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Wenn Sie sich auf die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorbereiten, gibt es gute Nachrichten. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden erheblich vereinfacht. In einem Fortschrittsbericht vom Juni 2025 umriss EFRAG fünf wesentliche Vereinfachungshebel, die darauf abzielen, die verpflichtenden Datenpunkte um mehr als die Hälfte zu reduzieren. Das Ziel: Nachhaltigkeitsangaben fokussierter, weniger repetitiv und leichter zu handhaben zu machen, ohne die Qualität zu beeinträchtigen.
Was Unternehmen wissen müssen – und wie sie sich vorbereiten können.
Anfang 2025 führte die Europäische Kommission den Omnibus-Vorschlag ein – eine Initiative zur Vereinfachung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Das Ziel: die Komplexität der Berichterstattung zu reduzieren, ohne die Kernziele der EU-Nachhaltigkeit zu verwässern.
Der Vorschlag umfasste drei wesentliche Änderungen: einen engeren Berichtsrahmen, eine Begrenzung der Daten, die Unternehmen von kleineren Lieferanten sammeln müssen, und eine Pause bei neuen sektorspezifischen Standards. Kurz gesagt, die Regulierungsbehörden erkannten an, dass die ursprüngliche CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Unternehmen zu schnell unter Druck setzten.
Um diese Änderungen umsetzbar zu machen, wandte sich die Kommission an EFRAG – das Gremium, das für die Ausarbeitung der ESRS verantwortlich ist. Am 19. Juni 2025 veröffentlichte der Nachhaltigkeitsberichterstattungsausschuss von EFRAG einen detaillierten Fortschrittsbericht, der darlegt, wie die Standards vereinfacht werden sollen, um die Belastung für Unternehmen zu verringern und gleichzeitig die Ausrichtung am Europäischen Green Deal beizubehalten.
EFRAG soll seine technischen Empfehlungen bis zum 31. Oktober 2025 abschließen. Die Kommission plant, die überarbeiteten ESRS durch einen delegierten Rechtsakt innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Omnibus-Gesetzes zu verabschieden. Das bedeutet, dass die neuen Standards bis Mitte 2026 Gesetz werden könnten.
Eines der bedeutendsten Ziele der ESRS-Revision ist eine deutliche Reduzierung der erforderlichen Angaben. EFRAG strebt eine Reduzierung der verpflichtenden Datenpunkte um 50 % oder mehr an, wobei einige Bereiche – wie die EU-Taxonomie-Vorlagen – Reduzierungen von bis zu 70 % erfahren sollen.
Die Europäische Kommission hat klargestellt: Berichterstattung sollte sich auf das Wesentliche konzentrieren, nicht auf das Abhaken von Kästchen. Das bedeutet, Datenpunkte zu streichen, die als wenig wirkungsvoll, redundant oder zu detailliert gelten. Ziel ist es, zentrale, entscheidungsrelevante Informationen hervorzuheben und gleichzeitig die Compliance-Belastung zu verringern.
Für Unternehmen könnte dies zu kürzeren, klareren Nachhaltigkeitsberichten führen, die Strategie und Risiko widerspiegeln – nicht nur Compliance. EFRAG überprüft jede Anforderung der aktuellen ESRS, um festzustellen, was wirklich zählt. Viele narrative Angaben könnten umgeschrieben oder gestrichen werden, und einige Kennzahlen könnten in freiwillige Leitlinien verschoben oder ganz entfernt werden.
Ein wichtiger Punkt: doppelte Materialität bleibt bestehen. Unternehmen müssen weiterhin berichten, wie Nachhaltigkeitsthemen ihr Geschäft beeinflussen und wie ihre Aktivitäten Menschen und den Planeten beeinflussen. Was sich ändert, ist der Prozess – Unternehmen werden klarere Kriterien anwenden, um zu bestimmen, was wesentlich ist, sodass die Berichterstattung fokussierter und weniger mechanisch wird.
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Der Fortschrittsbericht von EFRAG vom Juni 2025 skizziert fünf zentrale Hebel zur Vereinfachung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS). Diese Änderungen zielen darauf ab, die Belastung der Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig die Berichte sinnvoll und im Einklang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu halten. Hier ist, was jeder Hebel in der Praxis bedeutet:
Unternehmen müssen nur noch berichten, was wirklich wesentlich ist – nicht mehr.
EFRAG ersetzt die bisherige Bottom-up-Bewertung durch einen Top-down-Ansatz, der auf dem Geschäftsmodell eines Unternehmens basiert. Dies verlagert den Fokus auf das Wesentliche, anstatt die ESRS-Themenliste in eine obligatorische Checkliste zu verwandeln.
Ein neuer Filter für „Informationswesentlichkeit“ wird auf jeden Datenpunkt angewendet – so können Unternehmen unwesentliche Details in allen Standards überspringen, einschließlich ESRS 2. Wenn beispielsweise nur ein Unterthema wesentlich ist, können Unternehmen jetzt nur darüber berichten, ohne alle zugehörigen Offenlegungen auszulösen.
EFRAG plant auch die Veröffentlichung unverbindlicher Beispiele, um zu zeigen, wie Offenlegungen mit spezifischen Unterthemen verknüpft sind. Das Ziel ist es, Überberichterstattung zu vermeiden und die DMA zu einem pragmatischen, entscheidungsnützlichen Prozess zu machen, nicht zu einem Papierkrieg.
EFRAG führt Flexibilität ein, um Unternehmen zu helfen, Nachhaltigkeitserklärungen zu strukturieren, die leichter lesbar und besser auf ihr Geschäft abgestimmt sind.
Anstatt den ESRS wie eine starre Checkliste zu folgen, dürfen Unternehmen ihren Bericht mit einer Zusammenfassung beginnen – wesentliche Themen, Schlüsselkennzahlen, Strategie und Zukunftsausblick in einem kompakten Abschnitt hervorheben. Dies erleichtert es den Stakeholdern, das Gesamtbild zu verstehen, ohne 100+ Seiten durchforsten zu müssen.
Detaillierte Inhalte – wie EU-Taxonomie-Daten oder detaillierte Kennzahlen – können in Anhänge verschoben werden. Dies reduziert das Durcheinander in der Hauptnarrative und hilft Unternehmen, das Wesentliche zu priorisieren.
EFRAG stellt auch klar, dass Duplikationen nicht erforderlich sind. Unternehmen können vermeiden, denselben Inhalt in verschiedenen Abschnitten zu wiederholen und ihre Berichte so zu strukturieren, dass sie zu ihrer Arbeitsweise passen – solange die erforderlichen Offenlegungen abgedeckt sind.
Das Ziel ist ein kürzerer, klarerer Bericht, der die Nachhaltigkeitsgeschichte des Unternehmens effektiv erzählt und gleichzeitig compliant bleibt.
Überflüssige Offenlegungen werden gestrichen – beginnend mit Richtlinien, Maßnahmen und Zielen.
Unter der aktuellen Struktur müssen Unternehmen PATs sowohl im allgemeinen ESRS 2-Abschnitt als auch in jedem thematischen Standard offenlegen. EFRAG behält nun eine abgespeckte Version von ESRS 2 bei und reduziert erheblich die Anzahl der erforderlichen PAT-Datenpunkte in thematischen Standards.
Der neue Ansatz ist auch praktischer: Wenn ein Unternehmen keine Richtlinie oder kein Ziel hat, muss es keine berichten. Und wenn eine einzige Richtlinie mehrere Themen abdeckt, muss sie nur einmal beschrieben werden – nicht in jedem Abschnitt wiederholt.
Dieser Hebel allein wird voraussichtlich einen großen Anteil der über 50%igen Reduzierung der Datenpunkte in den überarbeiteten ESRS ausmachen.
Unternehmen müssen wissen, was erforderlich ist – und was nicht.
EFRAG räumt die Struktur der Standards auf, indem sie obligatorische Anforderungen klar von unverbindlichen Leitlinien trennt. Alle „soll“-Bestimmungen werden unter ihrem relevanten Offenlegungsanforderung gruppiert, während unterstützende Leitlinien gekennzeichnet oder in einem separaten Abschnitt platziert werden.
Das Konzept der „freiwilligen Offenlegungen“ wird ebenfalls zurückgefahren. Was als Ermutigung für Best Practices gedacht war, führte oft zu Verwirrung oder Druck zur Überberichterstattung. Künftig können sich Unternehmen auf erforderliche Offenlegungen konzentrieren, ohne sich zu fragen, ob optionale Vorschläge tatsächlich erwartet werden.
EFRAG geht häufige Schmerzpunkte mit gezielten Lösungen und internationaler Abstimmung an.
Dieser Hebel stärkt auch die Interoperabilität mit den ISSB IFRS S1 und S2 Standards, was globalen Unternehmen hilft, die Berichterstattung über Rahmenwerke hinweg abzustimmen.
Die Vereinfachungsbemühungen von EFRAG bei den ESRS sind eng mit der umfassenderen Überarbeitung der CSRD im Omnibus-Paket der EU verknüpft. Beide bewegen sich synchron, um den Druck der Compliance zu reduzieren und gleichzeitig die zentralen Nachhaltigkeitsziele beizubehalten.
Der Omnibus-Vorschlag beschränkt die CSRD-Berichterstattung auf Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Vermögenswerten. Diese Verschiebung könnte etwa 80% der zuvor im Geltungsbereich befindlichen Unternehmen ausschließen, darunter viele mittelständische und börsennotierte SMEs.
Für kleinere Unternehmen, die weiterhin ESG-Daten offenlegen möchten, wird die Kommission einen Freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für SMEs (VSME) anbieten. Die ESRS-Überarbeitungen spiegeln diesen fokussierten Ansatz wider – Anforderungen für die großen Unternehmen im Geltungsbereich werden gestrafft, während die Wertschöpfungskettenschwelle mit dem 1.000-Mitarbeiter-VSME-Limit abgestimmt wird.
Unter dem Omnibus können große Unternehmen keine detaillierten ESG-Daten von kleinen Lieferanten mehr anfordern, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. EFRAG unterstützt dies durch einen einfacheren ESRS-Ansatz: Unternehmen können Schätzungen oder Branchendaten verwenden, wenn direkte Daten zu teuer oder nicht verfügbar sind.
Das alte Zwei-Stufen-Modell – zuerst direkte Daten versuchen, dann auf Schätzungen zurückgreifen – wird ersetzt. Jetzt sind Schätzungen akzeptabel, wenn es nicht machbar ist, Primärdaten zu sammeln. Dies hilft, die Berichterstattung auf wesentliche Auswirkungen zu konzentrieren, ohne jede Stufe der Lieferkette zu belasten.
Der Omnibus stoppt die Einführung sektorspezifischer ESRS, und EFRAG hat sie aus seiner Roadmap gestrichen. Stattdessen werden die Kernstandards flexibel genug gestaltet, um branchenübergreifend anwendbar zu sein.
Die EU hat auch die Einführung einer angemessenen Assurance für Nachhaltigkeitsdaten pausiert. Begrenzte Assurance bleibt vorerst der Standard, mit Leitlinien zu zukünftigen Assurance-Rahmenwerken, die 2026 erwartet werden. Während EFRAG nicht direkt für Assurance zuständig ist, wird ein klarerer, schlankerer ESRS natürlich effizientere Prüfprozesse unterstützen.
Keine dieser Änderungen verwässert die zentralen Klima- und Sozialziele der EU. Das Ziel ist es, die Berichterstattung einfacher und fokussierter zu gestalten, insbesondere für die größten Unternehmen mit den größten Auswirkungen. Die überarbeiteten ESRS werden weiterhin wichtige Vorschriften wie die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und den Europäischen Green Deal bedienen, jedoch mit weniger Lärm – und mehr Klarheit.
EFRAG bewegt sich schnell. Der Entwurf der überarbeiteten ESRS wird bis Ende Juli 2025 erwartet, gefolgt von einer öffentlichen Konsultation im August und September. Bis zum 31. Oktober 2025 wird EFRAG seinen technischen Rat finalisieren und der Europäischen Kommission vorlegen.
Was als nächstes passiert, hängt von der Gesetzgebungsuhr der EU ab. Laut dem Omnibus-Vorschlag muss die Kommission die endgültigen ESRS innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Omnibus-Gesetzes durch einen delegierten Rechtsakt annehmen. Wenn der Zeitplan eingehalten wird, könnten die neuen ESRS Anfang oder Mitte 2026 in Kraft treten.
EFRAG hat signalisiert, dass es in dieser Zeit reaktionsfähig bleiben wird – erwarten Sie zusätzliche Leitlinien, FAQs und Updates, während die neuen Standards Gestalt annehmen. Für den Moment sollten Unternehmen den Entwurf im Juli verfolgen und bereit sein, ihre Pläne anzupassen, sobald die endgültige Version vorliegt.
Wenn Ihr Unternehmen bereits im Geltungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) liegt, ist jetzt die Zeit, auf Kurs zu bleiben – aber bereit zu sein, sich anzupassen. Die ESRS-Vereinfachungen sind darauf ausgelegt, den Aufwand zu reduzieren, nicht die Maßnahmen zu verzögern. So können Sie sich vorbereiten:
Fazit: Der Weg nach vorne ist klarer, aber nicht optional. Nutzen Sie dieses Zeitfenster, um sich frühzeitig auf die kommenden Änderungen einzustellen – weniger Berichterstattung, besserer Fokus und weniger Überraschungen.
Die ESRS-Überarbeitungen vom Juni 2025 markieren einen klaren Wandel hin zu intelligenterer, fokussierterer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für Unternehmen, die noch im Geltungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) liegen, ist die Botschaft einfach: Berichterstattung bleibt verpflichtend – aber jetzt handhabbarer.
Die Vorschläge von EFRAG zielen darauf ab, den Lärm zu reduzieren, nicht den Anspruch. Sie werden weiterhin erwartet, transparent über wesentliche Themen zu berichten – jedoch ohne die übermäßigen Details, die frühe CSRD-Anwender belastet haben. Das Ziel ist bessere Daten, nicht mehr Daten.
Für Unternehmen außerhalb des obligatorischen Rahmens bietet der neue VSME-Standard eine leichtere, freiwillige Möglichkeit, sich mit ESG zu beschäftigen. Es ist ein strategischer Schritt in Richtung Zugänglichkeit, ohne die Ambitionen aufzugeben.
Wenn Sie Ihre Optionen zur Fortsetzung Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung erkunden möchten, kontaktieren Sie unser Team.
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Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.
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