Disclaimer: New EUDR developments - December 2025
In November 2025, the European Parliament and Council backed key changes to the EU Deforestation Regulation (EUDR), including a 12‑month enforcement delay and simplified obligations based on company size and supply chain role.
Key changes proposed:
These updates are not yet legally binding. A final text will be confirmed through trilogue negotiations and formal publication in the EU’s Official Journal. Until then, the current EUDR regulation and deadlines remain in force.
We continue to monitor developments and will update all guidance as the final law is adopted.
Die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) trat am 3. März 2013 in Kraft und verbietet das Inverkehrbringen illegal geschlagenen Holzes auf dem EU-Markt. Sie soll durch die umfassendere EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) abgelöst werden, sobald diese in Anwendung tritt.
Kurze Antwort: Ja – die EUTR gilt uneingeschränkt weiter, bis die EUDR offiziell in Kraft tritt und sie ersetzt. Im November 2025 unterstützten das Europäische Parlament und der Rat einen Vorschlag zur Verschiebung der EUDR um 12 Monate. Das erwartete Anwendungsdatum verschiebt sich damit auf den 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen sowie auf den 30. Juni 2027 für kleine und Kleinstunternehmen. Die EUTR gilt daher bis zum neuen offiziellen EUDR-Datum weiter. Unternehmen sollten die EUTR-Anforderungen bis zur offiziellen Ablösung durch die EUDR weiterhin erfüllen.
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Die rechtliche Ausgangslage ist eindeutig: Die EUTR bleibt so lange in Kraft, bis die EUDR in Anwendung tritt und die EUTR formell aufhebt. Im EU-Recht enthält die EUDR eine Klausel zur Aufhebung der EU-Holzhandelsverordnung (995/2010), jedoch erst mit dem offiziellen Inkrafttreten der neuen Vorschriften. Alle Bestimmungen der EUTR gelten daher während jeder Verschiebung des EUDR-Startdatums weiter.
Praktisches Beispiel: Ende 2025 verabschiedeten die EU-Gesetzgeber eine 12-monatige Verlängerung der EUDR-Einführungsphase und verschoben die Anwendbarkeit auf den 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen sowie auf den 30. Juni 2027 für kleine und Kleinstunternehmen. Damit verlängerte sich die Geltungsdauer der EUTR faktisch ebenfalls um ein Jahr.
Auch bei einer Verzögerung der EUDR gelten die EUTR-Vorschriften weiterhin. Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass Holz, das vor dem Inkrafttreten der EUDR in Verkehr gebracht wird, weiterhin der EUTR unterliegt – in einigen Fällen bis 2027 oder 2028.
Eine Verzögerung bedeutet in der Praxis keine Unterbrechung der Durchsetzung. Unternehmen, die Holz importieren oder handeln, müssen weiterhin alle EUTR-Anforderungen zu Sorgfaltspflichten, Dokumentation und Legalitätsprüfungen erfüllen. Die nationalen Behörden setzen diese Vorschriften wie gewohnt durch – eine Verzögerung der EUDR ändert daran nichts.
Illegal geschlagenes Holz bleibt verboten, und Unternehmen müssen weiterhin Risikobewertungen durchführen und Aufzeichnungen gemäß EUTR führen. Erst wenn die EUDR offiziell in Kraft tritt, endet die Geltung der EUTR – und auch dann nur für Holz, das nach dem Startdatum der neuen Verordnung geschlagen wurde. Kurz gesagt: Bis die EUDR die EUTR vollständig ersetzt, bleibt diese in Kraft. Wer sie ignoriert, verstößt weiterhin gegen EU-Recht.
Zusammenfassend gilt: Eine verschobene EUDR bedeutet eine verlängerte EUTR. Compliance-Teams sollten entsprechend handeln und die EUTR-Anforderungen so lange erfüllen, wie diese in Kraft ist. Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen EUTR und EUDR erläutert und erklärt, warum die EUTR in dieser Übergangsphase so wichtig bleibt.
Obwohl EUTR und EUDR das übergeordnete Ziel teilen, Entwaldung und illegalen Holzeinschlag einzudämmen, unterscheiden sie sich erheblich in Umfang und Strenge.
EUTR und EUDR verfolgen dasselbe Ziel – nicht nachhaltige Holz- und waldgefährdende Produkte vom EU-Markt fernzuhalten –, doch die EUDR ist breiter angelegt und strenger. Bis die EUDR in Kraft tritt, ist die EUTR das geltende Recht, und ihr begrenzter Anwendungsbereich ist weiterhin vollständig durchsetzbar.
Unternehmen müssen die EUTR weiterhin einhalten (Sicherstellung der Holzlegalität durch Sorgfaltspflichten), während sie sich gleichzeitig auf die kommenden EUDR-Anforderungen vorbereiten (entwaldungsfreie Lieferketten für mehrere Rohstoffe).
Die folgenden Abschnitte beschreiben, was Unternehmen in dieser Übergangsphase konkret tun sollten.
Wenn Ihr Unternehmen von beiden Verordnungen betroffen ist, haben Sie eine doppelte Aufgabe: heute EUTR-konform bleiben und sich gleichzeitig auf die EUDR vorbereiten. Hier sind die wichtigsten Handlungsfelder in der Praxis.
Die Sorgfaltspflichten gemäß EUTR dürfen nicht vernachlässigt werden. Die zuständigen Behörden in den EU-Ländern prüfen Unternehmen weiterhin aktiv auf EUTR-Konformität. Stellen Sie sicher, dass Ihr Sorgfaltspflichtsystem für Holz aktuell ist – das bedeutet: alle erforderlichen Dokumente sammeln (z. B. Lieferantenerklärungen, Einschlaggenehmigungen, FLEGT-Lizenzen falls zutreffend), das Illegalitätsrisiko für jede Holzsendung bewerten und identifizierte Risiken mindern. Führen Sie weiterhin Aufzeichnungen über Lieferanten und Käufer wie vorgeschrieben. Kurz gesagt: Handeln Sie weiterhin gemäß EUTR – sie gilt uneingeschränkt, bis die EUDR in Anwendung tritt. Illegales Holz, das jetzt in den Markt gelangt, kann genauso zu Sanktionen führen wie zuvor.
Auch wenn das Inkrafttreten der EUDR noch ungewiss ist, steht die Komplexität der neuen Verordnung außer Frage. Nutzen Sie diese Zeit – Verzögerung hin oder her – zur Vorbereitung.
In einer aktuellen Umfrage stellte Coolset fest, dass 91 % der Unternehmen ihre EUDR-Vorbereitung trotz der vorgeschlagenen Verzögerung fortsetzen. Der Konsens ist eindeutig: Eine Verzögerung ist eine Chance zur besseren Vorbereitung, kein Grund zum Innehalten. Selbst wenn die Frist verlängert wird, sollte jede zusätzliche Zeit genutzt werden, um Compliance-Prozesse zu testen und zu verfeinern.
Die EUDR ist eine komplexere Version der EUTR mit erweitertem Anwendungsbereich, strengeren Sorgfaltspflichten und umfassenden Geolokalisierungsanforderungen. Die mögliche Verzögerung bietet daher die Gelegenheit, die genauen EUDR-Anforderungen zu klären und deren Umsetzung im Unternehmen zu planen.
Beginnen Sie damit, alle betroffenen Produkte und Lieferanten zu erfassen, da die EUDR über Holz hinaus auch Rohstoffe wie Papier/Verpackung (Holz), Rind- und Lederprodukte (Rinder), Sojabestandteile, Palmöl in Produkten, Kakao/Schokolade, Kaffee und Kautschuk umfasst. Erstellen Sie eine Liste aller Produkte, die Sie importieren oder handeln und diese Materialien enthalten, sowie aller Lieferanten und Quellen für diese Produkte. Diese Übung zeigt Ihnen den Umfang der EUDR-Sorgfaltspflichten, die Sie erfüllen müssen.
Eine der schwierigsten neuen Anforderungen der EUDR ist die Beschaffung geografischer Koordinaten des Erzeugungsorts (z. B. des genauen Betriebs oder der Plantage). Frühzeitige Gespräche mit Lieferanten erleichtern dies später, da eine vollständige Rückverfolgbarkeit der Lieferkette Zeit erfordert.
Die Risikobewertungsanforderung der EUDR erfordert ebenfalls die Mitwirkung von Lieferanten, die Dokumente wie legale Einschlaggenehmigungen und Nachweise zur rechtmäßigen Beschäftigung auf ihren Flächen bereitstellen sollten. Bei vielen Lieferanten empfiehlt es sich, diese nach Risiko zu segmentieren und mit jenen aus Hochrisikoländern zu beginnen. Da die EUDR gesamte Lieferketten betrifft, ist die Einbindung interner und externer Stakeholder entscheidend. Mitarbeiterschulungen, Workshops, klare Zuständigkeiten und Budgetplanung sind ein guter Ausgangspunkt.
Kurz gesagt: Eine EUDR-Verzögerung ist kein Freifahrtschein, sondern ein Weckruf. Die EUTR gilt weiterhin, und die klügsten Unternehmen nutzen diese Zeit, um ihre Sorgfaltspflichten zu stärken und sich einen Vorsprung zu verschaffen. Das Ziel hat sich nicht geändert: Europa erwartet entwaldungsfreie und legale Lieferketten.
Wer jetzt proaktiv handelt, bleibt nicht nur compliant, sondern ist besser positioniert, wenn die EUDR schließlich in Kraft tritt. Betrachten Sie diese Pause nicht als Auszeit, sondern als strategisches Zeitfenster, um Nachhaltigkeits-Compliance in einen echten Wettbewerbsvorteil zu verwandeln.
Die parallelen Anforderungen von EUTR und der bevorstehenden EUDR zu managen kann anspruchsvoll sein, insbesondere für Unternehmen mit begrenzten Compliance-Ressourcen. Hier kann Compliance-Software helfen, beide Rahmenwerke zu verbinden und Teams zu entlasten. Ein gutes System unterstützt Sie bei aktuellen EUTR-Aufgaben und skaliert nahtlos auf die EUDR-Anforderungen, wenn die Zeit gekommen ist.
Coolsets Nachhaltigkeitsplattform deckt beispielsweise sowohl EUTR- als auch EUDR-Anforderungen ab. Sie können ein zentrales System nutzen, um Lieferanteninformationen zu sammeln, Sorgfaltspflichtschritte zu dokumentieren und alle Nachweise zu speichern – und damit die EUTR-Aufzeichnungspflichten von heute zu erfüllen. Dasselbe System ist bereits für die strengeren EUDR-Workflows ausgestattet (z. B. Geolokalisierung und Erstellung offizieller EUDR-Sorgfaltspflichterklärungen).
Zentrale Lieferantendaten und Dokumentenverwaltung: Statt Tabellen und E-Mails zu jonglieren, ermöglicht eine Plattform das Anfordern und Speichern aller Lieferantendokumente an einem Ort. Für die EUTR bedeutet das: Legalitätsdokumente (z. B. Einschlaggenehmigungen, Zertifikate) pro Lieferant und Sendung zusammenstellen. Für die EUDR können Dokumente wie Satellitenbelege zum entwaldungsfreien Status oder GPS-Koordinaten von Betrieben ergänzt werden.
Integrierte Risikobewertung und Prüfpfad: Software führt Sie Schritt für Schritt durch den Sorgfaltspflichtprozess. Der Übergang von EUTR zu EUDR erfordert erweiterte Risikobewertungen, etwa die Prüfung auf Entwaldung anhand bestimmter Koordinaten. Coolsets Plattform hebt automatisch Sendungen aus Hochrisikogebieten und fehlende Daten hervor und fordert Ihr Team zum Handeln auf. Das Ergebnis ist ein vollständiger Prüfpfad, wie Sie die Sorgfaltspflichten für jede Charge erfüllt haben – etwas, das sowohl EUTR-Prüfer als auch EUDR-Auditoren schätzen werden.
Automatisierte Compliance-Prüfungen und DDS-Erstellung: Eine der erwarteten Herausforderungen der EUDR ist die Erstellung und Einreichung der offiziellen Sorgfaltspflichterklärung für jede Sendung. Compliance-Software kann diesen Prozess weitgehend automatisieren. Durch die Speicherung aller erforderlichen Informationen (CN-Codes, Ursprungsland, Geolokalisierung, Risikobewertung usw.) kann das System die DDS-Datei im erforderlichen Format auf Knopfdruck erstellen. Coolsets EUDR-Modul lädt prüffertige DDS-Dateien beispielsweise automatisch in EU TRACES hoch – ohne die Coolset-Plattform verlassen zu müssen.
Die Nutzung einer zweckgebauten Plattform stellt sicher, dass EUTR-Compliance und EUDR-Bereitschaft nahtlos ineinandergreifen – als ein kontinuierlicher Prozess. Viele Unternehmen setzen Software bereits jetzt ein, um das Rad für die EUDR nicht neu erfinden zu müssen. Das Coolset-System deckt bereits Geolokalisierung und TRACES-Einreichung neben den klassischen EUTR-Sorgfaltspflichten ab, sodass Unternehmen ihre Prozesse beim Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht grundlegend umstellen müssen.
Ja. Die EUTR bleibt durchsetzbar, bis die EUDR sie offiziell ersetzt. Eine mögliche Verzögerung verlängert lediglich die Geltungsdauer der EUTR, sodass Holz-Sorgfaltspflichten und Legalitätsprüfungen mindestens bis zum 30. Dezember 2026 und bei Annahme der vorgeschlagenen Verzögerung bis zum 30. Juni 2027 für kleine und mittlere Unternehmen verpflichtend bleiben.
Die Sanktionen variieren je nach Land, können aber Geldbußen in Millionenhöhe, Produktbeschlagnahmungen und sogar Freiheitsstrafen umfassen. Die Durchsetzung bleibt aktiv, sodass Verstöße während der Verzögerungsphase mit echten rechtlichen und finanziellen Risiken verbunden sind.
Pflegen Sie robuste Lieferanten-Rückverfolgbarkeit, Legalitätsdokumentation und Risikobewertungssysteme. Diese bilden die Grundlage für die zusätzlichen EUDR-Anforderungen zu entwaldungsfreier Beschaffung und Geolokalisierungsdaten.
Nein. Eine Verzögerung ändert den Zeitplan, nicht die Regeln. Setzen Sie die Vorbereitung fort, indem Sie die Rückverfolgbarkeit verbessern, Lieferanten schulen und Systeme testen. Alle jetzt geleisteten Vorarbeiten bleiben vollständig relevant, wenn die EUDR in Kraft tritt.
Ja. Die nationalen Behörden werden die EUTR voraussichtlich bis zu ihrer Aufhebung konsequent durchsetzen. Unternehmen sollten davon ausgehen, dass vollständige Compliance-Prüfungen während der gesamten Übergangsphase fortgesetzt werden.
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