EUDR-Zeitplan-Tracker: Verzögerungen, Kehrtwenden und der neueste Durchsetzungsplan

October 27, 2025
7
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Disclaimer: Latest EUDR developments

On 21 October, the European Commission proposed targeted changes to the EU Deforestation Regulation (EUDR). These adjustments aim to make the rollout smoother without changing the regulation’s overall goals.

Key points from the proposal:

  • The 30 December 2025 compliance deadline for large and medium operators remains unchanged.
  • Small and micro primary producers (such as farmers and foresters) may receive an extension until 30 December 2026.
  • A transition period from January to June 2026 is planned for large and medium companies, giving them time to adapt before formal checks and penalties begin.
  • New, simplified obligations are introduced for two groups: small and micro primary producers, and downstream operators (e.g. manufacturers, retailers).

We're closely monitoring the development and will update our content accordingly. In the meantime, read the full explainer here.

Wichtige Erkenntnisse:
  • Der Vorschlag vom 21. Oktober 2025 hält die Frist 30. Dez. 2025 für große und mittlere Betreiber, verlängert jedoch die Frist für kleine und Mikro-Betreiber bis 30. Dez. 2026.
  • Der Vorschlag schlägt eine Schonfrist von Jan.–Jun. 2026 vor, die Unterstützung über Strafen priorisiert und neue Rollen einführt, die vereinfachte Verpflichtungen haben: Mikro/kleine Primärproduzenten und nachgelagerte Betreiber.
  • Coolset hilft Unternehmen mit modularer Datenerfassung, Lieferanten-Versionierung und TRACES-kompatiblen Ausgaben bereit zu bleiben.

Letztes Update: 3. November, 10:45 MEZ

Verstehen Sie den neuesten EUDR-Zeitplan und was er für Ihr Unternehmen bedeutet

Nach wochenlangen Spekulationen über mögliche Verzögerungen hat die Europäische Kommission nun offizielle Änderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgeschlagen. Ziel ist es, die Einführung reibungsloser zu gestalten, ohne die Kernziele zu ändern.

Laut dem neuesten Vorschlag vom 21. Oktober 2025 bleibt die Hauptfrist für große und mittlere Betreiber der 30. Dezember 2025, während kleine und Mikro-Erzeuger (wie Landwirte und Forstwirte in Niedrigrisikoländern) mehr Zeit bis zum 30. Dezember 2026 erhalten könnten. Die Kommission plant auch eine Übergangsphase von Januar bis Juni 2026, in der die Behörden Unterstützung statt Strafen priorisieren.

In diesem Artikel erklären wir, was sich geändert hat, was gleich bleibt und was Compliance-Teams jetzt tun sollten, um mit dem sich entwickelnden EUDR-Zeitplan Schritt zu halten.

Was ist der rechtlich verbindliche EUDR-Zeitplan jetzt?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird ab dem 30. Dezember 2025 für alle Betreiber und Händler rechtlich verbindlich. Sollte jedoch der neueste Vorschlag der Europäischen Kommission vom 21. Oktober 2025 angenommen und verabschiedet werden, erhalten kleine und Mikro-Betreiber zusätzliche sechs Monate bis zum 30. Dezember 2026, um die Vorschriften zu erfüllen.

Nachfolgend eine Zusammenfassung des neu vorgeschlagenen EUDR-Zeitplans der Europäischen Kommission:

Der Vorschlag vom Oktober 2025 bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates. Er bietet jedoch den bisher klarsten Fahrplan.

Wie hat sich der EUDR-Zeitplan von Verzögerungsgerüchten zur Bestätigung entwickelt?

Der EUDR-Zeitplan hat sich über mehrere Phasen entwickelt. Im Jahr 2024 wurde die ursprüngliche Durchsetzungsfrist von Dezember 2024 auf Dezember 2025 verschoben. Dies folgte auf erneute Unsicherheiten im September 2025, nachdem ein Brief von Kommissarin Roswall eine weitere einjährige Verzögerung vorschlug. Kürzlich, am 21. Oktober 2025, hält der neueste Vorschlag der Europäischen Kommission die Frist 2025 für große und mittlere Betreiber aufrecht, während eine gestaffelte Durchsetzung und eine spätere Frist für kleine und Mikro-Betreiber vorgeschlagen werden. Der Vorschlag wird derzeit vom Parlament und Rat geprüft.

Hier ist der detaillierte Zeitplan der EUDR-Änderungen, akzeptierte und vorgeschlagene Verzögerungen, beginnend mit den neuesten Updates:

🔹 21. Oktober 2025 – Kommission schlägt offiziell Durchsetzungsplan vor

In einer Abkehr vom Ton des Briefes von Kommissarin Roswall hält der neueste Vorschlag der Europäischen Kommission den ursprünglichen Zeitplan für die meisten großen und mittleren Betreiber aufrecht und schlägt vor:

  • Den 30. Dezember 2025 als Durchsetzungsdatum für große und mittlere Betreiber und Händler beizubehalten.
  • Eine Schonfrist von Januar bis Juni 2026 einzuführen, in der die zuständigen Behörden Unterstützung über Strafen priorisieren würden.
  • Kleinen und Mikro-Unternehmen zusätzliche sechs Monate zu gewähren, wodurch sich ihre Frist auf den 30. Dezember 2026 verschiebt.
  • Neue Rollen und Verantwortlichkeiten einzuführen, wie kleine und Mikro-Primärbetreiber und nachgelagerte Betreiber, mit dem Ziel, die Compliance zu vereinfachen und die administrative Belastung für kleinere Akteure zu reduzieren.

Für eine komprimierte Zusammenfassung des Oktober-Vorschlags laden Sie unser EUDR neuester Vorschlag Cheat Sheet herunter.

🔹 Anfang Oktober 2025 - Debatte und Reaktionen der Industrie

Nach dem Brief von Kommissarin Roswall intensivierte sich die EU-Debatte. Mehrere Mitgliedstaaten unterstützten eine Verzögerung und verwiesen auf Wettbewerbsfähigkeit und administrative Belastung. Die Europäische Volkspartei unterstützte eine Verschiebung, um regulatorische Mängel zu korrigieren und KMU zu schützen. Im Gegensatz dazu kritisierten die Sozialisten & Demokraten den Schritt und nannten die Verzögerung ein Zugeständnis an den Lobbydruck, das die Durchsetzung schwächen könnte. In einem separaten Brief von großen Unternehmen, darunter Nestlé, Mars Wrigley und Ferrero, forderten sie die Europäische Kommission auf, die EUDR nicht zu verzögern und bekräftigten ihr Engagement für die Frist Dezember 2025.

🔹 23. September 2025 - Brief von Kommissarin Roswall schlägt eine weitere einjährige Verzögerung vor

In einem Brief an das Europäische Parlament und den Rat empfahl Kommissarin Jessika Roswall, die Durchsetzung der EUDR bis Dezember 2026 zu verschieben. Der Vorschlag nannte Verzögerungen im TRACES-IT-System der EU und ungleiche Bereitschaft in den Mitgliedstaaten als Hauptgründe für die Verschiebung des Durchsetzungszeitplans. Der Brief war unverbindlich und sollte den wachsenden politischen Druck um die Einführung der Verordnung lindern.

🔹 Oktober 2024 - Die erste einjährige Verschiebung akzeptiert

Im Jahr 2024 wurde der Durchsetzungszeitplan für die EUDR von Dezember 2024 auf Dezember 2025 verschoben, unter Berufung auf System- und Durchsetzungsbereitschaftsbedenken.

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Was muss geschehen, damit sich die EUDR-Frist offiziell ändert?

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Die EUDR-Frist oder Fristen ändern sich erst, nachdem die Europäische Union ihren vollständigen gesetzgeberischen Prozess durchlaufen hat. Zunächst muss der Vorschlag vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet und formell im Amtsblatt der EU angenommen und veröffentlicht werden.

Wie Änderungen Gesetz werden:

  1. Einreichung des Kommissionsvorschlags
    Die Europäische Kommission reicht eine formelle Änderung der Verordnung ein. Der neueste Vorschlag, eingereicht am 21. Oktober 2025, führt gestaffelte Durchsetzung und verlängerte Fristen für kleinere Betreiber ein.

  2. Überprüfung und Abstimmung im Parlament
    Parlamentsausschüsse überprüfen den Vorschlag und können Änderungen einführen. Es folgt eine vollständige Plenarabstimmung.
  • Wird der Text ohne Änderungen genehmigt, geht er an den Rat weiter.
  • Bei Änderungen und Uneinigkeit des Rates kann ein Trilog folgen.
  1. Trilogverhandlungen (falls erforderlich)
    Die Kommission, das Parlament und der Rat können Trilogverhandlungen führen, um sich auf einen gemeinsamen Text zu einigen.
  • Bei Erfolg kehrt der vereinbarte Text zur formellen Genehmigung an beide Institutionen zurück.
  1. Beratung und Abstimmung im Rat
    Der Rat überprüft und stimmt über den endgültigen Vorschlag oder das Trilog-Ergebnis ab. In diesem Stadium kann eine rechtliche Überprüfung und Verhandlung stattfinden.

  2. Annahme und rechtliche Wirkung
    Sobald sowohl das Parlament als auch der Rat den Text genehmigen, wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Änderung wird erst nach der Veröffentlichung rechtsverbindlich.

Politische Briefe, wie der Brief von Kommissar Roswall vom 23. September 2025, drücken politische Absichten aus oder beeinflussen die Debatte, haben jedoch keine rechtliche Kraft. Im Gegensatz dazu leiten rechtliche Änderungen, wie der formelle Vorschlag der Kommission, veröffentlicht am 21. Oktober 2025, verbindliche Änderungen der EU-Vorschriften ein. Allerdings wird ein neuer Zeitplan erst dann rechtlich durchsetzbar, wenn er sowohl vom Parlament als auch vom Rat genehmigt und im Amtsblatt veröffentlicht wird.

Für die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bedeutet dies, dass der 30. Dezember 2025 die einzige rechtsverbindliche Frist bleibt, bis der Änderungsvorschlag vollständig angenommen und veröffentlicht wird.

Was bedeutet der neueste EUDR-Vorschlag der Europäischen Kommission für verschiedene Betreiber?

Der neueste Vorschlag der Europäischen Kommission führt rollenbezogene Anpassungen ein, um die Umsetzung zu erleichtern, ohne die Kernpflichten der EUDR zu ändern.

Lesen Sie unsere detaillierte Aufschlüsselung, was die neuesten Updates für verschiedene Betreiber- und Händlerrollen und -verantwortlichkeiten bedeuten:

Wichtige Vorschläge nach Rolle:

1. Keine Änderung für große und mittlere Betreiber

Große und mittlere Betreiber, mit Schwellenwerten >50 Mitarbeiter und ≥10 Mio. € Umsatz, müssen weiterhin Lieferantendaten sammeln, Risikobewertungen durchführen und Sorgfaltserklärungen (DDS) über TRACES bis zum 30. Dezember 2025 einreichen. Diese Verantwortlichkeiten gelten unabhängig davon, ob aus Standard- oder Niedrigrisikostaaten bezogen wird.

2. Neue Kategorie: Mikro- und kleine Primärbetreiber

Landwirte und kleine Produzenten in Niedrigrisikostaaten, die selbst abgedeckte Produkte anbauen, ernten oder züchten, müssen keine vollständige DDS mehr einreichen. Stattdessen müssen sie eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben oder Daten über eine nationale oder EU-Datenbank bereitstellen. Dies generiert eine Erklärungs-ID, die das Produkt entlang der Lieferkette begleitet.

3. Neu definierte Verpflichtungen für nachgelagerte Betreiber

Eine neue Kategorie, nachgelagerte Betreiber, umfasst Unternehmen, die Produkte auf den EU-Markt bringen, deren Rohstoffe bereits durch eine Sorgfaltserklärung oder Erklärungs-ID abgedeckt sind. Diese Betreiber müssen keine upstream Sorgfaltspflicht mehr überprüfen oder eigene DDS einreichen.

  • Nicht-SME-nachgelagerte Betreiber müssen sich im Informationssystem registrieren und DDS-Referenzen weitergeben. Sie sind nicht verpflichtet, die upstream Sorgfaltspflicht zu überprüfen oder zu bestätigen.
  • SMEs müssen nur die relevanten Referenznummern übermitteln.

4. Geringere Belastung für nicht-SME-Händler

Nicht-SME-Händler, die kaufen und verkaufen, aber nicht direkt importieren, müssen ebenfalls keine DDS einreichen oder die upstream compliance validieren. Wie nachgelagerte Betreiber müssen sie sich in TRACES registrieren und sicherstellen, dass Referenznummern weitergegeben werden.

5. SME-Händler: keine Änderungen

Kleinere Händler sammeln und behalten weiterhin DDS-Referenzen, müssen diese jedoch nicht einreichen.

Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Durchsetzung der EUDR praktischer und verhältnismäßiger zu gestalten, Störungen zu vermeiden und gleichzeitig die Verantwortung für große Betreiber aufrechtzuerhalten. Die Verpflichtungen für die meisten Importeure bleiben jedoch gleich, was die Notwendigkeit unterstreicht, Systeme für Lieferantenkartierung, Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltdokumentation einzurichten. Coolsets EUDR-Lösung kann Unternehmen bei der Verwaltung von Lieferantendaten, Risikobewertungen und TRACES-Einreichungen unterstützen, insbesondere bei der Vorbereitung auf compliance in verschiedenen Durchsetzungsphasen.

Definitionen der EUDR-Rollen:

Große und mittlere Betreiber sind definiert als Unternehmen über den Schwellenwerten für kleine und mittlere Unternehmen (SME) (typischerweise >50 Mitarbeiter und >10 Millionen € Umsatz), die Materialien auf den EU-Markt bringen, entweder durch Produktion oder Import, oder Materialien aus der EU exportieren.

Beispiel: Ein globaler Kakaoimporteur, der aus Côte d’Ivoire bezieht, muss Farmparzellen geolokalisieren, das Entwaldungsrisiko bewerten und für jede auf den EU-Markt gebrachte Sendung eine DDS einreichen.

Mikro- und kleine Primärbetreiber bezieht sich auf kleine Produzenten oder Landwirte, die relevante Produkte selbst anbauen, ernten oder züchten und in Niedrigrisikostaaten gemäß dem EU-Benchmarking-System ansässig sind.

Beispiel: Ein Kleinbauer in Deutschland, der Holz erntet, reicht eine Erklärung ein, die für alle zukünftigen Sendungen gilt.

Nachgelagerte Betreiber sind nun definiert als Unternehmen, die relevante Produkte herstellen, nachdem sie auf den EU-Markt gebracht wurden und alle Eingaben bereits durch eine DDS oder vereinfachte Erklärung abgedeckt sind.

Beispiel: Ein Schokoladenhersteller, der fertige Schokoladentafeln aus Kakao herstellt, der bereits durch eine DDS abgedeckt ist, muss keine neue DDS einreichen, sondern nur die bestehenden Referenzen verfolgen und weitergeben.

Wie sollten sich Unternehmen jetzt auf die EUDR-compliance vorbereiten?

Um vor der Durchsetzung bereit zu sein, beginnen Unternehmen typischerweise mit der Kartierung von Lieferketten, der Sammlung von Lieferantendaten, der Risikobewertung und dem Aufbau von TRACES-kompatiblen Sorgfalts-Workflows.

6-Schritte-Bereitschaftsleitfaden:

  1. Umfang und Rollen bestätigen - Identifizieren Sie Waren und bestimmen Sie ob Sie Betreiber oder Händler sind.
  2. Lieferketten kartieren - Ursprung und Lieferantenbeziehungen nachvollziehen.
  3. Lieferantendaten sammeln - Koordinaten, Produktionsdaten, Landrechtsdokumentation.
  4. Risiko bewerten und mindern - Verwenden Sie ein standardisiertes Risikorahmenwerk.
  5. DDS-Dateien entwerfen - Testen Sie TRACES-Workflows in der Testumgebung der EU.
  6. Verträge abstimmen - EUDR-Klauseln und Datenfreigabebedingungen hinzufügen.

Kunden nutzen Coolset, um Lieferantendaten zu zentralisieren, Versionskontrolle zu verwalten und auditfähige Sorgfaltserklärungen (DDS) in TRACES-kompatiblen Formaten automatisch zu generieren.

Wie sind die aktuellen EUDR-Risikostufen und Durchsetzungserwartungen?

Alle Länder sind derzeit unter der EUDR als Standardrisiko eingestuft. Das Europäische Parlament lehnte den vorgeschlagenen Benchmarking-Akt der Kommission ab, was bedeutet, dass derzeit kein Land von „Niedrigrisiko“-Abkürzungen profitiert. Daher gelten alle Sorgfaltspflichtverpflichtungen gleichermaßen, einschließlich Geolokalisierung, Legaldokumentation und Risikobewertungen.

Wenn der neueste Vorschlag der Kommission angenommen wird, würde die Durchsetzung für große und mittlere Betreiber mit einer Schonfrist von Januar bis Juni 2026 beginnen. In dieser Zeit wird erwartet, dass die zuständigen Behörden Bildung, Registrierung und Feedback priorisieren, anstatt sofortige Strafen zu verhängen. Die rechtlichen Verpflichtungen bleiben jedoch in Kraft, und Betreiber sind von Beginn der Durchsetzung an weiterhin für die compliance verantwortlich.

Die Schonfrist sollte als gestaffelte Durchsetzung und nicht als Verzögerung betrachtet werden. Unternehmen sollten weiterhin Sorgfalts-Workflows aufbauen, Lieferantendaten sammeln und die TRACES-Kompatibilität testen.

Was passiert als nächstes in Brüssel?

Der neueste Vorschlag der Europäischen Kommission geht nun an das Europäische Parlament und den Rat. Die Kommission strebt eine Annahme vor Ende 2025 an.

Erwarteter Zeitplan:

  • Ende (Q4) 2025: Ausschüsse des Europäischen Parlaments beginnen mit der Überprüfung des Vorschlags. Eine Plenarabstimmung wird vor Jahresende erwartet.
  • Anfang (Q1) 2026: Arbeitsgruppen und Minister des Rates beraten und verhandeln den endgültigen Text.
  • Anfang/Mitte 2026: Wenn sowohl das Parlament als auch der Rat zustimmen, wird der Vorschlag im Amtsblatt der EU veröffentlicht und rechtsverbindlich.

FAQ – Häufige Fragen zum EUDR-Zeitplan und zur Durchsetzung

Wird die EUDR auf 2026 verschoben?

Die EUDR wurde noch nicht offiziell auf 2026 verschoben, die Frist 30. Dezember 2025 bleibt für alle Betreiber und Händler rechtsverbindlich. Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Frist für kleine und Kleinstbetreiber auf den 30. Dezember 2026 zu verlängern, dies ist jedoch erst in Kraft, wenn es formell angenommen und veröffentlicht wird.

Was ist die EUDR-Durchsetzungsschonfrist?

Die Schonfrist von Januar bis Juni 2026 ist Teil des vorgeschlagenen Änderungsantrags der Kommission. In dieser Zeit würden die Behörden Unterstützung und Kapazitätsaufbau über Strafen priorisieren. Die compliance-Verpflichtungen, wie das Einreichen von DDS-Dateien und die Aufrechterhaltung der Rückverfolgbarkeit, würden jedoch weiterhin in vollem Umfang gelten.

Haben kleine Betreiber andere Fristen?

Nur wenn der Änderungsantrag der Europäischen Kommission angenommen wird, haben kleine und Kleinstbetreiber bis zum 30. Dezember 2026 Zeit zur compliance. Produzenten mit Sitz in einem Niedrigrisikostaat können auch von einer vereinfachten Berichterstattung profitieren.

Hat sich das EUDR-Risikoniveau geändert?

Nein. Alle Importe unterliegen derzeit dem Standardrisiko der EUDR. Das EU-Parlament hat das vorgeschlagene Benchmarking-System der Kommission abgelehnt, sodass derzeit kein Land von einer Niedrigrisikoeinstufung profitiert.

Was ist jetzt der wichtigste Schritt?

Unternehmen sollten beginnen, Geolokalisierungs-, Produktions- und Legalitätsdaten von Lieferanten zu sammeln, während sie DDS-Workflows vorbereiten und die TRACES-Kompatibilität testen. Eine frühzeitige Vorbereitung kann helfen, compliance-Risiken zu reduzieren und Herausforderungen bei der Implementierung in letzter Minute zu vermeiden.

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