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Was ist CBAM: Der EU-Importeur-Guide zum Carbon Border Adjustment Mechanism

July 28, 2025
8
min. Lesezeit
CBAM setzt einen Kohlenstoffpreis auf Importe wie Stahl und Zement. Ab 2026 müssen EU-Importeure Emissionen melden und für Zertifikate zahlen. CBAM schließt die Lücke der EU-Klimapolitik, indem es Carbon Leakage verhindert und Emissionen von Importen bepreist. Es ist Teil des Europäischen Grünen Deals und fördert globale Dekarbonisierung durch Handel.

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU ist eine Politik, die einen Kohlenstoffpreis auf importierte Waren wie Stahl, Aluminium und Zement erhebt. Ab 2026 müssen EU-Importeure die in diesen Waren enthaltenen Emissionen melden und bezahlen.

Für mittelständische Unternehmen, die mit den EU-Klimaregelungen Schritt halten wollen, kann CBAM unnötig komplex erscheinen. Während Vorschläge zur Vereinfachung des Systems als Teil des EU-Omnibus-Pakets diskutiert werden, ist noch nichts finalisiert.

In der Zwischenzeit sollten Importeure davon ausgehen, dass sie betroffen sind, und sich jetzt vorbereiten. Das bedeutet, Systeme zur genauen Berechnung von Emissionen, zur Nachverfolgung von Lieferantendaten und zur Vorbereitung auf die finanziellen Auswirkungen des Zertifikatekaufs zu haben. Die Nichteinhaltung von CBAM führt zu finanziellen Strafen, Durchsetzungsmaßnahmen und potenziellen Importbeschränkungen.

Dieser Leitfaden erklärt, wie CBAM funktioniert, für wen es gilt und wie Ihr Unternehmen sich vorbereiten kann.

Was ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU?

CBAM ist die Art der EU, den Kohlenstoff in bestimmten Importen zu bepreisen. Es gilt für Waren wie Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff, deren Produktion emissionsintensiv ist. 

Obwohl es oft als „Kohlenstoffgrenzsteuer“ oder „Importkohlenstoffsteuer“ bezeichnet wird, ist es keine Steuer im herkömmlichen Sinne. Stattdessen ist es ein Mechanismus, der Importeure verpflichtet, für die in bestimmten Waren enthaltenen Treibhausgasemissionen (THG) zu zahlen, sodass sie genauso behandelt werden wie Produkte, die innerhalb der EU unter ihrem Kohlenstoffpreissystem hergestellt werden.

Ein Mechanismus zur Schließung von „Carbon Leakage“

Das Emissionshandelssystem (ETS) der EU ist das Hauptinstrument des Blocks zur Reduzierung industrieller Emissionen. 

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Seit 2023 hat das ETS dazu beigetragen, die Emissionen in Sektoren wie Kraftwerken und Industrieanlagen um etwa 47 % (im Vergleich zu 2005) zu senken.

Aber es hat eine große Einschränkung: Es gilt nur für die Produktion innerhalb der EU.

Das bedeutet, dass in der EU hergestellte Waren einen Kohlenstoffpreis tragen, während importierte Produkte, die oft unter schwächeren Umweltvorschriften hergestellt werden, dies nicht tun. Dies schafft das Risiko von Carbon Leakage: wenn Unternehmen die Produktion in Länder mit lockereren Klimapolitiken verlagern oder wenn emissionsintensive Waren einfach importiert statt in der EU hergestellt werden.

CBAM wurde eingeführt, um diese Lücke zu schließen, indem ein vergleichbarer Kohlenstoffpreis auf bestimmte Importe erhoben wird. Und es macht Sinn, warum…

Europa ist der weltweit größte Importeur von eingebetteten Kohlenstoffemissionen

​​Die EU importiert eine erhebliche Menge an Kohlenstoff durch im Ausland produzierte Waren. Laut Daten des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2020 stammen mehr als 20 % der gesamten CO₂-Emissionen der EU aus der Produktion von Waren und Dienstleistungen außerhalb ihrer Grenzen, die innerhalb der EU konsumiert werden.

Das sind etwa 700 Millionen Tonnen CO₂, die mit Importen verbunden sind, was die EU zum weltweit größten Importeur von sogenanntem eingebettetem oder virtuellem Kohlenstoff macht.

Ohne einen Kohlenstoffpreis auf Importe würden die Bemühungen der EU zur Emissionsreduzierung im Inland durch wachsende, mit dem Handel verbundene Emissionen untergraben.

CBAM gleicht die Wettbewerbsbedingungen aus

CBAM ist der Mechanismus der EU zur Bewältigung der in Importen enthaltenen Emissionen. Formal am 17. August 2023 angenommen, erweitert es die Kohlenstoffbepreisung auf erfasste Importe durch eine schrittweise Einführung. 

Seit Oktober 2023 müssen Importeure Emissionsdaten melden. Ab dem 1. Januar 2026 müssen sie auch CBAM-Zertifikate kaufen, um diese Emissionen abzudecken, wodurch die Importkosten mit denen der EU-Produzenten unter dem ETS gleichgesetzt werden.

Es ist so konzipiert, dass ausländische Produzenten keinen unfairen Vorteil erhalten und EU-Unternehmen nicht für umweltfreundlichere Maßnahmen bestraft werden.

Warum wird CBAM von der EU implementiert?

Wie wir gelernt haben, wurde CBAM eingeführt, um eine große Lücke in der EU-Klimapolitik zu schließen: Emissionen aus importierten Waren. Es soll Carbon Leakage verhindern, die EU-Industrie schützen und die Dekarbonisierungsbemühungen des Blocks über seine Grenzen hinaus ausdehnen.

Unterstützung der ehrgeizigen Klimaziele der EU

CBAM ist Teil des Europäischen Grünen Deals, der Fahrplan der EU, um bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Es spielt auch eine Schlüsselrolle im Fit for 55-Paket, einem Gesetzespaket, das darauf abzielt, die THG-Emissionen bis 2030 um 55 % zu senken (im Vergleich zu 1990).

Es ergänzt andere EU-Politiken, die bereits in Kraft sind, wie die EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese Politiken zielen darauf ab, die Emissionen innerhalb der EU zu reduzieren. CBAM erweitert diese Bemühungen auf Importe, sodass Fortschritte im Inland nicht durch steigende Emissionen im Ausland untergraben werden.

CBAM ist auch direkt mit der ETS-Reform verbunden. Da die kostenlosen Emissionszertifikate für EU-Produzenten von 2026 bis 2034 schrittweise abgeschafft werden, stellt CBAM sicher, dass importierte Waren einem vergleichbaren Kohlenstoffpreis unterliegen. Der Mechanismus ist so konzipiert, dass er WTO-konform ist und die gleichen Kohlenstoffregeln auf inländische und ausländische Produkte basierend auf ihren Emissionen anwendet.

Globale Dekarbonisierung durch Handel vorantreiben

Da die EU ihre eigenen Klimaziele erhöht, übt CBAM Druck auf Handelspartner aus, dasselbe zu tun. 

Exporteure, die Zugang zum EU-Markt wollen, stehen vor der Wahl: den Kohlenstoff-Fußabdruck ihrer Produkte zu senken oder für die Emissionen zu zahlen. Auf diese Weise nutzt CBAM das wirtschaftliche Gewicht der EU, um andere Länder zu ermutigen, Kohlenstoffbepreisung und sauberere Produktionsmethoden zu übernehmen.

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Wie funktioniert CBAM: berechnen, melden, bezahlen

CBAM zielt auf die eingebetteten THG-Emissionen in bestimmten importierten Waren ab. Dies sind die gesamten Emissionen, hauptsächlich CO₂ und in einigen Fällen Lachgas oder PFCs, die während der Produktion eines Produkts freigesetzt werden, einschließlich sowohl:

  • Direkte Emissionen aus dem Produktionsprozess
  • Indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch in der Produktion (nur für einige Produkte wie Zement und Düngemittel erforderlich)

Wenn Sie beispielsweise 1 Tonne Stahl in die EU importieren, müssen Sie alle CO₂-Emissionen berücksichtigen, die das Stahlwerk im Ausland zur Produktion dieser Tonne verursacht hat. CBAM stellt sicher, dass auf diese Emissionen ein Kohlenstoffpreis gezahlt wird, der dem entspricht, was ein europäischer Produzent unter dem EU ETS zahlen würde.

In der Praxis erfordert CBAM, dass Importeure einen dreistufigen Prozess für betroffene Waren befolgen:

1. Emissionen berechnen

Importeure müssen die gesamten direkten CO₂-Emissionen berechnen, die in den Waren enthalten sind, die sie in die EU bringen. Für einige Produkte, wie Zement und Düngemittel, zählen auch bestimmte indirekte Emissionen (wie Stromverbrauch).

Diese Daten müssen vom Nicht-EU-Produzenten stammen und die offizielle Berechnungsmethode der EU verwenden, die mit dem EU ETS übereinstimmt.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Importeure ausschließlich die EU-Methode zur Emissionsberechnung verwenden. Vereinfachte Optionen, wie Standardwerte und gleichwertige Systeme von Drittländern, sind ab diesem Datum nicht mehr zulässig.​

2. Emissionen melden

Während der Übergangszeit (2023–2025) müssen Importeure vierteljährliche Berichte einreichen, die das Volumen der importierten Waren und die damit verbundenen Emissionen abdecken.

Ab 2026 wird die Berichterstattung fortgesetzt, jedoch auf ein jährliches Format umgestellt. Importeure müssen einen verifizierten Bericht pro Jahr einreichen, und die Frist dafür ist der 31. Mai. Dieser Bericht bildet die Grundlage für die Abgabe von CBAM-Zertifikaten für die Importe des Vorjahres.

Lesen Sie unseren CBAM-Zertifikatsleitfaden, um zu erfahren, wie sie funktionieren, wie sie bepreist werden und was Ihr Unternehmen jetzt tun muss.

3. Über CBAM-Zertifikate bezahlen

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Importeure CBAM-Zertifikate kaufen, um die Emissionen in ihren Waren abzudecken. Der Preis dieser Zertifikate entspricht dem durchschnittlichen Auktionspreis der EU ETS-Zertifikate, sodass EU- und Nicht-EU-Produzenten beim Kohlenstoffpreis gleich behandelt werden.

Die Regeln zur Berechnung und Meldung von Emissionen variieren leicht je nach Sektor. Die Europäische Kommission (EK) hat spezifische Leitlinien für Waren wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Strom veröffentlicht.

Wer muss CBAM einhalten?

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Die CBAM-Compliance gilt für jeden in der EU ansässigen Importeur, der abgedeckte Waren einführt. Wenn Sie Produkte in die EU importieren, sei es für den Eigenbedarf oder zum Weiterverkauf, müssen Sie:

  • Sich als autorisierter CBAM-Erklärer registrieren
  • Emissionsdaten melden
  • Ab 2026 CBAM-Zertifikate erwerben

Wenn Sie ein Hersteller oder Großhändler mit Sitz in der EU sind, sind Sie für CBAM bei allen Importen verantwortlich.

Die EU-Kommission hat das CBAM-Erklärerregister am 31. März 2025 eröffnet, um Unternehmen die frühzeitige Autorisierung zu ermöglichen. Anleitungen finden Sie im Abschnitt „Authorization Management Module“ auf der CBAM-Website.

Was ist mit Nicht-EU-Produzenten?

Auch Exporteure und Produzenten außerhalb der EU sind indirekt betroffen. Während die rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung (und Zahlung) beim EU-Importeur liegt, müssen ausländische Produzenten:

  • Verifizierte Emissionsdaten für ihre Waren bereitstellen
  • Möglicherweise ihren CO₂-Fußabdruck senken, um wettbewerbsfähig zu bleiben (niedrigere Emissionen = niedrigere CBAM-Kosten)

In der Praxis fördert CBAM die Transparenz entlang der Lieferkette. Importeure müssen eng mit ihren Lieferanten zusammenarbeiten, um Emissionsdaten zu erhalten und Verbesserungen zu fördern.

Länder, in denen CBAM gilt

CBAM umfasst Importe aus fast allen Nicht-EU-Ländern, es sei denn, das Land nimmt am EU-ETS teil oder hat ein gleichwertiges CO₂-Bepreisungssystem.

Von CBAM ausgenommene Länder sind:

  • Norwegen, Island und Liechtenstein (alle Teil des EWR und EU-ETS)
  • Schweiz (über ihren eigenen CO₂-Markt mit dem EU-ETS verbunden)

Importe aus diesen Ländern sind von CBAM-Kosten befreit. Für alle anderen Länder gilt CBAM, aber jede im Herkunftsland gezahlte CO₂-Abgabe kann abgezogen werden, sofern sie den EU-Kriterien entspricht.

Welche Produkte sind von CBAM abgedeckt?

CBAM gilt derzeit für eine gezielte Liste von CO₂-intensiven Waren, die als besonders gefährdet für CO₂-Leckagen gelten.

Die Anfangsliste umfasst:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Aluminium
  • Düngemittel
  • Elektrizität
  • Wasserstoff
  • Plus einige Vorprodukte und nachgelagerte Produkte, die mit diesen Kategorien verbunden sind
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Diese Sektoren wurden ausgewählt, weil ihre Produktion sehr emissionsintensiv ist und sie historisch gesehen kostenlose CO₂-Zertifikate im Rahmen des EU-ETS erhalten haben, die nun auslaufen.

Jede Produktkategorie entspricht spezifischen Kombinierten Nomenklaturcodes (CN), die in Anhang I der CBAM-Verordnung aufgeführt sind.

Gibt es Ausnahmen?

Um den Verwaltungsaufwand für kleinere Importeure und spezifische Handelsströme zu reduzieren, enthält CBAM während der Übergangsphase mehrere Ausnahmen:

  • Niedrigwertige Sendungen: Keine Meldepflicht für Sendungen unter 150 € während der Übergangszeit.
  • Rückwaren: Produkte, die ohne Modifikation reimportiert werden, sind ausgeschlossen.
  • Auswärtige Verarbeitung: Waren, die außerhalb der EU verarbeitet und im Rahmen des Zollverfahrens der auswärtigen Verarbeitung zurückgebracht werden, sind ausgenommen.
  • De-minimis-Volumenschwelle (vorgeschlagen): Ein Vorschlag vom Februar 2025 sieht vor, Importeure von weniger als 50 Tonnen pro Jahr Eisen & Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel auszunehmen. Dies ist noch nicht in Kraft, soll aber die Compliance für kleinere Akteure vereinfachen.

Was sind die CBAM-Meldepflichten?

CBAM wird in zwei Hauptphasen eingeführt: eine Übergangsphase, die sich auf die Berichterstattung konzentriert, gefolgt von einer endgültigen Phase mit vollständiger finanzieller Durchsetzung.

Übergangsphase (1. Okt. 2023 – 31. Dez. 2025) 

Während dieser Phase müssen Importeure von CBAM-gelisteten Waren vierteljährliche Berichte einreichen, die Folgendes abdecken:

  • Art und Menge der importierten Waren
  • Herkunftsland und Produktionsstätte
  • Eingebettete Emissionen (direkt und indirekt, falls erforderlich)
  • Jede bereits am Ursprung gezahlte CO₂-Abgabe
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Ziel dieser Phase ist es, Unternehmen beim Aufbau der internen Prozesse zu unterstützen, die für CBAM erforderlich sind, während die EU das System testet und verfeinert. Importeure müssen noch nicht für Emissionen zahlen, aber eine genaue Berichterstattung ist obligatorisch.

Eine Verifizierung durch Dritte ist nicht erforderlich, aber die Berichte müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Der letzte Übergangsbericht (für Q4 2025) ist im Januar 2026 fällig.

Endgültige Phase (ab 1. Januar 2026)

Ab dem 1. Januar 2026 wird CBAM von einer Berichterstattungsübung zu einer vollständigen Durchsetzung mit einer CO₂-Bepreisungspflicht. Das bedeutet, dass Importeure:

  • Sich als autorisierte CBAM-Erklärer registrieren müssen
  • Jährlich CBAM-Zertifikate kaufen und abgeben müssen, basierend auf den in ihren Importen eingebetteten Emissionen
  • Einen verifizierten Jahresbericht einreichen müssen, der bis zum 31. Mai für die Importe des Vorjahres fällig ist

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Was sind CBAM-Zertifikate?

CBAM-Zertifikate sind das Instrument der EU zur Bepreisung der in bestimmten importierten Waren eingebetteten CO₂-Emissionen. Jedes Zertifikat steht für eine Tonne CO₂. Der Preis basiert auf dem wöchentlichen Durchschnitt der EU-ETS-Zulassungspreise und spiegelt somit die CO₂-Kosten wider, denen EU-Produzenten ausgesetzt sind.

Wann werden sie verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Importeure jedes Jahr Zertifikate kaufen und abgeben, um die mit ihren in den Geltungsbereich fallenden Importen verbundenen Emissionen abzudecken.

Wie man CBAM-Zertifikate erhält und abgibt

Importeure erwerben CBAM-Zertifikate über eine zentrale Plattform, die von der EU-Kommission verwaltet wird. Nur autorisierte CBAM-Erklärer haben Zugang zu dieser Plattform. Bis zum 31. Mai jedes Jahres müssen sie eine verifizierte CBAM-Erklärung einreichen und die entsprechende Anzahl von CBAM-Zertifikaten über das CBAM-Register abgeben. 

Wenn weniger abgegeben werden als erforderlich, muss der Fehlbetrag ausgeglichen werden, und es können Strafen anfallen.

Wie sieht es mit Durchsetzung und Strafen aus?

Während der Übergangsphase (2023–2025) liegt der Fokus auf genauer Berichterstattung. Importeure müssen noch nicht für Emissionen zahlen, aber fehlende oder unvollständige Berichte können zu Geldstrafen von 10 bis 50 € pro Tonne nicht gemeldeter Emissionen führen.

Ab 2026 wird die Durchsetzung verstärkt. Das Versäumnis, genügend CBAM-Zertifikate abzugeben, führt zu einer Strafe von 100 € pro überschüssiger Tonne. Nur autorisierte Erklärer dürfen CBAM-Waren importieren. Unautorisierte Importe können mit noch höheren Strafen und Beschränkungen konfrontiert werden.

CBAM-Zeitplan und Durchsetzungsphasen

Die Einführung von CBAM erfolgt in Phasen über die kommenden Jahre, mit wichtigen Meilensteinen für Berichterstattung und Compliance. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Daten:  

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1. Okt. 2023 – 31. Dez. 2025: Übergangsphase

  • Erforderlich: Importeure müssen vierteljährliche Berichte über die Art und Menge der importierten Waren, eingebettete Emissionen, Herkunftsland und jede bereits im Ausland gezahlte CO₂-Abgabe einreichen.
  • Noch keine Zertifikate oder Zahlungen erforderlich.
  • Ziel der Phase: Unternehmen beim Aufbau interner Systeme unterstützen, den Berichterstattungsprozess testen und sich auf die finanzielle Durchsetzung im Jahr 2026 vorbereiten.
  • Bis Jan. 2025: Nur die offizielle Emissionsberechnungsmethode der EU ist zulässig – Standardwerte und Äquivalente aus Drittländern werden nicht mehr akzeptiert.
  • Letzter Quartalsbericht fällig: Januar 2026 (für Q4 2025)

Bis Ende 2025: Formelle Überprüfung

Die EU-Kommission wird eine formelle Überprüfung von CBAM durchführen, um zu bewerten, wie der Mechanismus bisher funktioniert. Die Überprüfung wird auch untersuchen, ob der Anwendungsbereich auf zusätzliche Produktkategorien wie organische Chemikalien und Polymere ausgeweitet werden sollte und ob mehr indirekte Emissionen, wie z.B. aus dem Stromverbrauch in der Produktion, in den Anwendungsbereich aufgenommen werden sollten.

1. Januar 2026 - fortlaufend: Endgültige Phase

  • Importeure müssen:
    • Als autorisierte CBAM-Erklärer registriert sein
    • Einen verifizierten Jahresbericht einreichen (fällig am 31. Mai jedes Jahres)
    • CBAM-Zertifikate kaufen und abgeben, um Emissionen abzudecken
  • Zertifikatspreis: Entspricht dem wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Zulassungen (€/Tonne CO₂)
  • Abzüge: Wenn im Ausland ein gültiger CO₂-Preis gezahlt wurde, kann dieser Betrag von dem geschuldeten Betrag abgezogen werden.

2026–2030: Stufenweise Erweiterung und Hochlauf

  • Die finanziellen Verpflichtungen steigen jährlich, da die kostenlosen EU-Zulassungen auslaufen.
  • Der Anwendungsbereich könnte bis 2027–28 auf weitere Produkte wie Chemikalien, Polymere oder Glas ausgeweitet werden.
  • Bis 2030 könnte CBAM auf alle EU-ETS-Sektoren angewendet werden, einschließlich einiger indirekter Emissionen.

Bis 31. Dezember 2034: Volle Umsetzung

  • Vollständiger Auslauf der kostenlosen ETS-Zulassungen für EU-Produzenten
  • EU-Produzenten zahlen für alle ihre Emissionen, und Importeure müssen dasselbe über CBAM-Zertifikate tun.
  • CBAM vollständig an die EU-Klimaziele angepasst.

Für eine detailliertere Übersicht darüber, wie sich CBAM im Laufe der Zeit entwickeln wird, einschließlich der wichtigsten Compliance-Fristen und was ab 2025 zu erwarten ist, lesen Sie unseren Leitfaden zur CBAM-Zeitachse, Fristen und Phasen hier.

Vorbereitung auf eine neue CO₂-Realität

CBAM markiert einen Wandel in der Art und Weise, wie die EU mit CO₂ im globalen Handel umgeht. Für Nachhaltigkeits- und Compliance-Manager bringt es eine neue Verantwortungsebene mit sich: die Emissionen Ihrer Importe zu verfolgen, sie genau zu melden und ab 2026 für sie durch CBAM-Zertifikate zu zahlen.

Es ist die Antwort der EU auf CO₂-Leckagen, um sicherzustellen, dass ausländische Produzenten nicht ungeschoren davonkommen, während europäische Unternehmen für ihre Emissionen zahlen.

Aber die CBAM-Compliance ist keine isolierte Aufgabe. Sie erfordert Koordination über Teams hinweg. Der Einkauf muss Emissionsdaten von Lieferanten sammeln, Nachhaltigkeitsteams müssen Produktfußabdrücke berechnen, und Finanzteams müssen sich auf zukünftige Zertifikatskosten vorbereiten. Erfahren Sie, wie CBAM-Zertifikatskosten anhand von Praxisbeispielen in unserem neuesten Artikel für Importeure berechnet werden.

Wenn Sie ein mittelständisches Unternehmen sind, ist der Schlüssel, jetzt zu beginnen:

  • Überprüfen Sie, ob Ihre Importe unter CBAM fallen
  • Registrieren Sie sich als Erklärer
  • Beginnen Sie mit der vierteljährlichen Berichterstattung
  • Und vor allem: Arbeiten Sie mit Ihren Lieferanten an Emissionsdaten. Viele werden nicht bereit sein, das Nötige bereitzustellen.

Bleiben Sie auch informiert. Die Regeln können sich ändern, wie die Omnibus-Änderungen, die im Februar 2025 vorgeschlagen wurden, die Vereinfachungen wie eine mögliche 50-Tonnen-Schwellenwertausnahme für kleine Importeure bringen könnten. Darüber hinaus müssen CBAM-Emissionsangaben möglicherweise mit den ESRS-Umweltstandards übereinstimmen. Erfahren Sie, wie sich die jüngsten ESRS-Vereinfachungen auf emissionsbezogene Berichterstattung in unserem ESRS-Update vom Juni 2025 auswirken.

CBAM mag sich entwickeln, aber die Richtung ist klar: CO₂-Verantwortlichkeit wird Teil der Geschäftskosten. Und diejenigen, die sich frühzeitig vorbereiten, werden besser aufgestellt sein, sowohl für Compliance als auch für Wettbewerbsfähigkeit.

Brauchen Sie Hilfe bei der CBAM-Vorbereitung?

Coolset hilft Unternehmen, Nachhaltigkeits- und ESG-Berichterstattung zu optimieren, damit Sie nicht nur auf Vorschriften reagieren, sondern die Systeme aufbauen, um voraus zu sein. Kontaktieren Sie uns, um herauszufinden, wie wir Ihnen bei der Vorbereitung auf die CBAM-Compliance helfen können.

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Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.

Updated on July 25, 2025 - This article references a previous version of the EUDR country risk benchmarking system. On July 9, the European Parliament rejected the proposed classification. We are actively monitoring the latest developments. For the most up-to-date guidance, read our updated article on the EUDR benchmarking vote. In the meantime, assume full due diligence applies across all regions.

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