to-date guidance, read our updated article on the EUDR benchmarking vote. In the meantime, assume full due diligence applies across all regions.

See Coolset in action
Explore Coolset's top features and use cases.
Demo wird nicht unterstützt
auf mobilen Bildschirmen
Bitte kommen Sie auf einem größeren Bildschirm zurück
um diese Demo zu erleben.
This is a preview window. Click below to see the demo in a larger view.
See product tour
See product tour
See product tour
See product tour
See product tour
EUDR Compliance Checker
EUDR Checker Icon

Know your EUDR obligations

Answer a few quick questions to identify your role in the EUDR supply chain, your compliance deadline, and the exact steps you need to take. No e-mail required.

Your EUDR compliance status

Get ready for EUDR with Coolset

Track shipments, trace origins and submit due dilligence statements.

Das leading Plattform für Nachhaltigkeitsmanagement für mittelständische Enterprises

Sign up for our EUDR Summer School

Join our live EUDR compliance training sessions with Coolset sustainability experts.

Enroll here