Join our live EUDR compliance training sessions with Coolset sustainability experts.
Da der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU sein letztes Übergangsjahr durchläuft, ist 2025 für Importeure kohlenstoffintensiver Güter klar priorisiert: Bringen Sie Ihre CBAM-Berichterstattung in Ordnung.
Der Kauf von CBAM-Zertifikaten ist erst 2026 erforderlich, aber Ihre Fähigkeit, jetzt genau zu berichten, wird Ihre Bereitschaft, Kosten und Compliance im nächsten Jahr direkt beeinflussen. Schlechte Datenqualitätspraktiken im Jahr 2025 könnten zu Berichtsfehlern, Geschäftsunterbrechungen und Durchsetzungsrisiken führen, sobald die finanziellen Verpflichtungen beginnen.
Es bleibt noch Zeit zur Vorbereitung, aber es erfordert Koordination zwischen Nachhaltigkeits-, Beschaffungs- und Finanzteams. Hier erfahren mittelständische Unternehmen, was sie über die CBAM-Berichtspflichten wissen müssen und wo sie anfangen sollten.
CBAM legt einen Kohlenstoffpreis auf bestimmte importierte Güter, um sicherzustellen, dass Emissionen unabhängig vom Produktionsort Kosten verursachen. Es ist die Antwort der EU auf Carbon Leakage: wenn Unternehmen kohlenstoffintensive Produktion ins Ausland verlagern oder emissionsreiche Güter importieren, um EU-Klimakosten zu vermeiden.
Es ist auch ein zentraler Bestandteil des Fit for 55-Pakets, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen (GHG) der EU bis 2030 um 55 % zu reduzieren, und unterstützt die breiteren Ziele des Europäischen Grünen Deals, Europas Plan, der erste klimaneutrale Kontinent bis 2050 zu werden.
Derzeit umfasst CBAM:
Wenn Ihr Unternehmen diese Güter in die EU importiert, müssen Sie sich als CBAM-Erklärer registrieren, Emissionsberichte einreichen und ab 2026 CBAM-Zertifikate kaufen.
{{custom-cta}}
Um Unternehmen bei der Anpassung zu helfen, wird CBAM in Phasen eingeführt. Dieser Ansatz gibt Unternehmen Zeit, interne Systeme aufzubauen, sich an die Berichtspflichten anzupassen und ermöglicht es der Europäischen Kommission, den Rahmen zu verfeinern, bevor die vollständige finanzielle Durchsetzung beginnt.
Übergangsphase (1. Oktober 2023 – 31. Dezember 2025)
Nur Berichterstattung. Ende 2025 wird die Europäische Kommission auch den Fortschritt von CBAM überprüfen und eine Erweiterung des Umfangs in Betracht ziehen, bevor die vollständige Durchsetzung beginnt.
Endgültige Phase (ab 1. Januar 2026)
Die Berichterstattung wird fortgesetzt, mit Zertifikatskäufen und jährlicher Abgabe.
2026–2030
Die finanziellen Verpflichtungen werden zunehmen, da kostenlose EU-Zuteilungen auslaufen. Der Umfang könnte bis 2027–2028 auf Produkte wie Chemikalien, Polymere oder Glas ausgeweitet werden.
Bis 2034
Der Auslauf kostenloser Zuteilungen wird abgeschlossen sein. EU-Produzenten und Importeure werden vollständig für eingebettete Emissionen zahlen, was CBAM mit den Klimazielen Europas in Einklang bringt.
2025 ist das letzte Jahr der reinen Berichtsphase. Es ist Ihre letzte Chance, Berichterstattungssysteme zu testen und zu verfeinern, bevor die finanzielle Durchsetzung beginnt. Noch sind keine Zahlungen erforderlich, aber Berichte müssen genau, fristgerecht und auf der offiziellen Berechnungsmethodik der EU basieren.
Quartalsberichte sind einen Monat nach Quartalsende fällig:
Für eine vollständige Übersicht über beide Phasen, einschließlich vierteljährlicher Fristen, des Wechsels zu tatsächlichen Emissionen im Jahr 2024 und des Beginns der Zertifikatsdurchsetzung im Jahr 2026, lesen Sie unseren Leitfaden zu CBAM-Zeitplan, Fristen und Phasen.
Importeure von CBAM-abgedeckten Gütern müssen ihren vierteljährlichen Emissionsbericht über das CBAM-Übergangsregister einreichen.
Diese Berichte müssen enthalten:
Die von Ihnen ab 2026 gemeldeten Emissionsdaten beeinflussen direkt, wie viele CBAM-Zertifikate Sie kaufen müssen und wie viel diese kosten werden. 2025 ist das letzte Zeitfenster, um Ihre internen Systeme und Lieferantenbeziehungen in Ordnung zu bringen, bevor die Kosten steigen und die Durchsetzung verschärft wird.
Unvollständige oder fehlerhafte Berichte können zu Strafen von 10 bis 50 € pro Tonne nicht gemeldeter Emissionen im Jahr 2025 und 100 € pro überschüssiger Tonne im Jahr 2026 führen, was sich für Importeure mit hohem Volumen schnell summiert. Und ohne zuverlässige Daten von Lieferanten riskieren Sie Verzögerungen bei der Berichterstattung und potenzielle Compliance-Probleme, die Ihre Importfähigkeit beeinträchtigen könnten.
Lieferanten außerhalb der EU werden nicht direkt durch CBAM reguliert, spielen aber eine entscheidende Rolle dabei, EU-Importeuren bei der Einhaltung zu helfen. Importeure können Emissionen nicht selbst messen, sie sind auf Lieferanten angewiesen, um detaillierte, genaue Daten zu den eingebetteten Emissionen der exportierten Güter bereitzustellen. Um diesen Prozess zu optimieren, hat die Europäische Kommission die CBAM-Kommunikationsvorlage für Anlagen bereitgestellt. Diese Vorlage soll Importeuren helfen, die notwendigen Daten von ihren Nicht-EU-Lieferanten zu sammeln und so Konsistenz und Compliance mit den CBAM-Berichtspflichten sicherzustellen. Für Lieferanten ist es wichtig, die Emissionsberechnungen zu verstehen und sich mit der Methodik der EU abzustimmen. Die Verwendung standardisierter Tools, wie der EU-Vorlage oder Softwarelösungen wie Coolset, kann den Prozess erleichtern und sicherstellen, dass die Daten den Compliance-Standards entsprechen.
Alle CBAM-Berichte müssen über das CBAM-Übergangsregister, die Online-Plattform der EU für das Emissionsmanagement, eingereicht werden. So starten Sie:
1. Erstellen Sie ein EU-Login-Konto
2. Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen eine EORI-Nummer hat
3. Kontaktieren Sie Ihre nationale zuständige Behörde (NCA)
Diese wird Sie beraten zu:
4. Melden Sie sich an und reichen Sie Berichte über das CBAM-Erklärer-Portal ein
Nach Genehmigung melden Sie sich über UUM&DS im Erklärer-Portal an. Navigieren Sie im Menü zu "CBAM TR", um Ihre vierteljährlichen CBAM-Berichte einzureichen. Sie geben Emissionsdaten, Produktionsinformationen, Herkunftsland und eventuell gezahlte Kohlenstoffpreise ein und reichen diese direkt über das System ein.
Wichtig: Wenn Ihr Unternehmen unter die vorgeschlagene 50-Tonnen-Ausnahme fällt, müssen Sie dennoch berichten, bis diese Ausnahme formell angenommen wird.
Ab dem 1. Januar 2026 tritt CBAM in seine endgültige Phase ein. Das bedeutet:
Das aktuelle CBAM-Übergangsregister wird für die endgültige Phase zum CBAM-Register. Diese Plattform wird das Emissionsmanagement und die Zertifikatstransaktionen verwalten. Nur autorisierte CBAM-Erklärer dürfen CBAM-Waren importieren.
Anträge auf eine autorisierte CBAM-Erklärerstellung wurden am 31. März 2025 eröffnet. Nach Genehmigung erhalten Importeure eine CBAM-Kontonummer und Zugang zum CBAM-Register.
Im Allgemeinen müssen Importeure die tatsächlichen eingebetteten Emissionen gemäß der offiziellen Überwachungsmethodik der EU melden. Allerdings sind Standardwerte in bestimmten Fällen während der Übergangszeit (außer für Elektrizität) erlaubt, wenn tatsächliche Daten nicht verfügbar sind.
Q4 2023 bis Q2 2024:
Erklärer konnten Standardwerte der Europäischen Kommission ohne quantitative Begrenzung verwenden.
Ab Q3 2024 bis 31. Dezember 2025:
Standard- oder geschätzte Werte können nur für komplexe Waren und sind auf 20 % der gesamten eingebetteten Emissionen begrenzt. Standardwerte gelten unter diesen Regeln als „Schätzungen“.
Natur der Standardwerte:
Diese stellen einen globalen gewichteten Durchschnitt basierend auf Produktionsvolumina dar. Entwickelt vom Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission, berücksichtigen sie Daten aus den wichtigsten Handelspartnern der EU (15–20 Länder pro Sektor).
Zukunft (ab 2026):
Ein neuer Satz von Standardwerten wird gelten. Diese werden die durchschnittliche Emissionsintensität für jedes Exportland widerspiegeln, erhöht um einen Aufschlag. Die genauen Zahlen werden 2025 festgelegt.
Die Abhängigkeit von Standard- oder geschätzten Werten kann zu höheren Kosten führen, da diese Werte oft konservativ festgelegt werden, um die Verwendung tatsächlicher Daten zu fördern. Eine genaue Datenerfassung unterstützt auch eine bessere Entscheidungsfindung und Risikobewertung im Zusammenhang mit CBAM-Verpflichtungen.
Solide Systeme zur Erfassung und Berichterstattung von Emissionsdaten sind entscheidend für das effektive Management von CBAM-Zertifikaten. Dazu gehört:
Ab dem 1. Januar 2026 wird CBAM in seine endgültige Phase übergehen. Dies bedeutet den Beginn finanzieller Verpflichtungen für Importeure, zusätzlich zu den laufenden Berichten. Hierauf müssen sich Unternehmen vorbereiten:
Importeure müssen einen einzigen, verifizierten CBAM-Bericht pro Jahr einreichen, der alle im Vorjahr importierten Waren abdeckt. Die Frist zur Einreichung ist der 31. Mai.
Importeure müssen CBAM-Zertifikate kaufen, um die in ihren importierten Waren eingebetteten Emissionen abzudecken. Ein Zertifikat = eine Tonne CO₂. Es gibt keine feste Quote. Ihre Zertifikatspflicht ist direkt an die von Ihnen gemeldeten tatsächlichen Emissionen gebunden.
Lesen Sie unseren CBAM-Zertifikatsartikel, um zu verstehen, wie Zertifikate funktionieren, wann sie abzugeben sind und wie Sie Kosten im Voraus prognostizieren können.
Der Preis von CBAM-Zertifikaten ist an den durchschnittlichen wöchentlichen Preis von EU ETS-Zertifikaten gekoppelt. Das bedeutet, dass er mit dem Kohlenstoffmarkt schwanken kann. Je mehr Emissionen in Ihren Importen eingebettet sind, desto mehr schulden Sie, daher können genaue Daten Ihre Kosten erheblich beeinflussen.
Bis zum 31. Mai jedes Jahres müssen Sie:
Denken Sie daran: Das Versäumnis, genügend Zertifikate abzugeben, führt ab 2026 zu einer Strafe von 100 € pro überschüssiger Tonne, zusätzlich zur Verpflichtung, die fehlende Menge zu kaufen und abzugeben.
Im Gegensatz zur Übergangsphase müssen alle ab 2026 gemeldeten Emissionsdaten von einem unabhängigen, akkreditierten Prüfer verifiziert werden. Die Regulierungsbehörden werden auch die Audits und Durchsetzung verstärken.
Erwarten Sie daher eine genauere Prüfung von:
Hier sind die entscheidenden Schritte, die jeder Importeur dieses Jahr unternehmen sollte (falls noch nicht geschehen):
Beginnen Sie damit, alle importierten Waren zu identifizieren, die unter den aktuellen CBAM-Geltungsbereich fallen: Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Elektrizität. Vergleichen Sie diese mit ihren CN-Codes, um zu bestätigen, dass sie im Geltungsbereich liegen.
Verfolgen Sie dann jedes Produkt bis zu seiner Produktionsstätte zurück und ermitteln Sie, wo direkte und (falls zutreffend) indirekte Emissionen in der Lieferkette auftreten.
Ab Januar 2025 sind Standardemissionswerte, außer in sehr begrenzten Fällen, nicht mehr erlaubt. Das bedeutet, dass Ihre Lieferanten verifizierte Emissionsdaten gemäß der offiziellen Methodik der EU bereitstellen müssen.
Dies umfasst:
Nutzen Sie 2025, um wichtige Lieferanten für CBAM-abgedeckte Waren zu identifizieren, zu bestätigen, dass sie die richtigen Daten mit der EU-Methode verfolgen, und klare Anweisungen und Datenfreigabeprozesse einzurichten.
Typischerweise stammen Produktionsdaten und Emissionsberechnungen von Ihren Lieferanten, während Sie als Importeur dafür verantwortlich sind, deren Methodik zu überprüfen, die Vollständigkeit sicherzustellen und bei Bedarf eine Drittverifizierung zu arrangieren.
Stellen Sie sicher, dass Sie frühzeitig die richtigen Lieferantenkontakte einbeziehen. Dies wird normalerweise von deren Nachhaltigkeits-, Compliance- oder Betriebsleitungsteams gehandhabt.
Wenn Sie dies noch nicht getan haben, ist 2025 die Zeit, von fragmentierten oder manuellen Systemen wegzukommen und einen strukturierten, auditierbaren Ansatz für die Emissionsberichterstattung zu übernehmen. Wir empfehlen die Verwendung einer speziellen ESG-Softwareplattform wie Coolset, die entwickelt wurde, um sich entwickelnde regulatorische Rahmenbedingungen wie CBAM zu unterstützen.
Die richtige Plattform hilft Ihnen:
CBAM-Compliance ist keine reine Nachhaltigkeitsaufgabe. Es erfordert Input von mehreren Abteilungen:
Stellen Sie sicher, dass Verantwortlichkeiten und Kommunikationsabläufe zwischen diesen Teams klar definiert sind.
Verwenden Sie Ihre Emissionsberichte 2025, um abzuschätzen, wie viele CBAM-Zertifikate Sie 2026 benötigen und was das kosten könnte.
Das bedeutet:
Diese Schätzungen helfen bei der finanziellen Planung, Preisstrategien und Gesprächen mit der Führungsebene.
CBAM ist eine strukturelle Änderung, wie Emissionen im globalen Handel bepreist werden. Für mittelständische Importeure ist dieses Jahr Ihre letzte Chance, die Systeme einzurichten, die 2026 Compliance-Kopfschmerzen verhindern werden.
Die Einsätze sind hoch: schlechte Daten heute bedeuten höhere Kosten morgen. Aber mit der richtigen Vorbereitung kann Ihr Unternehmen nicht nur CBAM einhalten, sondern es als Katalysator nutzen, um widerstandsfähigere, transparentere Lieferketten aufzubauen.
Coolset vereinfacht die Nachhaltigkeitsberichterstattung für mittelständische Unternehmen. Vom Lieferantenengagement bis zur Emissionsverfolgung und EU-konformen Workflows helfen wir Ihnen, Compliance ohne Chaos zu verwalten.
Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Ihre CBAM-Reise heute unterstützen können.
Fill out our short questionnaire and get your results instantly. No email required.
Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.
Updated on July 25, 2025 - This article references a previous version of the EUDR country risk benchmarking system. On July 9, the European Parliament rejected the proposed classification. We are actively monitoring the latest developments. For the most up-to-date guidance, read our updated article on the EUDR benchmarking vote. In the meantime, assume full due diligence applies across all regions.
Get the tools, structure and support you need to meet CBAM requirements with no prior experience or systems.
Join our live EUDR compliance training sessions with Coolset sustainability experts.