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Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Was Unternehmen wissen und tun müssen

April 29, 2025
10
min. Lesezeit
Wichtige Erkenntnisse
  • Die EUDR verlangt den Nachweis, dass wichtige Rohstoffe entwaldungsfrei und legal bezogen sind.
  • Betreiber und Händler müssen Lieferketten bis zur Parzelle zurückverfolgen und Risiken dokumentieren.
  • SMEs stehen vor zusätzlichen Herausforderungen, können aber durch frühes Handeln einen Vorteil erlangen.
  • Coolsets EUDR-Lösung hilft, die Sorgfaltspflicht zu automatisieren und auditfähige Erklärungen einzureichen—ohne Tabellenkalkulationen, ohne Lieferantenverfolgung.

Warum die EUDR wichtig ist

Entwaldung ist ein globales Problem, das den Klimawandel und den Verlust der Biodiversität vorantreibt. 2022 verlor die Welt Primärwälder in tropischen Gebieten mit einer Rate von etwa 11 Fußballfeldern pro Minute. Diese massive Abholzung wird hauptsächlich durch landwirtschaftliche Expansion verursacht – zum Beispiel durch Rinderzucht, Sojaanbau, Palmölplantagen und andere kommerzielle Landwirtschaft, die etwa 40% der tropischen Entwaldung von 2000 bis 2010 verursachte. Die Umweltfolgen sind gravierend: Entwaldung trägt rund 12% zu den jährlichen globalen Treibhausgasemissionen bei und zerstört Lebensräume, die 80% der landbasierten Tierwelt des Planeten beherbergen.

Die Europäische Union spielt eine bedeutende Rolle in diesem Problem als großer Verbrauchermarkt. Die EU war nach China der zweitgrößte Treiber der tropischen Entwaldung aufgrund ihrer Importe von Rohstoffen wie Rindfleisch, Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Gummi und Holz. Ein WWF-Bericht ergab, dass 16% der tropischen Entwaldung im Jahr 2017 auf EU-Importe zurückzuführen waren – was etwa 203.000 Hektar Waldverlust und 116 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen in diesem Jahr allein darstellt. 

Mit anderen Worten, die europäische Nachfrage nach Alltagsprodukten hat unwissentlich die Zerstörung von Wäldern im Ausland in großem Maßstab angeheizt. Diese alarmierende Wirkung hat die EU-Politik dazu veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen, damit der Konsum in Europa nicht mehr auf Kosten verschwindender Wälder geht.

Hier kommt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ins Spiel – ein neues Gesetz, das darauf abzielt, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung zu stoppen. Als Teil des europäischen Grünen Deals und der breiteren Nachhaltigkeitsagenda der EU verabschiedet, legt die EUDR neue Regeln fest, um sicherzustellen, dass Produkte, die in der EU verkauft werden, „entwaldungsfrei“ sind. Praktisch bedeutet dies, dass Unternehmen bestimmte Rohstoffe nicht auf den EU-Markt bringen (oder aus der EU exportieren) dürfen, wenn diese Waren mit jüngster Entwaldung oder Walddegradierung in Verbindung stehen. 

Um dies zu gewährleisten, müssen Unternehmen ihre Lieferketten zurückverfolgen und nachweisen, dass ihre Waren umweltgerecht produziert wurden. Für Nachhaltigkeitsfachleute, Compliance-Teams und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (SMEs) in relevanten Sektoren stellt die EUDR einen großen Wandel in der Verwaltung von Lieferketten dar. 

Dieser Artikel bietet eine umfassende Einführung in die Verordnung – erklärt, was die EUDR ist, ihre Ziele und den Zeitplan, welche Rohstoffe und Unternehmen abgedeckt sind, die Sorgfaltspflichten, die Rolle der Länderrisikobewertungen, Durchsetzungsmechanismen, Herausforderungen (insbesondere für SMEs), wie sie mit anderen EU-Nachhaltigkeitspolitiken zusammenpasst und eine Checkliste zur Vorbereitung. Durch das Verständnis dieser Aspekte können Unternehmen die Anforderungen der EUDR navigieren und Compliance in eine Chance für nachhaltige Beschaffung verwandeln.

Was ist die EU-Entwaldungsverordnung?

Die EUDR ist ein neues Gesetz der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2023/1115), das darauf abzielt, Entwaldung und Walddegradierung, die durch globale Lieferketten verursacht werden, zu verringern. Sie wurde 2022 formell verabschiedet und trat am 29. Juni 2023 in Kraft. 

Die EUDR baut auf den bisherigen Bemühungen der EU zur Bekämpfung der Entwaldung auf – sie hebt die ältere EU-Holzverordnung (EUTR) auf und ersetzt sie, die seit 2013 illegale Holzimporte verbot. Die neue Verordnung erweitert den Anwendungsbereich erheblich über Holz hinaus und umfasst eine breitere Palette von Rohstoffen, die für den Waldverlust verantwortlich sind. Sie ist auch strenger: Anstatt nur illegale Entwaldung anzugehen (wie die EUTR es für illegalen Holzeinschlag tat), zielt die EUDR auf alle Entwaldungen ab, unabhängig von ihrer Legalität, nach einem bestimmten Stichtag.

Im Kern verbietet die EUDR das Inverkehrbringen bestimmter risikoreicher Rohstoffe auf dem EU-Markt (oder deren Export aus der EU), es sei denn, die Produkte sind nachweislich: 

(a) „entwaldungsfrei“ und;

(b) in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Ursprungslandes produziert. 

Darüber hinaus muss jedes betroffene Produkt durch eine Sorgfaltserklärung abgedeckt sein, die die Einhaltung bestätigt. Diese Anforderungen gelten für jedes Unternehmen (ob in der EU ansässig oder nicht), das die regulierten Rohstoffe in der EU verkauft oder aus der EU verschifft. 

Tatsächlich nutzt das Gesetz die Marktmacht der EU, um Lieferketten zu säubern: Wer Zugang zum EU-Markt will, muss sicherstellen, dass seine Waren nicht aus kürzlich gerodeten Wäldern oder illegal ausgebeuteten Gebieten stammen.

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Was bedeutet „entwaldungsfrei“? 

Die Verordnung definiert dies sehr spezifisch. Ein Produkt ist nur dann entwaldungsfrei, wenn der Rohstoff auf Land produziert wurde, das nach dem 31. Dezember 2020 nicht mehr der Entwaldung unterlag. Dieses Stichtagsdatum bedeutet, dass jede Umwandlung von Wald in Ackerland, die ab 2021 stattfand, das Produkt disqualifiziert. 

Für Holzprodukte ist die Regel strenger: Holz darf auch nicht aus Wäldern stammen, die nach dem Stichtag 2020 degradiert wurden (nicht nur vollständig abgeholzt). „Walddegradierung“ bezieht sich auf schädliche Veränderungen wie die Umwandlung eines Primär- oder regenerierenden Waldes in eine Plantage oder andere Landnutzung. Einfacher gesagt, wenn ein Stück Land Ende 2020 ein Wald war, darf es danach nicht gerodet oder stark beschädigt worden sein, um den Rohstoff anzubauen oder zu züchten. 

Die EUDR zielt darauf ab, EU-Lieferketten von jüngster Entwaldung zu entkoppeln. Sie verlangt auch, dass die Produktion des Rohstoffs allen relevanten lokalen Gesetzen entsprach (zum Beispiel Landnutzungsrechte, Erntegenehmigungen und Umweltvorschriften im Ursprungsland) – um sicherzustellen, dass Produkte sowohl entwaldungsfrei als auch legal sind.

Ziele der EUDR

Die Ziele der Verordnung stimmen mit den Klima- und Biodiversitätsverpflichtungen der EU überein. Laut der Europäischen Kommission zielen die neuen Regeln der EUDR darauf ab, sicherzustellen, dass der EU-Konsum bestimmter Produkte nicht mehr zur Entwaldung und Walddegradierung beiträgt, wodurch die globalen Treibhausgasemissionen und der Verlust der Biodiversität verringert werden. 

Ein offizielles Ziel ist es, die Kohlenstoffemissionen um mindestens 32 Millionen Tonnen pro Jahr zu senken, die sonst durch EU-getriebene Entwaldung entstehen würden. Zum Vergleich: Das entspricht in etwa den jährlichen Emissionen eines Landes wie Dänemark oder etwa 7 Millionen Autos, die jedes Jahr von der Straße genommen werden.

Durch die Eliminierung der Entwaldung aus den Lieferketten soll das Gesetz auch Waldökosysteme schützen, die Lebensräume für Tausende von Arten und Lebensgrundlagen für 1,6 Milliarden Menschen weltweit sind. Kurz gesagt, die EUDR ist ein wichtiges Instrument für die EU, um „den Weg zu weisen“ beim globalen Waldschutz, ergänzt durch ihre Klimaschutzmaßnahmen (Reduzierung von CO₂) und ihre Biodiversitätsstrategie.

Zeitplan: Wann tritt die EUDR in Kraft?

Obwohl die EUDR Mitte 2023 in Kraft trat, wird sie nicht über Nacht wirksam. Es gibt eine gestaffelte Umsetzung, um den Unternehmen Zeit zur Anpassung zu geben. Ursprünglich sollte das Gesetz 18 Monate nach Inkrafttreten gelten – was Ende Dezember 2024 für große Betreiber und zusätzliche 6 Monate (Juni 2025) für kleinere Unternehmen bedeutet. Allerdings gewährte die EU in Reaktion auf Bedenken der Industrie und globaler Partner über die Bereitschaft eine zusätzliche 12-monatige Einführungsverzögerung Ende 2024.

Wichtige Termine:

29. Juni 2023: Die EUDR trat in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wurde sie zu einem offiziellen EU-Gesetz, obwohl die Compliance-Verpflichtungen noch nicht aktiv waren. Unternehmen sollten frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen.

30. Dezember 2025: Compliance wird für große und mittlere Unternehmen (d.h. Betreiber und Händler über der SME-Schwelle) obligatorisch. Dies ist die Frist für diese Unternehmen, ihre Sorgfaltssysteme vollständig betriebsbereit zu haben.

30. Juni 2026: Verpflichtungen gelten für Mikro- und Kleinunternehmen. Kleine und Mikro-Unternehmen erhielten eine zusätzliche sechsmonatige Schonfrist, um sich auf die Compliance vorzubereiten.

Bis zum 30. Juni 2025: Die Europäische Kommission wird die Länderrisiko-Benchmarking-Klassifikationen (niedrig, standard, hohes Risiko) veröffentlichen und bewerten, ob die Liste der regulierten Rohstoffe erweitert werden soll (z.B. Mais oder Biokraftstoffe).

2025 und darüber hinaus: Die Mitgliedstaaten werden mit der Verstärkung von Inspektionen und Durchsetzungen beginnen. Die alte EU-Holzverordnung (EUTR) bleibt nur für Holz anwendbar, das vor Juni 2023 geerntet wurde, und wird bis Ende 2027 vollständig auslaufen.

Lesen Sie unseren neuesten EUDR-Artikel darüber, wie Sie proaktiv auf den erweiterten Zeitplan reagieren können durch Lieferanten-Onboarding, HS-Code-Mapping und die Vorbereitung von Due-Diligence-Workflows auf Sendungsebene.

Welche Rohstoffe und Akteure sind abgedeckt?

Die EUDR zielt auf bestimmte Wald-Risiko-Rohstoffe ab – also Produkte, deren Produktion häufig mit Entwaldung verbunden ist. In der Verordnung sind sieben Hauptrohstoffe genannt, zusammen mit bestimmten abgeleiteten Produkten, die aus ihnen hergestellt oder sie enthalten. Diese werden oft als die „relevanten Rohstoffe“ bezeichnet:

  • Rinder (und abgeleitete Produkte wie Rindfleisch und Leder)
  • Palmöl (Ölpalmenprodukte, einschließlich Derivate wie bestimmte Oleochemikalien)
  • Soja (einschließlich Sojabohnen und Sojaöl, das hauptsächlich als Tierfutter verwendet wird)
  • Holz (Stämme, Holz, Zellstoff und Artikel wie Papier, Möbel usw.)
  • Kakao (Hauptbestandteil für Schokolade und Kakaobutter)
  • Kaffee
  • Gummi

Darüber hinaus umfasst das Gesetz nicht nur Rohstoffe, sondern auch Produkte, die sie enthalten, mit ihnen gefüttert wurden oder mit ihnen hergestellt wurden. Zum Beispiel Schokolade (die Kakao enthält), bedrucktes Papier, Bücher, Holzmöbel oder Verpackungen (aus Holz), Reifen (Gummi) und Lederwaren (aus Rindern) sind alle abgedeckt. Selbst wenn der Rohstoff nur eine Zutat ist oder in der Produktion verwendet wird – wie Palmöl-Derivate in Kosmetika oder Rinderfutter in der Fleischproduktion – fällt das Endprodukt dennoch unter die Verordnung.

Die vollständige Liste der regulierten Produkte ist in Anhang I der EUDR aufgeführt, und die EU kann diese Liste im Laufe der Zeit aktualisieren. Rohstoffe wie Mais oder Biokraftstoffe werden derzeit auf eine mögliche Aufnahme in zukünftige Aktualisierungen überprüft.

Die Auswahl dieser Rohstoffe basiert auf Daten. Sie gehören zu den weltweit größten Verursachern der tropischen Entwaldung. Zum Beispiel wurden EU-Importe von Soja und Palmöl mit großflächigen Landumwandlungen in Verbindung gebracht, da Soja weit verbreitet in Tierfutter und Palmöl in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Haushaltsprodukten verwendet wird. Durch die Fokussierung auf diese spezifischen Lieferketten zielt die EUDR darauf ab, die Rolle der EU bei der globalen Entwaldung zu reduzieren.

Wer muss sich anpassen?

Die EUDR gilt für zwei Kategorien von Marktteilnehmern: Betreiber und Händler. Während sich ihre Rollen und Verantwortlichkeiten unterscheiden, sind beide entscheidend dafür, dass nur entwaldungsfreie Produkte in den EU-Markt gelangen oder dort zirkulieren.

Für eine detaillierte Analyse der sektorspezifischen Verpflichtungen und Rollen unter der EUDR, siehe unsere umfassende Aufschlüsselung: Wer muss sich an die EUDR anpassen? (Sektor- + Rollenaufschlüsselung).

Betreiber

Betreiber sind Unternehmen oder Einzelpersonen, die relevante Rohstoffe oder abgeleitete Produkte auf den EU-Markt bringen oder aus der EU exportieren. Dazu gehören:

  • Importeure, die abgedeckte Waren in die EU bringen
  • In der EU ansässige Hersteller, die Fertigprodukte auf den EU-Markt bringen
  • Jedes Unternehmen, innerhalb oder außerhalb der EU, das ein reguliertes Produkt zum ersten Mal in die EU-Lieferkette einführt

Betreiber tragen die Hauptverantwortung für die EUDR-Compliance. Das bedeutet, dass sie eine vollständige Sorgfaltspflicht durchführen und dokumentieren müssen, um sicherzustellen, dass Produkte entwaldungsfrei und legal produziert sind. Zum Beispiel gilt ein Kaffeeimporteur, der Bohnen aus Brasilien bezieht, als Betreiber und muss diese Bohnen zu verifizierten, konformen Grundstücken zurückverfolgen.

Sehen Sie sich unseren EUDR-Berichtsleitfaden für Betreiber an, um die Verpflichtungen zu überprüfen, die für SMEs im Vergleich zu großen Betreibern gelten, und lernen Sie, wie Sie ein auditfähiges Rückverfolgbarkeitssystem aufbauen können.

Händler

Händler sind Unternehmen, die EUDR-regulierte Produkte auf dem EU-Markt verfügbar machen, aber nicht die ersten sind, die sie dort platzieren. Dazu gehören:

  • Großhändler
  • Distributoren
  • Einzelhändler

Händler haben leichtere Verpflichtungen als Betreiber, insbesondere wenn sie als Mikro- oder Kleinunternehmen klassifiziert sind. In den meisten Fällen müssen sie:

  • Sicherstellen, dass vorgelagerte Betreiber die Sorgfaltspflicht erfüllt haben
  • Relevante Compliance-Informationen weitergeben (z.B. Referenzen zur Sorgfaltserklärung)
  • Vermeiden, nicht konforme Produkte auf den Markt zu bringen

Händler müssen die bereits von Betreibern durchgeführte Sorgfaltspflicht nicht duplizieren, aber sie müssen die Integrität der Compliance-Kette sicherstellen.

Sehen Sie sich unseren EUDR-Berichtsleitfaden für Händler an, um die Verpflichtungen zu überprüfen, die für kleine im Vergleich zu großen Händlern gelten, und wie Sie ein Rückverfolgbarkeitssystem aufbauen können, das Audits standhält.

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Sorgfaltspflichten: Was Unternehmen tun müssen

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Im Zentrum der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) steht ein verpflichtendes Sorgfaltspflichtsystem. Unternehmen, die regulierte Produkte in die oder aus der EU einführen oder exportieren, müssen ihre Lieferkette nachvollziehen, Entwaldungs- oder Illegalitätsrisiken bewerten und diese Risiken mindern, bevor Waren auf den Markt gelangen.

Dieser Sorgfaltspflichtprozess basiert auf drei Kernschritten:

1. Informationen sammeln

Unternehmen müssen zunächst detaillierte und überprüfbare Informationen über jedes Produkt und seine Lieferkette sammeln. Dazu gehören:

  • Geokoordinaten des Grundstücks, auf dem das Produkt erzeugt wurde
  • Datum oder Zeitraum der Produktion
  • Produkttyp und Menge
  • Identität des Lieferanten und relevante Dokumentation
  • Nachweis, dass die Landnutzung den Vorschriften entspricht: d. h., dass seit dem 31. Dezember 2020 keine Entwaldung stattgefunden hat und die Produktion den Gesetzen des Herkunftslandes folgte

Ein Kaffeeimporteur muss beispielsweise GPS-Koordinaten für jede Farm bereitstellen, die die Bohnen geliefert hat, nachweisen, dass diese Farmen nach dem Stichtag nicht abgeholzt wurden, und belegen, dass die lokalen Landnutzungsgesetze eingehalten wurden. Diese Detailgenauigkeit ist neu für viele Lieferketten, insbesondere für solche mit Kleinbauern oder langen Vertriebsnetzen. Aber sie bildet die Grundlage für alle nachgelagerten Risikobewertungen.

2. Risiko bewerten

Sobald die Daten gesammelt sind, besteht der nächste Schritt darin, die Wahrscheinlichkeit zu bewerten, dass das Produkt nicht konform ist. Diese Risikobewertung muss auf objektiven Kriterien basieren, darunter:

  • Die Komplexität der Lieferkette
  • Das Vorkommen von Entwaldung im Herkunftsland oder -region
  • Das Vorhandensein indigener oder traditioneller Landrechte
  • Korruptions- oder Governance-Probleme im Herkunftsland
  • Ob das Produkt aus einem Niedrig-, Standard- oder Hochrisikogebiet stammt, basierend auf dem bevorstehenden Benchmarking-System der EU

Die Verordnung setzt hohe Maßstäbe: Nur Produkte mit einem „vernachlässigbaren Risiko“, mit Entwaldung nach 2020 oder Illegalität in Verbindung gebracht zu werden, dürfen auf den Markt gebracht werden. Wenn die Bewertung mehr als ein vernachlässigbares Risiko zeigt oder das Unternehmen das Risiko nicht sicher ausschließen kann, darf das Produkt nicht ohne weitere Maßnahmen weitergeführt werden.

Das bedeutet, dass Unternehmen Systeme haben müssen, um ihre Bewertungen zu dokumentieren, ihre Entscheidungen zu rechtfertigen und eine klare Methodik zur Erreichung einer „vernachlässigbaren Risiko“-Schlussfolgerung zu demonstrieren.

3. Risiko mindern

Wenn das Risiko nicht vernachlässigbar ist, muss das Unternehmen vor dem Fortfahren Minderungsmaßnahmen ergreifen. Diese können umfassen:

  • Anfordern zusätzlicher Beweise oder Klarstellungen von Lieferanten
  • Durchführung von Vor-Ort-Audits oder Feldinspektionen
  • Verwendung von Satellitenbildern oder anderen Fernerkundungswerkzeugen zur Überprüfung von Landnutzungsansprüchen
  • Umstellung auf alternative, verifizierte Lieferanten oder Regionen
  • Einholen von Drittanbieterzertifizierungen oder unabhängigen Bewertungen

Das Ziel der Minderung ist es, das Risiko auf ein vernachlässigbares Niveau zu reduzieren. Wenn das nicht erreicht werden kann, darf das Produkt nicht auf den Markt gebracht werden.

Alle während dieses Schritts ergriffenen Maßnahmen müssen detailliert dokumentiert werden. Unternehmen sollten darauf vorbereitet sein, diese Dokumentation bei Inspektionen oder Audits den Behörden vorzulegen.

Einreichen einer Sorgfaltspflicht-Erklärung

Sobald alle drei Schritte abgeschlossen sind, muss der Betreiber eine Sorgfaltspflicht-Erklärung über das zentrale Informationssystem der EU einreichen. Dies ist eine formelle Erklärung, dass:

  • Die Sorgfaltspflicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde
  • Das Produkt die Anforderungen der Verordnung erfüllt
  • Unterstützende Dokumentation auf Anfrage verfügbar ist

Die Sorgfaltspflicht-Erklärung ist rechtlich bindend und muss mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Unternehmen müssen auch sicherstellen, dass alle auf den Markt gebrachten Produkte mit einer gültigen Erklärung verknüpft werden können.

Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit

Einer der strengsten Aspekte der EUDR ist das Verbot der Vermischung von konformen und nicht konformen Produkten. Dies schließt gängige „Massenbilanz“-Modelle aus, die in einigen Zertifizierungssystemen verwendet werden, bei denen zertifizierte und nicht zertifizierte Waren gemischt und in der Gesamtheit verfolgt werden.

Unter der EUDR:

  • Müssen Waren vollständig getrennt werden, wenn sie für den EU-Markt bestimmt sind
  • Sind Mischherkünfte nur erlaubt, wenn jede Eingangsquelle die EUDR-Kriterien erfüllt
  • Können Unternehmen Eingaben nur aggregieren, wenn alle beitragenden Parzellen individuell als konform verifiziert sind

Dies drängt Unternehmen zu einem segregierten Lieferkettenmodell, bei dem nur entwaldungsfreie Materialien zusammengeführt werden. Beispielsweise kann ein Lagersilo für Soja nur EUDR-konformes Soja enthalten, wenn diese Charge für die EU bestimmt ist. Dies erfordert für viele Betreiber erhebliche Änderungen in der Lieferketteninfrastruktur und den Rückverfolgbarkeitssystemen.

Die Verordnung erfordert jedoch keine „Identitätserhaltung“ (bei der jede Eingabe vom einzelnen Bauernhof bis zum Endprodukt verfolgt wird). Aggregation ist erlaubt, solange alle Quellen als konform nachgewiesen sind. Unternehmen müssen möglicherweise Werkzeuge wie geospatiale Mapping-Plattformen, Blockchain-Rückverfolgbarkeit oder Lieferantenmanagement-Software verwenden, um dies zu unterstützen.

Was ist mit Händlern?

Händler, insbesondere kleinere, haben reduzierte Verpflichtungen. Wenn Sie ein Distributor oder Einzelhändler sind, der von einem Betreiber kauft:

  • Müssen Sie die vollständige Sorgfaltspflicht nicht wiederholen
  • Müssen Sie die Sorgfaltspflicht-Erklärung oder deren Referenz von Ihrem Lieferanten erhalten und aufbewahren
  • Dürfen Sie nicht mit Produkten handeln, von denen Sie wissen oder vernünftigerweise vermuten, dass sie nicht konform sind

Jeder Akteur in der Kette muss den Informationsfluss aufrechterhalten. Wenn ein Produkt das Regal erreicht, muss es eine klare und dokumentierte Spur zurück zum konformen Grundstück geben.

Händler müssen dennoch bereit sein, auf behördliche Anfragen zu reagieren und bei Inspektionen zu kooperieren. Die Hauptlast – Datenerfassung, Geolokalisierung, Risikobewertung – liegt weitgehend auf den Schultern des Betreibers, aber die Verantwortung wird über die gesamte Kette geteilt.

Was müssen Sie beachten?

Die Sorgfaltspflicht der EUDR ist anspruchsvoll, aber klar. Sie erfordert von Unternehmen:

  • Produkte bis zu ihrem Ursprung auf Parzellenebene zurückzuverfolgen
  • Das Risiko von Entwaldung oder Illegalität zu bewerten
  • Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, wo nötig
  • Vollständige Rückverfolgbarkeit und keine Vermischung sicherzustellen
  • Die Konformität über eine offizielle Sorgfaltspflicht-Erklärung zu erklären

Für viele Unternehmen bedeutet dies, in neue Systeme zu investieren, Mitarbeiter zu schulen und enger mit Lieferanten zusammenzuarbeiten – oft über Grenzen und Sprachen hinweg. Aber im Gegenzug bietet die Verordnung einen Weg zu nachhaltigeren, transparenteren Lieferketten.

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Länderrisikoklassifizierung: Niedrig- und Hochrisikoländer

Ein einzigartiges Merkmal der EUDR ist die Einführung eines „Benchmarking“-Systems zur Klassifizierung von Ländern (und manchmal spezifischen Unterregionen) nach ihrem Entwaldungsrisikoniveau. Am 22. Mai 2025 verabschiedete die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung über das Länder-Benchmarking-System im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Diese Verordnung klassifiziert Länder und Regionen in drei Kategorien – niedrig, standard oder hoch – basierend auf ihrem Entwaldungs- und Illegalitätsrisiko im Zusammenhang mit der Produktion der sieben von der EUDR abgedeckten Rohstoffe.

Erfahren Sie, wann das neue Länder-Risiko-Benchmarking-System für die EUDR Ihre Sorgfaltspflichtverantwortlichkeiten ändert (und wann nicht).

Niedrigrisikoländer

Rohstoffe, die vollständig aus Niedrigrisikogebieten stammen, können einem vereinfachten Sorgfaltspflichtverfahren folgen. Unternehmen müssen weiterhin alle grundlegenden Informationen sammeln – wie Geolokalisierungsdaten –, sind jedoch nicht verpflichtet, eine detaillierte Risikobewertung oder Risikominderung durchzuführen, es sei denn, neue Informationen deuten auf ein Problem hin.

In praktischer Hinsicht reduziert die Beschaffung aus Niedrigrisikoländern die Compliance-Belastung erheblich. Unternehmen können jedoch die Sorgfaltspflicht nicht vollständig überspringen. Wenn Warnzeichen auftreten, müssen sie vollständig untersucht werden.

Hochrisikoländer

Produkte aus Hochrisikogebieten unterliegen einer verstärkten Überprüfung. Risikobewertungen für diese Rohstoffe werden fast sicher mehr als ein vernachlässigbares Risiko feststellen, was bedeutet, dass Unternehmen zusätzliche Minderungsmaßnahmen ergreifen müssen – wie unabhängige Audits durchführen, Satellitenverifizierung verwenden oder zusätzliche Beweise von Lieferanten sammeln.

Darüber hinaus werden Betreiber, die aus Hochrisikoländern beschaffen, eher von den Behörden geprüft. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, jährlich mindestens 9 % der Betreiber zu inspizieren, die aus Hochrisikogebieten beschaffen, verglichen mit 3 % für Standardrisiko- und 1 % für Niedrigrisikoherkünfte.

Standardrisikoländer

Die meisten Länder werden als Standardrisiko klassifiziert. Für diese müssen Unternehmen eine vollständige Sorgfaltspflicht durchführen, einschließlich einer gründlichen Risikobewertung und Minderungsmaßnahmen, wenn erforderlich.

Warum das Benchmarking-System wichtig ist

Das Ziel der Länderklassifizierung ist es, eine bessere Waldverwaltung zu fördern. Länder mit niedrigen Entwaldungsraten und starker Durchsetzung können von einem Niedrigrisikostatus profitieren, was es ihren Produzenten erleichtert, mit der EU zu handeln.

Andererseits können Länder, die mit weit verbreiteter Entwaldung in Verbindung gebracht werden, Handelsnachteile erleiden, es sei denn, die Praktiken verbessern sich. Dieser Aspekt war etwas umstritten, mit Bedenken über die politische Natur der Länderbewertung. Um Objektivität zu gewährleisten, beabsichtigt die Kommission, sich auf transparente, datengetriebene Kriterien wie Satellitenüberwachung zu stützen.

Für Unternehmen wird das Länderrisikolevel direkt die Komplexität der Compliance beeinflussen. Die Beschaffung aus Niedrigrisikostaaten wird Prozesse vereinfachen, während Hochrisikobeschaffung zusätzliche Prüfungen, Dokumentationen und möglicherweise höhere Kosten erfordern wird.

Unabhängig vom Status des Landes bleibt die Sorgfaltspflicht obligatorisch: Die Niedrigrisikoklassifizierung vereinfacht den Prozess, entfernt jedoch nicht die Notwendigkeit der Rückverfolgbarkeit und Informationssammlung.

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Durchsetzung und Strafen

Eine Verordnung ist nur so gut wie ihre Durchsetzung. Unter der EUDR sind die EU-Mitgliedstaaten für die Durchsetzung des Gesetzes durch ihre benannten zuständigen Behörden verantwortlich (zum Beispiel Zollbehörden, Umweltagenturen oder andere auf nationaler Ebene ernannte Regulierungsbehörden). Diese Behörden werden Unternehmen überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die Sorgfaltspflichtanforderungen einhalten und keine nicht konformen Produkte auf den Markt bringen.

Wie wird die Durchsetzung funktionieren? Zuständige Behörden werden eine Mischung aus Audits, Dokumentenprüfungen und möglicherweise Vor-Ort-Inspektionen verwenden. Sie können:

  • Sorgfaltspflichterklärungen und Berichte überprüfen: Behörden können verlangen, die Sorgfaltspflichtdokumentation eines Unternehmens für eine bestimmte Sendung oder ein Produkt einzusehen. Sie könnten die Geolokalisierungsdaten, die Risikobewertungsunterlagen usw. prüfen, um zu verifizieren, dass das Unternehmen tatsächlich das getan hat, was das Gesetz verlangt.

  • Physische Inspektionen: An Grenzpunkten oder Lagern können sie Sendungen inspizieren. Es gibt Mindest-Inspektionsraten: mindestens 1 % der Betreiber jährlich (insgesamt), 5 % für diejenigen, die mit Holz handeln (aufgrund der EUTR-Erfahrung), und höhere Prozentsätze für Betreiber mit Hochrisikobeschaffung. Sie könnten auch Satellitendaten oder die Zusammenarbeit mit Drittländern verwenden, um stichprobenartig zu überprüfen, ob eine bestimmte Charge tatsächlich von einem nicht abgeholzten Grundstück stammt.

  • Nachgehen von Beschwerden („begründete Bedenken“): Die EUDR erlaubt es Dritten (NGOs, Zivilgesellschaft), Bedenken zu äußern, wenn sie Beweise dafür haben, dass ein Unternehmen gegen die Regeln verstößt. Die Behörden müssen diese begründeten Bedenken untersuchen, die sie auf Probleme in der Lieferkette hinweisen können.

  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Da es sich um eine EU-weite Verordnung handelt, werden Behörden in verschiedenen Mitgliedstaaten Informationen austauschen. Wenn in einem Land eine nicht konforme Sendung gefunden wird, können diese Informationen verwendet werden, um dies in einem anderen zu verhindern usw.

Wenn ein Unternehmen gegen die EUDR verstößt – zum Beispiel, wenn es Produkte auf den Markt gebracht hat, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, oder wenn es die Sorgfaltspflicht nicht ordnungsgemäß ausgeübt hat –, gibt es erhebliche Strafen, die durch die Verordnung vorgeschrieben sind. Die genauen Strafen werden durch die nationalen Gesetze jedes Mitgliedstaates festgelegt, aber die EUDR legt einige Mindestkriterien für diese Strafen fest:

  • Geldstrafen: Diese müssen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein. Das Gesetz schlägt vor, dass Geldstrafen mit dem Umweltschaden und dem Wert der Waren verknüpft werden. Es wird ausdrücklich erwähnt, dass Geldstrafen bis zu 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens in der EU für das vorangegangene Jahr betragen können. Für große multinationale Unternehmen könnte dies im schlimmsten Fall Zehn- oder Hunderte Millionen Euro bedeuten.

  • Beschlagnahme von Waren und Gewinnen: Behörden können die betreffenden Produkte beschlagnahmen (z. B. eine Sendung von Holz oder Kaffee, die nachweislich aus illegaler Entwaldung stammt). Sie können auch die Gewinne aus dem Verkauf solcher Waren beschlagnahmen. Dies verhindert, dass Unternehmen einfach von der Nichtkonformität profitieren.

  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Finanzierungen: Ein Unternehmen, das gegen die EUDR verstößt, kann von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen oder von der Teilnahme an öffentlichen Finanzierungsprogrammen (Zuschüsse, Kredite usw.) für bis zu 12 Monate ausgeschlossen werden. Dies ist ein weiterer starker Abschreckungsfaktor, da der Verlust der Berechtigung für Regierungsaufträge die Geschäftseinnahmen beeinträchtigen kann.

  • Vorübergehendes Marktverbot: Behörden können ein vorübergehendes Verbot für das Unternehmen verhängen, das es daran hindert, irgendeines der betreffenden Rohstoffe auf dem EU-Markt für eine bestimmte Dauer zu platzieren. Im Wesentlichen könnte ein Unternehmen für einen Zeitraum vom Handel mit diesen Waren in Europa ausgeschlossen werden, wenn es gegen das Gesetz verstößt.

Diese Durchsetzungsinstrumente bedeuten, dass Nichtkonformität ein ernstes Risiko darstellt. Es ist nicht nur ein Klaps auf die Hand; es kann die Finanzen eines Unternehmens und seine Fähigkeit, in der EU Geschäfte zu machen, materiell beeinflussen. Der Reputationsschaden wäre ebenfalls erheblich – öffentlich dafür kritisiert zu werden, zur Entwaldung beizutragen, kann einer Marke in den Augen der Verbraucher und Investoren schaden (von denen viele zunehmend auf ESG-Leistung achten).

Es ist auch erwähnenswert, dass die Mitgliedstaaten wahrscheinlich die Zollkontrollen bei Importen der abgedeckten Rohstoffe erhöhen werden. Importeure müssen möglicherweise die Referenz der Sorgfaltspflicht-Erklärung bei der Zollabfertigung vorlegen. Wenn ein Produkt die erforderliche Erklärung nicht hat, sollte es nicht zugelassen werden. Einige Länder könnten risikobasierte Importkontrollen einführen, die Dokumentation für Waren aus Hochrisikogebieten genauer scannen. Im Laufe der Zeit, wenn die EU digitale Systeme für diese Verordnung implementiert, könnte die Durchsetzung stärker automatisiert werden (z. B. automatisierte Abgleiche von Koordinaten mit Satellitenkarten).

Eine Herausforderung für die Durchsetzung wird darin bestehen, Konsistenz in allen EU-Ländern sicherzustellen. Die Europäische Kommission wird eine koordinierende Rolle spielen und Leitlinien herausgeben (sie haben bereits damit begonnen, detaillierte Leitlinien und FAQ-Dokumente zu veröffentlichen, um zu harmonisieren, wie Länder die Regeln anwenden. Das Ziel ist es, eine Situation zu vermeiden, in der ein Land lax ist und ein anderes streng, was zu Schlupflöchern führen könnte. Ein zentrales Informationssystem für Sorgfaltspflicht-Erklärungen ist ebenfalls in Arbeit, das die Aufsicht unterstützen wird.

Für einen detaillierten Blick darauf, wie die Durchsetzung in der Praxis funktionieren wird, einschließlich der Rolle der nationalen Behörden und was bei Inspektionen zu erwarten ist, lesen Sie unseren Artikel zur EUDR-Konformität und -Durchsetzung.

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Herausforderungen und Überlegungen für KMU

Die Umsetzung der EUDR wird für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellen, aber kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) könnten auf besondere Hürden stoßen. KMU haben oft begrenzte Ressourcen (sowohl finanziell als auch personell), um komplexe Compliance-Aufgaben zu bewältigen, dennoch wird von ihnen erwartet, dass sie die gleichen grundlegenden Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Risikobewertung erfüllen.

Sehen Sie sich unseren EUDR-Berichtsleitfaden für KMU für eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu KMU-spezifischen Verpflichtungen und vereinfachten Berichtsverfahren an.

1. Compliance-Kosten

Eine Sorge sind die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb von Sorgfaltspflichtsystemen. Dazu gehören Ausgaben für die Kartierung von Lieferketten (möglicherweise die Beauftragung von Beratern oder der Kauf von Satellitendiensten), die Aufrüstung von IT-Systemen zur Handhabung von Rückverfolgbarkeitsdaten, die Schulung von Mitarbeitern und möglicherweise die Zertifizierung oder Auditierung von Lieferanten. Während größere multinationale Unternehmen diese Kosten über hohe Umsätze verteilen können, könnten KMU den Druck stärker spüren. 

Einige neuere Studien bieten jedoch etwas Optimismus. Eine 2024-Studie der Beratungsfirma Profundo untersuchte Unternehmen unterschiedlicher Größe und schätzte, dass die EUDR-Compliance im Durchschnitt etwa 0,1 % des Jahresumsatzes kosten würde. Für große Unternehmen lag sie bei etwa 0,06 % des Umsatzes, und für KMU bei etwa 0,17 % des Umsatzes. In relativen Zahlen bedeutet das, dass KMU fast dreimal mehr ihres Umsatzes für die Compliance ausgeben könnten als große Unternehmen, aber in absoluten Zahlen sind es immer noch unter 0,2 % des Umsatzes im Durchschnitt. 

Als Prozentsatz der Gewinne fand die Studie sogar heraus, dass KMU möglicherweise etwas weniger ausgeben als große Unternehmen (da viele kleine Unternehmen höhere Gewinnmargen in Prozent haben). Das gesagt, können die Kosten stark variieren. Ein kleines Unternehmen, das ein einfaches Produkt aus einem Niedrigrisikoland bezieht, wird weit weniger ausgeben als eines, das mehrere Rohstoffe aus Hochrisikoregionen bezieht. Für einige KMU, insbesondere diejenigen, die mit vielen Kleinbauern oder komplexen Lieferketten zu tun haben, könnte die Anfangsinvestition erheblich sein.

KMU verfügen auch oft nicht über interne Abteilungen für Nachhaltigkeit oder Compliance. Neue Mitarbeiter oder Berater einzustellen, um die EUDR-Sorgfaltspflicht zu bewältigen, ist eine Kosten- und logistische Herausforderung. Es besteht das Risiko, dass einige KMU, insbesondere außerhalb der EU, sich entscheiden könnten, nicht mehr in die EU zu verkaufen, anstatt sich mit dem Aufwand zu befassen. 

2. Rückverfolgbarkeit und Datenerfassung

Die Anforderung, präzise Geokoordinaten für jede Farm oder Parzelle in der Lieferkette zu erhalten, ist beispiellos und könnte für KMU entmutigend sein. Viele kleine Unternehmen haben einfach keine Sichtbarkeit über ihren direkten Lieferanten hinaus. Ein kleiner Schokoladenhersteller in der EU könnte beispielsweise Kakao von einem Händler kaufen und keinen direkten Kontakt zu den Tausenden von Kakaofarmen haben, die letztendlich diese Bohnen liefern. Jetzt muss dieser Schokoladenhersteller irgendwie Daten auf Farmebene erhalten. Das bedeutet, dass KMU ihre Lieferanten energisch einbeziehen müssen – Großhändler oder Zwischenhändler bitten, Herkunftsinformationen bereitzustellen oder Geschäfte so umstrukturieren, dass die Daten enthalten sind. Einige Lieferanten könnten zögerlich sein oder die Informationen nicht bereit haben (stellen Sie sich einen Exporteur vor, der von vielen kleinen Farmen in der Elfenbeinküste kauft – er könnte keine GPS-Koordinaten für alle haben). Rückverfolgbarkeitstechnologie kann helfen, aber ihre Einführung hat eine Lernkurve. Es gibt aufkommende Lösungen wie Blockchain-Rückverfolgbarkeitsplattformen, Satellitenüberwachungstools (z. B. von der Europäischen Weltraumorganisation oder privaten Anbietern, die Entwaldungswarnungen anbieten) und Dienstleistungen zur Kartierung von Lieferketten, die KMU nutzen können, oft über Drittanbieter. Die Herausforderung besteht darin, zu wissen, welche Lösung zu wählen ist und sie sich leisten zu können.

Darüber hinaus könnten Sprache und Bildung ein Hindernis sein. Ein KMU, das mit Landwirten in ländlichen Gebieten zu tun hat, muss möglicherweise seine vorgelagerten Partner darüber aufklären, warum Geolokalisierung benötigt wird und wie sie erfasst wird (z. B. mit einem Smartphone-GPS). Die Zuverlässigkeit der Daten ist ein weiteres Anliegen – wenn ein KMU falsche Koordinaten oder unvollständige Informationen von einem Lieferanten erhält, könnte es unwissentlich nicht konform sein. Daher wird die Überprüfung von Daten (möglicherweise über Satellitenbilder oder Audits) wichtig, was wiederum eine Herausforderung für ein kleineres Unternehmen mit begrenzten Kapazitäten darstellt.

3. Lieferkettenkomplexität

Einige KMU haben es mit einfacheren Lieferketten zu tun (vielleicht ein einzelner Rohstoff aus einem Land). Andere könnten sehr komplexe haben. Betrachten Sie ein KMU, das Speziallebensmittel mit Kakao, Palmöl und Kaffee herstellt – drei Hochrisikorohstoffe, die möglicherweise aus mehreren Ländern stammen. Sie müssen jeden dieser Inhaltsstoffe nachverfolgen. 

Wenn ein Inhaltsstoff durch Rohstoffhandelsunternehmen geht, bei denen eine Vermischung stattfindet, muss das KMU die Trennung sicherstellen. Da die EUDR die Vermischung mit unbekannten Quellen nicht zulässt, müssen KMU möglicherweise Druck auf ihre Lieferanten ausüben, um die Trennung für ihre Bestellungen umzusetzen, oder zu Lieferanten wechseln, die segregierte entwaldungsfreie Lieferungen bereitstellen können. Dies könnte zu höheren Zutatenpreisen führen, was eine weitere indirekte Kostenbelastung darstellt.

4. Finanzielle und technische Unterstützung

KMU könnten externe Unterstützung benötigen, um konform zu sein. Dies könnte die Teilnahme an Brancheninitiativen oder Zertifizierungssystemen umfassen, die Rückverfolgbarkeitssysteme bereitstellen. Beispielsweise gibt es Zertifizierungsstellen für nachhaltiges Palmöl (RSPO) oder Kakao (Rainforest Alliance), die, obwohl sie nicht automatisch EUDR-konform sind, Teil der Lösung sein können. 

KMU könnten auch zusammenarbeiten – eine Gruppe von KMU, die aus derselben Region beziehen, könnte die Kosten für einen Satellitenüberwachungsdienst teilen oder gemeinsam einen lokalen Auditor finanzieren. Die EU hat angedeutet, mit Partnerländern zusammenzuarbeiten, um die Compliance zu erleichtern.

5. Bewusstsein und Vorbereitung 

Viele KMU sind einfach noch nicht über die EUDR informiert oder verstehen ihre Auswirkungen nicht vollständig. Größere Unternehmen haben Rechtsteams, die EU-Vorschriften verfolgen, aber ein kleines Unternehmen weiß möglicherweise nicht, dass es im nächsten Jahr Geokoordinaten für seine Kaffeeimporte sammeln muss. Diese Wissenslücke ist eine Herausforderung an sich. 

In der Vorbereitungsphase bis zu den Fristen besteht Bedarf an gezielter Aufklärung und Bildung für KMU. Handelsverbände und Handelskammern beginnen, eine Rolle bei der Verbreitung von Informationen zu spielen. Compliance-Teams in größeren Unternehmen müssen möglicherweise auch kleinere Lieferanten unterstützen, indem sie die Anforderungen klar erklären.

Wie die EUDR andere EU-Nachhaltigkeitspolitiken ergänzt

Die EUDR ist Teil eines viel größeren Rahmens von Richtlinien, die darauf abzielen, Lieferketten nachhaltiger zu gestalten und Umweltschäden zu reduzieren. Zu verstehen, wie sie in diesen breiteren Kontext passt, kann Unternehmen helfen, ihre Compliance-Bemühungen zu koordinieren und ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu optimieren.

1. Europäischer Green Deal und Biodiversitätsstrategie

Die EUDR wurde im Rahmen des Europäischen Green Deals entwickelt, dem Plan der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden. Sie unterstützt direkt die Ziele, die in Initiativen wie der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der Farm-to-Fork-Strategie festgelegt sind, die darauf abzielen, den ökologischen Fußabdruck der EU zu reduzieren und globale Wälder zu schützen.

Im Wesentlichen fungiert die EUDR als Durchsetzungsinstrument für diese Ambitionen und verwandelt politische Verpflichtungen in verbindliche Verpflichtungen für Unternehmen.

2. Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD)

Die kommende CSDDD wird große Unternehmen verpflichten, Sorgfaltspflichten in Bezug auf eine breite Palette von Menschenrechts- und Umweltauswirkungen durchzuführen.

Während die CSDDD einen breiteren Anwendungsbereich hat – Themen wie Arbeitsrechte und Umweltverschmutzung abdeckt – bietet die EUDR einen spezifischeren und detaillierteren Rahmen zur Bekämpfung der Entwaldung. Unternehmen können EUDR-Systeme wie Lieferkettenrückverfolgbarkeit und Risikobewertungen nutzen, um breitere CSDDD-Anforderungen zu erfüllen und integrierte Compliance-Strukturen aufzubauen.

3. Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Die CSRD, die 2024 für große Unternehmen in Kraft trat, verpflichtet zu umfassenden Berichten über Umwelt- und Sozialfragen, einschließlich Lieferkettenrisiken.

Daten, die für die EUDR-Compliance gesammelt werden – wie Entwaldungsrisikobewertungen und Minderungsmaßnahmen – können direkt in die CSRD-Berichterstattung einfließen.

Die Abstimmung von EUDR-Maßnahmen mit CSRD-Offenlegungen hilft Unternehmen, eine kohärentere und glaubwürdigere Nachhaltigkeitserzählung aufzubauen.

4. EU-Klimapolitik

Wälder sind wichtige Kohlenstoffsenken. Durch die Reduzierung der mit dem EU-Verbrauch verbundenen Entwaldung unterstützt die EUDR die Klimaziele der EU, einschließlich des „Fit for 55“-Pakets und der LULUCF-Verordnung (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft).

Die erwartete Reduzierung von 32 Millionen Tonnen CO₂ pro Jahr durch die EUDR trägt erheblich dazu bei, die Pariser Klimaziele der EU zu erreichen.

In Zukunft könnte die entwaldungsfreie Beschaffung auch die Kohlenstoffbilanzierungsrahmen wie das EU-Emissionshandelssystem und den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) beeinflussen.

6. Globaler Biodiversitätsrahmen

International unterstützt die EUDR die Ziele des Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework, insbesondere das Ziel, bis 2030 30 % der Landfläche zu erhalten.

Vorbereitung auf die Compliance: eine praktische Checkliste für Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen von der EUDR betroffen ist, ist frühes Handeln entscheidend. Hier ist ein klarer Fahrplan, um sich vorzubereiten:

1. Verantwortung zuweisen und intern abstimmen

  • Bestimmen Sie einen Compliance-Verantwortlichen oder ein Team für die EUDR.
  • Integrieren Sie die EUDR-Compliance in bestehende Nachhaltigkeits-, Beschaffungs- und Risikomanagementrichtlinien.
    Stellen Sie sicher, dass das Top-Management informiert und unterstützend ist – die Ressourcenallokation wird entscheidend sein.
  • Schulen Sie wichtige Abteilungen (Beschaffung, Compliance, Recht, Logistik) in den Grundlagen und Verpflichtungen der EUDR.

2. Umfang und Verantwortlichkeiten bestimmen

  • Identifizieren Sie Produkte, die EUDR-regulierte Rohstoffe enthalten oder daraus abgeleitet sind (Rinder, Palmöl, Soja, Holz, Kakao, Kaffee, Gummi).
  • Definieren Sie Ihre Rolle: Betreiber (Produkte auf den EU-Markt bringen) oder Händler (bereits platzierte Produkte verkaufen).
  • Kartieren Sie, wo EUDR-relevante Materialien in Ihren Lieferketten erscheinen.

3. Beschaffung überprüfen und Lieferanten einbeziehen

  • Erstellen Sie eine Liste der Beschaffungsländer und -regionen.
  • Untersuchen Sie Entwaldungsrisiken für jede Herkunft.
  • Beginnen Sie Gespräche mit Lieferanten, um:
    • Geolokalisierungsdaten (GPS-Koordinaten) und Produktionsdaten anzufordern.
    • Verständnis der EUDR-Compliance-Erwartungen sicherzustellen.
    • Verträge zu aktualisieren, um entwaldungsfreie Beschaffung und Informationsaustausch zu verlangen.
  • Bereiten Sie sich darauf vor, über direkte Lieferanten hinauszugehen, wenn nötig (z. B. bis zur Farm- oder Plantagenebene nachverfolgen).

4. Ihr Sorgfaltspflichtsystem aufbauen

  • Erstellen Sie standardisierte Vorlagen für die Datenerfassung.
  • Setzen Sie klare interne Arbeitsabläufe für:
    • Lieferanten-Onboarding und -Bewertung
    • Risikobewertung und Genehmigungen
  • Wählen Sie sichere Datenaufbewahrungslösungen (mindestens fünf Jahre Aufbewahrungspflicht).
  • Bereiten Sie sich auf die Einreichung von Sorgfaltspflicht-Erklärungen über das EU-System vor.

5. Rückverfolgbarkeits- und Risikobewertungstechnologie implementieren

  • Investieren Sie in Werkzeuge wie:
    • Satellitenüberwachung und Entwaldungswarnungen
    • Geospatiale Lieferkettenkartierung
    • Blockchain- oder digitale Herkunftsnachweislösungen
  • Verwenden Sie Technologie, um zu überprüfen, dass Beschaffungsgebiete nach dem 31. Dezember 2020 nicht abgeholzt wurden.
  • Entwickeln Sie eine Risikobewertungsmatrix, die Faktoren wie:
    • Länderrisikolevel
    • Rohstoffspezifisches Risiko
    • Vorhandensein indigener Rechte
    • Komplexität der Lieferkette
  • Definieren Sie klare Minderungsmaßnahmen (z. B. Feldaudits, Lieferantenwechsel), wenn das Risiko nicht vernachlässigbar ist.

6. Geolokalisierung und Daten ordnungsgemäß verwalten

  • Verknüpfen Sie jede Sendung oder Produktcharge mit spezifischen Herkunftskoordinaten.
  • Aggregieren Sie Daten auf Farmebene sorgfältig, wenn Sie mit vielen Kleinbauern zu tun haben, während Sie vollständige Rückverfolgbarkeit sicherstellen.
  • Bereiten Sie Systeme vor, um Geolokalisierungsdaten in EU-Berichtsportale einzuspeisen, wenn erforderlich.

7. Alles systematisch dokumentieren

  • Führen Sie digitale Dateien mit:
    • Lieferantenerklärungen
    • Geolokalisierungsnachweisen (Karten, Koordinaten)
    • Risikobewertungen
    • Ergriffenen Minderungsmaßnahmen
  • Stellen Sie sicher, dass die Dokumentation bei Audits oder Berichtsanforderungen schnell zugänglich ist.

8. Testen und verfeinern

  • Nutzen Sie 2024 und Anfang 2025, um Ihre Prozesse in ausgewählten Lieferketten zu testen.
  • Testen Sie die Erfassung von Geolokalisierungsdaten, Risikobewertungen und die Einreichung von Sorgfaltspflicht-Erklärungen.
  • Identifizieren Sie Lücken und verbessern Sie Arbeitsabläufe, bevor die EUDR-Verpflichtungen in Kraft treten.

9. Bleiben Sie informiert und flexibel

  • Beobachten Sie EU-Leitlinien-Updates, Interpretationen nationaler Behörden und Ankündigungen zur Risikobewertung.
  • Passen Sie Systeme an, wenn sich Vorschriften entwickeln oder neue Rohstoffe hinzugefügt werden.
  • Achten Sie auf Möglichkeiten, die EUDR-Compliance mit breiteren Nachhaltigkeitsinitiativen zu integrieren (CSRD, CSDDD, ESG-Berichterstattung).

10. Nutzen Sie Synergien und externe Expertise, wenn nötig

  • Stimmen Sie die EUDR-Arbeit mit anderen Compliance-Projekten ab (z. B. ethische Beschaffung, menschenrechtliche Sorgfaltspflicht).
  • Erwägen Sie die Zusammenarbeit mit Brancheninitiativen, Beratern oder Anbietern von Rückverfolgbarkeitslösungen, um die Bereitschaft zu beschleunigen.

Möchten Sie die EUDR-Compliance direkt in Beschaffungsprozesse integrieren? Hier erfahren Sie, wie es funktioniert.

Der Weg nach vorn: Compliance in Chancen verwandeln

Die EU-Entwaldungsverordnung markiert einen bedeutenden Wandel hin zu transparenten, verantwortungsvollen Lieferketten. Sie verbietet den Handel nicht – sie lenkt ihn in Richtung Nachhaltigkeit.

Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten, können Compliance in eine Chance verwandeln, sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und ihren Platz in einer Zukunft sichern, in der entwaldungsfreie Beschaffung die Norm sein wird.

Die EUDR unterstützt auch die breiteren Klima- und Biodiversitätsziele Europas und wird wahrscheinlich einen globalen Standard setzen, mit ähnlichen Regeln, die im Vereinigten Königreich und den USA entstehen.

Für Unternehmen geht es bei der frühzeitigen Umsetzung nicht nur darum, Strafen zu vermeiden – es geht darum, widerstandsfähige, zukunftssichere Operationen aufzubauen. Diejenigen, die sich frühzeitig anpassen, werden den Wandel zu einer nachhaltigeren globalen Wirtschaft anführen.

Das EUDR-Produkt von Coolset hilft Unternehmen, die richtigen Daten zu sammeln, das Entwaldungsrisiko zu überprüfen und Sorgfaltspflicht-Erklärungen einzureichen, ohne Lieferanten hinterherzujagen oder in komplexen Tabellen zu arbeiten. Mit Coolset können Unternehmen Produkt- und Bestelldaten aus Ihrem ERP importieren, Dokumente von Lieferanten anfordern und alles an einem Ort verfolgen. Das System kennzeichnet fehlende oder gefährdete Sendungen und erstellt auditfähige DDS-Dateien, die dem obligatorischen EU-TRACES-Format folgen. Das Produkt wird im August 2025 eingeführt. Treten Sie der Warteliste hier bei.

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Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.

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