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Wie EUDR-Risiko-Benchmarks Ihre Sorgfaltspflichten ändern

May 30, 2025
8
min. Lesezeit
Die neuen EU-Risiko-Benchmarks beeinflussen die EUDR-Pflichten. Niedrigrisikoländer profitieren von vereinfachter Sorgfaltspflicht, aber grundlegende Informationspflichten bleiben bestehen. Die Liste ist dynamisch und wird regelmäßig aktualisiert. Unternehmen müssen wachsam bleiben, um Umgehungen zu vermeiden und die Lieferkettentransparenz zu gewährleisten.

Einführung

Diese Woche, am 20. Mai, veröffentlichte die Europäische Kommission ihre lang erwartete erste Liste der Länderrisikoklassifikationen im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), was einen bedeutenden Meilenstein in der Umsetzung der Verordnung darstellt. Die Liste - veröffentlicht über einen Durchführungsakt im Green Forum der Kommission - stuft jedes Herkunftsland als hohes, standardmäßiges oder niedriges Risiko für Entwaldung oder Walddegradation ein, in Bezug auf Rinder, Kakao, Kaffee, Holz, Soja, Palmöl und Kautschuk. 

Ziel der EUDR-Risikobewertung? Die administrative Belastung für Länder mit geringem Risiko zu reduzieren und den zuständigen Behörden zu ermöglichen, die Einhaltung effektiv zu überwachen und durchzusetzen für diejenigen, die ein höheres Risiko darstellen. Die Annahme, dass ein „niedriges Risiko“-Status Unternehmen vollständig entlastet, ist jedoch falsch.

In diesem Artikel werden wir das neue Benchmarking-System aufschlüsseln und aufzeigen, wo jedes Land steht. Anschließend erläutern wir, was diese Risikobenchmarks für die Sorgfaltspflicht bedeuten, was sich ändert und was nicht.

Was sind die EUDR-Länderrisikobenchmarks?

Die Logik hinter dem System

Unter der EUDR klassifiziert die Europäische Kommission jedes Produktionsland in eine von drei Kategorien: niedrig, standardmäßig oder hohes Risiko. Das Länderrisikobewertungssystem basiert auf datengestützten Kriterien, die in der offiziellen EUDR-Verordnung festgelegt sind. 

Die Bewertungskriterien berücksichtigen die aktuelle Entwaldungsrate im Land, die Ausweitung der landwirtschaftlichen Flächen für relevante Rohstoffe und die Produktionstrends relevanter Rohstoffe. Diese Bewertung wird durch weitere Faktoren wie die lokale Rechtsdurchsetzung, den Schutz indigener Völker und die Übereinstimmung mit Gesetzen wie dem Pariser Abkommen unterstützt. Dieses Kommissionsdokument beschreibt die Prinzipien der Methodik, um Transparenz, Objektivität und Konsistenz zu gewährleisten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Benchmarking-Liste dynamisch ist. Die Kommission wird die Länder regelmäßig überprüfen und aktualisieren – die erste Überprüfung ist für 2026 geplant, sobald neue globale Walddaten verfügbar sind. Eine dynamische Liste soll Länder dazu anregen, die Nachhaltigkeit ihrer landwirtschaftlichen Produktionssysteme zu verbessern, um den Entwaldungseinfluss zu minimieren, während sie auf einen Niedrigrisikostatus hinarbeiten, und gleichzeitig Länder bestrafen, die nachlassen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Arbeitsbelastung für die Sorgfaltspflicht nicht in Stein gemeißelt ist; Compliance-Systeme müssen agil und reaktionsfähig auf aktualisierte Risikoinformationen bleiben. 

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Was ändert sich, wenn Ihr Herkunftsland ein Niedrigrisikoland ist?

Vereinfachungen bei der Sorgfaltspflicht - aber kein Freifahrtschein

Einer der größten Vorteile der Beschaffung aus einem Niedrigrisikoland unter EUDR ist der Zugang zu einem vereinfachten Sorgfaltspflichtverfahren. Das Gesetz verlangt jedoch weiterhin, dass Betreiber alle erforderlichen Informationen über ihre Produkte und Lieferketten sammeln - dies ist unabhängig vom Land obligatorisch. 

Für jede Charge von Rohstoffen müssen Unternehmen Details wie die Geolokalisierung des Grundstücks, Lieferanteninformationen und Produktionszeiträume sammeln. Sie müssen auch eine Sorgfaltspflicht-Erklärung einreichen, um zu bestätigen, dass das Produkt entwaldungsfrei und legal ist. Keine dieser grundlegenden Verpflichtungen entfällt für Niedrigrisikoproduktionsländer.

Der Vorteil der Beschaffung aus einem Niedrigrisikoland besteht jedoch darin, dass die EUDR keine formellen Risikobewertungen oder Risikominderungsmaßnahmen erfordert. Mit anderen Worten, Unternehmen müssen das Entwaldungsrisiko nicht aktiv bewerten oder angehen, wenn alle Produkte aus Niedrigrisikostaaten stammen - es sei denn, Sie erhalten neue Informationen, die auf ein Problem oder ein begründetes Anliegen hinweisen. 

Wenn Sie einen Anspruch erhalten, der auf eine Nichteinhaltung der EUDR hinweist, müssen die zuständigen Behörden informiert und sofortige Maßnahmen ergriffen werden. Der Fokus für diejenigen, die aus Niedrigrisikostaaten beziehen, liegt daher auf der Informationssammlung und -aufbewahrung, anstatt auf tiefergehenden Untersuchungen (da die EU ihnen bereits grünes Licht gegeben hat).

Unternehmen müssen darauf achten, sich nicht mit einem Niedrigrisikostatus zufrieden zu geben - niedriges Risiko bedeutet nicht kein Risiko. Es gibt Bedenken, dass das Benchmarking-System Umgehungen fördern könnte, bei denen Produkte über Niedrigrisikostaaten umgeleitet werden, um den Anschein zu erwecken, dass sie den Vorschriften entsprechen, obwohl sie nicht alle erforderlichen Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Betreiber sollten auf solche Möglichkeiten achten und vollständige Transparenz ihrer Lieferkette sicherstellen, insbesondere dort, wo eine Vermischung von Produkten auftreten kann.

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Für die vollständige und offizielle Liste der Ländereinstufungen, besuchen Sie bitte das Green Forum der Europäischen Kommission.

Was, wenn Sie aus standardmäßigen oder Hochrisikoregionen beziehen?

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Keine Änderung - vollständige Sorgfaltspflicht erforderlich

Wenn Sie aus Ländern mit Standard- oder Hochrisiko beziehen, erwartet die EUDR den vollständigen Sorgfaltsprozess - allgemeine Informationen, Risikobewertung und Risikominderung. Neben den Standardinformationen zur Lieferkette müssen Betreiber auch das Risiko bewerten, dass die Waren mit Entwaldung in Verbindung stehen oder unter Verletzung lokaler Gesetze produziert wurden. Vor der Markteinführung muss das Risiko als ‚vernachlässigbar‘ gelten. Kann dies nicht allein durch die Risikobewertung festgestellt werden, müssen Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden, um das Risiko auf ein vernachlässigbares Niveau zu senken. Alle diese Schritte müssen dokumentiert und in Ihrer Sorgfaltserklärung reflektiert werden. 

Standardrisikoländer

Für Standardrisikoländer kann eine Risikobewertung die Analyse länderspezifischer Faktoren umfassen (z. B. aktuelle Entwaldungsraten, Waldschutzgesetze, bekannte Korruptionsprobleme) und eine vernachlässigbare Risikoeinschätzung mit Beweisen untermauern. Viele Unternehmen nutzen eine Risikobewertungsvorlage oder eine Softwarelösung, um das Risiko anhand von länder-, waren- und lieferantenspezifischen Kriterien zu bewerten. Wird ein nicht vernachlässigbares Risiko festgestellt, muss das Unternehmen es mindern: z. B. durch die Verpflichtung der Lieferanten, auf eine zertifizierte Quelle umzusteigen, unabhängige Audits durchzuführen oder einen nicht konformen Lieferanten fallen zu lassen.

Hochrisikoländer

Für Hochrisikoländer ist der vollständige Sorgfaltsprozess noch strenger. In einem Hochrisiko-Ursprungsland ist es nahezu sicher, dass Sie in Ihrer Risikobewertung ein gewisses Maß an Entwaldungsrisiko feststellen werden, sodass die Minderungsmaßnahmen effektiv obligatorisch werden. Diese Minderungsmaßnahmen könnten Drittanbieter-Audits, die Nutzung fortschrittlicher Werkzeuge (z. B. Satellitenüberwachung) und das Sammeln zusätzlicher Dokumentationen umfassen. Sie sollten auch Richtlinien, Maßnahmen und Kontrollen zur Verwaltung des Risikos der Nichteinhaltung haben (Kapitel 2; Artikel 11). Hochrisikoländer werden auch verstärkten Audits durch EU-Behörden unterzogen; gesetzlich werden mindestens 9 % der Unternehmen, die aus Hochrisikoländern beziehen, jährlich überprüft.

Regulatorische Kontrollen - variieren mit Risikobenchmark

Ein weiterer Faktor, den die Risikobenchmark beeinflusst, sind die Compliance-Prüfungen - eine Inspektion zur Überprüfung, ob ein Betreiber/Händler seine gesetzlichen Verpflichtungen gemäß der EUDR erfüllt hat. Diese Prüfungen decken mindestens 9 % der relevanten Produkte ab, die auf den Markt gebracht oder aus Hochrisikoländern exportiert werden, 3 % für Standardrisikoländer und 1 % für Niedrigrisikokategorien. Es ist wichtig zu beachten, dass die geprüfte Einheit der Betreiber/Händler ist, nicht das Produktionsgrundstück selbst, jedoch kann es eine indirekte Validierung von Grundstücksdaten beinhalten.

Eine Compliance-Prüfung konzentriert sich auf die Überprüfung der Sorgfaltspflicht eines Unternehmens. Dies kann Folgendes umfassen: Überprüfung der eingereichten Sorgfaltserklärung, Auditierung von Dokumentationen, Überprüfung der Rückverfolgbarkeit, Überprüfung von Ansprüchen und Inspektion von Sendungen. 

Welche Rolle spielen die 1 %, 3 % und 9 % Schwellenwerte?

Die 1 %, 3 % und 9 % Schwellenwerte sind die Mindestjahresinspektionsraten, die für jedes Land je nach Risiko erforderlich sind. 

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Warum der erste Entwurf umstritten ist

NGO-Kritik und Branchenbedenken

Der erste Entwurf der EUDR-Länderrisikobenchmarks wurde nicht ohne Kritik aufgenommen. Mit nur vier Ländern, die in dieser ersten Instanz auf die Hochrisikoliste gesetzt wurden – Russland, Belarus, Myanmar und Nordkorea – gibt es Bedenken, dass sie zu begrenzt ist. Diese Hochrisikoländer machen nur 0,07 % der EU-Importe der regulierten Waren aus, was Kritiker dazu veranlasst, zu argumentieren, dass die Benchmarks einige der größten Entwaldungstreiber ungeschoren davonkommen lassen. 

Länder, die für tropische Entwaldung bekannt sind, wie Brasilien, Indonesien und die Demokratische Republik Kongo, wurden als Standardrisiko eingestuft. In den Augen einiger Umweltgruppen und vieler Branchenfachleute untergräbt dies die Glaubwürdigkeit des Benchmarking-Systems. 

Mighty Earth, eine prominente NGO, bezeichnete die neue Länderklassifizierung als „Farce“ und argumentierte, dass einige der „schlimmsten Entwaldungsgrade“ weltweit in Orten auftreten, die von der Hochrisikokategorie ausgeschlossen sind. 

Die Tatsache, dass Länder, die für ihre hohen Entwaldungsraten bekannt sind, von der strengsten Sorgfaltspflicht ausgenommen werden, führt zu Spekulationen, dass die EU möglicherweise freundlichen oder strategisch wichtigen Ländern trotz erheblicher Entwaldungsbedenken einen leichteren Pass gegeben hat.

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Neue Niedrigrisikobenchmark?

Auch die Niedrigrisikokategorie ist nicht frei von Kritik. Einerseits haben Mighty Earth (und andere) die Einstufung von Kanada, Ghana, Papua-Neuguinea und Rumänien als Niedrigrisiko herausgefordert und die Entscheidung als ‚unsinnig‘ bezeichnet - da sie behaupten, dass die Benchmark klare Beweise für Entwaldung, Walddegradation und illegalen Holzeinschlag ignoriert, die mit Waren aus diesen Ländern verbunden sind. 

Von der Industrieseite haben Beamte in Erzeugerländern wie Malaysia (Standardrisiko) sich darüber beschwert, dass die EU „Bevorzugung“ für sich selbst gezeigt hat, indem sie jedem EU-Mitgliedsstaat ein Niedrigrisikolabel gegeben hat, während Entwicklungsländer meist Standardrisiko sind. 

Zusätzlich zur Kontroverse hat eine Gruppe von 11 EU-Mitgliedsländern, darunter Österreich, Luxemburg, Italien und Finnland, weitere Änderungen der Verordnung gefordert. In einem von Reuters überprüften Dokument argumentieren diese Länder, dass die Compliance-Anforderungen übermäßig belastend sind, insbesondere für Landwirte und Forstwirte. 

Sie schlagen vor, eine neue Kategorie „sehr niedriges Risiko“ einzuführen, die bestimmte Länder von Zollkontrollen und Rückverfolgbarkeitspflichten ausnehmen würde. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Compliance für Länder mit starker Waldverwaltung und minimalem Entwaldungsrisiko zu vereinfachen. Während die Europäische Kommission ihren Prozess als datengesteuert, transparent und fair verteidigt, hat sie – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels – noch nicht auf den neuesten Vorschlag einer ‚sehr niedrigen Risikokategorie‘ reagiert. 

Wie man die Benchmarks verantwortungsvoll nutzt

Für Beschaffungsteams und Compliance-Verantwortliche

Angesichts der politischen Debatte könnten Compliance-Verantwortliche sich fragen, wie sie die neuen Länderrisikobenchmarks tatsächlich verantwortungsvoll nutzen können. Wir empfehlen, die Risikobewertungen als einen Input in eine breitere Sorgfaltsstrategie zu behandeln. Hier sind einige Schritte, um sicherzustellen, dass Sie unabhängig von Ihrem Risiko mit der EUDR konform bleiben:

  • Bestätigen Sie den Risikostatus – nicht annehmen
    • Verweisen Sie auf die Risikobenchmarkliste der Europäischen Kommission, um den Risikostatus Ihres Erzeugerlandes zu bestätigen
  • Validieren Sie den Ursprung des Produkts - nicht nur den Standort des Lieferanten
    • Denken Sie daran, dass das Risikoniveau für das Land gilt, aus dem das Produkt stammt (z. B. wo der Kakao für Schokolade angebaut wurde), nicht wo Ihr direkter Lieferant ansässig ist. Lieferketten können mehrere Schritte umfassen, daher sollten Sie Transparenz sicherstellen.
  • Verfolgen Sie den Produktfluss, um Umgehung zu vermeiden
    • Mit unterschiedlichen Risikobenchmarks, die unterschiedliche Sorgfaltspflichten erfordern, besteht das Risiko der Umladung durch Niedrigrisikostaaten. Vermeiden Sie dies und damit verbundene Geldstrafen, indem Sie Ihre gesamte Lieferkette klar abbilden.
  • Dokumentieren Sie Entscheidungen im DDS klar
    • Umreißen Sie klar das Ursprungsland und das Risikoniveau Ihres Produkts und beziehen Sie sich darauf, wenn Sie vereinfachte Sorgfaltsausgaben anwenden.

Was Coolset anders macht

Eingebaute Benchmark-Logik, immer aktualisiert

Die Umsetzung dieser Änderungen in Ihrem Sorgfaltssystem mag entmutigend klingen, insbesondere für Unternehmen, die Dutzende von Lieferanten in verschiedenen Ländern verwalten. Hier können Technologie und Automatisierung einen großen Unterschied machen. Compliance-Plattformen wie Coolset sind darauf ausgelegt, Unternehmen dabei zu helfen, Nachhaltigkeits- und Sorgfalts-Workflows zu optimieren, damit Sie sich mit Zuversicht an die EUDR anpassen können.

Hier sind einige Möglichkeiten, wie Coolsets Tools die neuen EUDR-Risikobenchmark-Anforderungen unterstützen können, zusammen mit allen anderen EUDR-Änderungen, die auf uns zukommen:

  • Automatische Länder-Risikoidentifikation
  • Integrierte Risikobewertungsvorlage
  • Dynamische Updates und Benachrichtigungen
  • Dokumentenspeicherung und Sorgfalt
  • Zusammenarbeit und Lieferantenengagement

Coolsets EUDR-Produkt hilft Unternehmen, die richtigen Daten zu sammeln, Entwaldungsrisiken zu überprüfen und Sorgfaltserklärungen abzugeben, ohne Lieferanten hinterherzujagen oder in komplexen Tabellenkalkulationen zu arbeiten. Mit Coolset können Unternehmen Produkt- und Bestelldaten aus Ihrem ERP importieren, Dokumente von Lieferanten anfordern und alles an einem Ort verfolgen. Das System kennzeichnet fehlende oder gefährdete Sendungen und erstellt auditbereite DDS-Dateien, die dem obligatorischen EU-TRACES-Format entsprechen. Das Produkt wird im August 2025 auf den Markt kommen. Treten Sie der Warteliste hier bei.‍

Für ein tieferes Verständnis der EUDR-Grundlagen besuchen Sie unsere EUDR-Säulenseite, die eine umfassende Einführung in die Verordnung bietet, und nehmen Sie an unserem EUDR-Webinar im Juni teil.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu EUDR-Risikobenchmarking

1. Was sind die EUDR-Länderrisikobenchmarks?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) klassifiziert Erzeugerländer als niedriges, Standard- oder Hochrisiko für Entwaldung und illegale Landnutzung. Diese Kategorien bestimmen die Tiefe der Sorgfaltspflicht, die von Unternehmen verlangt wird, die sieben waldgefährdete Waren beziehen: Soja, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Gummi und Rindfleisch.

2. Welche Länder gelten unter EUDR als Hochrisiko?

Ab Mai 2025 hat die Europäische Kommission Belarus, Myanmar, Nordkorea und Russland als Hochrisikoländer eingestuft. Diese Länder unterliegen auch EU- oder UN-Sanktionen. Die Liste wird sich weiterentwickeln, sobald neue Entwaldungsdaten verfügbar werden.

3. Was ist der Unterschied zwischen niedrigen, Standard- und Hochrisikoklassifikationen?

  • Niedriges Risiko: Erlaubt vereinfachte Sorgfaltspflicht - keine formale Risikobewertung oder -minderung erforderlich, wenn alle Produktursprünge aus Niedrigrisikogebieten stammen und keine roten Flaggen vorhanden sind.
  • Standardrisiko: Erfordert vollständige Sorgfaltspflicht, einschließlich Risikobewertung und -minderung.

Hohes Risiko: Erfordert erweiterte Sorgfaltspflicht und unterliegt den strengsten regulatorischen Kontrollen (mindestens 9 % der Betreiber und Importvolumen werden jährlich auditiert).

4. Bedeutet eine Niedrigrisikoklassifizierung, dass keine Sorgfaltspflicht erforderlich ist?

Nein. Betreiber müssen weiterhin alle erforderlichen Lieferkettendaten sammeln und aufbewahren - einschließlich Geolokalisierung, Lieferantenidentitäten und Produktursprung - und eine Sorgfaltserklärung (DDS) einreichen. Vereinfachte Sorgfaltspflicht befreit Unternehmen nur von Risikobewertung und -minderung, es sei denn, es treten neue begründete Bedenken auf.

5. Wie oft werden die EUDR-Risikobenchmarks aktualisiert?

Die Benchmark-Liste ist dynamisch. Die Kommission wird regelmäßige Überprüfungen durchführen, um aktualisierte Walddaten zu berücksichtigen, wobei die erste offizielle Überarbeitung 2026 erwartet wird.

6. Was erfordert die EUDR, wenn ich aus einem Standard- oder Hochrisikoland beziehe?

Sie müssen eine vollständige Sorgfaltspflicht durchführen, die Folgendes umfasst:

  • Sammeln von Kerninformationen zur Lieferkette
  • Durchführen einer Risikobewertung zu Entwaldung und Legalität
  • Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen, wenn ein nicht vernachlässigbares Risiko festgestellt wird (z. B. Lieferantenwechsel, Audits, Zertifizierung)

7. Wo kann ich die offiziellen Ländereinstufungen überprüfen?

Länderbenchmarks werden auf dem Green Forum der Europäischen Kommission veröffentlicht und über Durchführungsakte aktualisiert.

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Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.

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