ESRS-Update: Juni 2025 Reformen für einfachere Berichterstattung

June 20, 2025
5
min. Lesezeit

Disclaimer: New EUDR developments - December 2025

In November 2025, the European Parliament and Council backed key changes to the EU Deforestation Regulation (EUDR), including a 12‑month enforcement delay and simplified obligations based on company size and supply chain role.

Key changes proposed:

  • New enforcement timeline: 30 December 2026 for large/medium operators, 30 June 2027 for small/micro operators
  • Simplified DDS: One-time declarations for small and micro primary producers
  • Narrowed scope: Most downstream actors and non‑SME traders would no longer need to submit DDSs
  • New DDS requirement: Estimated annual quantity of regulated products must be included

These updates are not yet legally binding. A final text will be confirmed through trilogue negotiations and formal publication in the EU’s Official Journal. Until then, the current EUDR regulation and deadlines remain in force.

We continue to monitor developments and will update all guidance as the final law is adopted.

Disclaimer: 2026 Omnibus changes to CSRD and ESRS

In December 2025, the European Parliament approved the Omnibus I package, introducing changes to CSRD scope, timelines and related reporting requirements.

As a result, parts of this article may no longer fully reflect the latest regulatory position. We are currently reviewing and updating our CSRD and ESRS content to align with the new rules.

Key changes include:

  • A narrowed CSRD scope, now limited to companies with 1,000+ employees and €450m turnover
  • Delays to CSRD reporting timelines, with wave 2 and 3 reports pushed to 2028/2029 in most cases
  • Simplification of ESRS datapoints

We continue to monitor regulatory developments closely and will update this article as further guidance and implementation details are confirmed.

Wichtige Erkenntnisse
  • Vereinfachte Berichte: EFRAG will verpflichtende ESRS-Datenpunkte um >50% kürzen, Duplikate streichen, Fokus aufs Wesentliche.
  • Schärfere Wesentlichkeit & flexibles Format: Top-down-Ansatz und flexible Struktur fördern klare, kurze, entscheidungsrelevante Erklärungen.
  • Gezielte Entlastungen: Neue Ausnahmen mindern Druck bei Wertschöpfungsdaten, kleinen Einheiten und komplexen Änderungen; CSRD wird handhabbarer.

Wenn Sie sich auf die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorbereiten, gibt es gute Nachrichten. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden erheblich vereinfacht. In einem Fortschrittsbericht vom Juni 2025 skizzierte EFRAG fünf wesentliche Vereinfachungshebel, die darauf abzielen, die verpflichtenden Datenpunkte um mehr als die Hälfte zu reduzieren. Das Ziel: Nachhaltigkeitsberichte fokussierter, weniger repetitiv und einfacher zu handhaben zu machen, ohne die Qualität zu beeinträchtigen.

Hier ist, was Unternehmen wissen müssen – und wie sie sich vorbereiten können.

Warum jetzt eine ESRS-Überarbeitung?

Anfang 2025 stellte die Europäische Kommission den Omnibus-Vorschlag vor – eine Initiative zur Vereinfachung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Das Ziel: die Komplexität der Berichterstattung zu reduzieren, ohne die Kernziele der EU-Nachhaltigkeit zu verwässern.

Der Vorschlag umfasste drei wesentliche Änderungen: einen engeren Berichtsrahmen, eine Begrenzung der Daten, die Unternehmen von kleineren Lieferanten sammeln müssen, und eine Pause bei neuen sektorspezifischen Standards. Kurz gesagt, die Regulierungsbehörden erkannten an, dass die ursprüngliche CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Unternehmen zu schnell unter Druck setzten.

Um diese Änderungen umsetzbar zu machen, wandte sich die Kommission an EFRAG – das Gremium, das für die Ausarbeitung der ESRS verantwortlich ist. Am 19. Juni 2025 veröffentlichte EFRAGs Sustainability Reporting Board einen detaillierten Fortschrittsbericht, der darlegt, wie die Standards vereinfacht werden sollen, um die Belastung der Unternehmen zu verringern und gleichzeitig die Ausrichtung am Europäischen Green Deal zu gewährleisten.

EFRAG wird voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2025 seine technische Beratung abschließen. Die Kommission plant, die überarbeiteten ESRS durch einen delegierten Rechtsakt innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Omnibus-Gesetzes zu verabschieden. Das bedeutet, dass die neuen Standards bis Mitte 2026 Gesetz werden könnten.

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Großes Bild: Weniger Datenpunkte, schärferer Fokus

Eines der bedeutendsten Ziele der ESRS-Revision ist eine deutliche Kürzung der erforderlichen Offenlegungen. EFRAG strebt eine Reduzierung der verpflichtenden Datenpunkte um 50 % oder mehr an, wobei in einigen Bereichen – wie den EU-Taxonomie-Vorlagen – Kürzungen von bis zu 70 % geplant sind.

Die Europäische Kommission hat klargestellt: Berichterstattung sollte sich auf das Wesentliche konzentrieren, nicht auf das Abhaken von Kästchen. Das bedeutet, Datenpunkte zu streichen, die als wenig wirkungsvoll, doppelt oder zu detailliert gelten. Das Ziel ist es, zentrale, entscheidungsrelevante Informationen in den Vordergrund zu stellen und gleichzeitig die Compliance-Belastung zu verringern.

Für Unternehmen könnte dies zu kürzeren, klareren Nachhaltigkeitsberichten führen, die Strategie und Risiko widerspiegeln – nicht nur Compliance. EFRAG überprüft jede Anforderung in den aktuellen ESRS, um festzustellen, was wirklich zählt. Viele narrative Offenlegungen könnten umgeschrieben oder gestrichen werden, und einige Metriken könnten in freiwillige Leitlinien verschoben oder ganz entfernt werden.

Ein wichtiger Punkt: Doppelte Wesentlichkeit bleibt bestehen. Unternehmen müssen weiterhin sowohl berichten, wie Nachhaltigkeitsthemen ihr Geschäft beeinflussen, als auch wie ihre Aktivitäten Menschen und Planeten beeinflussen. Was sich ändert, ist der Prozess – Unternehmen werden klarere Kriterien anwenden, um festzustellen, was wesentlich ist, sodass die Berichterstattung fokussierter und weniger mechanisch ist.

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Die 5 Vereinfachungshebel: Wie EFRAG ESRS einfacher macht

Der Fortschrittsbericht von EFRAG vom Juni 2025 skizziert fünf wesentliche Hebel zur Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Änderungen zielen darauf ab, die Belastung der Unternehmen zu verringern und gleichzeitig die Berichte sinnvoll und im Einklang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu halten. Hier ist, was jeder Hebel in der Praxis bedeutet:

Hebel 1: Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsbewertung (DMA)

Unternehmen müssen nur das berichten, was wirklich wesentlich ist – nicht mehr.

EFRAG ersetzt die aktuelle Bottom-up-Bewertung durch einen Top-down-Ansatz, der auf dem Geschäftsmodell eines Unternehmens basiert. Dies verlagert den Fokus auf das, was am wichtigsten ist, anstatt die ESRS-Themenliste in eine verpflichtende Checkliste zu verwandeln.

Ein neuer „Informationswesentlichkeits“-Filter wird auf jeden Datenpunkt angewendet – er hilft Unternehmen, unwesentliche Details in allen Standards, einschließlich ESRS 2, zu überspringen. Beispielsweise können Unternehmen, wenn nur ein Unterthema wesentlich ist, jetzt nur über dieses Unterthema berichten, ohne alle damit verbundenen Offenlegungen auszulösen.

EFRAG plant auch, unverbindliche Beispiele zu veröffentlichen, um zu zeigen, wie Offenlegungen mit bestimmten Unterthemen verknüpft sind. Das Ziel ist es, Überberichterstattung zu vermeiden und die DMA zu einem pragmatischen, entscheidungsnützlichen Prozess zu machen, nicht zu einer Papierübung.

Hebel 2: Klarere, sauberere Nachhaltigkeitsberichte

EFRAG führt Flexibilität ein, um Unternehmen zu helfen, Nachhaltigkeitserklärungen zu strukturieren, die leichter zu lesen und besser auf ihr Geschäft abgestimmt sind.

Anstatt die ESRS wie eine starre Checkliste zu befolgen, dürfen Unternehmen ihren Bericht mit einer Zusammenfassung beginnen – wesentliche Themen, wichtige Kennzahlen, Strategie und Zukunftsausblick in einem kompakten Abschnitt hervorheben. Dies erleichtert es den Stakeholdern, das Gesamtbild zu verstehen, ohne 100+ Seiten durchforsten zu müssen.

Detaillierte Inhalte – wie EU-Taxonomie-Daten oder detaillierte Kennzahlen – können in Anhänge verschoben werden. Dies reduziert das Durcheinander in der Hauptnarrative und hilft Unternehmen, das Wesentliche zu priorisieren.

EFRAG stellt auch klar, dass Duplikationen nicht erforderlich sind. Unternehmen können vermeiden, denselben Inhalt in verschiedenen Abschnitten zu wiederholen und ihre Berichte so zu strukturieren, dass sie zu ihrer Arbeitsweise passen – solange die erforderlichen Offenlegungen weiterhin abgedeckt sind.

Das Ziel ist ein kürzerer, klarerer Bericht, der die Nachhaltigkeitsgeschichte des Unternehmens effektiv erzählt und gleichzeitig konform bleibt.

Hebel 3: Straffung von Richtlinien, Maßnahmen und Zielen (PATs)

Redundante Offenlegungen werden gestrichen – beginnend mit Richtlinien, Maßnahmen und Zielen.

Unter der aktuellen Struktur müssen Unternehmen PATs sowohl im allgemeinen ESRS 2-Abschnitt als auch in jedem thematischen Standard offenlegen. EFRAG behält eine abgespeckte Version von ESRS 2 bei und reduziert gleichzeitig die Anzahl der erforderlichen PAT-Datenpunkte in thematischen Standards erheblich.

Der neue Ansatz ist auch praktischer: Wenn ein Unternehmen keine Richtlinie oder kein Ziel hat, muss es keines berichten. Und wenn eine einzige Richtlinie mehrere Themen abdeckt, muss sie nur einmal beschrieben werden – nicht in jedem Abschnitt wiederholt.

Dieser Hebel allein wird voraussichtlich einen großen Anteil an der Reduzierung der Datenpunkte um über 50 % in den überarbeiteten ESRS ausmachen.

Hebel 4: Klarere Unterscheidung zwischen verpflichtendem und optionalem Inhalt

Unternehmen müssen wissen, was erforderlich ist – und was nicht.

EFRAG räumt die Struktur der Standards auf, indem verpflichtende Anforderungen klar von unverbindlichen Leitlinien getrennt werden. Alle „müssen“-Bestimmungen werden unter ihrem relevanten Offenlegungsbedarf gruppiert, während unterstützende Leitlinien gekennzeichnet oder in einem separaten Abschnitt platziert werden.

Das Konzept der „freiwilligen Offenlegungen“ wird ebenfalls zurückgefahren. Was als Ermutigung zu Best Practices gedacht war, führte oft zu Verwirrung oder Druck zur Überberichterstattung. Zukünftig können sich Unternehmen auf erforderliche Offenlegungen konzentrieren, ohne sich zu fragen, ob optionale Vorschläge tatsächlich erwartet werden.

Hebel 5: Gezielte Entlastungen für spezifische Berichterstattungsbelastungen

EFRAG geht häufige Schmerzpunkte mit gezielten Lösungen und internationaler Ausrichtung an.

  • Übernahmen und Veräußerungen: Neue Entlastungen werden klarstellen, wie Nachhaltigkeitsdaten zu berichten sind, wenn ein Unternehmen kürzlich ein Geschäft erworben oder verkauft hat.

  • Wertschöpfungskettenberichterstattung: Unternehmen müssen keine ESG-Daten von kleinen Lieferanten jagen – insbesondere von solchen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern. Stattdessen sind Schätzungen und Sekundärdaten unter einer „angemessenen Anstrengung“-Regel akzeptabel.

  • Nicht wesentliche Aktivitäten: Unternehmen können kleine, unwesentliche Operationen von bestimmten Metriken ausschließen – keine Notwendigkeit, Emissionen aus einem Backoffice mit minimalem Fußabdruck zu berichten.

  • Kommerzielle Sensibilität: Für zukunftsgerichtete Ziele oder finanzielle Schätzungen, die strategische Informationen offenlegen könnten, untersucht EFRAG Möglichkeiten, Flexibilität zu bieten.

  • SFDR-Datenpunkte: Viele Indikatoren, die mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) verbunden sind, wurden in die ESRS integriert. EFRAG überprüft diese und könnte diejenigen anpassen oder entfernen, die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nützlich sind.

Dieser Hebel stärkt auch die Interoperabilität mit ISSBs IFRS S1 und S2 Standards, was globalen Unternehmen hilft, die Berichterstattung über Rahmenwerke hinweg abzustimmen.

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Wie diese Änderungen mit den CSRD-Omnibus-Reformen übereinstimmen

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Die Vereinfachung der ESRS durch EFRAG steht in engem Zusammenhang mit der umfassenderen Überarbeitung der CSRD im EU-Omnibus-Paket. Beide zielen darauf ab, den Druck zu reduzieren, während die Kernziele der Nachhaltigkeit erhalten bleiben.

Engerer Fokus, weniger Berichterstatter

Der Omnibus-Vorschlag beschränkt die CSRD-Berichterstattung auf Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 50 Mio. € oder 25 Mio. € an Vermögenswerten. Diese Änderung könnte etwa 80 % der zuvor betroffenen Unternehmen ausschließen, darunter viele mittelgroße und börsennotierte SMEs.

Für kleinere Unternehmen, die weiterhin ESG-Daten offenlegen möchten, bietet die Kommission einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtstandard für SMEs (VSME) an. Die ESRS-Überarbeitungen spiegeln diesen engeren Fokus wider – sie vereinfachen die Anforderungen für die großen Unternehmen, die weiterhin betroffen sind, und passen die Wertschöpfungskettenschwelle an das 1.000-Mitarbeiter-VSME-Limit an.

Wertschöpfungskettenbegrenzung und Datenentlastung

Unter dem Omnibus können große Unternehmen keine detaillierten ESG-Daten von kleinen Lieferanten mehr anfordern, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. EFRAG unterstützt dies durch einen einfacheren ESRS-Ansatz: Unternehmen können Schätzungen oder Branchendaten verwenden, wenn direkte Daten zu teuer oder nicht verfügbar sind.

Das alte Zwei-Stufen-Modell – zuerst direkte Daten versuchen, dann auf Schätzungen zurückgreifen – wird ersetzt. Wenn es nicht machbar ist, Primärdaten zu sammeln, sind Schätzungen von Anfang an akzeptabel. Dies hilft, die Berichterstattung auf die wesentlichen Auswirkungen zu konzentrieren, ohne jede Ebene der Lieferkette zu belasten.

Sektorstandards pausiert, Assurance verzögert

Der Omnibus stoppt die Einführung sektorspezifischer ESRS, und EFRAG hat sie aus seiner Roadmap gestrichen. Stattdessen werden die Kernstandards flexibel genug gestaltet, um branchenübergreifend anwendbar zu sein.

Die EU hat auch den Schritt zur angemessenen Assurance für Nachhaltigkeitsdaten pausiert. Begrenzte Assurance bleibt vorerst der Standard, mit Leitlinien zu zukünftigen Assurance-Rahmenwerken, die 2026 erwartet werden. Obwohl EFRAG nicht direkt für Assurance zuständig ist, wird ein klarerer, schlankerer ESRS natürlich effizientere Prüfprozesse unterstützen.

Belastung reduzieren, nicht Ambitionen

Keine dieser Änderungen verwässert die Kernziele der EU in Bezug auf Klima und Soziales. Ziel ist es, die Berichterstattung einfacher und fokussierter zu gestalten, insbesondere für die größten Unternehmen mit den größten Auswirkungen. Der überarbeitete ESRS wird weiterhin wichtige Vorschriften wie die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und den Europäischen Green Deal bedienen, jedoch mit weniger Lärm – und mehr Klarheit.

Zeitplan: Wann treten die Änderungen in Kraft?

EFRAG bewegt sich schnell. Der Entwurf des überarbeiteten ESRS wird bis Ende Juli 2025 erwartet, gefolgt von einer öffentlichen Konsultation im August und September. Bis zum 31. Oktober 2025 wird EFRAG seine technische Beratung abschließen und der Europäischen Kommission vorlegen.

Was als nächstes passiert, hängt vom Gesetzgebungsprozess der EU ab. Laut dem Omnibus-Vorschlag muss die Kommission den endgültigen ESRS innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Omnibus-Gesetzes durch einen delegierten Rechtsakt verabschieden. Wenn der Zeitplan eingehalten wird, könnte der neue ESRS Anfang oder Mitte 2026 in Kraft treten.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Große Unternehmen, die ursprünglich 2025 berichten sollten, beginnen nun 2027 (für das Geschäftsjahr 2026). Das gibt ihnen Zeit, sich mit dem vereinfachten ESRS vorzubereiten.

  • Erstberichterstatter (Geschäftsjahr 2024) können für ihre Berichtszyklen 2025 oder 2026 zu den überarbeiteten Standards wechseln.

  • Öffentliche Konsultation im 3. Quartal 2025 bietet die Möglichkeit, Feedback zu geben und verbleibende Herausforderungen zu identifizieren.

EFRAG hat signalisiert, dass es in dieser Zeit reaktionsfähig bleiben wird – erwarten Sie zusätzliche Leitlinien, FAQs und Updates, während die neuen Standards Gestalt annehmen. Unternehmen sollten den Entwurf im Juli verfolgen und bereit sein, Pläne anzupassen, sobald die endgültige Version vorliegt.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Wenn Ihr Unternehmen bereits unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fällt, ist jetzt der Zeitpunkt, auf Kurs zu bleiben – aber bereit zu sein, sich anzupassen. Die ESRS-Vereinfachungen sollen den Aufwand reduzieren, nicht die Aktion verzögern. So können Sie sich vorbereiten:

  • Überprüfen Sie Ihre Wesentlichkeitsbewertung. Ein Top-Down-Ansatz wird bald den aktuellen, stark bewertungsorientierten Prozess ersetzen. Konzentrieren Sie sich darauf, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und vermeiden Sie Überengineering.

  • Vereinfachen Sie Ihre Berichtsstruktur. Der überarbeitete ESRS ermöglicht eine Zusammenfassung und Anhänge für technische Daten. Beginnen Sie damit, Ihren Bericht so zu gestalten, dass die Strategie im Vordergrund steht und detaillierte Kennzahlen nach hinten verschoben werden.

  • Suchen Sie nach Überschneidungen. Wenn Sie dieselben Informationen in verschiedenen Abschnitten wiederholt haben, achten Sie darauf. Das neue Rahmenwerk ermöglicht es Ihnen, Offenlegungen zu konsolidieren und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

  • Planen Sie die Teilnahme an der Konsultation. Das öffentliche Kommentierungsfenster von EFRAG läuft von August bis September 2025. Dies ist Ihre Gelegenheit, die endgültigen Standards zu beeinflussen und frühzeitig Hindernisse anzusprechen.

  • Verfolgen Sie den VSME-Standard. Wenn Sie ein kleineres Unternehmen sind – oder auf SME-Lieferanten angewiesen sind – könnte der freiwillige Nachhaltigkeitsberichtstandard für SMEs (VSME) Ihr bevorzugtes Rahmenwerk werden. EU-Leitlinien werden bis Ende 2025 erwartet.
  • Verfolgen Sie den Fortschritt des Omnibus. Die Reformen befinden sich noch im Gesetzgebungsprozess. Während größere Umkehrungen unwahrscheinlich sind, könnten sich Details wie Umfangsschwellen oder Zeitpläne ändern. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um Ihren Berichtsplan entsprechend anzupassen.

Fazit: Der Weg nach vorne ist klarer, aber nicht optional. Nutzen Sie dieses Zeitfenster, um sich frühzeitig auf die kommenden Änderungen einzustellen – weniger Berichterstattung, besserer Fokus und weniger Überraschungen in der Zukunft.

Fazit

Die ESRS-Überarbeitungen vom Juni 2025 markieren einen klaren Wandel hin zu intelligenteren, fokussierteren Nachhaltigkeitsberichten. Für Unternehmen, die weiterhin unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, ist die Botschaft einfach: Die Berichterstattung bleibt verpflichtend – aber jetzt handhabbarer.

Die Vorschläge von EFRAG zielen darauf ab, den Lärm zu reduzieren, nicht die Strenge. Sie werden weiterhin erwartet, transparent über wesentliche Themen zu berichten – jedoch ohne die übermäßigen Details, die frühe CSRD-Anwender belastet haben. Ziel ist es, bessere Daten zu liefern, nicht mehr Daten.

Für Unternehmen außerhalb des verpflichtenden Umfangs bietet der neue VSME-Standard eine leichtere, freiwillige Möglichkeit, sich mit ESG zu beschäftigen. Es ist ein strategischer Schritt in Richtung Zugänglichkeit, ohne die Ambitionen aufzugeben.

Wenn Sie Ihre Optionen zur Fortsetzung Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung erkunden möchten, kontaktieren Sie unser Team.

FAQs - ESRS Juni 2025 Vereinfachung und Berichtsänderungen

1. Was ist das Ziel der ESRS-Überarbeitungen vom Juni 2025?

Die überarbeiteten ESRS zielen darauf ab, die verpflichtenden Datenpunkte um über 50 % zu reduzieren, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung fokussierter, handhabbarer und besser an den realen Geschäftsauswirkungen ausgerichtet zu machen.

2. Wird doppelte Wesentlichkeit weiterhin erforderlich sein?

Ja. Unternehmen müssen weiterhin sowohl finanzielle als auch Auswirkungen-Wesentlichkeit bewerten. Der Prozess wird jedoch mit einem Top-Down-Ansatz basierend auf dem Geschäftsmodell gestrafft, um Überberichterstattung zu vermeiden.

3. Was sind die fünf ESRS-Vereinfachungshebel?

Die Hebel von EFRAG umfassen:

  • Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsbewertung
  • Ermöglichung flexibler Berichtsstrukturen
  • Vereinfachung von Politik-/Aktions-/Zieloffenlegungen
  • Klarstellung, was verpflichtend vs. optional ist
  • Gezielte Entlastungen für kleine Betriebe und Wertschöpfungskettenberichterstattung

4. Wann treten die neuen ESRS-Standards in Kraft?

EFRAG wird seine Beratung bis zum 31. Oktober 2025 abschließen. Wenn sie rechtzeitig angenommen werden, könnten die überarbeiteten ESRS ab Mitte 2026 gelten. Die meisten großen Unternehmen werden sie 2027 für die Berichterstattung des Geschäftsjahres 2026 verwenden.

5. Wie passt dies zum CSRD-Omnibus-Vorschlag?

Beide Reformen arbeiten zusammen, um die Berichterstattungsbelastungen zu reduzieren. Der Omnibus verengt den Umfang der CSRD und führt Wertschöpfungskettenbegrenzungen ein. Die überarbeiteten ESRS spiegeln diese Änderungen wider und ermöglichen eine schnellere, einfachere Implementierung.

6. Können Unternehmen kleine oder wenig bedeutende Offenlegungen überspringen?

Ja. Wenn ein Unterthema oder Datenpunkt für das Unternehmen nicht wesentlich ist, kann es von der Berichterstattung ausgeschlossen werden – sogar in ESRS 2 – dank des neuen „Informationswesentlichkeits“-Filters.

7. Was passiert mit sektorspezifischen ESRS?

Sie sind pausiert. Die Kern-ESRS bleiben branchenunabhängig, sind jedoch flexibler, um verschiedene Sektoren zu berücksichtigen.

8. Werden SMEs weiterhin unter CSRD berichten?

Nur große Unternehmen bleiben unter den überarbeiteten Schwellenwerten betroffen. Kleinere Unternehmen können den kommenden freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtstandard für SMEs (VSME) nutzen.

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What has changed in EFRAG's new ESRS data points, released in December

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