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ESRS-Update: Juni 2025 Reformen für einfachere Berichte

June 20, 2025
5
min. Lesezeit
Key takeaways:
  • Simplified reporting requirements: EFRAG plans to cut mandatory ESRS datapoints by more than 50%, reducing duplication and focusing disclosures on what’s materially relevant.
  • Sharper materiality and flexibility: A top-down materiality approach and flexible report structure will help companies produce clearer, shorter, and more decision-useful sustainability statements.
  • Targeted reliefs for reporting burdens: New exemptions ease pressure on value chain data, small operations, and complex business changes-making CSRD compliance more manageable without lowering ambition.

Wenn Sie sich auf die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorbereiten, gibt es gute Nachrichten. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden erheblich vereinfacht. In einem Fortschrittsbericht vom Juni 2025 skizzierte EFRAG fünf wesentliche Hebel zur Vereinfachung, die die verpflichtenden Datenpunkte um mehr als die Hälfte reduzieren sollen. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichte fokussierter, weniger repetitiv und leichter handhabbar zu machen, ohne die Qualität zu beeinträchtigen.

Was Unternehmen wissen müssen – und wie sie sich vorbereiten können.

Warum jetzt eine ESRS-Überarbeitung?

Anfang 2025 stellte die Europäische Kommission den Omnibus-Vorschlag vor – eine Initiative zur Vereinfachung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Ziel ist es, die Komplexität der Berichterstattung zu reduzieren, ohne die zentralen Nachhaltigkeitsziele der EU zu verwässern.

Der Vorschlag umfasste drei wesentliche Änderungen: einen engeren Berichtsrahmen, eine Begrenzung der Daten, die Unternehmen von kleineren Lieferanten sammeln müssen, und eine Pause für neue sektorspezifische Standards. Kurz gesagt, die Regulierungsbehörden erkannten, dass die ursprüngliche CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Unternehmen zu schnell unter Druck setzten.

Um diese Änderungen umsetzbar zu machen, wandte sich die Kommission an EFRAG – das Gremium, das für die Ausarbeitung der ESRS verantwortlich ist. Am 19. Juni 2025 veröffentlichte der Nachhaltigkeitsberichtsausschuss von EFRAG einen detaillierten Fortschrittsbericht, der darlegt, wie die Standards vereinfacht werden sollen, um die Belastung der Unternehmen zu verringern und gleichzeitig mit dem europäischen Grünen Deal im Einklang zu bleiben.

EFRAG soll seine technische Beratung bis zum 31. Oktober 2025 abschließen. Die Kommission plant, die überarbeiteten ESRS durch einen delegierten Rechtsakt innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Omnibus-Gesetzes zu verabschieden. Das bedeutet, dass die neuen Standards bis Mitte 2026 Gesetz werden könnten.

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Weniger Datenpunkte, mehr Fokus

Ein wesentliches Ziel der ESRS-Überarbeitung ist die deutliche Reduzierung der erforderlichen Offenlegungen. EFRAG strebt eine Reduzierung der verpflichtenden Datenpunkte um 50 % oder mehr an, wobei in einigen Bereichen – wie den EU-Taxonomie-Vorlagen – Kürzungen von bis zu 70 % geplant sind.

Die Europäische Kommission hat klargestellt: Die Berichterstattung sollte sich auf das Wesentliche konzentrieren und nicht auf das bloße Abhaken von Kästchen. Das bedeutet, dass Datenpunkte, die als wenig wirkungsvoll, redundant oder zu detailliert gelten, gestrichen werden. Ziel ist es, zentrale, entscheidungsrelevante Informationen hervorzuheben und die Compliance-Belastung zu verringern.

Für Unternehmen könnte dies zu kürzeren, klareren Nachhaltigkeitsberichten führen, die Strategie und Risiko widerspiegeln – nicht nur Compliance. EFRAG überprüft jede Anforderung im aktuellen ESRS, um festzustellen, was wirklich zählt. Viele narrative Offenlegungen könnten umgeschrieben oder gestrichen werden, und einige Kennzahlen könnten in freiwillige Leitlinien verschoben oder ganz entfernt werden.

Ein wichtiger Punkt: Die doppelte Wesentlichkeit bleibt bestehen. Unternehmen müssen weiterhin berichten, wie Nachhaltigkeitsfragen ihr Geschäft beeinflussen und wie ihre Aktivitäten Menschen und den Planeten beeinflussen. Was sich ändert, ist der Prozess – Unternehmen werden klarere Kriterien anwenden, um festzustellen, was wesentlich ist, sodass die Berichterstattung fokussierter und weniger mechanisch wird.

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Die 5 Vereinfachungshebel: Wie EFRAG ESRS einfacher macht

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Der Fortschrittsbericht von EFRAG vom Juni 2025 skizziert fünf zentrale Hebel zur Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Änderungen zielen darauf ab, die Belastung für Unternehmen zu reduzieren, während die Berichte sinnvoll und im Einklang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bleiben. Hier ist, was jeder Hebel in der Praxis bedeutet:

Hebel 1: Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsbewertung (DMA)

Unternehmen müssen nur noch berichten, was wirklich wesentlich ist – nicht mehr.

EFRAG ersetzt die bisherige Bottom-up-Bewertung durch einen Top-down-Ansatz, der auf dem Geschäftsmodell eines Unternehmens basiert. Der Fokus liegt auf dem Wesentlichen, anstatt die ESRS-Themenliste in eine verpflichtende Checkliste zu verwandeln.

Ein neuer „Informationswesentlichkeits“-Filter wird auf jeden Datenpunkt angewendet – Unternehmen können unwesentliche Details in allen Standards, einschließlich ESRS 2, überspringen. Wenn nur ein Unterthema wesentlich ist, können Unternehmen jetzt nur darüber berichten, ohne alle zugehörigen Offenlegungen auszulösen.

EFRAG plant auch die Veröffentlichung unverbindlicher Beispiele, um zu zeigen, wie Offenlegungen mit spezifischen Unterthemen verknüpft sind. Ziel ist es, Überberichterstattung zu vermeiden und die DMA zu einem pragmatischen, entscheidungsnützlichen Prozess zu machen, nicht zu einer Papierübung.

Hebel 2: Klarere, sauberere Nachhaltigkeitsberichte

EFRAG führt Flexibilität ein, um Unternehmen zu helfen, Nachhaltigkeitsberichte zu strukturieren, die leichter lesbar und besser mit ihrem Geschäft abgestimmt sind.

Anstatt die ESRS wie eine starre Checkliste zu befolgen, dürfen Unternehmen ihren Bericht mit einer Zusammenfassung beginnen – wesentliche Themen, wichtige Kennzahlen, Strategie und Zukunftsausblick in einem Abschnitt zusammenfassen. Dies erleichtert Stakeholdern das Verständnis des Gesamtbildes, ohne 100+ Seiten durchforsten zu müssen.

Detaillierte Inhalte – wie EU-Taxonomie-Daten oder detaillierte Kennzahlen – können in Anhänge verschoben werden. Dies reduziert die Unordnung im Hauptteil und hilft Unternehmen, Prioritäten zu setzen.

EFRAG stellt auch klar, dass Wiederholungen nicht erforderlich sind. Unternehmen können vermeiden, denselben Inhalt in verschiedenen Abschnitten zu wiederholen und ihre Berichte so strukturieren, dass sie zu ihrer Arbeitsweise passen – solange die erforderlichen Offenlegungen abgedeckt sind.

Ziel ist ein kürzerer, klarerer Bericht, der die Nachhaltigkeitsgeschichte des Unternehmens effektiv erzählt und dennoch compliant bleibt.

Hebel 3: Straffung von Richtlinien, Maßnahmen und Zielen (PATs)

Überflüssige Offenlegungen werden gekürzt – beginnend mit Richtlinien, Maßnahmen und Zielen.

Unter der aktuellen Struktur müssen Unternehmen PATs sowohl im allgemeinen ESRS 2-Abschnitt als auch in jedem thematischen Standard offenlegen. EFRAG behält eine abgespeckte Version von ESRS 2 bei und reduziert erheblich die Anzahl der erforderlichen PAT-Datenpunkte in thematischen Standards.

Der neue Ansatz ist auch praktischer: Wenn ein Unternehmen keine Richtlinie oder kein Ziel hat, muss es keines berichten. Und wenn eine einzige Richtlinie mehrere Themen abdeckt, muss sie nur einmal beschrieben werden – nicht in jedem Abschnitt wiederholt.

Dieser Hebel allein wird voraussichtlich einen großen Teil der über 50%igen Reduzierung der Datenpunkte in den überarbeiteten ESRS ausmachen.

Hebel 4: Klarere Unterscheidung zwischen verpflichtendem und optionalem Inhalt

Unternehmen müssen wissen, was erforderlich ist – und was nicht.

EFRAG bereinigt die Struktur der Standards, indem verpflichtende Anforderungen klar von unverbindlichen Leitlinien getrennt werden. Alle „soll“-Bestimmungen werden unter ihrem relevanten Offenlegungsbedarf gruppiert, während unterstützende Leitlinien gekennzeichnet oder in einem separaten Abschnitt platziert werden.

Das Konzept der „freiwilligen Offenlegungen“ wird ebenfalls zurückgefahren. Was als Ermutigung zu Best Practices gedacht war, führte oft zu Verwirrung oder Druck zur Überberichterstattung. Zukünftig können sich Unternehmen auf erforderliche Offenlegungen konzentrieren, ohne sich zu fragen, ob optionale Vorschläge tatsächlich erwartet werden.

Hebel 5: Gezielte Entlastungen für spezifische Berichterstattungsbelastungen

EFRAG geht auf häufige Schmerzpunkte mit gezielten Lösungen und internationaler Abstimmung ein.

  • Akquisitionen und Veräußerungen: Neue Entlastungen klären, wie Nachhaltigkeitsdaten gemeldet werden, wenn ein Unternehmen kürzlich ein Geschäft erworben oder verkauft hat.

  • Wertschöpfungsketten-Berichterstattung: Unternehmen müssen keine ESG-Daten von kleinen Lieferanten verfolgen – insbesondere nicht von solchen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern. Stattdessen sind Schätzungen und Sekundärdaten unter einer „angemessenen Anstrengung“-Regel akzeptabel.

  • Nicht-materielle Aktivitäten: Unternehmen können kleine, unwesentliche Operationen von bestimmten Kennzahlen ausschließen – es besteht keine Notwendigkeit, Emissionen aus einem Backoffice mit minimalem Fußabdruck zu berichten.

  • Kommerzielle Sensibilität: Für zukunftsgerichtete Ziele oder finanzielle Schätzungen, die strategische Informationen offenlegen könnten, prüft EFRAG Möglichkeiten zur Flexibilität.

  • SFDR-Datenpunkte: Viele Indikatoren, die mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) verknüpft sind, wurden in ESRS integriert. EFRAG überprüft diese und könnte diejenigen anpassen oder entfernen, die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nützlich sind.

Dieser Hebel stärkt auch die Interoperabilität mit ISSB’s IFRS S1 und S2 Standards, um globalen Unternehmen zu helfen, die Berichterstattung über Rahmenwerke hinweg abzustimmen.

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Wie diese Änderungen mit den CSRD-Omnibus-Reformen übereinstimmen

Die Vereinfachungsbemühungen von EFRAG für die ESRS sind eng mit der umfassenderen Überarbeitung der CSRD im vorgeschlagenen Omnibus-Paket der EU verknüpft. Beide bewegen sich synchron, um den Druck der compliance zu reduzieren, während die zentralen Nachhaltigkeitsziele intakt bleiben.

Engerer Umfang, weniger Berichterstatter

Der Omnibus-Vorschlag beschränkt die CSRD-Berichterstattung auf Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Vermögenswerten. Diese Verschiebung könnte etwa 80% der zuvor im Geltungsbereich befindlichen Unternehmen ausschließen, einschließlich vieler mittelgroßer und börsennotierter SMEs.

Für kleinere Unternehmen, die dennoch ESG-Daten offenlegen möchten, wird die Kommission einen Freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für SMEs (VSME) anbieten. Die ESRS-Überarbeitungen spiegeln diesen engeren Fokus wider – Anforderungen für die großen Unternehmen, die im Geltungsbereich verbleiben, werden vereinfacht, während die Wertschöpfungskettenschwelle mit der 1.000-Mitarbeiter-VSME-Grenze abgestimmt wird.

Wertschöpfungskettenobergrenze und Datenentlastung

Unter dem Omnibus können große Unternehmen keine detaillierten ESG-Daten mehr von kleinen Lieferanten anfordern, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. EFRAG unterstützt dies durch einen einfacheren ESRS-Ansatz: Unternehmen können Schätzungen oder Branchendaten verwenden, wenn direkte Daten zu kostspielig oder nicht verfügbar sind.

Das alte Zwei-Stufen-Modell – zuerst direkte Daten versuchen, dann auf Schätzungen zurückgreifen – wird ersetzt. Jetzt sind Schätzungen von Anfang an akzeptabel, wenn es nicht machbar ist, Primärdaten zu sammeln. Dies hilft, die Berichterstattung dort zu fokussieren, wo die Auswirkungen am wesentlichsten sind, ohne jede Ebene der Lieferkette zu belasten.

Sektorstandards pausiert, Versicherung verzögert

Der Omnibus stoppt die Einführung sektorspezifischer ESRS, und EFRAG hat sie von seiner Roadmap gestrichen. Stattdessen werden die Kernstandards flexibel genug gestaltet, um branchenübergreifend anwendbar zu sein.

Die EU hat auch die Umstellung auf eine angemessene Versicherung für Nachhaltigkeitsdaten pausiert. Eine begrenzte Versicherung bleibt vorerst der Standard, mit Leitlinien zu zukünftigen Versicherungsrahmen, die 2026 erwartet werden. Während EFRAG die Versicherung nicht direkt behandelt, wird ein klarerer, schlankerer ESRS natürlich effizientere Prüfprozesse unterstützen.

Belastung reduzieren, nicht Ambitionen

Keine dieser Änderungen verwässert die zentralen Klima- und Sozialziele der EU. Ziel ist es, die Berichterstattung einfacher und fokussierter zu machen, insbesondere für die größten Unternehmen mit den größten Auswirkungen. Der überarbeitete ESRS wird weiterhin wichtige Vorschriften wie die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und den Europäischen Green Deal bedienen, jedoch mit weniger Lärm – und mehr Klarheit.

Zeitplan: Wann treten die Änderungen in Kraft?

EFRAG bewegt sich schnell. Der Entwurf der überarbeiteten ESRS wird bis Ende Juli 2025 erwartet, gefolgt von einer öffentlichen Konsultation im August und September. Bis zum 31. Oktober 2025 wird EFRAG seinen technischen Rat finalisieren und der Europäischen Kommission vorlegen.

Was als nächstes passiert, hängt von der Gesetzgebungsuhr der EU ab. Gemäß dem Omnibus-Vorschlag muss die Kommission die endgültigen ESRS innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Omnibus-Gesetzes durch einen delegierten Rechtsakt annehmen. Wenn der Zeitplan eingehalten wird, könnten die neuen ESRS Anfang oder Mitte 2026 in Kraft treten.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Große Unternehmen, die ursprünglich 2025 berichten sollten, beginnen nun 2027 (für das Geschäftsjahr 2026). Das gibt ihnen Zeit, sich mit den vereinfachten ESRS vorzubereiten.

  • Erstberichterstatter (Geschäftsjahr 2024) können für ihre Berichtszyklen 2025 oder 2026 auf die überarbeiteten Standards umsteigen.

  • Öffentliche Konsultation im 3. Quartal 2025 bietet die Möglichkeit, Feedback zu geben und verbleibende Herausforderungen zu benennen.

EFRAG hat signalisiert, dass es in dieser Zeit reaktionsfähig bleiben wird – erwarten Sie zusätzliche Leitlinien, FAQs und Updates, während die neuen Standards Gestalt annehmen. Unternehmen sollten den Entwurf im Juli verfolgen und bereit sein, ihre Pläne anzupassen, sobald die endgültige Version vorliegt.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Wenn Ihr Unternehmen bereits im Geltungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) liegt, ist jetzt der Zeitpunkt, um auf Kurs zu bleiben – aber bereit zu sein, sich anzupassen. Die ESRS-Vereinfachungen sind darauf ausgelegt, den Aufwand zu reduzieren, nicht die Aktion zu verzögern. So können Sie sich vorbereiten:

  • Überprüfen Sie Ihre Wesentlichkeitsbewertung. Ein Top-down-Ansatz wird bald den aktuellen, stark bewertungsorientierten Prozess ersetzen. Konzentrieren Sie sich darauf, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und vermeiden Sie Überengineering.

  • Vereinfachen Sie Ihre Berichtsstruktur. Der überarbeitete ESRS wird eine Zusammenfassung und Anhänge für technische Daten erlauben. Beginnen Sie damit, Ihren Bericht so zu gestalten, dass die Strategie im Vordergrund steht und detaillierte Kennzahlen nach hinten verschoben werden.

  • Suchen Sie nach Überschneidungen. Wenn Sie dieselben Richtlinieninformationen in verschiedenen Abschnitten wiederholt haben, achten Sie darauf. Das neue Rahmenwerk wird es Ihnen ermöglichen, Offenlegungen zu konsolidieren und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

  • Planen Sie die Teilnahme an der Konsultation. Das öffentliche Kommentierungsfenster von EFRAG läuft von August bis September 2025. Dies ist Ihre Gelegenheit, die endgültigen Standards zu beeinflussen und frühzeitig Blockaden zu melden.

  • Verfolgen Sie den VSME-Standard. Wenn Sie ein kleineres Unternehmen sind – oder auf SME-Lieferanten angewiesen sind – könnte der Freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard für SMEs (VSME) Ihr bevorzugtes Rahmenwerk werden. EU-Leitlinien werden bis Ende 2025 erwartet.
  • Verfolgen Sie den Fortschritt des Omnibus. Die Reformen befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Während größere Umkehrungen unwahrscheinlich sind, könnten sich Details wie Geltungsschwellen oder Zeitpläne ändern. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um Ihren Berichtsplan entsprechend anzupassen.

Fazit: Der Weg nach vorne ist klarer, aber nicht optional. Nutzen Sie dieses Zeitfenster, um sich frühzeitig mit den bevorstehenden Änderungen in Einklang zu bringen – weniger Berichterstattung, besserer Fokus und weniger Überraschungen auf lange Sicht.

Fazit

Die ESRS-Überarbeitungen vom Juni 2025 markieren einen klaren Wandel hin zu intelligenterer, fokussierterer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für Unternehmen, die weiterhin im Geltungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) liegen, ist die Botschaft einfach: Berichterstattung bleibt verpflichtend – aber jetzt handhabbarer.

Die Vorschläge von EFRAG zielen darauf ab, den Lärm zu reduzieren, nicht die Strenge. Sie werden weiterhin erwartet, transparent über wesentliche Themen zu berichten – jedoch ohne die übermäßigen Details, die frühe CSRD-Anwender belastet haben. Ziel ist es, bessere Daten zu liefern, nicht mehr Daten.

Für Unternehmen außerhalb des verpflichtenden Geltungsbereichs bietet der neue VSME-Standard eine leichtere, freiwillige Möglichkeit, sich im Bereich ESG zu engagieren. Es ist ein strategischer Schritt in Richtung Zugänglichkeit, ohne die Ambitionen aufzugeben.

Wenn Sie Ihre Optionen zur Fortsetzung Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung erkunden möchten, kontaktieren Sie unser Team.

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Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.

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