Disclaimer: New EUDR developments - December 2025
In November 2025, the European Parliament and Council backed key changes to the EU Deforestation Regulation (EUDR), including a 12‑month enforcement delay and simplified obligations based on company size and supply chain role.
Key changes proposed:
These updates are not yet legally binding. A final text will be confirmed through trilogue negotiations and formal publication in the EU’s Official Journal. Until then, the current EUDR regulation and deadlines remain in force.
We continue to monitor developments and will update all guidance as the final law is adopted.
Seit 2013 ist die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) das zentrale Rechtsinstrument der EU, um den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz auf dem europäischen Markt zu unterbinden. Anstatt sich allein auf Erklärungen oder Zertifizierungen zu stützen, verpflichtet die EUTR Unternehmen, die Holz in die EU einführen, die Legalität ihrer Produkte nachzuweisen.
Im Mittelpunkt dieser Verpflichtung steht die Dokumentation. Um die EUTR-Anforderungen im Jahr 2026 zu erfüllen, müssen Marktteilnehmer anhand glaubwürdiger und relevanter Nachweise belegen, dass Holz im Einklang mit den Gesetzen des Erntelandes geerntet, gehandelt und exportiert wurde. Dies ist kein einmaliger Vorgang. Die Dokumentation muss produkt- und lieferantenbezogen erfasst, im Rahmen eines Sorgfaltspflichtsystems bewertet, mindestens jährlich gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 607/2012 überprüft und aktualisiert sowie bei Kontrollen den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden.
Ein wesentlicher Aspekt der EUTR ist, dass sie keine einheitliche, verbindliche Liste von Pflichtdokumenten vorgibt. Stattdessen verpflichtet die Verordnung Marktteilnehmer, ein Sorgfaltspflichtsystem einzurichten, das es ihnen ermöglicht, das Risiko des Inverkehrbringens illegal eingeschlagenen Holzes auf dem EU-Markt zu bewerten und zu mindern.
Dieses Sorgfaltspflichtsystem umfasst drei Kernelemente: Informationsbeschaffung, Risikobewertung und Risikominderung. Die Dokumentation ist primär dem ersten Schritt zuzuordnen, bildet jedoch die Grundlage des gesamten Prozesses.
Artikel 6(a) der EUTR, der die Anforderungen an die Informationsbeschaffung regelt, schreibt ausdrücklich vor, dass Marktteilnehmer Dokumente oder sonstige Informationen beschaffen müssen, die die Konformität von Holz und Holzerzeugnissen mit den geltenden Rechtsvorschriften im Erntelande belegen. Unternehmen sind also nicht nur verpflichtet, Legalität zu beschreiben, sondern sie müssen diese auch belegen.
Um zu verstehen, was diese Nachweise abdecken müssen, definiert Artikel 2(h) der Verordnung, was im Sinne der EUTR unter „geltenden Rechtsvorschriften
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