Ablehnung der EUDR-Länderrisiko-Benchmarking: Auswirkungen auf Compliance (Aktualisiert am 23. September 2025)

July 14, 2025
7
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Disclaimer: Latest EUDR developments

On 21 October, the European Commission proposed targeted changes to the EU Deforestation Regulation (EUDR). These adjustments aim to make the rollout smoother without changing the regulation’s overall goals.

Key points from the proposal:

  • The 30 December 2025 compliance deadline for large and medium operators remains unchanged.
  • Small and micro primary producers (such as farmers and foresters) may receive an extension until 30 December 2026.
  • A transition period from January to June 2026 is planned for large and medium companies, giving them time to adapt before formal checks and penalties begin.
  • New, simplified obligations are introduced for two groups: small and micro primary producers, and downstream operators (e.g. manufacturers, retailers).

Read the full explainer here.

Die Ablehnung des EUDR-Risikoklassifizierungssystems durch das EU-Parlament schafft Unsicherheit für Unternehmen. Die Kritik an der Methodik und Datenqualität führte zur Entscheidung. Unternehmen müssen nun ohne Länderkategorisierungen Sorgfaltspflichten erfüllen. Die Debatte über die Bewertung von Ländern wird fortgesetzt. Anpassungsfähige Prozesse sind entscheidend.

Ablehnung der EUDR-Länderrisiko-Benchmarking: Auswirkungen auf Compliance

Am 9. Juli 2025 stimmte das Europäische Parlament gegen das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Länderrisikoklassifizierungssystem im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Die Abgeordneten kritisierten die Liste der Länder mit „niedrigem“, „standard“ und „hohem“ Entwaldungsrisiko wegen ihrer undurchsichtigen Methodik und unzuverlässigen Daten. 

Die Resolution wurde mit 373 Stimmen dafür und 289 dagegen angenommen, was ein starkes Signal an die Kommission sendet, ihren Ansatz vor Inkrafttreten des Gesetzes am 30. Dezember 2025 zu überdenken.

Trotz dieser Mängel nutzte die Europäische Volkspartei (EVP) die Debatte, um ihren Vorstoß für eine „risikofreie“ Kategorie wiederzubeleben, eine Idee, die bestimmte Länder vollständig von der Sorgfaltspflicht befreien würde. Dieser Vorschlag wurde 2024 vom Europäischen Parlament angenommen, aber während der Trilogverhandlungen nach rechtlichen Bedenken und starkem Widerstand des Rates der EU abgelehnt. Experten warnten, dass die Maßnahme gegen die Regeln der Welthandelsorganisation zur Nichtdiskriminierung verstoßen könnte.

Die jüngste Ablehnung des Risikoklassifizierungssystems durch das Parlament eröffnet erneut Debatten darüber, wie Länder im Rahmen der EUDR bewertet werden sollten. Für Unternehmen, die sich bis zum Inkrafttreten am 30. Dezember 2025 auf die Compliance vorbereiten, bringt diese Entwicklung zusätzliche Unsicherheiten mit sich und unterstreicht die Notwendigkeit robuster, anpassungsfähiger Sorgfaltspflichtprozesse.

Was ist das EUDR-Benchmarking-System?

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Unter der EUDR muss die Europäische Kommission Produzentenländer nach ihrem Risiko für Entwaldung und Waldschädigung bewerten. Ziel ist es, die Compliance-Bemühungen entsprechend dem Risiko zu skalieren.

In der Praxis führte das System drei Kategorien ein: Länder mit geringem Risiko, die vereinfachte Sorgfaltspflichten und minimale Inspektionen erfordern, Länder mit Standardrisiko, die vollständige Sorgfaltspflichten und moderate Durchsetzung erfordern, und Länder mit hohem Risiko, die verstärkte Kontrollen und die höchsten Inspektionsraten erfordern.

Unternehmen müssten weiterhin nachweisen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind, aber der Umfang der Dokumentation und der behördlichen Aufsicht würde je nach Risikobewertung eines Landes variieren.

Die Kommission stellte am 22. Mai 2025 ihre erste Länderrisikoliste nach Konsultationen mit den Mitgliedstaaten vor. Die Ergebnisse überraschten viele Beobachter. Nur vier Länder, Belarus, Myanmar, Nordkorea und Russland, wurden als „hohes Risiko“ eingestuft. Alle vier stehen unter internationalen Sanktionen oder autoritären Regimen und tragen zusammen nur zu 0,07 % der EUDR-abgedeckten Importe in die EU bei. 

Unterdessen wurden einige der weltweit größten Entwaldungshotspots, darunter Brasilien, Indonesien, die Demokratische Republik Kongo und Malaysia, in die Kategorie „Standard“ eingestuft. Über 140 Länder, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, die Vereinigten Staaten, China und Australien, wurden als „geringes Risiko“ eingestuft.

Die Ergebnisse lösten sofort Kontroversen aus und warfen ernsthafte Fragen darüber auf, wie die Klassifizierungen bestimmt wurden.

Warum lehnte das Europäische Parlament die Risikoklassifizierung ab?

Die Ablehnung der Länderrisikoliste durch das Europäische Parlament wurde durch vier Hauptanliegen motiviert: fehlerhafte Methodik, politisches Ungleichgewicht und anhaltender Widerstand der EVP.

Mangelnde Transparenz und fehlerhafte Methodik

Das Benchmarking-System wurde stark kritisiert wegen mangelnder Transparenz und methodischer Mängel. Die Europäische Kommission veröffentlichte nicht die zugrunde liegenden Beweise oder Datensätze, die in ihren Risikoklassifizierungen verwendet wurden, was es den Interessengruppen unmöglich machte, die Ergebnisse zu überprüfen oder anzufechten. Die Methodik stützte sich stark auf historische Entwaldungsdaten und war nicht in der Lage, laufende Verschlechterungen oder jüngste Anstiege des Waldverlusts widerzuspiegeln, einschließlich solcher, die innerhalb der EU-Länder auftreten. Infolgedessen wurden die Glaubwürdigkeit und Relevanz der vorgeschlagenen Ländereinstufungen weitgehend in Frage gestellt, was zur Ablehnung des Systems beitrug.

Geografisches und politisches Ungleichgewicht

Die politischen Optiken der Liste warfen rote Fahnen auf. Dieses Ungleichgewicht untergrub das Vertrauen in die Liste. Es erweckte den Anschein eines politischen Weißwaschens: Schlüssige Handelspartner und inländische Produzenten wurden geschont, während einige diplomatische Paria-Staaten als „hohes Risiko“ herausgegriffen wurden. „Warum haben sie die Elfenbeinküste nicht als hohes Risiko für Entwaldung eingestuft?“ fragte der Europaabgeordnete Alexander Bernhuber und wies auf die Inkonsistenz hin, insbesondere als die Umweltabteilung der Kommission kürzlich auf das kakao-getriebene Entwaldungsproblem der Elfenbeinküste hingewiesen hatte. 

Widerstand der EVP

Die EVP spielte eine zentrale Rolle bei der Mobilisierung des Widerstands gegen die Risikoliste der Kommission und bei der Wiedereröffnung der Debatte über eine „risikofreie“ Kategorie. Obwohl dieser Vorschlag in der Position des Parlaments von 2024 enthalten war, wurde er letztendlich aus dem endgültigen Gesetz gestrichen, nachdem die EU-Mitgliedstaaten aus rechtlichen Bedenken, insbesondere möglicher WTO-Non-Compliance, Einwände erhoben hatten. Durch die Ablehnung der Risikoliste versucht die EVP, das Konzept wiederzubeleben. 

Aber Kritiker, darunter Umweltgruppen und oppositionelle Europaabgeordnete, sehen das Manöver als Versuch, die Regulierung zu verzögern und zu verwässern. Der linke Europaabgeordnete Jonas Sjöstedt brachte es auf den Punkt: „Sie verwenden progressive Argumente, aber in Wirklichkeit wollen sie dies zerstören… sie scheinen voranzukommen, während sie tatsächlich zurückgehen.“

Welche Szenarien sind jetzt möglich?

Szenario 1: Benchmarking wird überarbeitet, Fehler beheben, Kurs halten

In diesem Szenario reagiert die Europäische Kommission auf die Einwände des Parlaments, indem sie das Benchmarking-System überarbeitet. Die dreistufige Struktur (niedrig, standard, hoch) bleibt bestehen, aber die Daten, Schwellenwerte und Transparenz verbessern sich.

Wichtige Änderungen könnten umfassen:

  • Aktualisierung der Entwaldungsdaten (z. B. Verwendung bevorstehender FAO-Bewertungen oder Satellitenanalysen)
  • Veröffentlichung klarer Kriterien für jede Risikostufe
  • Ermöglichung regionaler Differenzierung innerhalb großer Länder

Dies würde Kritikpunkte an veralteten Methoden und politischer Voreingenommenheit ansprechen. Länder wie Brasilien oder die Elfenbeinküste könnten als Hochrisikoländer neu eingestuft werden, während wirklich risikofreie Nationen vereinfachte Sorgfaltspflichten beibehalten.

Für Unternehmen bleibt der Rahmen intakt. Einige Beschaffungsregionen könnten die Kategorie wechseln, aber die Verpflichtungen bleiben gleich: Rückverfolgbarkeit, Risikobewertung und Compliance-Dokumentation.

Politisch ermöglicht dieser Weg der Kommission, die Integrität der EUDR zu wahren, während sie berechtigte Bedenken anerkennt. Es vermeidet die Einführung von Ausnahmen wie der „risikofreien“ Kategorie, die in früheren Verhandlungen keine parteiübergreifende Unterstützung fand.

Wahrscheinlichkeit: Sehr wahrscheinlich. Dies ist der realistischste Kompromiss. Eine technische Lösung ohne gesetzgeberische Überarbeitung.

Szenario 2: Die EVP setzt eine neue „risikofreie“ Kategorie durch und schwächt das Gesetz

In diesem Szenario gelingt es dem politischen Druck der EVP, eine vierte „risikofreie“ Stufe im Ländereinstufungssystem zu schaffen, in der Entwaldung als praktisch nicht vorhanden angenommen wird. Unternehmen, die aus risikofreien Ländern beziehen, müssten kaum oder keine Sorgfaltspflichten erfüllen und könnten Schritte wie Geolokalisierung, Risikobewertungen oder sogar Routineinspektionen überspringen.

Eine risikofreie Kategorie würde ein großes Schlupfloch öffnen: Ohne Rückverfolgbarkeit könnten Rohstoffe aus Gebieten mit hoher Entwaldung durch ausgenommene Länder umgeleitet und unkontrolliert in die EU eingeführt werden, ein von Beobachtern gekennzeichnetes Waschrisiko. Es würde auch gegen WTO-Regeln verstoßen, indem es EU-Produzenten einen Freipass gibt, während anderen die volle Compliance auferlegt wird, was gegen das Prinzip der Nichtdiskriminierung verstößt. Am wichtigsten ist, dass es den Kernzweck der EUDR untergräbt: sicherzustellen, dass alle Produkte entwaldungsfrei sind, unabhängig von ihrem Ursprung.

Wie Greenpeace warnte, „‚Null-Risiko‘ ist ein erfundenes Konzept, das ein Geschenk für rücksichtslose Unternehmen wäre.“

Wahrscheinlichkeit: Möglich und gewinnt an Dynamik in EU-Politikkreisen. Die EVP und mehrere nationale Agrarminister drängen stark. Aber die meisten Gesetzgeber, NGOs und Rechtsexperten bleiben aufgrund der Auswirkungen auf das internationale Handelsrecht dagegen. 

Szenario 3: Die EUDR wird wiedereröffnet, mit umfassenderen Verzögerungen und Verwässerungen

Dieses Szenario geht über die Behebung der Länderliste hinaus. Der Einspruch löst eine breitere politische Anstrengung aus, um die EUDR selbst wieder zu öffnen, was möglicherweise das Gesetz schwächt oder verzögert. Während die Abstimmung des Parlaments nur auf das Benchmarking-System abzielte, könnten einige Akteure es als Hebel nutzen, um die Regulierung unter dem Banner der „Vereinfachung“ umfassender neu zu verhandeln.

Wir haben bereits Anzeichen für diese Verschiebung gesehen. Anfang 2025 forderten bestimmte EU-Länder eine Reduzierung oder ein Pausieren der EUDR.

Das größere Risiko besteht darin, dass die EUDR in einen breiteren Deregulierungsdruck gerät. Die laufenden „Omnibus“-Initiativen der Kommission könnten das Gesetz wieder öffnen und Lobbyarbeit einladen, die Definitionen schwächt, Zeitpläne verzögert oder die Durchsetzung fragmentiert. Für Unternehmen würde dies große Unsicherheit schaffen, Compliance-Bemühungen verzögern und das Vertrauen in die EU-Regulierung untergraben.

Wahrscheinlichkeit: Unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Obwohl nicht durch die Abstimmung selbst ausgelöst, ist der politische Schwung hinter Deregulierungsbemühungen real. Wenn die Kommission standhaft bleibt und Änderungen auf technische Anpassungen beschränkt, kann dieses Szenario noch vermieden werden.

 Was können Unternehmen jetzt tun?

Der Einspruch gegen die Länderrisikoliste hat Unsicherheit geschaffen, aber der Kern der EUDR bleibt unverändert. Unternehmen, die Rinder, Palmöl, Soja, Holz, Kakao, Kaffee, Gummi oder deren Derivate importieren, handeln oder exportieren, müssen bis zum 30. Dezember 2025 (oder 30. Juni 2026 für kleine und Kleinstunternehmen) weiterhin die Vorschriften einhalten. So können Sie vorgehen.

1. Bleiben Sie auf Kurs mit den EUDR-Vorbereitungen

Das Durchsetzungsdatum ist weiterhin der 1. Januar 2026. Die einjährige Verzögerung bis 2025 ist bereits in Kraft, und es wurde keine weitere Verschiebung signalisiert. Unternehmen sollten weiterhin Sorgfaltspflichtsysteme aufbauen:

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2. Planen Sie vollständige Sorgfaltspflichten unabhängig vom Ursprung

Gehen Sie vorerst davon aus, dass alle Länder standardmäßige Sorgfaltspflichten erfordern. Da die Risikoliste überprüft wird, gelten die vereinfachten Anforderungen für Länder mit geringem Risiko möglicherweise nicht zum Start. Das bedeutet, dass Unternehmen, die aus der EU, den USA, Kanada oder anderen zuvor als risikofrei eingestuften Regionen beziehen, dennoch vollständige Rückverfolgbarkeit und Risikoanalyse durchführen sollten. Artikel 10 der EUDR erwartet bereits, dass Betreiber das Länderrisiko als Teil der Sorgfaltspflicht berücksichtigen, sodass eine proaktive interne Bewertung mit der Verordnung übereinstimmt.

3. Arbeiten Sie weiterhin mit Lieferanten zusammen

Lieferkettenpartner sind möglicherweise unsicher, wie sie vorgehen sollen. Machen Sie deutlich, dass Ihr Unternehmen sich auf die vollständige Compliance vorbereitet. Fordern Sie weiterhin Grundstückskoordinaten, Dokumente zur Landrechtmäßigkeit und Nachweise über Waldrisiken an. Stärken Sie jetzt die Beziehungen zu Lieferanten, damit Sie nicht später in Eile geraten. Zukünftige Aktualisierungen der Länderliste werden einfacher zu integrieren sein, wenn Sie bereits Kerndaten gesammelt haben.

4. Bauen Sie Flexibilität in Ihren EUDR-Prozess ein

Die Regeln sind nicht statisch. Die EU könnte neue Leitlinien, Datentemplates oder sogar ein modifiziertes Risikoklassifizierungssystem wieder einführen. Um konform zu bleiben, ohne alles neu zu machen, richten Sie Ihren Prozess modular ein, indem Sie die Logik für Länder mit hohem, standardmäßigem und geringem Risiko im Risikobewertungsprozess trennen, Sendungen frühzeitig nach Herkunft kennzeichnen und eine Beobachtungsliste von Lieferanten führen, die zu einer anderen Risikokategorie führen könnten.

Coolsets Meinung: Reparieren, was kaputt ist, aber das Gesetz nicht verwässern

Bei Coolset haben wir die Debatte über die EUDR-Risikoliste genau verfolgt. Wir glauben, dass die Überprüfung der Ländereinstufungen der richtige Schritt ist. Die ursprüngliche Liste war eindeutig fehlerhaft, basierte auf veralteten Daten, war politisch verzerrt und von den realen Entwaldungstrends abgekoppelt. Eine ordnungsgemäße Neukalibrierung würde die Ziele des Gesetzes stärken, nicht untergraben.

Aber diese Einspruchsabstimmung öffnet die Tür zu drei möglichen Ergebnissen, von denen einige das Risiko bergen, die Regulierung selbst zu schwächen. Coolsets Position ist klar: das Benchmarking verbessern, aber dem Druck widerstehen, das Gesetz zu verwässern. Die Idee einer risikofreien Ausnahme ist eine politische Lösung für ein technisches Problem und eine riskante. Sie schafft blinde Flecken, schwächt das Vertrauen und lädt zu Handelsherausforderungen ein.

Von Anfang an hat unser EUDR-Modul integrierte Tools zur Länderrisikobewertung enthalten, weil wir glauben, dass Compliance niemals ausschließlich auf einer externen Liste beruhen sollte. Wir ermutigen Unternehmen, denselben Ansatz zu verfolgen: Lieferketten kartieren, Risiken proaktiv bewerten und sich auf vollständige Sorgfaltspflichten in allen Beschaffungsregionen vorbereiten.

Egal, ob die offizielle Liste bleibt, sich ändert oder vorübergehend verschwindet, unsere Plattform und Kunden sind vorbereitet, denn die Arbeit, Lieferketten entwaldungsfrei zu machen, kann nicht warten. Die Regulierung sollte diese Dringlichkeit widerspiegeln.

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