Die Sorgfaltserklärung (DDS) ist die formelle Erklärung, die jeder Betreiber oder Händler gemäß der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) einreichen muss, bevor regulierte Waren auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder exportiert werden. Sie ist der offizielle Nachweis, dass alle erforderlichen Prüfungen abgeschlossen sind und das Unternehmen hinter seiner compliance steht.
Durch die Einreichung einer DDS bestätigt ein Unternehmen, dass:
Mit anderen Worten, die DDS ist der letzte Schritt des Sorgfaltspflichtprozesses: Ohne sie dürfen Produkte, die unter die Verordnung fallen, nicht legal in den EU-Markt ein- oder ausgeführt werden. Sie fungiert sowohl als compliance-Schutz als auch als rechtliche Verpflichtung und ist eine der wichtigsten Anforderungen für Unternehmen, die mit EUDR-regulierten Waren handeln.
Jede DDS muss spezifische Informationen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) 2023/1115 enthalten. Dies stellt sicher, dass die Behörden Produkte bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgen und überprüfen können, dass keine Entwaldung oder Illegalität mit der Lieferkette verbunden ist.
Die DDS muss umfassen:
Alle diese Informationen werden in einer einzigen digitalen Erklärung konsolidiert, die zur offiziellen DDS wird, die im EU-System eingereicht wird.
Die Pflicht zur Einreichung einer DDS hängt von der Rolle des Unternehmens in der Lieferkette und seiner Größe ab:
In allen Fällen muss die DDS eingereicht werden, bevor das Produkt den EU-Markt betritt oder verlässt.
Die Europäische Kommission verlangt die Einreichung der DDS über die TRACES-Plattform, das offizielle EU-Zertifizierungssystem.
Schritte:
Diese Referenznummer muss an Zollanmeldungen angehängt und mit nachgelagerten Kunden geteilt werden.
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Unternehmen stoßen häufig auf Probleme bei der Vorbereitung ihrer DDS. Hier sind einige der häufigsten Fallstricke, die es zu beachten gilt:
Um diese Fehler zu vermeiden, ist ein strukturierter Compliance-Prozess mit auditfähiger Dokumentation in jedem Schritt erforderlich.
Um die häufigen Fallstricke bei der Sorgfaltspflicht zu überwinden, wechseln viele Unternehmen von manuellen Prozessen zu spezialisierter EUDR-Software.
Die Coolset-Plattform ist darauf ausgelegt, die Vorbereitung der DDS sowohl schneller als auch zuverlässiger zu machen. Sie integriert Lieferantendaten wie Geokoordinaten, Rechtsdokumente und Produktionsnachweise in ein einziges System und überprüft automatisch auf Lücken oder Risiken, bevor eine Erklärung eingereicht wird.
Anstatt sich auf Tabellenkalkulationen oder verstreute E-Mail-Verläufe zu verlassen, können Nachhaltigkeitsteams innerhalb einer Plattform arbeiten, die eine auditfähige DDS generiert, komplett mit Versionskontrolle, digitalen Signaturen und Integration mit TRACES, sodass die Einreichungen den EU-Formatanforderungen entsprechen.
Aufzeichnungen werden fünf Jahre lang aufbewahrt, was den Unternehmen das Vertrauen gibt, dass sie jederzeit auf Inspektionen reagieren können.
Mit diesem strukturierten Ansatz verbringen Teams weniger Zeit mit der Suche nach Informationen und mehr Zeit damit, sicherzustellen, dass ihre Produkte die Compliance-Standards erfüllen (ohne das Risiko von Versandverzögerungen oder blockierten Zollabfertigungen).
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Haben Sie noch Fragen dazu, wie die DDS in der Praxis funktioniert? Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Punkte, die Unternehmen bei der Vorbereitung auf die EUDR-Compliance ansprechen.
Eine Sorgfaltserklärung (DDS) ist die formale rechtliche Erklärung, die gemäß der EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115) erforderlich ist. Sie muss über das TRACES-System eingereicht werden, bevor regulierte Produkte auf dem EU-Markt platziert oder von diesem exportiert werden können.
Durch die Einreichung einer DDS bestätigt das Unternehmen, dass die Waren entwaldungsfrei und legal produziert sind und dass das Risiko der Nichteinhaltung als nicht mehr als vernachlässigbar eingeschätzt wurde.
Gemäß Anhang II der Verordnung muss eine DDS enthalten:
Die Verpflichtung liegt bei Betreibern (Importeuren, Herstellern und Exporteuren) sowie Nicht-KMU-Händlern, die gemäß der Verordnung als Betreiber behandelt werden. KMU-Händler sind von der eigenen Einreichung befreit, müssen jedoch in der Lage sein, auf Anfrage Referenzen zur DDS ihrer vorgelagerten Lieferanten bereitzustellen.
Die DDS muss eingereicht werden, bevor das Produkt auf dem EU-Markt platziert oder außerhalb davon exportiert wird. Die ersten Compliance-Deadlines sind der 30. Dezember 2025 für große und mittelständische Unternehmen und der 30. Juni 2026 für KMUs.
Ja. KMU-Händler sind nicht verpflichtet, ihre eigene DDS über TRACES einzureichen. Sie müssen jedoch die DDS-Referenznummern ihrer Lieferanten (oder gleichwertige Verifizierungsinformationen) sammeln und die Lieferantendetails mindestens fünf Jahre lang aufbewahren, um sie den Behörden auf Anfrage bereitzustellen.
Für KMU-Betreiber (die Produkte auf dem EU-Markt importieren oder platzieren) muss die Sorgfaltspflicht erfüllt und eine DDS über TRACES eingereicht werden, es sei denn, es existiert bereits eine vorgelagerte DDS. In diesem Fall können sie sich auf die bestehende DDS-Referenz stützen, anstatt eine neue einzureichen.
An Introduction to TRACES, DDS submissions, changing compliance procedures and more.
Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.
Updated on July 25, 2025 - This article references a previous version of the EUDR country risk benchmarking system. On July 9, the European Parliament rejected the proposed classification. We are actively monitoring the latest developments. For the most up-to-date guidance, read our updated article on the EUDR benchmarking vote. In the meantime, assume full due diligence applies across all regions.