Der Europäische Rat unterstützt einjährige EUDR-Verzögerung: Aktuelles

November 25, 2025
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Disclaimer: New EUDR developments - December 2025

In November 2025, the European Parliament and Council backed key changes to the EU Deforestation Regulation (EUDR), including a 12‑month enforcement delay and simplified obligations based on company size and supply chain role.

Key changes proposed:

  • New enforcement timeline: 30 December 2026 for large/medium operators, 30 June 2027 for small/micro operators
  • Simplified DDS: One-time declarations for small and micro primary producers
  • Narrowed scope: Most downstream actors and non‑SME traders would no longer need to submit DDSs
  • New DDS requirement: Estimated annual quantity of regulated products must be included

These updates are not yet legally binding. A final text will be confirmed through trilogue negotiations and formal publication in the EU’s Official Journal. Until then, the current EUDR regulation and deadlines remain in force.

We continue to monitor developments and will update all guidance as the final law is adopted.

Disclaimer: 2026 Omnibus changes to CSRD and ESRS

In December 2025, the European Parliament approved the Omnibus I package, introducing changes to CSRD scope, timelines and related reporting requirements.

As a result, parts of this article may no longer fully reflect the latest regulatory position. We are currently reviewing and updating our CSRD and ESRS content to align with the new rules.

Key changes include:

  • A narrowed CSRD scope, now limited to companies with 1,000+ employees and €450m turnover
  • Delays to CSRD reporting timelines, with wave 2 and 3 reports pushed to 2028/2029 in most cases
  • Simplification of ESRS datapoints

We continue to monitor regulatory developments closely and will update this article as further guidance and implementation details are confirmed.

Wichtige Erkenntnisse:
  • Rat will EUDR-Frist für große/mittlere Firmen auf 30.12.2026 verschieben (abhängig vom Trilog).
  • Kleine/Kleinstbetriebe in Niedrigrisikoländern bis 30.06.2027; vereinfachte Berichte.
  • Coolset automatisiert Rückverfolgbarkeit, Lieferantendaten und DDS-Einreichung für fristgerechte EUDR-Compliance.

Letztes Update: 25. November, 15:00 CET

Amsterdam, 24. November 2025 - Der Rat der EU hat formell eine einjährige Verzögerung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für große und mittlere Betreiber bis zum 30. Dezember 2026 gebilligt, mit einer zusätzlichen sechsmonatigen Verlängerung für kleine und Kleinstbetreiber bis zum 30. Juni 2027.

Dies stellt eine bedeutende Änderung gegenüber früheren Erwartungen dar, wie sie im Euractiv-Entwurf berichtet wurden, in dem nur kleine und Kleinstbetreiber zusätzliche Zeit erhalten sollten.

Während der Ratstext nun der einflussreichste Vorschlag ist, ist er noch nicht endgültig. Das Europäische Parlament wird während der Plenarsitzung vom 24. bis 27. November seine eigene Position debattieren und abstimmen. Danach treten der Kommissionsvorschlag, die Parlamentsänderungen und die Ratsposition in Trilogverhandlungen ein, in denen der endgültige Zeitplan und das Design der EUDR vereinbart werden.

Wichtige Updates vom Rat der EU

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1. Einjährige Verzögerung für große und mittlere Unternehmen

Nach dem neuen Standpunkt des Rates wird die EUDR-Compliance-Frist für alle großen und mittleren Betreiber und Händler vom 30. Dezember 2025 auf den 30. Dezember 2026 verschoben. Dies ersetzt den früheren Vorschlag der Kommission, der eine „Schonfrist“ beinhaltete. Durchsetzungsbestimmungen gelten ab dem neuen Datum, sobald die Änderung Gesetz wird.

2. Zusätzliche sechs Monate Verzögerung und vereinfachte Berichterstattung für Mikro- und Kleinbetriebe

Mikro- und Kleinbetriebe in Ländern mit geringem Risiko erhalten zusätzliche Zeit, wobei die Verpflichtungen erst ab dem 30. Juni 2027 gelten. Sie profitieren weiterhin von vereinfachter Berichterstattung: Anstelle vollständiger Due-Diligence-Erklärungen reichen sie eine einmalige vereinfachte Erklärung ein oder stützen sich auf gleichwertige nationale Datenbanken, die eine Erklärung-ID generieren, die in der gesamten Lieferkette verwendet wird.

3. Vereinfachte Verpflichtungen für nachgelagerte Betreiber und Händler

Nachgelagerte Betreiber und Nicht-SME-Händler müssen keine eigenen Due-Diligence-Erklärungen einreichen. Sie müssen jedoch:

  • sich im EU-Informationssystem registrieren (wenn nicht-SME), und
  • Due-Diligence-Referenznummern oder Erklärungs-IDs sammeln und weitergeben.

4. Fokus auf Reduzierung der Verwaltungslast und Systemsicherheit

Der Standpunkt des Rates bestätigt alle von der Kommission vorgeschlagenen Vereinfachungen und fügt eine obligatorische Überprüfung der Vereinfachung bis zum 30. April 2026 hinzu, um die Verwaltungslast, insbesondere für SMEs, zu bewerten. 

Was das für Unternehmen bedeutet

Für große und mittlere Unternehmen bleibt die EUDR-Compliance-Planung eine Priorität. Systeme zur Lieferantenkartierung, Rückverfolgbarkeit und Due-Diligence-Dokumentation müssen priorisiert werden, um ein hektisches Vorgehen in letzter Minute zu vermeiden.

Der jüngste Standpunkt des Rates hält die zuvor vorgeschlagene Berichtsstruktur in der gesamten Lieferkette aufrecht:

  • Nachgelagerte Betreiber, wie Hersteller und Einzelhändler, werden keine eigenen Due-Diligence-Erklärungen mehr einreichen, müssen jedoch im EUDR-System registriert bleiben und Referenznummern und Erklärungs-IDs weitergeben, um die vollständige Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
  • Mikro- und kleine Primärproduzenten in Ländern mit geringem Risiko profitieren von vereinfachter Berichterstattung, indem sie eine einmalige Erklärung oder gleichwertige Daten über nationale Datenbanken einreichen. Größere Käufer müssen diese Aufzeichnungen weiterhin überprüfen und in ihre Due-Diligence-Prozesse integrieren.

Die Zusammenarbeit mit Lieferanten wird entscheidend. Jeder Glied in der Kette muss in der Lage sein, seine Materialien mit einer verifizierten Erklärung oder Due-Diligence-Erklärung (DDS) zu verbinden.

Bis der endgültige Text in den Trilogen vereinbart ist, sollten Unternehmen weiterhin auf der Grundlage der bestehenden Anforderungen und Zeitpläne vorbereiten.

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Was jetzt?

Vom 24. bis 27. November wird das Europäische Parlament über seine Position zu den EU-Entwaldungsänderungen (EUDR) abstimmen. Ein vorgeschlagener zweijähriger Aufschub der Europäischen Volkspartei (EVP) deutet auf eine wahrscheinliche Verschiebung in Richtung Vereinfachung hin, da die Trilogverhandlungen mit der Kommission und dem Rat bevorstehen. Deutschland und Frankreich, die den Standpunkt des Rates geprägt haben, werden voraussichtlich auf eine weitere Lockerung der Regeln drängen. 

Für eine vollständige Übersicht über wichtige Termine und nächste Schritte siehe unseren Zeitplan-Tracker.

Nächste Schritte:

  • 24.-27. November 2025: Parlament debattiert und stimmt über seine Position im Plenum ab.
  • Dezember 2025: Trilogverhandlungen beginnen; die EU strebt an, bis Jahresende eine Einigung zu erzielen, damit die Änderung noch rechtzeitig angenommen werden kann.
  • Anfang 2026: Wenn Parlament und Rat einen Kompromiss erzielen, wird der konsolidierte Text überprüft.
  • Anfang/Mitte 2026: Sobald beide Institutionen den endgültigen Text formell genehmigen, wird er im Amtsblatt veröffentlicht und wird rechtlich bindend.

Unternehmen sollten weiterhin vorbereiten, unter der Annahme, dass die aktuellen Zeitpläne bestehen bleiben.

Das Coolset-Forschungsteam wird die Entwicklungen weiterhin genau beobachten und nach der legislativen Abstimmung detaillierte Updates und praktische Anleitungen teilen.

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