Disclaimer: New EUDR developments - December 2025
In November 2025, the European Parliament and Council backed key changes to the EU Deforestation Regulation (EUDR), including a 12‑month enforcement delay and simplified obligations based on company size and supply chain role.
Key changes proposed:
These updates are not yet legally binding. A final text will be confirmed through trilogue negotiations and formal publication in the EU’s Official Journal. Until then, the current EUDR regulation and deadlines remain in force.
We continue to monitor developments and will update all guidance as the final law is adopted.
Disclaimer: 2026 Omnibus changes to CSRD and ESRS
In December 2025, the European Parliament approved the Omnibus I package, introducing changes to CSRD scope, timelines and related reporting requirements.
As a result, parts of this article may no longer fully reflect the latest regulatory position. We are currently reviewing and updating our CSRD and ESRS content to align with the new rules.
Key changes include:
We continue to monitor regulatory developments closely and will update this article as further guidance and implementation details are confirmed.
Im September 2025 schickte Kommissarin Jessika Roswall einen Brief an das Umweltkomitee des Europäischen Parlaments und den Rat, in dem sie eine einjährige Verschiebung der EUDR-Durchsetzung vorschlug. Ziel ist es, die Compliance-Frist vom 30. Dezember 2025 auf den 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen zu verschieben.
Roswalls Begründung konzentriert sich auf die technische Bereitschaft: Sie argumentiert, dass das zentrale IT-System (TRACES oder das EUDR-Informationssystem) möglicherweise nicht in der Lage ist, die prognostizierte Last an Registrierungen, Interaktionen und Due-Diligence-Erklärungen zu bewältigen. Überarbeitete Verkehrsprognosen zeigen eine „Aufwärtskorrektur“ der Systemlast, mit dem Risiko von „Verlangsamungen oder wiederholten langanhaltenden Störungen“, wenn es wie geplant gestartet wird.
Aber entscheidend ist, dass sich rechtlich noch nichts geändert hat. Der Roswall-Brief ist ein politisches Signal, kein gesetzgeberischer Akt. Bis Parlament und Rat formell einen Änderungsantrag vorschlagen und verabschieden im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, bleibt das Durchsetzungsdatum der 30. Dezember 2025.

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Die Erkenntnisse in diesem Artikel stammen direkt aus den Antworten, die während unseres Webinars im Oktober 2025 eingereicht wurden, „Debating the EUDR delay: what companies should do now“.
Während der Live-Sitzung führten wir eine Reihe strukturierter Umfragen durch, um zu verstehen, wie Unternehmen auf die vorgeschlagene einjährige Verzögerung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) reagieren. Insgesamt 92 Teilnehmer antworteten auf unsere Umfrage - hauptsächlich mittelgroße Importeure, Betreiber und Compliance-Verantwortliche in den Lieferketten von Holz, Kaffee, Kakao und Gummi.
Wir konzentrierten uns darauf, zu erfassen:
Dieser Artikel präsentiert eine Synthese dieser Antworten.
Auf die Frage, wie Unternehmen auf die vorgeschlagene Verzögerung der EU-Entwaldungsverordnung reagieren, gaben 91% der Befragten an, ihre EUDR-Vorbereitungen fortzusetzen. Davon werden 42% im gleichen Tempo weitermachen, weitere 42% planen, ihre Vorbereitungen zu verlangsamen, und 6% planen, sie zu beschleunigen.

Dies deutet darauf hin, dass Unternehmen die Verzögerung als Puffer sehen - nicht als Grund zum Stoppen. Viele scheinen eine pragmatische Haltung einzunehmen: die Arbeit fortsetzen, interne Erwartungen managen und flexibel bleiben, falls die gesetzliche Frist eingehalten wird.
Doch die Unsicherheit belastet die Teams. Auf die Frage, was sie an der vorgeschlagenen Verschiebung am meisten beunruhigt, nannten 47% der Unternehmen unklare Zeitpläne, gefolgt von Lieferantenverwirrung (25%) und dem Risiko verschwendeter Investitionen (9%).
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Ein klares Signal aus unserer Umfrage im Oktober 2025 war ein Wandel in der Wahrnehmung der regulatorischen Stabilität der EU. Auf die Frage, wie zuversichtlich sie sind, dass EU-Institutionen rechtzeitig klare Anleitungen geben, antworteten 69% mit "nicht zuversichtlich".

Dieses schwindende Vertrauen spiegelt eine breitere Unruhe wider. Für viele Teams ist die Verzögerung nicht nur ein technisches Problem - sie ist Teil eines größeren Musters, das den CSRD-Omnibus-Vorschlag, die Abschwächung der ESRS und die stockenden Durchsetzungspläne umfasst. Zusammen haben diese Verschiebungen Zweifel an der Konsistenz und Glaubwürdigkeit der regulatorischen Richtung der EU geschaffen, wie 51% unserer Befragten angaben, die sich "frustriert" fühlten und die Glaubwürdigkeit als untergraben ansahen.
Nicht alle Teilnehmer sahen die Verzögerung jedoch negativ. 1 von 3 betrachtete die Verschiebung als realistische Antwort auf Bedenken zur Systembereitschaft, insbesondere im Hinblick auf TRACES, und betonte die Bedeutung, die Umsetzung richtig zu machen, anstatt Fristen zu überstürzen.

Die vorgeschlagene Verzögerung der EUDR hat eine Welle der Unsicherheit geschaffen und damit mehrere Annahmen, die Unternehmen gefährden könnten, wenn sie nicht angegangen werden.
Hier sind einige der häufigsten Missverständnisse, die wir in Gesprächen mit Compliance- und Beschaffungsteams hören:
Annahme: „Wir können die Compliance-Arbeit pausieren, bis die Durchsetzung wieder aufgenommen wird.“
Selbst wenn sich das Durchsetzungsdatum ändert, bleiben die regulatorischen Verpflichtungen unter der EUDR in Kraft. Unternehmen, die diese Zeit nutzen, um Systemlücken zu identifizieren, interne Arbeitsabläufe zu testen und fehlende Daten zu sammeln, werden besser für einen reibungslosen Prüfpfad aufgestellt sein.
Annahme: „Lieferanten werden bereit sein, wenn wir sie brauchen.“
Die Bereitschaft der Lieferanten variiert stark je nach Region, Rohstoff und Unternehmensgröße. Eine frühzeitige Einbindung der Lieferanten ermöglicht es Unternehmen, Dokumentationslücken zu identifizieren, Rollen und Erwartungen zu klären und das Störungsrisiko zu reduzieren, sobald die Durchsetzung aktiv ist.
Annahme: „Die Verzögerung ist bereits bestätigt.“
Das aktuelle Durchsetzungsdatum - 30. Dezember 2025 - bleibt rechtlich bindend, bis eine offizielle Änderung vom Europäischen Parlament und Rat angenommen wird. Der Vorschlag der Kommission zur Verschiebung, der im Juli-Brief von Kommissar Roswall dargelegt wurde, ist keine formale Gesetzesänderung.
Annahme: „Die Regeln werden abgeschwächt.“
Die Kernverpflichtungen unter der EUDR bleiben vorerst unverändert. Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, Sorgfaltserklärungen (DDS) einzureichen, Geolokalisierungsdaten zu erhalten, Risiken zu bewerten und zu mindern und nachzuweisen, dass die Beschaffung entwaldungsfrei und gesetzeskonform ist.
Wie wir in unserem Artikel zum Verschiebungsbrief darlegen, geht es bei der Verzögerung, falls sie eintritt, um Bereitschaft, nicht um Rückschritt. Für die meisten Unternehmen ist die Fortsetzung der Arbeit der risikoärmste Weg nach vorne.
Für viele Unternehmen ist der schwierigste Teil der vorgeschlagenen EUDR-Verzögerung nicht die zusätzliche Zeit - es ist die Unsicherheit. Sollten wir langsamer werden? Lieferanten neu ordnen? Auf das Parlament warten? Coolset ist darauf ausgelegt, Compliance- und Beschaffungsteams auf Kurs zu halten, auch wenn die politischen Signale gemischt sind.
Mit Coolset können Unternehmen ihre Vorbereitungen fortsetzen, indem sie:
Ob Sie vorauslaufen oder auf rechtliche Klarheit warten, Coolset hilft sicherzustellen, dass die Arbeit, die Sie heute leisten, konform, effizient und zukunftssicher ist. Vereinbaren Sie noch heute eine kostenlose Beratung mit unserem Team.
Our research team walks you through every step - from supplier engagement to submitting in TRACES.







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