With exclusive insights from 250+ companies, we break down how businesses are responding to the Omnibus Proposal, the growing role of voluntary reporting, and what it all means for your ESG strategy.
Wenn Sie kohlenstoffintensive Waren nach Europa importieren, haben Sie wahrscheinlich vom Carbon Border Adjustment Mechanism, auch bekannt als CBAM, gehört.
Als Teil des EU-Fit for 55-Pakets legt CBAM einen fairen Preis auf den in bestimmten importierten Produkten enthaltenen Kohlenstoff: nämlich Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.
Ziel ist es, Carbon Leakage zu verhindern, bei dem Unternehmen die Produktion ins Ausland verlagern, um EU-Klimaregeln zu umgehen. Es hilft auch, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen EU- und Nicht-EU-Herstellern zu schaffen.
Um Unternehmen Zeit zur Anpassung zu geben, wird CBAM schrittweise eingeführt. Bis Ende 2025 müssen Importeure die Emissionen der abgedeckten Waren melden. Ab dem 1. Januar 2026 müssen sie auch CBAM-Zertifikate kaufen, um diese Emissionen abzudecken, sowie einige andere strengere Anforderungen erfüllen.
Mit drohenden finanziellen Strafen und potenziellen Importbeschränkungen bei Nichteinhaltung ist es entscheidend, dem Zeitplan voraus zu sein. Dieser Artikel skizziert die wichtigsten CBAM-Phasen, bevorstehende Fristen und was mittelständische Unternehmen tun sollten, um bereit zu bleiben.
CBAM wird in zwei Phasen eingeführt, um Unternehmen Zeit zu geben, interne Systeme wie die Abbildung von Lieferketten und die Erfassung von Emissionsdaten von Lieferanten aufzubauen und sich an die neuen Meldeanforderungen anzupassen. Es gibt der EU auch Raum, den Rahmen zu verfeinern, bevor finanzielle Verpflichtungen greifen.
Wie auf der offiziellen EU-CBAM-Website erklärt wird: „Die schrittweise Einführung von CBAM ermöglicht einen sorgfältigen, vorhersehbaren und verhältnismäßigen Übergang für EU- und Nicht-EU-Unternehmen sowie für öffentliche Behörden.“
Vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 befindet sich CBAM in seiner Übergangsphase. Importeure von abgedeckten Waren müssen vierteljährliche Emissionsberichte über das CBAM-Übergangsregister einreichen, es sind jedoch noch keine Zertifikate erforderlich.
Ab dem 1. Januar 2026 beginnt die endgültige Phase. Importeure müssen CBAM-Zertifikate basierend auf den gemeldeten Emissionen kaufen und abgeben. Die Berichterstattung wird jährlich, mit strengeren Verifizierungs- und Prüfungsanforderungen.
Der gestaffelte Ansatz soll Carbon Leakage verhindern, ohne den Handel zu stören. Er gibt Unternehmen Zeit zur Vorbereitung und stimmt mit den EU-Klimazielen überein.
Wie wir gelernt haben, ist CBAM in zwei Phasen strukturiert, um die Compliance-Belastung zu verringern und sowohl Unternehmen als auch der EU Zeit zur Anpassung zu geben. So sieht der Zeitplan aus:
In diesem Zeitraum müssen Importeure von CBAM-abgedeckten Waren die eingebetteten Emissionen ihrer Importe vierteljährlich über das CBAM-Übergangsregister melden.
Vierteljährliche Berichte sind einen Monat nach Ende jedes Quartals fällig:
Zwischen 1. Oktober 2023 und 30. Juni 2024 konnten Unternehmen Standardwerte der Europäischen Kommission zur Emissionsschätzung ohne quantitative Begrenzung verwenden.
Ab dem 1. Juli 2024 (Q3 2024) müssen Importeure tatsächliche Emissionsdaten melden, die gemäß der CBAM-Methodik der EU verifiziert und berechnet wurden. Für komplexe Waren ist die Verwendung von Standardwerten auf maximal 20% der insgesamt gemeldeten Emissionen begrenzt. Dies erfordert, dass Importeure robuste Datenerfassungsprozesse mit ihren Nicht-EU-Lieferanten weit vor den Meldefristen etablieren.
Importeure sind in dieser Phase noch nicht verpflichtet, CBAM-Zertifikate zu kaufen oder abzugeben, aber diese Berichte legen die Grundlage für zukünftige finanzielle Verpflichtungen.
Die endgültige Phase von CBAM tritt in Kraft und erfordert von Importeuren den Kauf und die Abgabe von CBAM-Zertifikaten, die den eingebetteten Emissionen ihrer importierten Waren entsprechen. Die Berichterstattung erfolgt jährlich, mit dem ersten Bericht fällig bis zum 31. Mai 2027. Eine Drittverifizierung der Emissionsdaten wird ebenfalls obligatorisch.
Das Versäumnis, die erforderliche Anzahl von Zertifikaten abzugeben, führt zu einer Strafe von 100 € pro überschüssiger Tonne CO₂.
Der Umfang von CBAM wird voraussichtlich wachsen. Sektoren wie Chemikalien und Polymere werden bereits für eine Aufnahme ab 2027–2028 in Betracht gezogen, daher sollten Unternehmen, die kohlenstoffintensive Waren über die aktuelle Liste hinaus importieren, jetzt mit der Vorbereitung beginnen.
Das Vorbereitungsfenster für CBAM schließt sich. Hier ist, worauf Importeure jetzt Priorität legen sollten und was in den kommenden Jahren zu erwarten ist, wenn die Berichterstattung in finanzielle Durchsetzung übergeht.
Dieses Jahr ist Ihre letzte Chance, die Emissionsberichterstattungsprozesse zu testen, bevor finanzielle Verpflichtungen beginnen. Nutzen Sie diese Zeit, um die Datenqualität zu verbessern, sich an die Methodik der EU anzupassen und Lücken in der Berichterstattung der Lieferanten zu schließen.
Wenn Sie sich auf Standardwerte verlassen haben, müssen Sie auf tatsächliche Emissionsdaten umsteigen, die gemäß den CBAM-Regeln gesammelt und berechnet werden. Eine funktionsübergreifende Koordination zwischen Beschaffung, Nachhaltigkeit und Compliance ist entscheidend.
Ab dem 1. Januar 2026 tritt CBAM in seine Durchsetzungsphase ein. Das bedeutet, dass Importeure jährlich CBAM-Zertifikate basierend auf gemeldeten Emissionen kaufen und abgeben müssen. Eine Drittverifizierung wird ebenfalls obligatorisch.
Nutzen Sie Ihre Berichte von 2025, um das Budget für den Zertifikatekauf 2026 zu planen. Addieren Sie die eingebetteten Emissionen pro Produktkategorie, überwachen Sie die EU-ETS-Preise und berücksichtigen Sie alle im Ausland gezahlten Kohlenstoffpreise. Dies gibt Ihnen eine Arbeitsprognose zur Information von Budgets, Preisgestaltung und Führungsentscheidungen.
CBAM ist darauf ausgelegt, das EU-Emissionshandelssystem (ETS) schrittweise zu spiegeln. Kostenlose Zuteilungen für inländische Produzenten werden zwischen 2026 und 2034 abgeschafft. Erwarten Sie weitere regulatorische Angleichungen und mögliche Erweiterungen auf neue Produktkategorien.
Der CBAM-Weg jedes Importeurs wird je nach Produkten und der Vorbereitung ihrer Lieferanten variieren. Hier sind einige Beispiele, mit denen mittelständische Unternehmen konfrontiert sein könnten, während sie sich auf die endgültige Phase vorbereiten.
Angenommen, Sie sind ein Aluminiumimporteur, der 2024 Standardwerte verwendet hat. Ab dem 1. Juli 2024 sind diese Schätzungen begrenzt, und bis Januar 2025 müssen Sie die offizielle Methodik der EU verwenden. Sie beginnen, Emissionsdaten von jedem Lieferanten anzufordern, aber nicht alle können liefern. Jetzt wägen Sie ab, ob Sie die Lieferanten wechseln oder eine Drittverifizierung bezahlen.
Wenn Sie Zement importieren, wissen Sie, dass 2026 mit echten Kosten verbunden sein wird. Sie verwenden Ihre Berichte von 2025, um die eingebetteten Emissionen pro Produktlinie zu schätzen, die EU-ETS-Preise zu verfolgen und alle am Ursprung bereits gezahlten Kohlenstoffpreise zu berücksichtigen. Dies gibt Ihnen eine grobe Vorstellung davon, wie viele CBAM-Zertifikate Sie benötigen und hilft Ihnen, Ihr Budget für 2026 vorzubereiten.
Oder stellen Sie sich vor, Sie vertreiben weltweit bezogene Düngemittel. Einige Lieferanten sind noch nicht mit den CBAM-Regeln vertraut oder haben keine internen Verifizierungsprozesse. Sie beginnen zu identifizieren, welche Lieferanten externe Unterstützung benötigen, und bereiten sich darauf vor, einen akkreditierten Prüfer zu engagieren, um sicherzustellen, dass Ihre Daten für 2026 konform und auditbereit sind.
Die Quintessenz? Beginnen Sie jetzt, um Datenprobleme zu beheben, EU-Anforderungen zu erfüllen und zu vermeiden, dass Sie in Panik geraten, wenn die Kosten anfallen.
Das Verpassen einer CBAM-Berichtsfrist kann zu echten finanziellen Konsequenzen führen.
Während der Übergangsphase (bis Ende 2025) kann das Versäumnis, einen Bericht einzureichen oder unvollständige Daten einzureichen, zu nationalen Geldstrafen von 10 bis 50 € pro Tonne nicht gemeldeter Emissionen führen, abhängig vom Mitgliedstaat.
Ab 2026 sind die Einsätze höher. Wenn Sie nicht genügend CBAM-Zertifikate kaufen und abgeben, droht eine Strafe von 100 € pro überschüssiger Tonne, ohne Obergrenze.
Der beste Weg, um hektische Last-Minute-Aktionen zu vermeiden, besteht darin, sich frühzeitig mit den Teams für Beschaffung, Nachhaltigkeit und Handelskonformität abzustimmen. Stellen Sie sicher, dass die Emissionsdaten der Lieferanten rechtzeitig und im richtigen Format gesammelt werden, um Engpässe bei der Einreichung zu vermeiden.
Um bei der Sammlung dieser detaillierten Informationen zu helfen, hat die Europäische Kommission die CBAM-Kommunikationsvorlage für Installationen bereitgestellt.
Da 2026 schnell näher rückt, sollten sich mittelständische Importeure jetzt darauf konzentrieren, solide CBAM-Berichtsgrundlagen zu schaffen. Beginnen Sie damit, zu kartieren, welche Waren, die Sie importieren, unter CBAM fallen, und sammeln Sie genaue Emissionsdaten pro Produktkategorie. Binden Sie Lieferanten frühzeitig ein, um sicherzustellen, dass sie verifizierte Emissionsdaten bereitstellen können, die mit der EU-Methodik übereinstimmen.
Um den Berichtsverpflichtungen und zukünftigen Zertifikatskosten voraus zu sein, wenden sich viele Unternehmen an ESG-Software wie Coolset, um Emissionsdaten zu zentralisieren und Compliance-Workflows zu vereinfachen. Frühes Handeln hilft, den Stress in letzter Minute zu reduzieren und kostspielige Strafen zu vermeiden.
Coolset hilft Importeuren, die Emissionsverfolgung zu optimieren, Lieferanten einzubinden und konform zu bleiben, ohne Kopfschmerzen. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.
Note: This article is based on the original CSRD and ESRS. Following the release of the Omnibus proposal on February 26, some information may no longer be accurate. We are currently reviewing and updating this article to reflect the latest regulatory developments. In the meantime, we recommend reading our Omnibus deep-dive for up-to-date insights on reporting requirements.
Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.