Die EU-Verordnung zur Entwaldung (EUDR): Was Unternehmen wissen und tun müssen (Aktualisiert Juli 2025)

July 28, 2025
10
min. Lesezeit

Disclaimer: Latest EUDR developments

On 21 October, the European Commission proposed targeted changes to the EU Deforestation Regulation (EUDR). These adjustments aim to make the rollout smoother without changing the regulation’s overall goals.

Key points from the proposal:

  • The 30 December 2025 compliance deadline for large and medium operators remains unchanged.
  • Small and micro primary producers (such as farmers and foresters) may receive an extension until 30 December 2026.
  • A transition period from January to June 2026 is planned for large and medium companies, giving them time to adapt before formal checks and penalties begin.
  • New, simplified obligations are introduced for two groups: small and micro primary producers, and downstream operators (e.g. manufacturers, retailers).

Read the full explainer here.

Wichtige Erkenntnisse
  • Die EUDR verlangt Nachweis, dass wichtige Rohstoffe entwaldungsfrei und legal bezogen sind.
  • Betreiber und Händler müssen Lieferketten bis zur Parzelle zurückverfolgen und Risiken dokumentieren.
  • SMEs stehen vor zusätzlichen Hürden, können aber durch frühes Handeln einen Vorteil erlangen.
  • Coolsets EUDR-Lösung hilft, die Sorgfaltspflicht zu automatisieren und auditfähige Erklärungen einzureichen—ohne Tabellenkalkulationen, ohne Lieferantenverfolgung.

Warum die EUDR wichtig ist

Entwaldung bleibt ein kritisches globales Problem, das den Klimawandel und den Verlust der Biodiversität vorantreibt. Im Jahr 2022 verlor die Welt jede Minute etwa 11 Fußballfelder an Primärregenwald. Diese massive Waldrodung wird weitgehend durch landwirtschaftliche Expansion vorangetrieben – zum Beispiel verursachten Viehzucht, Sojaanbau, Palmölplantagen und andere kommerzielle Landwirtschaft etwa 40% der tropischen Entwaldung von 2000 bis 2010. Die ökologischen Folgen sind gravierend: Entwaldung trägt rund 12% zu den jährlichen globalen Treibhausgasemissionen bei und zerstört Lebensräume, die 80% der landbasierten Tierwelt des Planeten beherbergen.

Die Europäische Union spielt als bedeutender Verbrauchermarkt eine wesentliche Rolle in diesem Problem. Die EU war nach China der zweitgrößte Treiber der tropischen Entwaldung aufgrund ihrer Importe von Rohstoffen wie Rindfleisch, Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Gummi und Holz. Ein WWF-Bericht ergab, dass 16% der tropischen Entwaldung im Jahr 2017 auf EU-Importe zurückzuführen waren – was etwa 203.000 Hektar Waldverlust und 116 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen in diesem Jahr bedeutete. 

Mit anderen Worten, die europäische Nachfrage nach Alltagsprodukten hat unwissentlich die Zerstörung von Wäldern im Ausland in großem Umfang angeheizt. Diese alarmierende Auswirkung hat die EU-Politik dazu veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen, damit der Konsum in Europa nicht mehr auf Kosten verschwindender Wälder geht.

Hier kommt die EU-Verordnung zur Entwaldung (EUDR) ins Spiel – ein neues Gesetz, das darauf abzielt, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung zu stoppen. Als Teil des Europäischen Grünen Deals und der breiteren Nachhaltigkeitsagenda der EU verabschiedet, legt die EUDR neue Regeln fest, um sicherzustellen, dass in der EU verkaufte Produkte „entwaldungsfrei“ sind. Praktisch bedeutet dies, dass Unternehmen bestimmte Rohstoffe nicht auf dem EU-Markt platzieren (oder aus der EU exportieren) dürfen, wenn diese Waren mit jüngster Entwaldung oder Walddegradation in Verbindung stehen. 

Um dies zu erreichen, müssen Unternehmen ihre Lieferketten nachverfolgen und nachweisen, dass ihre Waren auf umweltverantwortliche Weise produziert wurden. Für Nachhaltigkeitsfachleute, Compliance-Teams und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (SMEs) in relevanten Sektoren stellt die EUDR einen bedeutenden Wandel in der Verwaltung von Lieferketten dar. 

Dieser Artikel bietet eine umfassende Einführung in die Verordnung – erklärt, was die EUDR ist, ihre Ziele und den Zeitplan, welche Rohstoffe und Unternehmen betroffen sind, die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht, die Rolle von Länderrisikobewertungen, Durchsetzungsmechanismen, Herausforderungen (insbesondere für SMEs), wie sie sich in andere EU-Nachhaltigkeitspolitiken einfügt, und eine Checkliste zur Vorbereitung. Durch das Verständnis dieser Aspekte können Unternehmen die Anforderungen der EUDR navigieren und Compliance in eine Chance zur Führung bei nachhaltiger Beschaffung verwandeln.

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Was ist die EU-Verordnung zur Entwaldung?

Die EUDR ist ein neues Gesetz der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2023/1115), das darauf abzielt, die durch globale Lieferketten verursachte Entwaldung und Walddegradation zu verringern. Sie wurde 2022 formell verabschiedet und trat am 29. Juni 2023 in Kraft. 

Die EUDR baut auf den bisherigen Bemühungen der EU zur Bekämpfung der Entwaldung auf – sie hebt die ältere EU-Holzverordnung (EUTR) auf und ersetzt sie, die seit 2013 illegale Holzimporte verboten hatte. Die neue Verordnung erweitert den Geltungsbereich erheblich über Holz hinaus und umfasst eine breitere Palette von Rohstoffen, die für den Waldverlust verantwortlich sind. Sie ist auch strenger: Anstatt nur illegale Entwaldung zu bekämpfen (wie die EUTR es für illegalen Holzeinschlag tat), zielt die EUDR auf alle Entwaldung ab, unabhängig von der Legalität, nach einem bestimmten Stichtag.

Im Kern verbietet die EUDR das Inverkehrbringen bestimmter Hochrisiko-Rohstoffe auf dem EU-Markt (oder deren Export aus der EU), es sei denn, die Produkte sind nachweislich: 

(a) „entwaldungsfrei“ und;

(b) in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Herkunftslandes produziert. 

Darüber hinaus muss jedes betroffene Produkt von einer Sorgfaltspflicht-Erklärung abgedeckt sein, die die Compliance bezeugt. Diese Anforderungen gelten für jedes Unternehmen (ob in der EU ansässig oder nicht), das die regulierten Rohstoffe in der EU verkauft oder aus der EU verschifft. 

Tatsächlich nutzt das Gesetz die Marktmacht der EU, um Lieferketten zu säubern: Wer Zugang zum EU-Markt will, muss sicherstellen, dass seine Waren nicht aus kürzlich gerodeten Wäldern oder illegal ausgebeuteten Gebieten stammen.

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Was bedeutet „entwaldungsfrei“? 

Die Verordnung definiert es sehr spezifisch. Ein Produkt ist nur dann entwaldungsfrei, wenn der Rohstoff auf Land produziert wurde, das nach dem 31. Dezember 2020 nicht der Entwaldung unterlag. Dieses Stichtagsdatum bedeutet, dass jede Umwandlung von Wald zu Ackerland ab 2021 das Produkt disqualifiziert. 

Für Holzprodukte ist die Regel strenger: Holz darf auch nicht aus Wäldern stammen, die nach dem Stichtag 2020 degradiert wurden (nicht nur vollständig abgeholzt). „Walddegradation“ bezieht sich auf schädliche Veränderungen wie die Umwandlung eines Primär- oder Regenerationswaldes in eine Plantage oder andere Landnutzung. Einfacher gesagt, wenn ein Stück Land Ende 2020 Wald war, darf es danach nicht gerodet oder stark beschädigt worden sein, um den Rohstoff anzubauen oder zu produzieren. 

Die EUDR zielt darauf ab, EU-Lieferketten von jüngster Entwaldung zu entkoppeln. Sie verlangt auch, dass die Produktion des Rohstoffs allen relevanten lokalen Gesetzen entsprach (zum Beispiel Landnutzungsrechte, Erntegenehmigungen und Umweltvorschriften im Herkunftsland) – um sicherzustellen, dass Produkte sowohl entwaldungsfrei als auch legal sind.

Ziele der EUDR

Die Ziele der Verordnung stimmen mit den Klima- und Biodiversitätsverpflichtungen der EU überein. Laut der Europäischen Kommission zielen die neuen Regeln der EUDR darauf ab, sicherzustellen, dass der EU-Konsum bestimmter Produkte nicht mehr zur Entwaldung und Walddegradation beiträgt, wodurch die globalen Treibhausgasemissionen und der Biodiversitätsverlust verringert werden. 

Ein offizielles Ziel ist es, die Kohlenstoffemissionen um mindestens 32 Millionen Tonnen pro Jahr zu reduzieren, die sonst durch EU-gesteuerte Entwaldung entstehen würden. Zum Vergleich: Das entspricht ungefähr den jährlichen Emissionen eines Landes wie Dänemark oder etwa 7 Millionen Autos, die jedes Jahr von der Straße genommen werden.

Durch die Eliminierung der Entwaldung aus den Lieferketten will das Gesetz auch Waldökosysteme schützen, die Lebensräume für Tausende von Arten und Lebensgrundlagen für 1,6 Milliarden Menschen weltweit sind. Kurz gesagt, die EUDR ist ein Schlüsselinstrument für die EU, um „den Weg zu weisen“ beim globalen Waldschutz, indem sie ihre Klimaschutzmaßnahmen (Reduzierung von CO₂) und ihre Biodiversitätsstrategie ergänzt.

Zeitplan: Wann tritt die EUDR in Kraft?

Obwohl die EUDR Mitte 2023 in Kraft trat, wird sie nicht über Nacht wirksam. Es gibt eine gestaffelte Umsetzung, um den Unternehmen Zeit zur Anpassung zu geben. Ursprünglich sollte das Gesetz 18 Monate nach Inkrafttreten gelten – also Ende Dezember 2024 für große Betreiber und weitere 6 Monate (Juni 2025) für kleinere Unternehmen. Aufgrund von Bedenken der Industrie und globaler Partner hinsichtlich der Bereitschaft gewährte die EU jedoch Ende 2024 eine zusätzliche 12-monatige Verzögerung bei der Einführung.

Wichtige Termine:

29. Juni 2023: Die EUDR trat in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wurde sie offizielles EU-Recht, obwohl die Compliance-Verpflichtungen noch nicht aktiv waren. Unternehmen sollten frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen.

30. Dezember 2025: Compliance wird für große und mittelständische Unternehmen (d.h. Betreiber und Händler über der SME-Schwelle) obligatorisch. Dies ist die Frist für diese Unternehmen, ihre Sorgfaltspflichtsysteme vollständig in Betrieb zu haben.

30. Juni 2026: Verpflichtungen gelten für Mikro- und Kleinunternehmen. Kleine und Mikro-Unternehmen erhielten eine zusätzliche sechsmonatige Schonfrist, um sich auf die Compliance vorzubereiten.

Bis zum 30. Juni 2025: Die Europäische Kommission wird die Länderrisikobewertungen (niedrig, standard, hohes Risiko) veröffentlichen und prüfen, ob die Liste der regulierten Rohstoffe (z.B. Mais oder Biokraftstoffe) erweitert werden soll.

2025 und darüber hinaus: Die Mitgliedstaaten werden mit der Verstärkung von Inspektionen und Durchsetzung beginnen. Die alte EU-Holzverordnung (EUTR) bleibt nur für Holz, das vor Juni 2023 geerntet wurde, anwendbar und wird bis Ende 2027 vollständig auslaufen.

Sehen Sie sich unseren neuesten EUDR-Artikel an, um proaktiv auf den verlängerten Zeitplan zu reagieren durch Lieferanten-Onboarding, HS-Code-Mapping und die Vorbereitung von Sorgfaltspflicht-Workflows auf Sendungsebene.

Welche Rohstoffe und Akteure sind betroffen?

Die EUDR zielt auf spezifische waldgefährdende Rohstoffe ab – also Produkte, deren Produktion häufig mit Entwaldung in Verbindung gebracht wird. Es gibt sieben Hauptrohstoffe, die in der Verordnung genannt werden, zusammen mit bestimmten abgeleiteten Produkten, die aus oder mit ihnen hergestellt werden. Diese werden oft als „relevante Rohstoffe“ bezeichnet:

  • Rinder (und abgeleitete Produkte wie Rindfleisch und Leder)
  • Palmöl (Ölpalmenprodukte, einschließlich Derivaten wie bestimmten Oleochemikalien)
  • Soja (einschließlich Sojabohnen und Sojaöl, das hauptsächlich als Tierfutter verwendet wird)
  • Holz (Stämme, Holz, Zellstoff und Artikel wie Papier, Möbel usw.)
  • Kakao (Hauptbestandteil für Schokolade und Kakaobutter)
  • Kaffee
  • Gummi

Darüber hinaus umfasst das Gesetz nicht nur Rohstoffe, sondern auch Produkte, die sie enthalten, mit ihnen gefüttert wurden oder mit ihnen hergestellt wurden. Zum Beispiel sind Schokolade (die Kakao enthält), bedrucktes Papier, Bücher, Holzmöbel oder Verpackungen (aus Holz), Reifen (Gummi) und Lederwaren (aus Rindern) alle betroffen. Selbst wenn der Rohstoff nur eine Zutat ist oder in der Produktion verwendet wird – wie Palmölderivate in Kosmetika oder Rinderfutter in der Fleischproduktion – fällt das Endprodukt dennoch unter die Verordnung.

Die vollständige Liste der regulierten Produkte ist in Anhang I der EUDR aufgeführt, und die EU kann diese Liste im Laufe der Zeit aktualisieren. Rohstoffe wie Mais oder Biokraftstoffe werden derzeit auf eine mögliche Aufnahme in zukünftige Aktualisierungen überprüft.

Die Auswahl dieser Rohstoffe basiert auf Daten. Sie gehören zu den weltweit größten Beitragsleistern zur tropischen Entwaldung. Beispielsweise wurden EU-Importe von Soja und Palmöl mit großflächigen Landumwandlungen in Verbindung gebracht, da Soja häufig als Tierfutter verwendet wird und Palmöl in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Haushaltsprodukten vorkommt. Durch die Fokussierung auf diese spezifischen Lieferketten zielt die EUDR darauf ab, die Rolle der EU bei der Förderung der Entwaldung weltweit zu reduzieren.

Wer muss sich anpassen?

Die EUDR gilt für zwei Kategorien von Marktteilnehmern: Betreiber und Händler. Während ihre Rollen und Verantwortlichkeiten unterschiedlich sind, sind beide entscheidend dafür, dass nur entwaldungsfreie Produkte in den EU-Markt gelangen oder dort zirkulieren.

Für eine detaillierte Analyse der sektorspezifischen Verpflichtungen und Rollen unter der EUDR, siehe unsere umfassende Aufschlüsselung: Wer muss sich an die EUDR anpassen? (Sektor + Rollenaufteilung).

Betreiber

Betreiber sind Unternehmen oder Einzelpersonen, die relevante Rohstoffe oder abgeleitete Produkte auf den EU-Markt bringen oder aus der EU exportieren. Dazu gehören:

  • Importeure, die betroffene Waren in die EU bringen
  • In der EU ansässige Hersteller, die Fertigprodukte auf den EU-Markt bringen
  • Jedes Unternehmen, innerhalb oder außerhalb der EU, das ein reguliertes Produkt erstmals in die EU-Lieferkette einführt

Betreiber tragen die Hauptverantwortung für die EUDR-Compliance. Das bedeutet, dass sie eine vollständige Sorgfaltspflicht durchführen und dokumentieren müssen, um sicherzustellen, dass Produkte entwaldungsfrei und legal produziert sind. Zum Beispiel gilt ein Kaffeeimporteur, der Bohnen aus Brasilien bezieht, als Betreiber und muss diese Bohnen bis zu verifizierten, konformen Grundstücken zurückverfolgen.

Sehen Sie sich unseren EUDR-Berichtsleitfaden für Betreiber an, um die Verpflichtungen zu überprüfen, die für SMEs im Vergleich zu großen Betreibern gelten, und zu erfahren, wie man ein auditfähiges Rückverfolgbarkeitssystem aufbaut.

Händler

Händler sind Unternehmen, die EUDR-regulierte Produkte auf dem EU-Markt verfügbar machen, aber nicht die ersten sind, die sie dort platzieren. Dazu gehören:

  • Großhändler
  • Distributoren
  • Einzelhändler

Händler haben leichtere Verpflichtungen als Betreiber, insbesondere wenn sie als Mikro- oder Kleinunternehmen eingestuft sind. In den meisten Fällen müssen sie:

  • Sicherstellen, dass vorgelagerte Betreiber die Sorgfaltspflicht erfüllt haben
  • Relevante Compliance-Informationen weitergeben (z.B. Referenzen zur Sorgfaltspflicht-Erklärung)
  • Vermeiden, nicht konforme Produkte auf den Markt zu bringen

Händler müssen die von den Betreibern bereits durchgeführte Sorgfaltspflicht nicht duplizieren, aber sie müssen die Integrität der Compliance-Kette sicherstellen.

Sehen Sie sich unseren EUDR-Berichtsleitfaden für Händler an, um die Verpflichtungen zu überprüfen, die für kleine im Vergleich zu großen Händlern gelten, und wie man ein Rückverfolgbarkeitssystem aufbaut, das Audits standhält.

Anforderungen an die Sorgfaltspflicht: was Unternehmen tun müssen

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Kern der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein verpflichtendes Sorgfaltspflichtsystem. Unternehmen, die regulierte Produkte in die EU einführen oder exportieren, müssen ihre Lieferkette nachvollziehen, Entwaldungsrisiken bewerten und diese mindern, bevor Waren auf den Markt kommen.

Dieser Sorgfaltspflichtprozess basiert auf drei Schritten:

1. Informationen sammeln

Unternehmen müssen detaillierte und überprüfbare Informationen über jedes Produkt und seine Lieferkette sammeln. Dazu gehören:

  • Geokoordinaten des Produktionsortes
  • Produktionsdatum oder -zeitraum
  • Produkttyp und Menge
  • Lieferantenidentität und relevante Dokumentation
  • Nachweis, dass die Landnutzung den Vorschriften entspricht: keine Entwaldung seit dem 31. Dezember 2020 und Einhaltung der Gesetze des Ursprungslandes

Ein Kaffeeimporteur muss z.B. GPS-Koordinaten für jede Farm bereitstellen, die Bohnen geliefert hat, zeigen, dass diese Farmen nach dem Stichtag nicht abgeholzt wurden, und nachweisen, dass lokale Landnutzungsgesetze eingehalten wurden. Diese Rückverfolgbarkeit gilt auch für Mehrkomponentenprodukte.

Diese Detailgenauigkeit ist neu für viele Lieferketten, insbesondere für solche mit Kleinbauern oder langen Verteilernetzen. Sie bildet die Grundlage für alle nachgelagerten Risikobewertungen.

2. Risiko bewerten

Nach der Datenerhebung folgt die Bewertung der Wahrscheinlichkeit, dass das Produkt nicht konform ist. Diese Risikobewertung muss auf objektiven Kriterien basieren, darunter:

  • Komplexität der Lieferkette
  • Verbreitung von Entwaldung im Ursprungsland oder -region
  • Vorhandensein indigener oder traditioneller Landrechte
  • Korruptions- oder Governance-Probleme im Ursprungsland
  • Ob das Produkt aus einem Niedrig-, Standard- oder Hochrisikogebiet stammt, basierend auf dem bevorstehenden Benchmarking-System der EU

Die Verordnung setzt hohe Maßstäbe: Nur Produkte mit einem „vernachlässigbaren Risiko“ der Verbindung zu Entwaldung nach 2020 oder Illegalität dürfen auf den Markt gebracht werden. Wenn die Bewertung mehr als ein vernachlässigbares Risiko zeigt oder das Unternehmen das Risiko nicht sicher ausschließen kann, darf das Produkt nicht ohne weitere Maßnahmen weitergehen.

Das bedeutet, dass Unternehmen Systeme haben müssen, um ihre Bewertungen zu dokumentieren, Entscheidungen zu rechtfertigen und eine klare Methodik für das Erreichen eines „vernachlässigbaren Risikos“ zu demonstrieren.

3. Risiko mindern

Wenn das Risiko nicht vernachlässigbar ist, muss das Unternehmen vor dem Fortfahren Minderungsmaßnahmen ergreifen. Diese können umfassen:

  • Anforderung zusätzlicher Beweise oder Klarstellungen von Lieferanten
  • Durchführung von Vor-Ort-Audits oder Feldinspektionen
  • Verwendung von Satellitenbildern oder anderen Fernerkundungswerkzeugen zur Überprüfung von Landnutzungsansprüchen
  • Wechsel zu alternativen, verifizierten Lieferanten oder Regionen
  • Einholung von Drittanbieter-Verifizierungen oder unabhängigen Bewertungen

Ziel der Minderung ist es, das Risiko auf ein vernachlässigbares Maß zu reduzieren. Wenn das nicht erreicht werden kann, darf das Produkt nicht auf den Markt gebracht werden.

Alle während dieses Schritts ergriffenen Maßnahmen müssen detailliert dokumentiert werden. Unternehmen sollten bereit sein, diese Dokumentation bei Inspektionen oder Audits den Behörden vorzulegen.

Erfahren Sie mehr über die EUDR-Sorgfaltspflichtanforderungen hier.

Einreichung einer Sorgfaltspflicht-Erklärung

Sobald alle drei Schritte abgeschlossen sind, muss der Betreiber eine Sorgfaltspflicht-Erklärung über das zentrale Informationssystem der EU einreichen. Dies ist eine formelle Erklärung, dass:

  • Die Sorgfaltspflicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde
  • Das Produkt die Anforderungen der Verordnung erfüllt
  • Unterstützende Dokumentation auf Anfrage verfügbar ist

Die Sorgfaltspflicht-Erklärung ist rechtlich bindend und muss mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Unternehmen müssen auch sicherstellen, dass alle auf den Markt gebrachten Produkte mit einer gültigen Erklärung verknüpft werden können.

Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit

Einer der strengsten Aspekte der EUDR ist das Verbot der Vermischung von konformen und nicht konformen Produkten. Dies schließt gängige „Massenbilanz“-Modelle aus, die in einigen Zertifizierungssystemen verwendet werden, bei denen zertifizierte und nicht zertifizierte Waren gemischt und in der Gesamtheit verfolgt werden.

Unter der EUDR:

  • Müssen Rohstoffe vollständig getrennt werden, wenn sie für den EU-Markt bestimmt sind
  • Sind Mischchargen nicht erlaubt, es sei denn, jede Eingangsquelle erfüllt die EUDR-Kriterien
  • Können Unternehmen Eingaben nur aggregieren, wenn alle beitragenden Parzellen individuell als konform verifiziert sind

Dies drängt Unternehmen zu einem segregierten Lieferkettenmodell, bei dem nur entwaldungsfreie Materialien zusammengeführt werden. Beispielsweise kann ein Lagersilo für Soja nur EUDR-konformes Soja enthalten, wenn diese Charge für die EU bestimmt ist. Dies erfordert für viele Betreiber erhebliche Änderungen in der Lieferketteninfrastruktur und den Rückverfolgbarkeitssystemen.

Die Verordnung erfordert jedoch keine „Identitätserhaltung“ (bei der jede Eingabe vom einzelnen Bauern bis zum Endprodukt verfolgt wird). Aggregation ist erlaubt, solange alle Quellen als konform nachgewiesen sind. Unternehmen müssen möglicherweise Werkzeuge wie geospatiale Mapping-Plattformen, Blockchain-Rückverfolgbarkeit oder Lieferantenmanagement-Software verwenden, um dies zu unterstützen.

Was ist mit Händlern?

Händler, insbesondere kleinere, haben reduzierte Verpflichtungen. Wenn Sie ein Distributor oder Einzelhändler sind, der von einem Betreiber kauft:

  • Müssen Sie die vollständige Sorgfaltspflicht nicht wiederholen
  • Müssen Sie die Sorgfaltspflicht-Erklärung oder deren Referenz von Ihrem Lieferanten erhalten und aufbewahren
  • Dürfen Sie nicht mit Produkten handeln, von denen Sie wissen oder vernünftigerweise vermuten, dass sie nicht konform sind

Jeder Akteur in der Kette muss den Informationsfluss aufrechterhalten. Wenn ein Produkt das Regal erreicht, muss es eine klare und dokumentierte Spur zurück zur konformen Parzelle geben.

Händler müssen dennoch bereit sein, auf behördliche Anfragen zu reagieren und bei Inspektionen zu kooperieren. Die Hauptlast – Datenerhebung, Geolokalisierung, Risikobewertung – liegt hauptsächlich auf den Schultern des Betreibers, aber die Verantwortung wird über die gesamte Kette geteilt.

Was müssen Sie beachten?

Die EUDR-Sorgfaltspflichtanforderung ist anspruchsvoll, aber klar. Sie erfordert von Unternehmen:

  • Produkte bis zu ihrem Ursprung auf Parzellenebene zurückzuverfolgen
  • Das Risiko von Entwaldung oder Illegalität zu bewerten
  • Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, wo nötig
  • Vollständige Rückverfolgbarkeit und Nicht-Vermischung sicherzustellen
  • Die Konformität über eine offizielle Sorgfaltspflicht-Erklärung zu erklären

Für viele Unternehmen bedeutet dies, in neue Systeme zu investieren, Mitarbeiter zu schulen und enger mit Lieferanten zusammenzuarbeiten – oft über Grenzen und Sprachen hinweg. Aber im Gegenzug bietet die Verordnung einen Weg zu nachhaltigeren, transparenteren Lieferketten.

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Länder-Risikoklassifizierung: Änderungen im Benchmarking

Das ursprüngliche EUDR-Benchmarking-Framework (20. Mai 2025) wurde kritisiert, weil es auf veralteten Daten basiert, Transparenz fehlt und Bedenken über politische Voreingenommenheit bei der Risikozuweisung aufwirft. Infolgedessen stimmte das Europäische Parlament am 9. Juli 2025 gegen das vom Europäischen Parlament vorgeschlagene Länderrisikoklassifizierungssystem im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Gesetzgeber kritisierten die Liste der Länder mit „niedrigem“, „standard-“ und „hohem“ Entwaldungsrisiko. Die Resolution wurde mit 373 Stimmen dafür und 289 dagegen angenommen und sendet ein starkes Signal, dass die Kommission ihren Ansatz vor der Durchsetzung des Gesetzes am 30. Dezember 2025 überdenken muss. Die Europäische Kommission steht nun vor drei möglichen Wegen:

  • Technische Überarbeitung des Benchmarking-Systems, um das System glaubwürdig zu halten und gleichzeitig berechtigte Bedenken zu adressieren. Beibehaltung der drei Risikokategorien, aber Verbesserung der Datenqualität, Transparenz und regionalen Differenzierung innerhalb der Länder.
  • Einführung einer „risikofreien“ Kategorie, die von politischen Gruppen gefordert wird, die sich für Deregulierung einsetzen. Dieses Szenario würde die Sorgfaltspflicht für einige Länder reduzieren oder aufheben – was möglicherweise den Zweck der EUDR untergräbt, indem Schlupflöcher in der Lieferkette geöffnet werden.
  • Wiedereröffnung der EUDR für umfassendere Änderungen, wobei die Benchmarking-Debatte als Hebel genutzt wird, um die Umsetzung zu verzögern oder wichtige Bestimmungen zu schwächen. Obwohl weniger wahrscheinlich, spiegelt diese Option breiteren politischen Druck auf EU-Regulierungsrahmen wider.

Die folgenden sind die drei ursprünglichen Risikokategorien:

Länder mit niedrigem Risiko

Rohstoffe, die vollständig aus Gebieten mit niedrigem Risiko stammen, können einem vereinfachten Sorgfaltspflichtverfahren folgen. Unternehmen müssen weiterhin alle grundlegenden Informationen sammeln – wie Geolokalisierungsdaten – sind jedoch nicht verpflichtet, eine detaillierte Risikobewertung oder Risikominderung durchzuführen, es sei denn, neue Informationen deuten auf ein Problem hin.

Praktisch gesehen reduziert das Beschaffen aus Ländern mit niedrigem Risiko die Compliance-Belastung erheblich. Unternehmen können jedoch die Sorgfaltspflicht nicht vollständig überspringen. Wenn Warnsignale auftreten, müssen sie vollständig untersucht werden.

Länder mit hohem Risiko

Produkte aus Hochrisikogebieten unterliegen einer verstärkten Überprüfung. Risikobewertungen für diese Rohstoffe werden fast sicher mehr als ein vernachlässigbares Risiko identifizieren, was bedeutet, dass Unternehmen zusätzliche Minderungsmaßnahmen ergreifen müssen – wie unabhängige Audits durchführen, Satellitenverifizierung verwenden oder zusätzliche Beweise von Lieferanten sammeln.

Darüber hinaus werden Betreiber, die aus Hochrisikoländern beziehen, eher von den Behörden geprüft. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, jährlich mindestens 9 % der Betreiber zu inspizieren, die aus Hochrisikogebieten beziehen, verglichen mit 3 % für Standardrisiko- und 1 % für Niedrigrisikoherkünfte.

Länder mit Standardrisiko

Die meisten Länder werden als Standardrisiko eingestuft. Für diese müssen Unternehmen eine vollständige Sorgfaltspflicht durchführen, einschließlich einer gründlichen Risikobewertung und Minderungsmaßnahmen, wenn notwendig.

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Warum das Benchmarking-System weiterhin wichtig ist

Der Kern der EUDR bleibt unverändert. Unternehmen, die Rinder, Palmöl, Soja, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk oder deren Derivate importieren, handeln oder exportieren, müssen die Verordnung bis zum 30. Dezember 2025 (oder 30. Juni 2026 für kleine und Kleinstunternehmen) einhalten. Die Reaktion der Kommission auf den politischen Druck wird bestimmen, wie sich das Benchmarking-System entwickelt. Ob durch technische Überarbeitungen oder umfassendere Änderungen, Unternehmen sollten mit den EUDR-Vorbereitungen auf Kurs bleiben. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Sorgfaltspflichtsystem unter den neuesten Updates zum EUDR-Benchmarking aufbauen.

Durchsetzung und Strafen

Eine Verordnung ist nur so gut wie ihre Durchsetzung. Unter der EUDR sind die EU-Mitgliedstaaten für die Durchsetzung des Gesetzes durch ihre benannten zuständigen Behörden verantwortlich (z. B. Zollbehörden, Umweltagenturen oder andere auf nationaler Ebene ernannte Regulierungsbehörden). Diese Behörden werden Unternehmen überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die Sorgfaltspflichtanforderungen einhalten und keine nicht konformen Produkte auf den Markt bringen.

Wie wird die Durchsetzung funktionieren? Die zuständigen Behörden werden eine Mischung aus Audits, Dokumentenprüfungen und möglicherweise Vor-Ort-Inspektionen verwenden. Sie können:

  • Sorgfaltspflicht-Erklärungen und Berichte überprüfen: Behörden können die Sorgfaltspflichtdokumentation eines Unternehmens für eine bestimmte Sendung oder ein bestimmtes Produkt anfordern. Sie könnten die Geolokalisierungsdaten, die Risikobewertungsunterlagen usw. überprüfen, um zu verifizieren, dass das Unternehmen tatsächlich das getan hat, was das Gesetz verlangt.

  • Physische Inspektionen: An Grenzpunkten oder in Lagern können sie Sendungen inspizieren. Es gibt Mindest-Inspektionsraten: mindestens 1 % der Betreiber jährlich (insgesamt), 5 % für diejenigen, die mit Holz handeln (aufgrund der EUTR-Erfahrung), und höhere Prozentsätze für Betreiber mit Hochrisikoquellen. Sie könnten auch Satellitendaten oder die Zusammenarbeit mit Drittländern verwenden, um stichprobenartig zu überprüfen, ob eine bestimmte Charge tatsächlich von einem nicht abgeholzten Grundstück stammt.

  • Nach Beschwerden („begründete Bedenken“) nachgehen: Die EUDR erlaubt es Dritten (NGOs, Zivilgesellschaft), Bedenken zu äußern, wenn sie Beweise haben, dass ein Unternehmen gegen die Regeln verstößt. Die Behörden müssen diese begründeten Bedenken untersuchen, die sie auf Probleme in der Lieferkette aufmerksam machen können.

  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Da es sich um eine EU-weite Verordnung handelt, werden Behörden in verschiedenen Mitgliedstaaten Informationen austauschen. Wenn in einem Land eine nicht konforme Sendung gefunden wird, können diese Informationen verwendet werden, um sie in einem anderen zu verhindern, usw.

Wenn ein Unternehmen gegen die EUDR verstößt – zum Beispiel, wenn es Produkte auf den Markt gebracht hat, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, oder wenn es die ordnungsgemäße Sorgfaltspflicht nicht ausgeübt hat – gibt es erhebliche Strafen, die durch die Verordnung vorgeschrieben sind. Die genauen Strafen werden durch die nationalen Gesetze jedes Mitgliedstaats festgelegt, aber die EUDR legt einige Mindestkriterien für diese Strafen fest:

  • Geldstrafen: Diese müssen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein. Das Gesetz schlägt vor, dass Geldstrafen mit dem Umweltschaden und dem Wert der Waren verknüpft werden. Es wird ausdrücklich erwähnt, dass Geldstrafen bis zu 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens in der EU für das vorangegangene Jahr betragen können. Für große multinationale Unternehmen könnte dies im schlimmsten Fall Zehn- oder Hunderte Millionen Euro bedeuten.

  • Beschlagnahme von Waren und Gewinnen: Behörden können die betreffenden Produkte beschlagnahmen (z. B. eine Lieferung von Holz oder Kaffee, die nachweislich aus illegaler Entwaldung stammt). Sie können auch die Gewinne aus dem Verkauf solcher Waren beschlagnahmen. Dies verhindert, dass Unternehmen einfach von der Nichtkonformität profitieren.

  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Fördermitteln: Ein Unternehmen, das gegen die EUDR verstößt, kann von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen oder bis zu 12 Monate lang von der Teilnahme an öffentlichen Finanzierungsprogrammen (Zuschüsse, Darlehen usw.) ausgeschlossen werden. Dies ist ein weiteres starkes Abschreckungsmittel, da der Verlust der Berechtigung für Regierungsaufträge die Geschäftseinnahmen beeinträchtigen kann.

  • Vorübergehendes Marktverbot: Behörden können ein vorübergehendes Verbot gegen das Unternehmen verhängen, das es daran hindert, irgendeines der betreffenden Rohstoffe auf den EU-Markt zu bringen. Im Wesentlichen könnte ein Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum vom Handel mit diesen Waren in Europa ausgeschlossen werden, wenn es gegen das Gesetz verstößt.

Diese Durchsetzungsinstrumente bedeuten, dass Nichtkonformität ein ernsthaftes Risiko darstellt. Es ist nicht nur ein Klaps auf die Hand; es kann die Finanzen eines Unternehmens und seine Fähigkeit, Geschäfte in der EU zu machen, materiell beeinflussen. Der Reputationsschaden wäre ebenfalls erheblich – öffentlich als Beitrag zur Entwaldung gebrandmarkt zu werden, kann einer Marke in den Augen der Verbraucher und Investoren schaden (von denen viele zunehmend auf ESG-Leistung achten).

Erfahren Sie, wie die EUDR-Durchsetzung in der Praxis funktioniert, in unserem neuesten Artikel zur EUDR-Konformität.

Es ist auch erwähnenswert, dass die Mitgliedstaaten wahrscheinlich die Zollkontrollen für Importe der betroffenen Rohstoffe erhöhen werden. Importeure müssen möglicherweise die Referenz der Sorgfaltspflicht-Erklärung bei der Zollabfertigung vorlegen. Wenn ein Produkt die erforderliche Erklärung nicht hat, sollte es nicht zugelassen werden. Einige Länder könnten risikobasierte Importkontrollen einführen, die Dokumentation für Waren aus Hochrisikoquellen genauer scannen. Im Laufe der Zeit, wenn die EU digitale Systeme für diese Verordnung implementiert, könnte die Durchsetzung automatisierter werden (z. B. automatisierte Abgleiche von Koordinaten mit Satellitenkarten).

Eine Herausforderung für die Durchsetzung wird darin bestehen, die Konsistenz in allen EU-Ländern sicherzustellen. Die Europäische Kommission wird eine koordinierende Rolle spielen und Leitlinien herausgeben (sie haben bereits begonnen, detaillierte Leitlinien und FAQ-Dokumente zu veröffentlichen, um zu harmonisieren, wie die Länder die Regeln anwenden. Das Ziel ist es, eine Situation zu vermeiden, in der ein Land lax und ein anderes streng ist, was zu Schlupflöchern führen könnte. Ein zentrales Informationssystem für Sorgfaltspflicht-Erklärungen ist ebenfalls in Arbeit, das die Aufsicht unterstützen wird.

Für einen detaillierten Einblick, wie die Durchsetzung in der Praxis funktionieren wird, einschließlich der Rolle der nationalen Behörden und was bei Inspektionen zu erwarten ist, lesen Sie unseren Artikel zur EUDR-Konformität und -Durchsetzung.

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Herausforderungen und Überlegungen für KMU

Die Umsetzung der EUDR wird für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellen, aber kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnten besonderen Hürden gegenüberstehen. KMU haben oft begrenzte Ressourcen (sowohl finanziell als auch personell), um komplexe Compliance-Aufgaben zu bewältigen, müssen jedoch die gleichen Kernanforderungen an Rückverfolgbarkeit und Risikobewertung erfüllen.

Sehen Sie sich unseren EUDR-Berichtsleitfaden für KMU an, um einen Schritt-für-Schritt-Leitfaden zu KMU-spezifischen Verpflichtungen und vereinfachten Berichtsverfahren zu erhalten.

1. Compliance-Kosten

Eine Sorge sind die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb von Sorgfaltspflichtsystemen. Dazu gehören Ausgaben für die Kartierung von Lieferketten (möglicherweise die Einstellung von Beratern oder der Kauf von Satellitendaten-Diensten), die Aufrüstung von IT-Systemen zur Handhabung von Rückverfolgbarkeitsdaten, die Schulung von Mitarbeitern und möglicherweise die Zertifizierung oder Prüfung von Lieferanten. Während größere multinationale Unternehmen diese Kosten über hohe Umsätze verteilen können, könnten KMU den Druck stärker spüren. 

Einige neuere Studien bieten jedoch etwas Optimismus. Eine 2024-Studie der Beratungsfirma Profundo untersuchte Unternehmen unterschiedlicher Größe und schätzte, dass die EUDR-Compliance im Durchschnitt etwa 0,1 % des Jahresumsatzes kosten würde. Für große Unternehmen waren es etwa 0,06 % des Umsatzes und für KMU etwa 0,17 % des Umsatzes. In relativen Zahlen bedeutet das, dass KMU fast dreimal mehr ihres Umsatzes für Compliance ausgeben könnten als große Unternehmen, aber in absoluten Zahlen sind es im Durchschnitt immer noch unter 0,2 % des Umsatzes. 

Als Prozentsatz des Gewinns fand die Studie sogar heraus, dass KMU möglicherweise etwas weniger als große Unternehmen ausgeben könnten (da viele kleine Unternehmen höhere Gewinnspannen in Prozent haben). Das gesagt, können die Kosten stark variieren. Ein kleines Unternehmen, das ein einfaches Produkt aus einem Niedrigrisikoland bezieht, wird weit weniger ausgeben als eines, das mehrere Rohstoffe aus Hochrisikoregionen bezieht. Für einige KMU, insbesondere solche, die mit vielen Kleinbauern oder komplexen Lieferketten zu tun haben, könnten die Anfangsinvestitionen erheblich sein.

KMU haben auch oft keine internen Abteilungen für Nachhaltigkeit oder Compliance. Die Einstellung neuer Mitarbeiter oder Berater zur Handhabung der EUDR-Sorgfaltspflicht ist eine Kosten- und logistische Herausforderung. Es besteht das Risiko, dass einige KMU, insbesondere außerhalb der EU, sich entscheiden könnten, den Verkauf in die EU einzustellen, anstatt sich mit dem Aufwand auseinanderzusetzen. 

2. Rückverfolgbarkeit und Datenerhebung

Die Anforderung, präzise Geokoordinaten für jede Farm oder Parzelle in der Lieferkette zu erhalten, ist beispiellos und könnte für KMU abschreckend sein. Viele kleine Unternehmen haben einfach keine Sichtbarkeit über ihren direkten Lieferanten hinaus. Ein kleiner Schokoladenhersteller in der EU könnte beispielsweise Kakao von einem Händler kaufen und keinen direkten Kontakt zu den Tausenden von Kakaofarmen haben, die letztendlich diese Bohnen liefern. Jetzt muss dieser Chocolatier irgendwie Daten auf Farmebene erhalten. Das bedeutet, dass KMU ihre Lieferanten energisch einbeziehen müssen – Großhändler oder Zwischenhändler auffordern, Ursprungsinformationen bereitzustellen, oder Vereinbarungen so umstrukturieren, dass die Daten enthalten sind. Einige Lieferanten könnten zögerlich sein oder die Informationen nicht bereit haben (stellen Sie sich einen Exporteur vor, der von vielen kleinen Farmen in der Elfenbeinküste kauft – sie könnten nicht für alle GPS-Koordinaten haben). Rückverfolgbarkeitstechnologie kann helfen, aber ihre Einführung hat eine Lernkurve. Es gibt aufkommende Lösungen wie Blockchain-Rückverfolgbarkeitsplattformen, Satellitenüberwachungstools (z. B. Europäische Weltraumorganisation oder private Anbieter, die Entwaldungswarnungen anbieten) und Lieferketten-Mapping-Dienste, die KMU nutzen können, oft über Drittanbieter-Dienstleister. Die Herausforderung besteht darin, zu wissen, welche Lösung zu wählen ist und sie sich leisten zu können.

Zusätzlich könnten Sprache und Bildung ein Hindernis sein. Ein KMU, das mit Landwirten in ländlichen Gebieten zu tun hat, muss möglicherweise seine vorgelagerten Partner darüber aufklären, warum Geolokalisierung benötigt wird und wie sie erfasst wird (z. B. mit einem Smartphone-GPS). Die Zuverlässigkeit der Daten ist ein weiteres Anliegen – wenn ein KMU falsche Koordinaten oder unvollständige Informationen von einem Lieferanten erhält, könnte es unwissentlich nicht konform sein. Daher wird die Überprüfung der Daten (möglicherweise über Satellitenbilder oder Audits) wichtig, doch das ist wiederum eine Herausforderung für ein kleineres Unternehmen mit begrenzten Kapazitäten.

3. Komplexität der Lieferkette

Einige KMU haben es mit einfacheren Lieferketten zu tun (vielleicht ein einziger Rohstoff aus einem Land). Andere könnten sehr komplexe haben. Betrachten Sie ein KMU, das Speziallebensmittel mit Kakao, Palmöl und Kaffee herstellt – drei Hochrisikorohstoffe, die möglicherweise aus mehreren Ländern stammen. Sie müssen jeden dieser Zutaten nachverfolgen. 

Wenn eine Zutat durch Rohstoffhandelsunternehmen geht, bei denen eine Vermischung erfolgt, muss das KMU die Trennung sicherstellen. Da die EUDR die Vermischung mit unbekannten Quellen verbietet, müssen KMU möglicherweise Druck auf ihre Lieferanten ausüben, um für ihre Bestellungen eine Trennung umzusetzen oder zu Lieferanten wechseln, die segregierte entwaldungsfreie Lieferungen bereitstellen können. Dies könnte zu höheren Rohstoffpreisen führen, was eine weitere indirekte Kosten darstellt.

4. Finanzielle und technische Unterstützung

KMU könnten externe Unterstützung benötigen, um konform zu sein. Dies könnte die Teilnahme an Brancheninitiativen oder Zertifizierungssystemen umfassen, die Rückverfolgbarkeitssysteme bereitstellen. Beispielsweise gibt es Zertifizierungsstellen für nachhaltiges Palmöl (RSPO) oder Kakao (Rainforest Alliance), die, obwohl nicht automatisch EUDR-konform, Teil der Lösung sein können. 

KMU könnten auch zusammenarbeiten – eine Gruppe von KMU, die aus derselben Region beziehen, könnte die Kosten für einen Satellitenüberwachungsdienst teilen oder gemeinsam einen lokalen Auditor finanzieren. Die EU hat angedeutet, mit Partnerländern zusammenzuarbeiten, um die Compliance zu erleichtern.

5. Bewusstsein und Vorbereitung 

Viele KMU sind sich der EUDR einfach noch nicht bewusst oder verstehen ihre Auswirkungen nicht vollständig. Größere Unternehmen haben Rechtsteams, die EU-Vorschriften verfolgen, aber ein kleines Unternehmen weiß möglicherweise nicht, dass es im nächsten Jahr Geokoordinaten für seine Kaffeeimporte sammeln muss. Diese Wissenslücke ist eine Herausforderung an sich. 

In der Vorbereitungsphase bis zu den Fristen besteht Bedarf an gezielter Aufklärung und Bildung für KMU. Handelsverbände und Handelskammern beginnen, eine Rolle bei der Verbreitung von Informationen zu spielen. Compliance-Teams in größeren Unternehmen müssen möglicherweise auch kleinere Lieferanten unterstützen, indem sie die Anforderungen klar erklären.

Wie die EUDR andere EU-Nachhaltigkeitspolitiken ergänzt

Die EUDR ist Teil eines viel größeren Rahmens von Richtlinien, die darauf abzielen, Lieferketten nachhaltiger zu gestalten und Umweltschäden zu reduzieren. Zu verstehen, wie sie in diesen breiteren Kontext passt, kann Unternehmen helfen, ihre Compliance-Bemühungen auszurichten und ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu optimieren.

1. Europäischer Green Deal und Biodiversitätsstrategie

Die EUDR wurde im Rahmen des Europäischen Green Deals entwickelt, dem Plan der EU zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Sie unterstützt direkt die in Initiativen wie der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der Farm-to-Fork-Strategie festgelegten Ziele, die darauf abzielen, den ökologischen Fußabdruck der EU zu reduzieren und globale Wälder zu schützen.

Im Wesentlichen fungiert die EUDR als Durchsetzungsinstrument für diese Ambitionen – sie verwandelt politische Verpflichtungen in verbindliche Verpflichtungen für Unternehmen.

2. Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD)

Die kommende CSDDD wird große Unternehmen verpflichten, Sorgfaltspflichten in Bezug auf eine breite Palette von Menschenrechts- und Umweltaspekten durchzuführen.

Während die CSDDD einen breiteren Umfang hat – Themen wie Arbeitsrechte und Umweltverschmutzung abdeckt – bietet die EUDR einen spezifischeren und detaillierteren Rahmen zur Bekämpfung der Entwaldung. Unternehmen können EUDR-Systeme, wie die Rückverfolgbarkeit von Lieferketten und Risikobewertungen, nutzen, um breitere CSDDD-Anforderungen zu erfüllen und integrierte Compliance-Strukturen aufzubauen.

3. Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Die CSRD, die 2024 für große Unternehmen in Kraft trat, schreibt umfassende Berichterstattung über Umwelt- und Sozialfragen vor, einschließlich Lieferkettenrisiken.

Daten, die für die EUDR-Compliance gesammelt werden – wie Risikobewertungen zur Entwaldung und Minderungsmaßnahmen – können direkt in die CSRD-Berichterstattung einfließen.

Die Ausrichtung der EUDR-Maßnahmen auf CSRD-Offenlegungen hilft Unternehmen, eine kohärentere und glaubwürdigere Nachhaltigkeitserzählung aufzubauen.

4. EU-Klimapolitik

Wälder sind entscheidende Kohlenstoffsenken. Durch die Reduzierung der mit dem EU-Verbrauch verbundenen Entwaldung unterstützt die EUDR die Klimaziele der EU, einschließlich des „Fit for 55“-Pakets und der LULUCF-Verordnung (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft).

Die erwartete Reduzierung von 32 Millionen Tonnen CO₂ pro Jahr durch die EUDR trägt erheblich zur Erreichung der Pariser Klimaziele der EU bei.

In Zukunft könnte entwaldungsfreies Sourcing auch die Kohlenstoffbilanzierungsrahmen wie das EU-Emissionshandelssystem und den Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenze (CBAM) beeinflussen.

6. Globaler Biodiversitätsrahmen

International unterstützt die EUDR die Ziele des Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework, insbesondere das Ziel, bis 2030 30 % der Landfläche zu erhalten.

Vorbereitung auf die Compliance: eine praktische Checkliste für Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen von der EUDR betroffen ist, ist frühzeitiges Handeln entscheidend. Hier ist ein klarer Fahrplan zur Vorbereitung:

1. Verantwortung zuweisen und intern abstimmen

  • Bestimmen Sie einen Compliance-Verantwortlichen oder ein Team für die EUDR.
  • Integrieren Sie die EUDR-Compliance in bestehende Nachhaltigkeits-, Beschaffungs- und Risikomanagementrichtlinien.
    Stellen Sie sicher, dass das Top-Management informiert und unterstützend ist – die Ressourcenallokation wird entscheidend sein.
  • Schulen Sie wichtige Abteilungen (Beschaffung, Compliance, Recht, Logistik) zu den Grundlagen und Verpflichtungen der EUDR.

Für einen praktischen Leitfaden, wie Sie diese EUDR-Verpflichtungen in reale Lieferantenauswahl- und Einkaufsabläufe integrieren können, lesen Sie unseren Artikel zur Integration der EUDR in Ihren Beschaffungsprozess.

2. Umfang und Verantwortlichkeiten bestimmen

  • Identifizieren Sie Produkte, die EUDR-regulierte Rohstoffe enthalten oder daraus abgeleitet sind (Rinder, Palmöl, Soja, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk).
  • Definieren Sie Ihre Rolle: Betreiber (Produkte auf den EU-Markt bringen) oder Händler (bereits platzierte Produkte verkaufen).
  • Kartieren Sie, wo EUDR-relevante Materialien in Ihren Lieferketten auftauchen.

3. Beschaffung überprüfen und Lieferanten einbinden

  • Listen Sie Beschaffungsländer und -regionen auf.
  • Recherchieren Sie Entwaldungsrisiken für jeden Ursprung.
  • Beginnen Sie Gespräche mit Lieferanten, um:
    • Geolokalisierungsdaten (GPS-Koordinaten) und Produktionsdaten anzufordern.
    • Sicherzustellen, dass die Erwartungen an die EUDR-Compliance verstanden werden.
    • Verträge zu aktualisieren, um entwaldungsfreie Beschaffung und Informationsaustausch zu verlangen.
  • Bereiten Sie sich darauf vor, über direkte Lieferanten hinauszugehen, wenn nötig (z. B. Rückverfolgung bis zur Farm- oder Plantagenebene).

4. Ihr Sorgfaltspflichtsystem aufbauen

  • Erstellen Sie standardisierte Vorlagen für die Datenerfassung.
  • Legen Sie klare interne Arbeitsabläufe fest für:
    • Lieferanten-Onboarding und -Bewertung
    • Risikobewertung und Genehmigungen
  • Wählen Sie sichere Datenaufbewahrungslösungen (mindestens fünf Jahre Aufbewahrungspflicht).
  • Bereiten Sie sich auf die Einreichung von Sorgfaltspflicht-Erklärungen über das EU-System vor.

5. Rückverfolgbarkeits- und Risikobewertungstechnologie implementieren

  • Investieren Sie in Werkzeuge wie:
    • Satellitenüberwachung und Entwaldungswarnungen
    • Geospatiale Lieferketten-Mapping
    • Blockchain- oder digitale Herkunftsnachweis-Lösungen
  • Verwenden Sie Technologie, um zu überprüfen, dass Beschaffungsgebiete nach dem 31. Dezember 2020 nicht abgeholzt wurden.
  • Entwickeln Sie eine Risikobewertungsmatrix, die Faktoren wie:
    • Länderrisikoniveau
    • Rohstoffspezifisches Risiko
    • Vorhandensein indigener Rechte
    • Komplexität der Lieferkette
  • Definieren Sie klare Minderungsmaßnahmen (z. B. Feldaudits, Lieferantenwechsel), wenn das Risiko nicht vernachlässigbar ist.

6. Geolokalisierung und Daten richtig verwalten

  • Verknüpfen Sie jede Sendung oder Produktcharge mit spezifischen Ursprungskoordinaten.
  • Aggregieren Sie Daten auf Farmebene sorgfältig, wenn Sie mit vielen Kleinbauern zu tun haben, und stellen Sie gleichzeitig die vollständige Rückverfolgbarkeit sicher.
  • Bereiten Sie Systeme vor, um Geolokalisierungsdaten bei Bedarf in EU-Meldeportale einzuspeisen.

7. Alles systematisch dokumentieren

  • Führen Sie digitale Dateien mit:
    • Lieferantenerklärungen
    • Geolokalisierungsnachweisen (Karten, Koordinaten)
    • Risikobewertungen
    • Ergriffenen Minderungsmaßnahmen
  • Stellen Sie schnellen Zugriff auf Dokumentation im Falle von Audits oder Berichtsanforderungen sicher.

8. Pilotieren und verfeinern

  • Nutzen Sie 2024 und Anfang 2025, um Ihre Prozesse in ausgewählten Lieferketten zu pilotieren.
  • Testen Sie die Sammlung von Geolokalisierungsdaten, Risikobewertungen und die Einreichung von Sorgfaltspflicht-Erklärungen.
  • Identifizieren Sie Lücken und verbessern Sie Arbeitsabläufe, bevor die EUDR-Verpflichtungen in Kraft treten.

9. Bleiben Sie informiert und flexibel

  • Verfolgen Sie EU-Leitlinien-Updates, Interpretationen nationaler Behörden und Ankündigungen zum Risikobenchmarking.
  • Passen Sie Systeme an, wenn sich Vorschriften ändern oder neue Rohstoffe hinzugefügt werden.
  • Achten Sie auf Möglichkeiten, die EUDR-Compliance mit breiteren Nachhaltigkeitsinitiativen (CSRD, CSDDD, ESG-Berichterstattung) zu integrieren.

10. Synergien nutzen und bei Bedarf externe Expertise einbeziehen

  • Richten Sie die EUDR-Arbeit mit anderen Compliance-Projekten aus (z. B. ethische Beschaffung, menschenrechtliche Sorgfaltspflicht).
  • Erwägen Sie die Zusammenarbeit mit Brancheninitiativen, Beratern oder Anbietern von Rückverfolgbarkeitslösungen, um die Bereitschaft zu beschleunigen.

Möchten Sie die EUDR-Compliance direkt in Beschaffungsabläufe integrieren? So funktioniert es.

Der Weg nach vorn: Compliance in Chancen verwandeln

Die EU-Entwaldungsverordnung markiert einen bedeutenden Wandel hin zu transparenten, verantwortungsvollen Lieferketten. Sie verbietet den Handel nicht – sie lenkt ihn in Richtung Nachhaltigkeit.

Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten, können Compliance in eine Chance verwandeln, Wettbewerbsvorteile erlangen und ihren Platz in einer Zukunft sichern, in der entwaldungsfreies Sourcing die Norm sein wird.

Die EUDR unterstützt auch die breiteren Klima- und Biodiversitätsziele Europas und wird wahrscheinlich einen globalen Standard setzen, mit ähnlichen Regeln, die in Großbritannien und den USA entstehen.

Für Unternehmen geht es jetzt nicht nur darum, Strafen zu vermeiden, sondern um den Aufbau widerstandsfähiger, zukunftssicherer Operationen. Diejenigen, die sich frühzeitig anpassen, werden den Wandel zu einer nachhaltigeren globalen Wirtschaft anführen.

Das EUDR-Produkt von Coolset hilft Unternehmen, die richtigen Daten zu sammeln, Entwaldungsrisiken zu überprüfen und Sorgfaltspflicht-Erklärungen abzugeben, ohne Lieferanten hinterherzujagen oder in komplexen Tabellen zu arbeiten. Mit Coolset können Unternehmen Produkt- und Bestelldaten aus Ihrem ERP importieren, Dokumente von Lieferanten anfordern und alles an einem Ort verfolgen. Das System markiert fehlende oder gefährdete Sendungen und erstellt auditbereite DDS-Dateien, die dem obligatorischen EU-TRACES-Format entsprechen.

Sehen Sie das EUDR-Modul von Coolset in Aktion. Demo anfordern heute.

FAQs – EUDR-Compliance und Fristen

1. Was ist die EUDR und wer muss konform sein?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein Gesetz, das den Verkauf oder Export von Produkten, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, in der EU verbietet. Jedes Unternehmen, das regulierte Rohstoffe (wie Soja, Rindfleisch, Kakao oder Holz) auf den EU-Markt bringt oder exportiert, muss konform sein – einschließlich EU- und Nicht-EU-Unternehmen.

2. Welche Produkte sind von der EUDR betroffen?

Sieben Hauptrohstoffe sind reguliert: Rinder, Palmöl, Soja, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk – einschließlich aller Produkte, die aus oder mit diesen hergestellt werden (z. B. Schokolade, Leder, Bücher, Möbel).

3. Was bedeutet „entwaldungsfrei“ unter der EUDR?

Ein Produkt ist entwaldungsfrei, wenn es auf Land produziert wurde, das nach dem 31. Dezember 2020 nicht abgeholzt oder degradiert wurde. Für Holz verbieten die Regeln auch die Walddegradation (z. B. Umwandlung von Naturwald in Plantagen) nach diesem Datum.

4. Wann treten die EUDR-Anforderungen in Kraft?

  • Große Unternehmen: Compliance beginnt am 30. Dezember 2025
  • Kleinst- und Kleinunternehmen: Compliance beginnt am 30. Juni 2026
  • Länderrisikobewertungen und mögliche Rohstofferweiterungen werden bis zum 30. Juni 2025 angekündigt

5. Welche Sorgfaltspflichtschritte sind unter der EUDR erforderlich?

Betreiber müssen:

  1. Lieferkettendaten sammeln (einschließlich Geolokalisierung der Farm)
  1. Entwaldungsrisiko bewerten
  1. Jedes Risiko auf „vernachlässigbar“ mindern
  1. Eine Sorgfaltspflicht-Erklärung für jede Sendung einreichen
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