Disclaimer - EUDR updates as of 23rd September 2025
On July 9, the European Parliament rejected the EUDR country risk benchmarking system. More recently on September 23, the European Commission also proposed delaying the regulation’s implementation. We are monitoring these developments and will update content as needed. For the most up-to-date information, refer to this deep-dive article.
Disclaimer: Latest EUDR developments
While earlier discussions pointed to a one-year postponement of the EUDR, the latest Euractiv report suggests the delay would apply only to small and micro operators.
The main compliance deadline of 31 December 2025 remains unchanged for most operators and traders. In-scope companies should now accelerate supplier mapping, traceability, and due diligence documentation to stay on track. Read more about the latest developments here.
Unter der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) müssen Unternehmen eine verpflichtende Due Diligence durchführen, bevor sie regulierte Waren auf den EU-Markt bringen oder ausführen.
Das Ziel ist klar: Sicherstellen, dass Produkte entwaldungsfrei, legal produziert und ordnungsgemäß dokumentiert sind.
Artikel 3 der Verordnung legt die Kernanforderungen fest, was in der Praxis bedeutet, dass Unternehmen drei Dinge nachweisen müssen:
Diese Anforderungen erfordern mehr als ein reines Abhaken von Kästchen. Unternehmen benötigen ein strukturiertes Due Diligence System, das Produkte bis zum Ursprung zurückverfolgt, Risiken bewertet und mindert und einen klaren Prüfpfad erstellt.
Dieser Artikel beschreibt, was Due Diligence unter der EUDR bedeutet, was Unternehmen nachweisen müssen, welche Daten für die DDS benötigt werden und wie man einen konformen, prüfbaren Prozess aufrechterhält.
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Artikel 8 der Verordnung beschreibt einen dreistufigen Rahmen, dem alle Betreiber folgen müssen:
a) die Sammlung von Informationen, Daten und Dokumenten, die zur Erfüllung der Anforderungen in Artikel 9 erforderlich sind
b) Risikobewertungsmaßnahmen gemäß Artikel 10
c) Risikominderungsmaßnahmen gemäß Artikel 11
Diese Schritte müssen abgeschlossen sein, bevor Produkte auf den EU-Markt gebracht oder aus diesem exportiert werden.
So funktioniert der Prozess in der Praxis:
Unternehmen müssen überprüfbare Daten über das Produkt und seine Lieferkette sammeln. Artikel 9 der EUDR beschreibt die spezifischen Informationsanforderungen, die für jedes Produkt gesammelt werden müssen, bevor kommerzielle Handlungen wie das Inverkehrbringen oder der Export stattfinden können.
Es sind mehrere wichtige Datenpunkte erforderlich, darunter grundlegende Versandinformationen, Produktionsdatum, Geolokationen der Ernteflächen und mehr.
Die letzten beiden Anforderungen sind besonders kritisch: Betreiber müssen ausreichend schlüssige und überprüfbare Nachweise erbringen, dass das Produkt sowohl entwaldungsfrei als auch legal produziert ist. Die Verordnung selbst gibt keine explizite Definition dieses Begriffs, und es liegt an der Person, die die Informationen überprüft, sicherzustellen, dass sie den Standards des Begriffs entsprechen. Angesichts der verwendeten technischen Terminologie ist eine vernünftige Interpretation, dass die Daten stark genug sein müssen, um vernünftige Zweifel auszuräumen und so dokumentiert sind, dass die Behörden ihre Genauigkeit unabhängig bestätigen können.
Sobald Daten gesammelt sind, müssen Unternehmen bewerten, ob das Produkt ein Risiko der Nicht-Compliance birgt, entweder aufgrund von Verbindungen zur Entwaldung oder Illegalität im Ursprungsland. Die Messlatte liegt hoch: Nur Produkte, die als „vernachlässigbares Risiko“ bewertet werden, dürfen auf den Markt gebracht werden.
Risikofaktoren können Indikatoren wie Entwaldungsraten im Ursprungsland, das Vorhandensein indigener Landansprüche, Korruption oder Probleme bei der Rechtsdurchsetzung, die Komplexität der Lieferkette und mehr umfassen.
Diese Risikokategorien sind in Artikel 10 der Verordnung aufgeführt, aber sie sind nicht erschöpfend. Unternehmen sind aufgefordert, ihre eigenen Risikobewertungsverfahren auf der Grundlage der spezifischen Merkmale ihrer Lieferketten zu entwickeln und diese anzupassen, sobald neue Informationen verfügbar werden.
Wo Risiken identifiziert werden, müssen Unternehmen angemessene Maßnahmen ergreifen, um sie auf ein vernachlässigbares Niveau zu reduzieren. Wie in Artikel 11 der Verordnung dargelegt, ist die Minderung kein einheitliches Checklistenverfahren; sie muss auf die Art und Schwere des während der Bewertung identifizierten Risikos zugeschnitten sein.
Dies ist ein dynamischer Prozess, der mehrere Iterationen umfassen kann. In den meisten Fällen sollten Unternehmen damit beginnen, weitere Klarstellungen oder Dokumentationen von Lieferanten anzufordern. Wenn die bereitgestellten Informationen weiterhin unzureichend sind, können weitere Schritte wie Vor-Ort-Audits, Satellitenüberwachung oder der Wechsel zu alternativen Quellen erforderlich sein.
Ein Produkt kann erst dann zur DDS-Einreichung übergehen, wenn der Betreiber vernünftigerweise zu dem Schluss kommen kann, dass das Risiko vernachlässigbar ist und ordnungsgemäß belegt wurde.
Nach Abschluss der Schritte Informationssammlung, Risikobewertung und (falls erforderlich) Minderung muss der Betreiber eine Due Diligence Erklärung (DDS) abschließen und einreichen. Dies ist eine formelle Erklärung, die bestätigt, dass die Due Diligence ordnungsgemäß durchgeführt wurde und dass das Produkt den Anforderungen der EUDR hinsichtlich Entwaldungsfreiheit und Legalität entspricht. Betreiber müssen kein langes Dokument einreichen, das jeden Datenpunkt auflistet. Stattdessen laden sie eine Erklärung über das EU-System hoch und müssen die zugrunde liegenden Due Diligence Informationen aufbewahren, falls die Behörden sie anfordern.
Gemäß der Verordnung muss eine DDS vor der kommerziellen Aktivität eingereicht werden, das heißt, bevor das Produkt auf den EU-Markt gebracht oder exportiert wird. In der Praxis bedeutet dies, dass der Prozess abgeschlossen sein sollte, bevor die Waren verschifft werden. Für Importe kann das Produkt den Zoll nicht ohne eine gültige DDS passieren.
Während der Kernprozess der Due Diligence für alle Betreiber gilt, die Produkte auf den EU-Markt bringen, erlaubt die Verordnung auch einen vereinfachten Ansatz in bestimmten Szenarien, insbesondere wenn das Risiko geringer ist oder die Verantwortung weiter oben in der Lieferkette liegt.
Letztendlich ist der Schlüssel zur Compliance die Fähigkeit, jederzeit nachzuweisen, dass Ihr Due Diligence System mit Ihren Verpflichtungen übereinstimmt, gut dokumentiert und bereit für eine Überprüfung durch die Behörden ist.
Die Erfassung der richtigen Daten ist die Grundlage eines konformen Due Diligence Systems. Sie können Risiken nicht bewerten oder eine DDS einreichen, ohne zuerst die erforderlichen Informationen zu dokumentieren.
Gemäß Artikel 9 der EUDR fallen die Datenanforderungen in fünf praktische Kategorien:
Dies umfasst die wesentlichen Produkt- und Transaktionsdaten, die benötigt werden, um die Waren zu beschreiben und ihre Bewegung nachzuverfolgen.
Was zu sammeln ist:
Wie man es sammelt:
Die meisten dieser Daten werden bereits in Handelsrechnungen, Packlisten, ERP-Systemen oder Logistikdokumentationen erfasst. In der Regel werden diese von den Beschaffungs- und Betriebsteams verwaltet.
Die Rückverfolgbarkeit bis zum genauen Ursprung ist eine zentrale Anforderung der EUDR. Jede Ware muss mit dem/den Grundstück(en) verknüpft sein, auf dem/denen sie produziert wurde.
Was zu sammeln ist:
Wie man es sammelt:
Fordern Sie Koordinaten oder GeoJSON-Dateien direkt von Lieferanten an. Plattformen wie Coolset bieten integrierte Tools, um dies zu erleichtern, was besonders nützlich ist, wenn Produzenten keine technischen Kartierungsfähigkeiten haben.
Unternehmen müssen nachweisen, dass die Rohstoffe nicht von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldetem oder degradiertem Land stammen.
Was zu sammeln ist:
Wie man es sammelt:
Verwenden Sie Entwaldungsscreening-Tools, Fernerkundungsplattformen oder integrierte Funktionen in Software wie Coolset. Der Nachweis muss an die Produktionskoordinaten gebunden und klar mit Zeitstempeln versehen sein.
Profi-Tipp: Verwenden Sie verifizierbare Satellitenbilder mit Zeitstempeln. Vermeiden Sie generische Bilder oder unbestätigte Lieferantenerklärungen.
Produkte müssen alle geltenden Gesetze im Ursprungsland einhalten, einschließlich Umwelt-, Arbeits- und Landrechtsvorschriften.
Was zu sammeln ist:
Wie man es sammelt:
Fordern Sie offizielle Aufzeichnungen von Lieferanten oder lokalen Behörden an. Zertifizierungsplattformen oder Drittberater können bei der Überprüfung der rechtlichen Einhaltung helfen.
Profi-Tipp: Sammeln Sie offizielle Dokumente mit nachvollziehbaren Referenznummern. Verlassen Sie sich nicht auf informelle oder handschriftliche Erklärungen.
Über die DDS hinaus müssen Unternehmen kontextuelle Risiken im Rahmen ihrer Verpflichtungen aus Artikel 10 bewerten.
Was zu sammeln ist:
Wie man es sammelt:
Verwenden Sie öffentliche Datenbanken, Lieferantenfragebögen oder Drittanalysen. Diese Erkenntnisse fließen in Ihre Risikobewertung ein und bestimmen, ob eine Minderung erforderlich ist.
Der Prozess der Erstellung einer Risikobewertungsmethodik, der Sammlung aller Daten und der Bewertung der Risiken kann sehr anspruchsvoll sein. EUDR-Lösungen wie Coolset bieten eine integrierte Methodik, die all diese Datenquellen in eine kohärente Risikobewertung einbezieht.
EUDR-Compliance ist kein Checklistenverfahren. Es ist ein wiederholbares, prüfbares System. Ein nachvollziehbares Due-Diligence-System muss klare Arbeitsabläufe, zugewiesene Verantwortlichkeiten, strukturierte Datenverwaltung und kontinuierliche Überwachung beinhalten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.
Der Aufbau und die Pflege eines effektiven Due-Diligence-Systems erfordert Zusammenarbeit über drei Kernfunktionen hinweg:
Um dies in der Praxis umzusetzen, sollten Unternehmen einen benannten Due-Diligence-Koordinator ernennen.
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Ein starkes Due-Diligence-System hängt auch davon ab, wie Informationen gespeichert und strukturiert werden. Wir schlagen vor, Aufzeichnungen in zwei Kategorien zu unterteilen:
Dazu gehören Dokumente, die sich auf das Produktionsgrundstück oder den Produzenten beziehen und über die Zeit gültig bleiben, bis sich etwas ändert:
Sobald diese Informationen verifiziert sind, können sie für mehrere DDS-Einreichungen wiederverwendet werden, solange die zugrunde liegenden Bedingungen unverändert bleiben.
Diese Aufzeichnungen sind einzigartig für jede Bestellung oder jeden Versand und müssen bei jeder Transaktion aktualisiert werden:
Ein nachvollziehbares System bedeutet auch, die Prozessqualität zu kontrollieren. Während die EUDR mindestens eine vollständige Systemüberprüfung pro Jahr erfordert, bauen proaktive Unternehmen regelmäßige Check-ins ein, um Probleme frühzeitig zu erkennen und die Systemreife im Laufe der Zeit zu verbessern.
Monatliche Stichprobenkontrollen
Vierteljährliche Koordinationsüberprüfungen
Jährliche Systemprüfung
Die Erreichung der EUDR-Compliance ist komplex, und selbst gut gemeinte Unternehmen können in Fallen geraten, die sie dem Risiko der Nichteinhaltung aussetzen. Nachfolgend sind einige der häufigsten Probleme aufgeführt und wie man sie angeht, bevor sie zu Durchsetzungsproblemen eskalieren.
Einer der häufigsten Fehler kann die Verwendung falscher Grundstückskoordinaten sein. Lieferanten können GPS-Punkte für ein Lagerhaus oder vage Polygone angeben, die kürzlich abgeholzte Gebiete ausschließen.
Wie man es vermeidet:
Koordinaten immer mit Kartentools oder Satellitenbildern validieren. Sicherstellen, dass Produktionsdaten klar mit den Geolokalisierungsdaten verknüpft sind und dass die bereitgestellten Koordinaten einem landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen Gebiet entsprechen. Es sollte eine standardisierte Anleitung für Lieferanten geben, was von ihnen erwartet wird.
2. Übermäßiges Vertrauen in Zertifizierungen
Zertifizierungen wie FSC oder RSPO können Ihre Bewertung unterstützen, ersetzen jedoch nicht die Due Diligence. Viele entsprechen nicht vollständig den EUDR-Kriterien, insbesondere hinsichtlich Stichtagen oder rechtlichem Umfang.
Wie man es vermeidet:
Zertifizierungen nur als unterstützende Beweise verwenden. Unabhängig überprüfen, ob die Abdeckung, der Zeitpunkt und die Lieferkettenintegrität des Zertifikats den EUDR-Anforderungen entsprechen. Die beste Praxis besteht darin, die Originaldokumente zusammen mit den Zertifikaten zur Querverweisung zu sammeln.
Risiken können sich durch Landnutzungsänderungen, politische Instabilität oder Lieferantenwechsel ändern. Wenn Ihre Due Diligence nicht auf diese Änderungen vorbereitet ist, können Sie Risiken unterschätzen.
Wie man es vermeidet:
Aktualisieren Sie Ihre Daten regelmäßig. Verwenden Sie Alarme oder Satellitenüberwachung, um Änderungen in der Nähe von Beschaffungsgebieten zu kennzeichnen. Pflegen Sie eine kontinuierliche Lieferantenbindung und überprüfen Sie Ihre Bewertungen mindestens jährlich, wie in Artikel 10(4) gefordert.
Zusätzlich zur Pflege genauer Lieferantendaten ist es wichtig, über regulatorische Updates der Europäischen Kommission informiert zu bleiben. Dazu gehört die Überwachung von Änderungen der Länder-Risiko-Benchmarking-Liste, Updates zu Compliance-Anforderungen und alle veröffentlichten Listen von Unternehmen, die gegen die EUDR verstoßen haben. Auf dem Laufenden zu bleiben, stellt sicher, dass Ihr Due-Diligence-Prozess mit den neuesten rechtlichen Verpflichtungen und Durchsetzungstrends übereinstimmt.
Selbst wenn Ihre Due Diligence solide ist, hält sie ohne Beweise nicht stand. Das Versäumnis, Ihre Risikobewertungen, Lieferantengespräche oder Minderungsmaßnahmen zu dokumentieren, beeinträchtigt die Glaubwürdigkeit Ihres Prozesses.
Wie man es vermeidet:
Erstellen Sie einen klaren, konsistenten Aufzeichnungsprozess. Verwenden Sie interne Notizen, datierte Dateien oder eine spezielle Software, um zu zeigen, wie Schlussfolgerungen erreicht wurden. Speichern Sie alle Aufzeichnungen in einem System, das die Prüfbereitschaft unterstützt.
Die Verwaltung der EUDR-Compliance in großem Maßstab erfordert mehr als Tabellenkalkulationen und E-Mail-Threads. Ein zuverlässiges Software-Tool sollte den gesamten Due-Diligence-Prozess unterstützen, von der Erfassung von Geolokalisierungsdaten auf Grundstücksebene bis zur Risikobewertung, Erstellung von DDS und Vorbereitung auf Audits.
Suchen Sie nach einer Plattform, die es Ihnen ermöglicht, Lieferantendaten effizient zu sammeln und zu überprüfen, Risiken mithilfe integrierter Logik gemäß Artikel 10 zu kennzeichnen und den Status jeder Sendung bis zur Einreichung zu verfolgen. Funktionen zur Lieferantenbindung, wie Portale oder mobilfreundliche Formulare, können die Datenerfassung vereinfachen, während die Integration mit ERP-Systemen den manuellen Aufwand reduziert.
Am wichtigsten ist, dass das Tool einen klaren Prüfpfad bietet und sicherstellt, dass alle Aufzeichnungen für den erforderlichen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert werden. Wenn Ihr Unternehmen zusätzliche Nachhaltigkeitsverpflichtungen navigiert, lohnt es sich, eine Lösung in Betracht zu ziehen, die auch breitere Vorschriften über die EUDR hinaus unterstützt.
Coolset hilft Unternehmen, den manuellen Arbeitsaufwand zu reduzieren, die Datenqualität zu verbessern und den regulatorischen Anforderungen voraus zu sein, ohne komplexe Systeme oder große Compliance-Teams zu benötigen.
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Unter der EUDR ist Due Diligence der obligatorische Prozess, den Betreiber befolgen müssen, um sicherzustellen, dass Produkte entwaldungsfrei, legal produziert und durch ein DDS abgesichert sind. Dies beinhaltet die Sammlung detaillierter Lieferkettendaten, die Bewertung des Risikos der Nichteinhaltung und die Ergreifung von Minderungsmaßnahmen, wenn das Risiko über vernachlässigbar ist. Erst wenn die Compliance bestätigt ist, kann ein DDS im EU-System eingereicht werden.
Die DDS ist die endgültige Erklärung, die von einem Betreiber unter der EUDR eingereicht wird. Sie muss enthalten:
Die Verpflichtung zur Einreichung einer DDS liegt beim Betreiber, der Person oder dem Unternehmen, das das Produkt erstmals auf den EU-Markt bringt oder exportiert. Nicht-SME-Händler werden ebenfalls als Betreiber behandelt und müssen die gleichen Due-Diligence- und Einreichungsanforderungen erfüllen.
Betreiber können einen autorisierten Vertreter (in der EU ansässig) ernennen, um die DDS in ihrem Namen einzureichen, aber die rechtliche Verantwortung bleibt beim Betreiber. SMEs sind von der Einreichung einer DDS befreit, wenn das Produkt bereits durch eine upstream abgedeckt ist. Sie müssen jedoch die Referenz behalten und die Rückverfolgbarkeit sicherstellen.
Jeder EU-Mitgliedstaat benennt zuständige Behörden, um die EUDR durch risikobasierte Audits, Inspektionen und Dokumentenprüfungen durchzusetzen. Alle DDS-Einreichungen gehen in ein zentrales EU-System, wo die Behörden sie anhand von Risikokriterien analysieren, um Sendungen oder Betreiber für eine genauere Prüfung zu kennzeichnen. Auch der Zoll spielt eine Rolle, indem er sicherstellt, dass für Importe eine gültige DDS vorliegt und nicht konforme Sendungen blockiert.
Strafen für Nichteinhaltung können Geldstrafen (bis zu mindestens 4 % des Umsatzes), Beschlagnahme von Waren oder Marktzugangssperren umfassen. Behörden können auch begründete Bedenken untersuchen, die von NGOs oder anderen Parteien geäußert werden. Betreiber müssen bereit sein, nicht nur die DDS, sondern das gesamte dahinterstehende Due-Diligence-System vorzuzeigen.
Nein. Zertifizierungen können die Due Diligence unter der EUDR nicht ersetzen, sie können sie nur unterstützen. Betreiber müssen dennoch alle erforderlichen Daten sammeln und ihre eigenen Risikobewertungen durchführen.
Die Europäische Kommission erkennt keine Zertifizierungen als Ersatz für eine DDS an. Jede Sendung muss durch einen vollständigen Due-Diligence-Prozess abgesichert sein, unabhängig vom Zertifizierungsstatus.
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