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Diese Woche, am 20. Mai, veröffentlichte die Europäische Kommission ihre lang erwartete erste Liste der Länderrisikoklassifikationen im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), was einen bedeutenden Meilenstein in der Umsetzung der Verordnung darstellt. Die Liste - veröffentlicht durch einen Durchführungsakt auf dem Green Forum der Kommission - stuft jedes Herkunftsland als hohes, standardmäßiges oder niedriges Risiko für Entwaldung oder Waldschädigung ein, in Bezug auf Rinder, Kakao, Kaffee, Holz, Soja, Palmöl und Kautschuk.
Das Ziel der EUDR-Risikobewertung? Die administrative Belastung für Länder mit geringem Risiko zu reduzieren und den zuständigen Behörden zu ermöglichen, die Einhaltung für Länder mit höherem Risiko effektiv zu überwachen und durchzusetzen. Allerdings ist der Glaube, dass ein 'niedriges Risiko'-Status Unternehmen vollständig entbindet, falsch.
In diesem Artikel werden wir das neue Benchmarking-System aufschlüsseln und aufzeigen, wo jedes Land steht. Wir werden dann erläutern, was diese Risikobenchmarks für die Sorgfaltspflicht bedeuten, was sich ändert und was nicht.
Unter der EUDR klassifiziert die Europäische Kommission jedes Produktionsland in eine von drei Kategorien: niedrig, standardmäßig oder hohes Risiko. Das Länderrisikobewertungssystem basiert auf datengestützten Kriterien, die in der offiziellen EUDR-Verordnung festgelegt sind.
Die Bewertungskriterien berücksichtigen die aktuelle Entwaldungsrate im Land, die Ausweitung der landwirtschaftlichen Flächen für relevante Rohstoffe und Produktionstrends relevanter Rohstoffe. Diese Bewertung wird durch andere Faktoren wie lokale Gesetzesdurchsetzung, Schutz indigener Völker und Übereinstimmung mit Gesetzen wie dem Pariser Abkommen unterstützt. Dieses Kommissionsdokument beschreibt die Prinzipien der Methodologie, um Transparenz, Objektivität und Konsistenz zu gewährleisten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Benchmarking-Liste dynamisch ist. Die Kommission wird Länder regelmäßig überprüfen und aktualisieren – die erste Überprüfung ist für 2026 geplant, sobald neue globale Walddaten verfügbar sind. Eine dynamische Liste soll Länder dazu anregen, die Nachhaltigkeit ihrer landwirtschaftlichen Produktionssysteme zu verbessern, um die Auswirkungen der Entwaldung zu minimieren, während sie auf einen Niedrigrisikostatus hinarbeiten, und gleichzeitig Länder bestrafen, die nachlassen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Arbeitsbelastung bei der Sorgfaltspflicht nicht in Stein gemeißelt ist; Compliance-Systeme müssen agil und reaktionsfähig auf aktualisierte Risikoinformationen bleiben.
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Einer der größten Vorteile der Beschaffung aus einem Niedrigrisikoland unter EUDR ist der Zugang zu einem vereinfachten Sorgfaltspflichtverfahren. Das Gesetz verlangt weiterhin von den Betreibern, alle erforderlichen Informationen über ihre Produkte und Lieferketten zu sammeln - dies ist unabhängig vom Land obligatorisch.
Für jede Charge von Rohstoffen müssen Unternehmen Details wie die Geolokalisierung des Grundstücks, Lieferanteninformationen und Produktionszeiträume sammeln. Sie müssen auch eine Sorgfaltspflicht-Erklärung abgeben, um zu bestätigen, dass das Produkt entwaldungsfrei und legal ist. Keine dieser grundlegenden Verpflichtungen entfällt für Niedrigrisikoproduktionsländer.
Der Vorteil der Beschaffung aus einem Niedrigrisikoland besteht jedoch darin, dass die EUDR keine formellen Risikobewertungen oder Risikominderungsmaßnahmen erfordert. Mit anderen Worten, Unternehmen müssen das Entwaldungsrisiko nicht aktiv bewerten oder angehen, wenn alle Produkte aus Niedrigrisikostaaten stammen - es sei denn, Sie erhalten neue Informationen, die auf ein Problem oder ein begründetes Anliegen hinweisen.
Wenn Sie eine Behauptung erhalten, die auf eine Nichteinhaltung der EUDR hinweist, müssen die zuständigen Behörden informiert und sofortige Maßnahmen ergriffen werden. Der Fokus für diejenigen, die aus Niedrigrisikostaaten beziehen, liegt daher auf der Informationssammlung und der Aufzeichnung, anstatt auf tiefergehenden Untersuchungen (da die EU ihnen bereits grünes Licht gegeben hat).
Unternehmen müssen darauf achten, sich nicht auf einem Niedrigrisikostatus auszuruhen - niedriges Risiko bedeutet nicht kein Risiko. Es gibt Bedenken, dass das Benchmarking-System Umgehungen fördern könnte, bei denen Produkte über Niedrigrisikostaaten umgeleitet werden, um den Anschein der Einhaltung der Vorschriften zu erwecken, obwohl nicht alle erforderlichen Sorgfaltspflichten erfüllt wurden. Betreiber sollten auf solche Möglichkeiten achten und vollständige Transparenz ihrer Lieferkette sicherstellen, insbesondere dort, wo eine Vermischung von Produkten auftreten kann.
Für die vollständige und offizielle Liste der Ländereinstufungen konsultieren Sie bitte das Green Forum der Europäischen Kommission.
Wenn Sie aus Ländern beziehen, die als Standard- oder Hochrisiko eingestuft sind, erwartet die EUDR den vollständigen Sorgfaltsprozess - allgemeine Informationen, Risikobewertung und Risikominderung. Neben den Standardinformationen zur Lieferkette müssen Betreiber auch das Risiko bewerten, dass die Waren mit Entwaldung in Verbindung stehen oder unter Verletzung lokaler Gesetze produziert wurden. Vor dem Inverkehrbringen muss das Risiko als „vernachlässigbar“ gelten. Wenn Sie allein aus der Risikobewertung kein vernachlässigbares Risiko ableiten können, müssen Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden, um das Risiko auf ein vernachlässigbares Niveau zu reduzieren. Alle diese Schritte müssen dokumentiert und in Ihrer Sorgfaltserklärung reflektiert werden.
Für Standardrisikoländer kann eine Risikobewertung die Analyse länderspezifischer Faktoren (z. B. jüngste Entwaldungsraten, Waldschutzgesetze, bekannte Korruptionsprobleme) umfassen und eine vernachlässigbare Risikoabschätzung mit Beweisen untermauern. Viele Unternehmen nutzen eine Risikobewertungsvorlage oder eine Softwarelösung, um das Risiko basierend auf länder-, waren- und lieferantenspezifischen Kriterien zu bewerten. Wird ein nicht vernachlässigbares Risiko festgestellt, muss das Unternehmen es mindern: zum Beispiel, indem es von Lieferanten verlangt, auf eine zertifizierte Quelle umzusteigen, unabhängige Audits durchzuführen oder einen nicht konformen Lieferanten fallen zu lassen.
Für Hochrisikoländer ist der vollständige Sorgfaltsprozess noch strenger. In einem Hochrisiko-Ursprungsland ist es nahezu sicher, dass Sie in Ihrer Risikobewertung ein gewisses Entwaldungsrisiko feststellen werden, sodass die Minderungsmaßnahmen faktisch obligatorisch werden. Diese Minderungsmaßnahmen könnten Drittanbieter-Audits, den Einsatz fortschrittlicher Werkzeuge (z. B. Satellitenüberwachung) und das Sammeln zusätzlicher Dokumentationen umfassen. Sie sollten auch Richtlinien, Maßnahmen und Kontrollen zur Verwaltung des Risikos der Nichteinhaltung haben (Kapitel 2; Artikel 11). Hochrisikoländer werden auch verstärkt von EU-Behörden geprüft; gesetzlich werden mindestens 9% der Unternehmen, die aus Hochrisikoländern beziehen, jährlich überprüft.
Ein weiterer Faktor, den die Risikobenchmark beeinflusst, sind die Compliance-Prüfungen - eine Inspektion, um zu überprüfen, ob ein Betreiber/Händler seine gesetzlichen Verpflichtungen gemäß der EUDR erfüllt hat. Diese Prüfungen decken mindestens 9% der relevanten Produkte ab, die auf den Markt gebracht oder aus Hochrisikoländern exportiert werden, 3% für Standardrisikoländer und 1% für Niedrigrisikostaaten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Einheit, die überprüft wird, der Betreiber/Händler ist, nicht das Produktionsgrundstück selbst, jedoch kann es eine indirekte Validierung von Grundstücksdaten umfassen.
Eine Compliance-Prüfung konzentriert sich auf die Überprüfung der Sorgfaltspflicht eines Unternehmens. Dies kann Folgendes umfassen: Überprüfung der eingereichten Sorgfaltserklärung, Auditierung von Dokumentationen, Überprüfung der Rückverfolgbarkeit, Verifizierung von Ansprüchen und Inspektion von Sendungen.
Die 1%, 3% und 9% Schwellenwerte sind die minimalen jährlichen Inspektionsraten, die von jedem Land je nach Risiko erforderlich sind.
Der erste Entwurf der EUDR-Länderrisikobenchmarks wurde nicht ohne Kritik aufgenommen. Da in diesem ersten Fall nur vier Länder auf die Hochrisikoliste gesetzt wurden – Russland, Belarus, Myanmar und Nordkorea – gibt es Bedenken, dass sie zu begrenzt ist. Diese Hochrisikoländer machen nur 0,07% der EU-Importe der regulierten Rohstoffe aus, was Kritiker dazu veranlasst, zu argumentieren, dass die Benchmarks einige der größten Entwaldungstreiber ungeschoren davonkommen lassen.
Länder, die für tropische Entwaldung bekannt sind, wie Brasilien, Indonesien und die Demokratische Republik Kongo, wurden als Standardrisiko eingestuft. Aus Sicht einiger Umweltgruppen und vieler Branchenexperten untergräbt dies die Glaubwürdigkeit des Benchmarking-Systems.
Mighty Earth, eine prominente NGO, verurteilte die neue Ländereinstufung als „Farce“ und argumentierte, dass einige der „schlimmsten Entwaldungsniveaus“ weltweit in Orten auftreten, die aus der Hochrisikokategorie ausgeschlossen wurden.
Dass Länder, die für ihre hohen Entwaldungsraten bekannt sind, von der strengsten Sorgfaltspflichtprüfung verschont bleiben, führt zu Spekulationen, dass die EU freundlichen oder strategisch wichtigen Ländern trotz erheblicher Entwaldungsbedenken einen leichteren Durchgang gewährt haben könnte.
Auch die Niedrigrisikokategorie bleibt nicht von Kritik verschont. Einerseits haben Mighty Earth (und andere) die Bewertung von Kanada, Ghana, Papua-Neuguinea und Rumänien als Niedrigrisiko in Frage gestellt und die Entscheidung als „unsinnig“ bezeichnet - da sie behaupten, dass der Benchmark klare Beweise für Entwaldung, Walddegradation und illegalen Holzeinschlag im Zusammenhang mit Rohstoffen aus diesen Ländern ignoriert.
Von der Industrieseite haben Beamte in Erzeugerländern wie Malaysia (Standardrisiko) sich darüber beschwert, dass die EU „Bevorzugung“ gezeigt habe, indem sie jedem EU-Mitgliedsstaat ein Niedrigrisiko-Label verlieh, während Entwicklungsländer meist als Standardrisiko eingestuft wurden.
Zusätzlich zur Kontroverse hat eine Gruppe von 11 EU-Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, Luxemburg, Italien und Finnland, weitere Änderungen der Verordnung gefordert. In einem von Reuters überprüften Dokument argumentieren diese Länder, dass die Compliance-Anforderungen besonders für Landwirte und Forstwirte zu belastend seien.
Sie schlagen vor, eine neue "sehr niedriges Risiko"-Kategorie einzuführen, die bestimmte Länder von Zollkontrollen und Rückverfolgbarkeitspflichten ausnehmen würde. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Compliance für Länder mit starker Waldverwaltung und minimalem Entwaldungsrisiko zu vereinfachen. Während die Europäische Kommission ihren Prozess als datengetrieben, transparent und fair verteidigt, hat sie – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels – noch nicht auf den neuesten Vorschlag einer „sehr niedriges Risiko“-Kategorie reagiert.
Angesichts der politischen Debatte fragen sich Compliance-Verantwortliche möglicherweise, wie sie die neuen Länderrisikobenchmarks tatsächlich verantwortungsvoll nutzen können. Wir empfehlen, die Risikobewertungen als einen Input in eine umfassendere Sorgfaltsstrategie zu behandeln. Im Folgenden sind einige Schritte aufgeführt, um sicherzustellen, dass Sie unabhängig von Ihrem Risiko mit der EUDR konform bleiben:
Die Implementierung dieser Änderungen in Ihrem Sorgfaltssystem mag entmutigend erscheinen, insbesondere für Unternehmen, die Dutzende von Lieferanten in verschiedenen Ländern verwalten. Hier können Technologie und Automatisierung einen großen Unterschied machen. Compliance-Plattformen wie Coolset sind darauf ausgelegt, Unternehmen dabei zu helfen, Nachhaltigkeits- und Sorgfalts-Workflows zu optimieren, sodass Sie sich mit Zuversicht an die EUDR anpassen können.
Hier sind einige Möglichkeiten, wie die Tools von Coolset die neuen EUDR-Risikobenchmark-Anforderungen unterstützen können, zusammen mit allen anderen EUDR-Änderungen, die auf uns zukommen:
Für ein tieferes Verständnis der EUDR-Grundlagen schauen Sie sich unsere EUDR-Säulenseite an, die eine umfassende Einführung in die Verordnung bietet, und nehmen Sie an unserem EUDR-Webinar im Juni teil. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Coolset Ihnen helfen kann, sich auf die EUDR vorzubereiten, nehmen Sie hier Kontakt auf.
1. Was sind die EUDR-Länderrisikobenchmarks?
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) klassifiziert Erzeugerländer als niedriges, Standard- oder Hochrisiko für Entwaldung und illegale Landnutzung. Diese Kategorien bestimmen die Tiefe der Sorgfaltspflicht, die von Unternehmen gefordert wird, die sieben waldgefährdende Rohstoffe beziehen: Soja, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Gummi und Rindfleisch.
2. Welche Länder gelten unter der EUDR als Hochrisiko?
Ab Mai 2025 hat die Europäische Kommission Belarus, Myanmar, Nordkorea und Russland als Hochrisikoländer eingestuft. Diese Länder sind auch mit EU- oder UN-Sanktionen belegt. Die Liste wird sich entwickeln, sobald neue Entwaldungsdaten verfügbar sind.
3. Was ist der Unterschied zwischen niedrigen, Standard- und Hochrisikoklassifikationen?
Hochrisiko: Erfordert erweiterte Sorgfaltspflicht und unterliegt den strengsten regulatorischen Prüfungen (mindestens 9% der Betreiber und Importvolumen werden jährlich geprüft).
4. Bedeutet eine Niedrigrisikoklassifikation, dass keine Sorgfaltspflicht erforderlich ist?
Nein. Betreiber müssen weiterhin alle erforderlichen Lieferkettendaten sammeln und aufbewahren - einschließlich Geolokalisierung, Lieferantenidentitäten und Produktursprung - und eine Sorgfaltserklärung (DDS) einreichen. Vereinfachte Sorgfaltspflicht befreit Unternehmen nur von Risikobewertung und -minderung, es sei denn, es treten neue begründete Bedenken auf.
5. Wie oft werden die EUDR-Risikobenchmarks aktualisiert?
Die Benchmark-Liste ist dynamisch. Die Kommission wird regelmäßige Überprüfungen durchführen, um aktualisierte Walddaten zu berücksichtigen, wobei die erste offizielle Überarbeitung für 2026 erwartet wird.
6. Was erfordert die EUDR, wenn ich aus einem Standard- oder Hochrisikoland beziehe?
Sie müssen eine vollständige Sorgfaltspflicht durchführen, die Folgendes umfasst:
7. Wo kann ich die offiziellen Ländereinstufungen überprüfen?
Länderbenchmarks werden auf dem Green Forum der Europäischen Kommission veröffentlicht und über Durchführungsakte aktualisiert.
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Note: This article is based on the original CSRD and ESRS. Following the release of the Omnibus proposal on February 26, some information may no longer be accurate. We are currently reviewing and updating this article to reflect the latest regulatory developments. In the meantime, we recommend reading our Omnibus deep-dive for up-to-date insights on reporting requirements.
Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.