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ESRS-Update: Juni 2025 Reformen für einfachere Berichterstattung

Verfasst von
Frederica Crouch
June 20, 2025
5
min. Lesezeit
Key takeaways:
  • Simplified reporting requirements: EFRAG plans to cut mandatory ESRS datapoints by more than 50%, reducing duplication and focusing disclosures on what’s materially relevant.
  • Sharper materiality and flexibility: A top-down materiality approach and flexible report structure will help companies produce clearer, shorter, and more decision-useful sustainability statements.
  • Targeted reliefs for reporting burdens: New exemptions ease pressure on value chain data, small operations, and complex business changes-making CSRD compliance more manageable without lowering ambition.

Wenn Sie sich auf die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorbereiten, gibt es gute Nachrichten. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden erheblich vereinfacht. In einem Fortschrittsbericht vom Juni 2025 umriss EFRAG fünf wesentliche Vereinfachungshebel, die darauf abzielen, die verpflichtenden Datenpunkte um mehr als die Hälfte zu reduzieren. Das Ziel: Nachhaltigkeitsangaben fokussierter, weniger repetitiv und leichter zu handhaben zu machen, ohne die Qualität zu beeinträchtigen.

Was Unternehmen wissen müssen – und wie sie sich vorbereiten können.

Warum jetzt eine ESRS-Überarbeitung?

Anfang 2025 führte die Europäische Kommission den Omnibus-Vorschlag ein – eine Initiative zur Vereinfachung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Das Ziel: die Komplexität der Berichterstattung zu reduzieren, ohne die Kernziele der EU-Nachhaltigkeit zu verwässern.

Der Vorschlag umfasste drei wesentliche Änderungen: einen engeren Berichtsrahmen, eine Begrenzung der Daten, die Unternehmen von kleineren Lieferanten sammeln müssen, und eine Pause bei neuen sektorspezifischen Standards. Kurz gesagt, die Regulierungsbehörden erkannten an, dass die ursprüngliche CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Unternehmen zu schnell unter Druck setzten.

Um diese Änderungen umsetzbar zu machen, wandte sich die Kommission an EFRAG – das Gremium, das für die Ausarbeitung der ESRS verantwortlich ist. Am 19. Juni 2025 veröffentlichte der Nachhaltigkeitsberichterstattungsausschuss von EFRAG einen detaillierten Fortschrittsbericht, der darlegt, wie die Standards vereinfacht werden sollen, um die Belastung für Unternehmen zu verringern und gleichzeitig die Ausrichtung am Europäischen Green Deal beizubehalten.

EFRAG soll seine technischen Empfehlungen bis zum 31. Oktober 2025 abschließen. Die Kommission plant, die überarbeiteten ESRS durch einen delegierten Rechtsakt innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Omnibus-Gesetzes zu verabschieden. Das bedeutet, dass die neuen Standards bis Mitte 2026 Gesetz werden könnten.

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Großes Bild: weniger Datenpunkte, schärferer Fokus

Eines der bedeutendsten Ziele der ESRS-Revision ist eine deutliche Reduzierung der erforderlichen Angaben. EFRAG strebt eine Reduzierung der verpflichtenden Datenpunkte um 50 % oder mehr an, wobei einige Bereiche – wie die EU-Taxonomie-Vorlagen – Reduzierungen von bis zu 70 % erfahren sollen.

Die Europäische Kommission hat klargestellt: Berichterstattung sollte sich auf das Wesentliche konzentrieren, nicht auf das Abhaken von Kästchen. Das bedeutet, Datenpunkte zu streichen, die als wenig wirkungsvoll, redundant oder zu detailliert gelten. Ziel ist es, zentrale, entscheidungsrelevante Informationen hervorzuheben und gleichzeitig die Compliance-Belastung zu verringern.

Für Unternehmen könnte dies zu kürzeren, klareren Nachhaltigkeitsberichten führen, die Strategie und Risiko widerspiegeln – nicht nur Compliance. EFRAG überprüft jede Anforderung der aktuellen ESRS, um festzustellen, was wirklich zählt. Viele narrative Angaben könnten umgeschrieben oder gestrichen werden, und einige Kennzahlen könnten in freiwillige Leitlinien verschoben oder ganz entfernt werden.

Ein wichtiger Punkt: doppelte Materialität bleibt bestehen. Unternehmen müssen weiterhin berichten, wie Nachhaltigkeitsthemen ihr Geschäft beeinflussen und wie ihre Aktivitäten Menschen und den Planeten beeinflussen. Was sich ändert, ist der Prozess – Unternehmen werden klarere Kriterien anwenden, um zu bestimmen, was wesentlich ist, sodass die Berichterstattung fokussierter und weniger mechanisch wird.

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Die 5 Vereinfachungshebel: wie EFRAG ESRS einfacher macht

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Der Fortschrittsbericht von EFRAG vom Juni 2025 skizziert fünf zentrale Hebel zur Vereinfachung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS). Diese Änderungen zielen darauf ab, die Belastung der Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig die Berichte sinnvoll und im Einklang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu halten. Hier ist, was jeder Hebel in der Praxis bedeutet:

Hebel 1: Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsbewertung (DMA)

Unternehmen müssen nur noch berichten, was wirklich wesentlich ist – nicht mehr.

EFRAG ersetzt die bisherige Bottom-up-Bewertung durch einen Top-down-Ansatz, der auf dem Geschäftsmodell eines Unternehmens basiert. Dies verlagert den Fokus auf das Wesentliche, anstatt die ESRS-Themenliste in eine obligatorische Checkliste zu verwandeln.

Ein neuer Filter für „Informationswesentlichkeit“ wird auf jeden Datenpunkt angewendet – so können Unternehmen unwesentliche Details in allen Standards überspringen, einschließlich ESRS 2. Wenn beispielsweise nur ein Unterthema wesentlich ist, können Unternehmen jetzt nur darüber berichten, ohne alle zugehörigen Offenlegungen auszulösen.

EFRAG plant auch die Veröffentlichung unverbindlicher Beispiele, um zu zeigen, wie Offenlegungen mit spezifischen Unterthemen verknüpft sind. Das Ziel ist es, Überberichterstattung zu vermeiden und die DMA zu einem pragmatischen, entscheidungsnützlichen Prozess zu machen, nicht zu einem Papierkrieg.

Hebel 2: Klarere, sauberere Nachhaltigkeitsberichte

EFRAG führt Flexibilität ein, um Unternehmen zu helfen, Nachhaltigkeitserklärungen zu strukturieren, die leichter lesbar und besser auf ihr Geschäft abgestimmt sind.

Anstatt den ESRS wie eine starre Checkliste zu folgen, dürfen Unternehmen ihren Bericht mit einer Zusammenfassung beginnen – wesentliche Themen, Schlüsselkennzahlen, Strategie und Zukunftsausblick in einem kompakten Abschnitt hervorheben. Dies erleichtert es den Stakeholdern, das Gesamtbild zu verstehen, ohne 100+ Seiten durchforsten zu müssen.

Detaillierte Inhalte – wie EU-Taxonomie-Daten oder detaillierte Kennzahlen – können in Anhänge verschoben werden. Dies reduziert das Durcheinander in der Hauptnarrative und hilft Unternehmen, das Wesentliche zu priorisieren.

EFRAG stellt auch klar, dass Duplikationen nicht erforderlich sind. Unternehmen können vermeiden, denselben Inhalt in verschiedenen Abschnitten zu wiederholen und ihre Berichte so zu strukturieren, dass sie zu ihrer Arbeitsweise passen – solange die erforderlichen Offenlegungen abgedeckt sind.

Das Ziel ist ein kürzerer, klarerer Bericht, der die Nachhaltigkeitsgeschichte des Unternehmens effektiv erzählt und gleichzeitig compliant bleibt.

Hebel 3: Straffung von Richtlinien, Maßnahmen und Zielen (PATs)

Überflüssige Offenlegungen werden gestrichen – beginnend mit Richtlinien, Maßnahmen und Zielen.

Unter der aktuellen Struktur müssen Unternehmen PATs sowohl im allgemeinen ESRS 2-Abschnitt als auch in jedem thematischen Standard offenlegen. EFRAG behält nun eine abgespeckte Version von ESRS 2 bei und reduziert erheblich die Anzahl der erforderlichen PAT-Datenpunkte in thematischen Standards.

Der neue Ansatz ist auch praktischer: Wenn ein Unternehmen keine Richtlinie oder kein Ziel hat, muss es keine berichten. Und wenn eine einzige Richtlinie mehrere Themen abdeckt, muss sie nur einmal beschrieben werden – nicht in jedem Abschnitt wiederholt.

Dieser Hebel allein wird voraussichtlich einen großen Anteil der über 50%igen Reduzierung der Datenpunkte in den überarbeiteten ESRS ausmachen.

Hebel 4: Klarere Unterscheidung zwischen obligatorischen und optionalen Inhalten

Unternehmen müssen wissen, was erforderlich ist – und was nicht.

EFRAG räumt die Struktur der Standards auf, indem sie obligatorische Anforderungen klar von unverbindlichen Leitlinien trennt. Alle „soll“-Bestimmungen werden unter ihrem relevanten Offenlegungsanforderung gruppiert, während unterstützende Leitlinien gekennzeichnet oder in einem separaten Abschnitt platziert werden.

Das Konzept der „freiwilligen Offenlegungen“ wird ebenfalls zurückgefahren. Was als Ermutigung für Best Practices gedacht war, führte oft zu Verwirrung oder Druck zur Überberichterstattung. Künftig können sich Unternehmen auf erforderliche Offenlegungen konzentrieren, ohne sich zu fragen, ob optionale Vorschläge tatsächlich erwartet werden.

Hebel 5: Gezielte Entlastungen für spezifische Berichterstattungsbelastungen

EFRAG geht häufige Schmerzpunkte mit gezielten Lösungen und internationaler Abstimmung an.

  • Akquisitionen und Veräußerungen: Neue Entlastungen klären, wie Nachhaltigkeitsdaten gemeldet werden, wenn ein Unternehmen kürzlich ein Geschäft erworben oder verkauft hat.

  • Wertschöpfungskettenberichterstattung: Unternehmen müssen keine ESG-Daten von kleinen Lieferanten einholen – insbesondere nicht von solchen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern. Stattdessen sind Schätzungen und Sekundärdaten unter einer „angemessenen Anstrengung“-Regel akzeptabel.

  • Nicht wesentliche Aktivitäten: Unternehmen können kleine, unwesentliche Operationen von bestimmten Kennzahlen ausschließen – es ist nicht erforderlich, Emissionen von einem Backoffice mit minimalem Fußabdruck zu berichten.

  • Kommerzielle Sensibilität: Für zukunftsgerichtete Ziele oder finanzielle Schätzungen, die strategische Informationen offenlegen könnten, untersucht EFRAG Möglichkeiten, Flexibilität zu bieten.

  • SFDR-Datenpunkte: Viele Indikatoren, die mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) verbunden sind, wurden in die ESRS integriert. EFRAG überprüft diese und könnte diejenigen anpassen oder entfernen, die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nützlich sind.

Dieser Hebel stärkt auch die Interoperabilität mit den ISSB IFRS S1 und S2 Standards, was globalen Unternehmen hilft, die Berichterstattung über Rahmenwerke hinweg abzustimmen.

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Wie diese Änderungen mit den CSRD-Omnibus-Reformen übereinstimmen

Die Vereinfachungsbemühungen von EFRAG bei den ESRS sind eng mit der umfassenderen Überarbeitung der CSRD im Omnibus-Paket der EU verknüpft. Beide bewegen sich synchron, um den Druck der Compliance zu reduzieren und gleichzeitig die zentralen Nachhaltigkeitsziele beizubehalten.

Engerer Umfang, weniger Berichterstatter

Der Omnibus-Vorschlag beschränkt die CSRD-Berichterstattung auf Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Vermögenswerten. Diese Verschiebung könnte etwa 80% der zuvor im Geltungsbereich befindlichen Unternehmen ausschließen, darunter viele mittelständische und börsennotierte SMEs.

Für kleinere Unternehmen, die weiterhin ESG-Daten offenlegen möchten, wird die Kommission einen Freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für SMEs (VSME) anbieten. Die ESRS-Überarbeitungen spiegeln diesen fokussierten Ansatz wider – Anforderungen für die großen Unternehmen im Geltungsbereich werden gestrafft, während die Wertschöpfungskettenschwelle mit dem 1.000-Mitarbeiter-VSME-Limit abgestimmt wird.

Wertschöpfungskettenobergrenze und Datenentlastung

Unter dem Omnibus können große Unternehmen keine detaillierten ESG-Daten von kleinen Lieferanten mehr anfordern, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. EFRAG unterstützt dies durch einen einfacheren ESRS-Ansatz: Unternehmen können Schätzungen oder Branchendaten verwenden, wenn direkte Daten zu teuer oder nicht verfügbar sind.

Das alte Zwei-Stufen-Modell – zuerst direkte Daten versuchen, dann auf Schätzungen zurückgreifen – wird ersetzt. Jetzt sind Schätzungen akzeptabel, wenn es nicht machbar ist, Primärdaten zu sammeln. Dies hilft, die Berichterstattung auf wesentliche Auswirkungen zu konzentrieren, ohne jede Stufe der Lieferkette zu belasten.

Sektorstandards pausiert, Assurance verzögert

Der Omnibus stoppt die Einführung sektorspezifischer ESRS, und EFRAG hat sie aus seiner Roadmap gestrichen. Stattdessen werden die Kernstandards flexibel genug gestaltet, um branchenübergreifend anwendbar zu sein.

Die EU hat auch die Einführung einer angemessenen Assurance für Nachhaltigkeitsdaten pausiert. Begrenzte Assurance bleibt vorerst der Standard, mit Leitlinien zu zukünftigen Assurance-Rahmenwerken, die 2026 erwartet werden. Während EFRAG nicht direkt für Assurance zuständig ist, wird ein klarerer, schlankerer ESRS natürlich effizientere Prüfprozesse unterstützen.

Belastung reduzieren, nicht Ambitionen

Keine dieser Änderungen verwässert die zentralen Klima- und Sozialziele der EU. Das Ziel ist es, die Berichterstattung einfacher und fokussierter zu gestalten, insbesondere für die größten Unternehmen mit den größten Auswirkungen. Die überarbeiteten ESRS werden weiterhin wichtige Vorschriften wie die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und den Europäischen Green Deal bedienen, jedoch mit weniger Lärm – und mehr Klarheit.

Zeitplan: Wann treten die Änderungen in Kraft?

EFRAG bewegt sich schnell. Der Entwurf der überarbeiteten ESRS wird bis Ende Juli 2025 erwartet, gefolgt von einer öffentlichen Konsultation im August und September. Bis zum 31. Oktober 2025 wird EFRAG seinen technischen Rat finalisieren und der Europäischen Kommission vorlegen.

Was als nächstes passiert, hängt von der Gesetzgebungsuhr der EU ab. Laut dem Omnibus-Vorschlag muss die Kommission die endgültigen ESRS innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Omnibus-Gesetzes durch einen delegierten Rechtsakt annehmen. Wenn der Zeitplan eingehalten wird, könnten die neuen ESRS Anfang oder Mitte 2026 in Kraft treten.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Große Unternehmen, die ursprünglich 2025 berichten sollten, beginnen nun 2027 (für das Geschäftsjahr 2026). Das gibt ihnen Zeit, sich mit den vereinfachten ESRS vorzubereiten.

  • Erstberichterstatter (Geschäftsjahr 2024) können für ihre Berichtszyklen 2025 oder 2026 zu den überarbeiteten Standards wechseln.

  • Öffentliche Konsultation im dritten Quartal 2025 bietet die Möglichkeit, Feedback zu geben und verbleibende Herausforderungen zu kennzeichnen.

EFRAG hat signalisiert, dass es in dieser Zeit reaktionsfähig bleiben wird – erwarten Sie zusätzliche Leitlinien, FAQs und Updates, während die neuen Standards Gestalt annehmen. Für den Moment sollten Unternehmen den Entwurf im Juli verfolgen und bereit sein, ihre Pläne anzupassen, sobald die endgültige Version vorliegt.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Wenn Ihr Unternehmen bereits im Geltungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) liegt, ist jetzt die Zeit, auf Kurs zu bleiben – aber bereit zu sein, sich anzupassen. Die ESRS-Vereinfachungen sind darauf ausgelegt, den Aufwand zu reduzieren, nicht die Maßnahmen zu verzögern. So können Sie sich vorbereiten:

  • Überprüfen Sie Ihre Wesentlichkeitsbewertung. Ein Top-down-Ansatz wird bald den aktuellen, bewertungsintensiven Prozess ersetzen. Konzentrieren Sie sich darauf, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und vermeiden Sie Überengineering.

  • Straffen Sie Ihre Berichtsstruktur. Die überarbeiteten ESRS ermöglichen eine Zusammenfassung und Anhänge für technische Daten. Beginnen Sie damit, Ihren Bericht so zu gestalten, dass die Strategie im Vordergrund steht, und verschieben Sie detaillierte Kennzahlen nach hinten.

  • Suchen Sie nach Überschneidungen. Wenn Sie dieselben Richtlinieninformationen in verschiedenen Abschnitten wiederholt haben, beachten Sie dies. Das neue Framework ermöglicht es Ihnen, Offenlegungen zu konsolidieren und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

  • Planen Sie die Teilnahme an der Konsultation. Das öffentliche Kommentierungsfenster von EFRAG läuft von August bis September 2025. Dies ist Ihre Gelegenheit, die endgültigen Standards zu beeinflussen und frühzeitig Hindernisse zu melden.

  • Verfolgen Sie den VSME-Standard. Wenn Sie ein kleineres Unternehmen sind – oder auf SME-Lieferanten angewiesen sind – könnte der Freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard für SMEs (VSME) Ihr bevorzugtes Framework werden. EU-Leitlinien werden bis Ende 2025 erwartet.
  • Verfolgen Sie den Fortschritt des Omnibus. Die Reformen befinden sich noch im Gesetzgebungsprozess. Während größere Umkehrungen unwahrscheinlich sind, könnten sich Details wie Umfangsschwellen oder Zeitpläne ändern. Bleiben Sie informiert, um Ihren Berichtsplan entsprechend anzupassen.

Fazit: Der Weg nach vorne ist klarer, aber nicht optional. Nutzen Sie dieses Zeitfenster, um sich frühzeitig auf die kommenden Änderungen einzustellen – weniger Berichterstattung, besserer Fokus und weniger Überraschungen.

Fazit

Die ESRS-Überarbeitungen vom Juni 2025 markieren einen klaren Wandel hin zu intelligenterer, fokussierterer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für Unternehmen, die noch im Geltungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) liegen, ist die Botschaft einfach: Berichterstattung bleibt verpflichtend – aber jetzt handhabbarer.

Die Vorschläge von EFRAG zielen darauf ab, den Lärm zu reduzieren, nicht den Anspruch. Sie werden weiterhin erwartet, transparent über wesentliche Themen zu berichten – jedoch ohne die übermäßigen Details, die frühe CSRD-Anwender belastet haben. Das Ziel ist bessere Daten, nicht mehr Daten.

Für Unternehmen außerhalb des obligatorischen Rahmens bietet der neue VSME-Standard eine leichtere, freiwillige Möglichkeit, sich mit ESG zu beschäftigen. Es ist ein strategischer Schritt in Richtung Zugänglichkeit, ohne die Ambitionen aufzugeben.

Wenn Sie Ihre Optionen zur Fortsetzung Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung erkunden möchten, kontaktieren Sie unser Team.

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Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.

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