Sign up for our EUDR Summer School

Join our three-part live EUDR compliance training sessions with Coolset sustainability experts

Enroll here

Wie EUDR-Risiko-Benchmarks Ihre Sorgfaltspflichten ändern

May 30, 2025
8
min. Lesezeit

Einleitung

Diese Woche, am 20. Mai, veröffentlichte die Europäische Kommission ihre lang erwartete erste Liste der Länderrisikoklassifikationen im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), ein bedeutender Meilenstein bei der Umsetzung der Verordnung. Die Liste - veröffentlicht über einen Durchführungsakt im Green Forum der Kommission - stuft jedes Herkunftsland als hohes, mittleres oder geringes Risiko für Entwaldung oder Waldschädigung ein, in Bezug auf Rinder, Kakao, Kaffee, Holz, Soja, Palmöl und Kautschuk. 

Das Ziel der EUDR-Risikobewertung? Die Verwaltungsbelastung für Länder mit geringem Risiko zu reduzieren und es den zuständigen Behörden zu ermöglichen, die Einhaltung effektiv zu überwachen und durchzusetzen für diejenigen, die ein höheres Risiko darstellen. Die Annahme, dass ein Status als „geringes Risiko“ Unternehmen vollständig entlastet, ist jedoch falsch.

In diesem Artikel werden wir das neue Benchmarking-System aufschlüsseln und aufzeigen, wo jedes Land steht. Wir werden dann erläutern, was diese Risikobenchmarks für die Sorgfaltspflicht bedeuten, was sich ändert und was nicht.

Was sind die EUDR-Länderrisikobenchmarks?

Die Logik hinter dem System

Unter der EUDR klassifiziert die Europäische Kommission jedes Erzeugerland in eine von drei Kategorien: geringes, mittleres oder hohes Risiko. Das Länderrisikobewertungssystem basiert auf datengestützten Kriterien, die in der offiziellen EUDR-Verordnung festgelegt sind. 

Die Bewertungskriterien berücksichtigen die aktuelle Entwaldungsrate im Land, die Ausweitung der landwirtschaftlichen Flächen für relevante Rohstoffe und Produktionstrends relevanter Rohstoffe. Diese Bewertung wird durch weitere Faktoren wie lokale Gesetzesdurchsetzung, Schutz indigener Völker und Übereinstimmung mit Gesetzen wie dem Pariser Abkommen unterstützt. Dieses Kommissionsdokument beschreibt die Prinzipien der  Methodik, um Transparenz, Objektivität und Konsistenz zu gewährleisten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Benchmarking-Liste dynamisch ist. Die Kommission wird die Länder regelmäßig überprüfen und aktualisieren – die erste Überprüfung ist für 2026 geplant, sobald neue globale Walddaten verfügbar sind. Eine dynamische Liste soll Länder dazu anregen, die Nachhaltigkeit ihrer landwirtschaftlichen Produktionssysteme zu verbessern, um die Auswirkungen der Entwaldung zu minimieren, während sie auf einen Status mit geringem Risiko hinarbeiten, und gleichzeitig Länder bestrafen, die nachlassen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Sorgfaltspflicht nicht in Stein gemeißelt ist; Compliance-Systeme müssen agil und reaktionsfähig auf aktualisierte Risikoinformationen bleiben. 

{{custom-cta}}

Was ändert sich, wenn Ihr Herkunftsland ein geringes Risiko aufweist?

Vereinfachungen bei der Sorgfaltspflicht - aber kein Freibrief

Einer der größten Vorteile der Beschaffung aus einem Land mit geringem Risiko unter EUDR ist der Zugang zu einem vereinfachten Sorgfaltspflichtverfahren. Das Gesetz verlangt jedoch weiterhin von den Betreibern, alle erforderlichen Informationen über ihre Produkte und Lieferketten zu sammeln - dies ist unabhängig vom Land obligatorisch. 

Für jede Charge von Rohstoffen müssen Unternehmen Details wie die Geolokalisierung des Grundstücks, Lieferanteninformationen und Produktionszeiträume sammeln. Sie müssen auch eine Sorgfaltspflicht-Erklärung abgeben, um zu bestätigen, dass das Produkt entwaldungsfrei und legal ist. Keine dieser grundlegenden Verpflichtungen entfällt für Länder mit geringer Produktionsgefahr.

Der Vorteil der Beschaffung aus einem Land mit geringem Risiko besteht jedoch darin, dass die EUDR keine formellen Risikobewertungen oder Risikominderungsmaßnahmen erfordert. Mit anderen Worten, Unternehmen müssen das Entwaldungsrisiko nicht aktiv bewerten oder angehen, wenn alle Produkte aus Ländern mit geringem Risiko stammen - es sei denn, Sie erhalten neue Informationen, die auf ein Problem oder ein begründetes Anliegen hinweisen. 

Wenn Sie einen Anspruch erhalten, der auf eine Nichteinhaltung der EUDR hinweist, müssen die zuständigen Behörden informiert und sofortige Maßnahmen ergriffen werden. Der Fokus für diejenigen, die aus Ländern mit geringem Risiko beziehen, liegt daher auf der Informationssammlung und der Aufbewahrung von Aufzeichnungen, anstatt auf tiefergehenden Untersuchungen (da die EU ihnen bereits grünes Licht gegeben hat).

Unternehmen müssen darauf achten, sich nicht auf einem Benchmark für Länder mit geringem Risiko auszuruhen - geringes Risiko bedeutet nicht kein Risiko. Es gibt Bedenken, dass das Benchmarking-System Umgehungen fördern könnte, bei denen Produkte über Länder mit geringem Risiko umgeleitet werden, um den Anschein zu erwecken, dass sie den Vorschriften entsprechen, obwohl sie nicht alle erforderlichen Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Betreiber sollten auf solche Möglichkeiten achten und vollständige Transparenz ihrer Lieferkette sicherstellen, insbesondere dort, wo eine Vermischung von Produkten auftreten könnte.

__wf_reserved_inherit

Für die vollständige und offizielle Liste der Ländereinstufungen konsultieren Sie bitte das Green Forum der Europäischen Kommission.

Was, wenn Sie aus Regionen mit mittlerem oder hohem Risiko beziehen?

,

Keine Änderung - vollständige Sorgfaltspflicht erforderlich

Wenn Sie aus Ländern mit Standard- oder Hochrisiko beziehen, erwartet die EUDR den vollständigen Sorgfaltsprozess - allgemeine Informationen, Risikobewertung und Risikominderung. Neben den Standardinformationen zur Lieferkette müssen Betreiber auch das Risiko bewerten, dass die Waren mit Entwaldung in Verbindung stehen oder unter Verstoß gegen lokale Gesetze produziert wurden. Vor dem Inverkehrbringen muss das Risiko als „vernachlässigbar“ eingestuft werden. Wenn Sie allein aus der Risikobewertung kein vernachlässigbares Risiko ableiten können, müssen Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden, um das Risiko auf ein vernachlässigbares Niveau zu senken. Alle diese Schritte müssen dokumentiert und in Ihrer Sorgfaltserklärung festgehalten werden. 

Standardrisikoländer

Für Standardrisikoländer kann eine Risikobewertung die Analyse länderspezifischer Faktoren (z. B. aktuelle Entwaldungsraten, Waldschutzgesetze der Länder, bekannte Korruptionsprobleme) umfassen und eine vernachlässigbare Risikoeinschätzung mit Beweisen untermauern. Viele Unternehmen entscheiden sich für die Verwendung einer Risikobewertungsvorlage oder einer Softwarelösung, um das Risiko anhand länder-, waren- und lieferantenspezifischer Kriterien zu bewerten. Wird ein nicht vernachlässigbares Risiko festgestellt, muss das Unternehmen es mindern: zum Beispiel, indem es von Lieferanten verlangt, auf eine zertifizierte Quelle umzusteigen, unabhängige Audits durchzuführen oder sogar einen nicht konformen Lieferanten fallen zu lassen.

Hochrisikoländer

Für Hochrisikoländer ist der vollständige Sorgfaltsprozess noch strenger. In einem Hochrisiko-Ursprungsland ist es nahezu sicher, dass Sie in Ihrer Risikobewertung ein gewisses Maß an Entwaldungsrisiko feststellen werden, sodass die Minderungsmaßnahmen effektiv obligatorisch werden. Diese Minderungsmaßnahmen könnten Drittanbieter-Audits, den Einsatz fortschrittlicher Tools (z. B. Satellitenüberwachung) und das Sammeln zusätzlicher Dokumentationen umfassen. Sie sollten auch über Richtlinien, Maßnahmen und Kontrollen verfügen, um das Risiko der Nicht-Compliance zu managen (Kapitel 2; Artikel 11). Hochrisikoländer werden auch verstärkt von den EU-Behörden auditiert; gesetzlich werden jährlich mindestens 9 % der Unternehmen, die aus Hochrisikoländern beziehen, überprüft.

Regulatorische Prüfungen - variieren mit Risikobenchmark

Ein weiterer Faktor, den die Risikobenchmark beeinflusst, sind die Compliance-Prüfungen - eine Inspektion, die durchgeführt wird, um zu überprüfen, ob ein Betreiber/Händler seinen gesetzlichen Verpflichtungen gemäß der EUDR nachgekommen ist. Diese Prüfungen decken mindestens 9 % der relevanten Produkte ab, die auf den Markt gebracht oder aus Hochrisikoländern exportiert werden, 3 % für Standardrisikoländer und 1 % für Niedrigrisikoländer. Es ist wichtig zu beachten, dass die geprüfte Einheit der Betreiber/Händler ist, nicht das Produktionsgrundstück selbst, es kann jedoch eine indirekte Validierung der Grundstücksdaten beinhalten.

Eine Compliance-Prüfung konzentriert sich auf die Überprüfung der Sorgfaltspflicht eines Unternehmens. Dies kann Folgendes umfassen: Überprüfung der eingereichten Sorgfaltserklärung, Auditierung der Dokumentation, Überprüfung der Rückverfolgbarkeit, Überprüfung von Ansprüchen und Inspektion von Sendungen. 

Welche Rolle spielen die 1 %, 3 % und 9 % Schwellenwerte?

Die 1 %, 3 % und 9 % Schwellenwerte sind die Mindestjahresinspektionsraten, die von jedem Land abhängig vom Risiko gefordert werden. 

__wf_reserved_inherit

Warum der erste Entwurf umstritten ist

NGO-Kritik und Branchenbedenken

Der erste Entwurf der EUDR-Länderrisikobenchmarks wurde nicht ohne Kritik aufgenommen. Da in diesem ersten Fall nur vier Länder auf die Hochrisikoliste gesetzt wurden – Russland, Belarus, Myanmar und Nordkorea – gibt es Bedenken, dass sie zu begrenzt ist. Diese Hochrisikoländer machen nur 0,07 % der EU-Importe der regulierten Waren aus, was Kritiker dazu veranlasst, zu argumentieren, dass die Benchmarks einige der größten Entwaldungstreiber ungeschoren davonkommen lassen. 

Länder, die für tropische Entwaldung bekannt sind, wie Brasilien, Indonesien und die Demokratische Republik Kongo, wurden als Standardrisiko eingestuft. In den Augen einiger Umweltgruppen und vieler Branchenexperten untergräbt dies die Glaubwürdigkeit des Benchmarking-Systems. 

Mighty Earth, eine prominente NGO, bezeichnete die neue Länderklassifizierung als „Farce“ und argumentiert, dass einige der „schlimmsten Entwaldungsniveaus“ weltweit in Gebieten auftreten, die aus der Hochrisikokategorie weggelassen wurden. 

Die Tatsache, dass Länder, die für ihre hohen Entwaldungsraten bekannt sind, von der strengsten Sorgfaltspflichtprüfung ausgenommen werden, führt zu Spekulationen, dass die EU freundlichen oder strategisch wichtigen Ländern trotz erheblicher Entwaldungsbedenken einen leichteren Pass gegeben haben könnte.

__wf_reserved_inherit

Neue Niedrigrisikobenchmark?

Auch die Niedrigrisikokategorie bleibt nicht von Kritik verschont. Einerseits haben Mighty Earth (und andere) die Bewertung von Kanada, Ghana, Papua-Neuguinea und Rumänien als Niedrigrisiko in Frage gestellt und die Entscheidung als „unsinnig“ bezeichnet - da sie behaupten, dass die Benchmark klare Beweise für Entwaldung, Walddegradierung und illegalen Holzeinschlag ignoriert, die mit Waren aus diesen Ländern in Verbindung stehen. 

Von Seiten der Industrie haben Beamte in Erzeugerländern wie Malaysia (Standardrisiko) beklagt, dass die EU „Bevorzugung“ gezeigt habe, indem sie jedem EU-Mitgliedsstaat ein Niedrigrisikolabel verlieh, während Entwicklungsländer meist als Standardrisiko eingestuft wurden. 

Zusätzlich zur Kontroverse hat eine Gruppe von 11 EU-Mitgliedstaaten, darunter Österreich, Luxemburg, Italien und Finnland, weitere Änderungen der Verordnung gefordert. In einem von Reuters überprüften Dokument argumentieren diese Länder, dass die Compliance-Anforderungen besonders für Landwirte und Forstwirte zu belastend seien. 

Sie schlagen vor, eine neue „sehr niedriges Risiko“-Kategorie einzuführen, die bestimmte Länder von Zollkontrollen und Rückverfolgbarkeitspflichten befreien würde. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Compliance für Länder mit starker Waldverwaltung und minimalem Entwaldungsrisiko zu vereinfachen. Während die Europäische Kommission ihren Prozess als datengetrieben, transparent und fair verteidigt, hat sie – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels – noch nicht auf den neuesten Vorschlag einer „sehr niedriges Risiko“-Kategorie reagiert. 

Wie man die Benchmarks verantwortungsvoll nutzt

Für Beschaffungsteams und Compliance-Verantwortliche

Angesichts der politischen Debatte fragen sich Compliance-Verantwortliche möglicherweise, wie sie die neuen Länderrisikobenchmarks tatsächlich verantwortungsvoll nutzen können. Wir empfehlen, die Risikobewertungen als einen Input in eine umfassendere Sorgfaltsstrategie zu behandeln. Im Folgenden finden Sie einige Schritte, um sicherzustellen, dass Sie unabhängig von Ihrem Risiko mit der EUDR konform bleiben:

  • Risikostatus bestätigen – nicht annehmen
    • Beziehen Sie sich auf die Risikobenchmark-Liste der Europäischen Kommission, um den Risikostatus Ihres Erzeugerlandes zu bestätigen
  • Herkunft des Produkts validieren - nicht nur den Standort des Lieferanten
    • Denken Sie daran, dass das Risikoniveau für das Land gilt, aus dem das Produkt stammt (z. B. wo der Kakao für Schokolade angebaut wurde), nicht für den Standort Ihres direkten Lieferanten. Lieferketten können mehrere Schritte umfassen, daher sollten Sie Transparenz sicherstellen.
  • Produktfluss verfolgen, um Umgehung zu vermeiden
    • Da unterschiedliche Risikobenchmarks unterschiedliche Sorgfaltspflichten erfordern, besteht weiterhin das Risiko der Umladung durch Niedrigrisikoländer. Vermeiden Sie dies und die damit verbundenen Geldstrafen, indem Sie Ihre gesamte Lieferkette klar abbilden.
  • Entscheidungen im DDS klar dokumentieren
    • Geben Sie klar das Herkunftsland und das Risikoniveau Ihres Produkts an und beziehen Sie sich darauf, wenn Sie vereinfachte Sorgfaltsausgaben anwenden.

Was Coolset anders macht

Eingebaute Benchmark-Logik, immer aktuell

Die Implementierung dieser Änderungen in Ihr Sorgfaltssystem mag entmutigend klingen, insbesondere für Unternehmen, die Dutzende von Lieferanten in verschiedenen Ländern verwalten. Hier können Technologie und Automatisierung einen großen Unterschied machen. Compliance-Plattformen wie Coolset sind darauf ausgelegt, Unternehmen dabei zu helfen, Nachhaltigkeits- und Sorgfalts-Workflows zu optimieren, sodass Sie sich mit Zuversicht an die EUDR anpassen können.

Hier sind einige Möglichkeiten, wie Coolsets Tools die neuen EUDR-Risikobenchmark-Anforderungen unterstützen können, zusammen mit allen anderen EUDR-Änderungen, die auf uns zukommen:

  • Automatische Länder-Risikoidentifikation
  • Integrierte Risikobewertungsvorlage
  • Dynamische Updates und Benachrichtigungen
  • Dokumentenablage und Sorgfaltspflicht
  • Zusammenarbeit und Lieferantenengagement

Coolsets EUDR-Produkt hilft Unternehmen, die richtigen Daten zu sammeln, Entwaldungsrisiken zu überprüfen und Sorgfaltserklärungen abzugeben, ohne Lieferanten hinterherzujagen oder in komplexen Tabellen zu arbeiten. Mit Coolset können Unternehmen Produkt- und Bestelldaten aus Ihrem ERP importieren, Dokumente von Lieferanten anfordern und alles an einem Ort verfolgen. Das System kennzeichnet fehlende oder gefährdete Sendungen und generiert auditbereite DDS-Dateien, die dem obligatorischen EU-TRACES-Format entsprechen. Das Produkt wird im August 2025 eingeführt. Treten Sie der Warteliste hier bei.‍

Für ein tieferes Verständnis der EUDR-Grundlagen besuchen Sie unsere EUDR-Säulenseite, die eine umfassende Einführung in die Verordnung bietet, und nehmen Sie an unserem EUDR-Webinar im Juni teil.

{{eudr-tool-injectable}}

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu EUDR-Risikobenchmarking

1. Was sind die EUDR-Länderrisikobenchmarks?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) klassifiziert Erzeugerländer als niedrig, standard oder hoch riskant für Entwaldung und illegale Landnutzung. Diese Kategorien bestimmen die Tiefe der Sorgfaltspflicht, die von Unternehmen verlangt wird, die sieben waldgefährdete Rohstoffe beziehen: Soja, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Gummi und Rindfleisch.

2. Welche Länder gelten unter EUDR als Hochrisiko?

Ab Mai 2025 hat die Europäische Kommission Belarus, Myanmar, Nordkorea und Russland als Hochrisikoländer eingestuft. Diese Länder stehen auch unter EU- oder UN-Sanktionen. Die Liste wird sich weiterentwickeln, sobald neue Entwaldungsdaten verfügbar sind.

3. Was ist der Unterschied zwischen niedrigen, standard- und hochrisiko Klassifikationen?

  • Niedriges Risiko: Erlaubt vereinfachte Sorgfaltspflicht - keine formelle Risikobewertung oder -minderung ist erforderlich, wenn alle Produktursprünge aus Niedrigrisikogebieten stammen und keine roten Flaggen vorhanden sind.
  • Standardrisiko: Erfordert vollständige Sorgfaltspflicht, einschließlich Risikobewertung und -minderung.

Hohes Risiko: Erfordert erweiterte Sorgfaltspflicht und unterliegt den strengsten regulatorischen Prüfungen (mindestens 9 % der Betreiber und Importvolumen werden jährlich auditiert).

4. Bedeutet eine Niedrigrisikoklassifizierung, dass keine Sorgfaltspflicht erforderlich ist?

Nein. Betreiber müssen weiterhin alle erforderlichen Lieferkettendaten sammeln und aufbewahren - einschließlich Geolokalisierung, Lieferantenidentitäten und Produktursprung -  und eine Sorgfaltserklärung (DDS) einreichen. Vereinfachte Sorgfaltspflicht befreit Unternehmen nur von Risikobewertung und -minderung, es sei denn, es treten neue begründete Bedenken auf.

5. Wie oft werden EUDR-Risikobenchmarks aktualisiert?

Die Benchmark-Liste ist dynamisch. Die Kommission wird regelmäßige Überprüfungen durchführen, um aktualisierte Walddaten zu berücksichtigen, wobei die erste offizielle Überarbeitung für 2026 erwartet wird.

6. Was erfordert die EUDR, wenn ich aus einem Standard- oder Hochrisikoland beziehe?

Sie müssen eine vollständige Sorgfaltspflicht durchführen, die Folgendes umfasst:

  • Sammeln von Kerninformationen zur Lieferkette
  • Durchführen einer Risikobewertung zu Entwaldung und Legalität
  • Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen, wenn ein nicht vernachlässigbares Risiko festgestellt wird (z. B. Lieferantenwechsel, Audits, Zertifizierung)

7. Wo kann ich die offiziellen Länderklassifikationen überprüfen?

Länderbenchmarks werden auf dem Green Forum der Europäischen Kommission veröffentlicht und über Durchführungsrechtsakte aktualisiert.

Watch our webinar – Understanding the EUDR

Get a practical introduction to the EUDR and its key requirements.

Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.

See Coolset in action
Explore Coolset's top features and use cases.
Demo wird nicht unterstützt
auf mobilen Bildschirmen
Bitte kommen Sie auf einem größeren Bildschirm zurück
um diese Demo zu erleben.
This is a preview window. Click below to see the demo in a larger view.
See product tour
See product tour
See product tour
See product tour
See product tour
EUDR Compliance Checker
EUDR Checker Icon

Know your EUDR obligations

Answer a few quick questions to identify your role in the EUDR supply chain, your compliance deadline, and the exact steps you need to take. No e-mail required.

Your EUDR compliance status

Sustainability Legislation Checker
Legislation Checker Icon

Find out which EU regulations are relevant for your company

Not sure which ESG regulations apply to your business? Use our interactive tool to get a clear answer in under 4 minutes - covering CSRD, CBAM, EUDR, CSDDD, EU Taxonomy, and SFDR.

Your applicable sustainability legislations

Das leading Plattform für Nachhaltigkeitsmanagement für mittelständische Enterprises

Sign up for our EUDR Summer School

Join our three-part live EUDR compliance training sessions with Coolset sustainability experts

Enroll here