CBAM-Berichtsanforderungen: Was Unternehmen 2025 wissen müssen

May 12, 2025
8
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Disclaimer - EUDR updates as of 23rd September 2025
On July 9, the European Parliament rejected the EUDR country risk benchmarking system. More recently on September 23, the European Commission also proposed delaying the regulation’s implementation. We are monitoring these developments and will update content as needed. For the most up-to-date information, refer to this deep-dive article.

Disclaimer: Recent EUDR developments
On 23 September 2025, the European Commission proposed delaying the EU Deforestation Regulation (EUDR). We are monitoring the situation and will update our content as needed. For the most up-to-date information, refer to this deep-dive article.

Wichtige Erkenntnisse
  • 2025 ist das letzte Jahr, um CBAM-Berichtsprozesse zu optimieren, bevor 2026 Zertifikatszahlungen beginnen. Schlechte Daten jetzt = höhere Kosten später.
  • Importeure müssen verifizierte Emissionsdaten von Lieferanten sammeln und vierteljährlich nach EU-Methodik berichten, mit strengen Regeln zu Standardwerten.
  • Coolset hilft Importeuren, CBAM-Berichterstattung zu zentralisieren, Lieferanten einzubinden und Kosten zu prognostizieren - ohne Tabellenchaos.

Da der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU sein letztes Übergangsjahr durchläuft, steht 2025 für Importeure von kohlenstoffintensiven Gütern eine klare Priorität im Vordergrund: Bringen Sie Ihre CBAM-Berichterstattung in Ordnung.

Der Kauf von CBAM-Zertifikaten ist erst ab 2026 erforderlich, aber Ihre Fähigkeit, jetzt genau zu berichten, wird sich direkt auf Ihre Bereitschaft, Kosten und Compliance im nächsten Jahr auswirken. Schlechte Datenqualitätspraktiken im Jahr 2025 könnten zu Berichtsfehlern, Geschäftsunterbrechungen und Durchsetzungsrisiken führen, sobald die finanziellen Verpflichtungen beginnen.

Es bleibt noch Zeit zur Vorbereitung, aber es erfordert Koordination zwischen den Teams für Nachhaltigkeit, Beschaffung und Finanzen. Hier ist, was mittelständische Unternehmen über die CBAM-Berichtsanforderungen wissen müssen und wo sie anfangen sollten.

Was ist CBAM und warum ist es wichtig?

CBAM legt einen Kohlenstoffpreis auf bestimmte importierte Güter, um sicherzustellen, dass Emissionen Kosten verursachen, unabhängig davon, wo die Produktion stattfindet. Es ist die Antwort der EU auf Carbon Leakage: wenn Unternehmen kohlenstoffintensive Produktion ins Ausland verlagern oder emissionsreiche Güter importieren, um EU-Klimakosten zu vermeiden.

Es ist auch ein wesentlicher Bestandteil des Fit for 55-Pakets, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen (GHG) der EU bis 2030 um 55 % zu senken, und unterstützt die breiteren Ziele des Europäischen Grünen Deals, Europas Plan, der erste klimaneutrale Kontinent bis 2050 zu werden.

CBAM umfasst derzeit:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Aluminium
  • Düngemittel
  • Elektrizität
  • Wasserstoff

Wenn Ihr Unternehmen diese Güter in die EU importiert, müssen Sie sich als CBAM-Erklärer registrieren, Emissionsberichte einreichen und ab 2026 CBAM-Zertifikate kaufen.

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CBAM-Berichtsphasen 

Um Unternehmen bei der Anpassung zu helfen, wird CBAM in Phasen eingeführt. Dieser Ansatz gibt Unternehmen Zeit, interne Systeme aufzubauen, sich an die Berichtsanforderungen anzupassen, und ermöglicht der Europäischen Kommission, den Rahmen zu verfeinern, bevor die vollständige finanzielle Durchsetzung beginnt.

Übergangsphase (1. Oktober 2023 – 31. Dezember 2025)
Nur Berichterstattung. Ende 2025 wird die Europäische Kommission auch den Fortschritt von CBAM überprüfen und erwägen, seinen Anwendungsbereich zu erweitern, bevor die vollständige Durchsetzung beginnt.

Endgültige Phase (ab 1. Januar 2026)
Die Berichterstattung wird fortgesetzt, mit Zertifikatskäufen und jährlicher Abgabe.

2026–2030
Die finanziellen Verpflichtungen werden zunehmen, da kostenlose EU-Zuteilungen schrittweise abgeschafft werden. Der Anwendungsbereich könnte bis 2027–2028 auf Produkte wie Chemikalien, Polymere oder Glas ausgeweitet werden.

Bis 2034

Der Abbau der kostenlosen Zuteilungen wird abgeschlossen sein. EU-Produzenten und -Importeure werden vollständig für eingebettete Emissionen zahlen, was CBAM mit den Klimazielen Europas in Einklang bringt.

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CBAM-Berichtsanforderungen 2025: Was ist während der Übergangszeit erforderlich?

2025 ist das letzte Jahr der reinen Berichtsphase. Es ist Ihre letzte Chance, Berichterstattungssysteme zu testen und zu verfeinern, bevor die finanzielle Durchsetzung beginnt. Es sind noch keine Zahlungen erforderlich, aber Berichte müssen genau, rechtzeitig und auf der offiziellen Berechnungsmethodik der EU basieren.

Quartalsberichte sind einen Monat nach Ende jedes Quartals fällig:

  • Q1 2025: fällig bis 30. April 2025
  • Q2 2025: fällig bis 31. Juli 2025
  • Q3 2025: fällig bis 31. Oktober 2025
  • Q4 2025: fällig bis 31. Januar 2026

Für eine vollständige Übersicht über beide Phasen, einschließlich vierteljährlicher Fristen, des Wechsels zu tatsächlichen Emissionen im Jahr 2024 und des Beginns der Zertifikatsdurchsetzung im Jahr 2026, lesen Sie unseren CBAM-Zeitplan, Fristen und Phasen-Leitfaden.

Was in einem CBAM-Bericht enthalten sein muss

Importeure von CBAM-abgedeckten Gütern müssen ihren vierteljährlichen Emissionsbericht über das CBAM-Übergangsregister einreichen.

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Diese Berichte müssen enthalten:

  • Art und Menge der importierten Güter: Geben Sie die Güter mit ihren Kombinierten Nomenklatur (CN)-Codes an und nennen Sie die importierte Menge.
  • Eingebettete Emissionen:
    • Direkte Emissionen: Treibhausgasemissionen, die direkt mit den Produktionsprozessen der importierten Güter verbunden sind.
    • Indirekte Emissionen: Emissionen, die durch den während der Produktion verbrauchten Strom entstehen, anwendbar auf bestimmte Sektoren wie Zement und Düngemittel.
  • Produktionsdetails:
    • Herkunftsland: Das Land, in dem die Güter produziert wurden.
    • Produktionsstätte: Name und Adresse der Anlage, in der die Güter hergestellt wurden.
    • Produktionsprozesse: Detaillierte Beschreibung der verwendeten Herstellungsverfahren.
    • Vorprodukte: Informationen zu Vorprodukten, die bei der Herstellung der Endprodukte verwendet wurden.
  • Kohlenstoffbepreisung: Details zu einem im Herkunftsland gezahlten Kohlenstoffpreis, einschließlich des Typs des Kohlenstoffbepreisungsmechanismus und des gezahlten Betrags (falls zutreffend).

Warum Datenqualität wichtig ist

Die Emissionsdaten, die Sie ab 2026 melden, beeinflussen direkt, wie viele CBAM-Zertifikate Sie kaufen müssen und wie viel diese kosten werden. 2025 ist das letzte Fenster, um Ihre internen Systeme und Lieferantenbeziehungen in Ordnung zu bringen, bevor die Kosten steigen und die Durchsetzung strenger wird.

Unvollständige oder fehlerhafte Berichte können zu Strafen von 10 bis 50 € pro Tonne nicht gemeldeter Emissionen im Jahr 2025 und 100 € pro überschüssiger Tonne im Jahr 2026 führen, was sich für Importeure mit hohem Volumen schnell summiert. Und ohne zuverlässige Daten von Lieferanten riskieren Sie Verzögerungen bei der Berichterstattung und potenzielle Compliance-Probleme, die Ihre Importfähigkeit beeinträchtigen könnten.

Warum nicht-EU-Lieferanten wichtig sind

Nicht-EU-Lieferanten werden nicht direkt durch CBAM reguliert, spielen aber eine entscheidende Rolle, um EU-Importeuren bei der Einhaltung zu helfen. Importeure können die Emissionen nicht selbst messen, sie sind auf Lieferanten angewiesen, um detaillierte, genaue Daten zu den eingebetteten Emissionen der exportierten Güter bereitzustellen. Um diesen Prozess zu vereinfachen, hat die Europäische Kommission die CBAM-Kommunikationsvorlage für Anlagen bereitgestellt. Diese Vorlage soll Importeuren helfen, die notwendigen Daten von ihren nicht-EU-Lieferanten zu sammeln und so Konsistenz und Compliance mit den CBAM-Berichtsanforderungen sicherzustellen. Für Lieferanten ist es wichtig, die Emissionsberechnungen zu verstehen und sich an die Methodik der EU anzupassen. Die Verwendung standardisierter Tools, wie der EU-Vorlage oder Softwarelösungen wie Coolset, kann den Prozess erleichtern und sicherstellen, dass die Daten den Compliance-Standards entsprechen.

Wie Sie Ihren CBAM-Bericht einreichen: Verständnis des Übergangsregisters

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Alle CBAM-Berichte müssen über das CBAM-Übergangsregister eingereicht werden, die Online-Plattform der EU zur Verwaltung von Emissionsberichten. So starten Sie:

1. Erstellen Sie ein EU-Login-Konto

2. Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen eine EORI-Nummer hat

3. Kontaktieren Sie Ihre nationale zuständige Behörde (NCA)

Sie werden Sie beraten zu:

  • Verifizierung Ihrer Unternehmensinformationen
  • Zuweisung von Benutzerrollen im System für einheitliches Benutzer- und Signaturmanagement (UUM&DS)
  • Aktivierung Ihres Zugangs zum CBAM-Portal für Anmelder

4. Melden Sie sich an und reichen Sie Berichte über das CBAM-Portal ein

Nach Genehmigung melden Sie sich über UUM&DS im Anmelderportal an. Navigieren Sie im Menü zu "CBAM TR", um Ihre vierteljährlichen CBAM-Berichte einzureichen. Sie geben Emissionsdaten, Produktionsinformationen, Herkunftsland und eventuell am Ursprung gezahlte Kohlenstoffpreise ein und reichen diese direkt über das System ein.

Wichtig: Wenn Ihr Unternehmen unter die vorgeschlagene 50-Tonnen-Ausnahme fällt, müssen Sie trotzdem berichten, bis diese Ausnahme offiziell angenommen wird.

Was passiert 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 tritt CBAM in seine endgültige Phase ein. Das bedeutet:

  • Berichte wechseln von vierteljährlich zu jährlich.
  • Der erste verifizierte Jahresbericht für 2026 ist bis zum 31. Mai 2027 fällig.
  • Importeure müssen CBAM-Zertifikate basierend auf gemeldeten Emissionen kaufen und abgeben.
  • Strengere Anforderungen an die Datenverifizierung und -prüfung durch Dritte gelten.

Das aktuelle CBAM-Übergangsregister wird in das CBAM-Register für die endgültige Phase übergehen. Diese Plattform wird Emissionsberichte und Zertifikatstransaktionen verwalten. Nur autorisierte CBAM-Anmelder dürfen CBAM-Waren importieren. 

Anträge, um ein autorisierter CBAM-Anmelder zu werden, wurden am 31. März 2025 eröffnet. Nach Genehmigung erhalten Importeure eine CBAM-Kontonummer und Zugang zum CBAM-Register.​

Standardwerte vs. tatsächliche Emissionen: Was Unternehmen 2025 wissen sollten

Im Allgemeinen müssen Importeure die tatsächlichen eingebetteten Emissionen gemäß der offiziellen Überwachungsmethodik der EU melden. Allerdings sind Standardwerte in bestimmten Fällen während der Übergangszeit (außer für Elektrizität) erlaubt, wenn tatsächliche Daten nicht verfügbar sind.

Q4 2023 bis Q2 2024:
Anmelder konnten Standardwerte der Europäischen Kommission ohne quantitative Begrenzung verwenden.

Ab Q3 2024 bis 31. Dezember 2025:
Standard- oder geschätzte Werte können nur für komplexe Waren verwendet werden und sind auf 20 % der gesamten eingebetteten Emissionen begrenzt. Standardwerte gelten unter diesen Regeln als "Schätzungen".

Natur der Standardwerte:
Diese stellen einen globalen gewichteten Durchschnitt basierend auf Produktionsvolumen dar. Entwickelt vom Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission, berücksichtigen sie Daten aus den wichtigsten Handelspartnern der EU (15–20 Länder pro Sektor).

Zukunft (ab 2026):
Ein neuer Satz von Standardwerten wird gelten. Diese werden die durchschnittliche Emissionsintensität für jedes exportierende Land widerspiegeln, erhöht um einen Aufschlag. Die genauen Zahlen werden 2025 festgelegt.

Warum die Sicherung von lieferantenspezifischen Emissionsdaten entscheidend für die Kostensenkung 2026 ist

Das Verlassen auf Standard- oder geschätzte Werte kann zu höheren Kosten führen, da diese Werte oft konservativ festgelegt werden, um die Verwendung tatsächlicher Daten zu fördern. Eine genaue Datenerfassung unterstützt auch eine bessere Entscheidungsfindung und Risikobewertung im Zusammenhang mit CBAM-Verpflichtungen. ​

Die Grundlage für ein genaueres und kostengünstigeres Zertifikatsmanagement schaffen

Solide Systeme zur Erfassung und Berichterstattung von Emissionsdaten sind entscheidend für ein effektives Management von CBAM-Zertifikaten. Dies umfasst:​

  • Implementierung von Prozessen zur Erfassung genauer Emissionsdaten von Lieferanten.​
  • Schulung des Personals zu CBAM-Anforderungen und Berichtsverfahren.​
  • Verwendung digitaler Tools zur Optimierung des Datenmanagements und der Berichterstattung.​

Vorbereitung auf die endgültige Phase von CBAM im Jahr 2026

Ab dem 1. Januar 2026 wird CBAM in seine endgültige Phase übergehen. Dies bedeutet den Beginn finanzieller Verpflichtungen für Importeure, zusätzlich zu den laufenden Berichten. Hier ist, worauf sich Unternehmen vorbereiten müssen:

CBAM-Berichterstattung wechselt von vierteljährlich zu jährlich

Importeure müssen jedes Jahr einen einzigen, verifizierten CBAM-Bericht einreichen, der alle im Vorjahr importierten Waren abdeckt. Die Frist zur Einreichung ist der 31. Mai.

Neue Anforderung: Kauf von CBAM-Zertifikaten

Importeure müssen CBAM-Zertifikate kaufen, um die in ihren importierten Waren eingebetteten Emissionen abzudecken. Ein Zertifikat = eine Tonne CO₂. Es gibt keine feste Quote. Ihre Zertifikatspflicht ist direkt an die von Ihnen gemeldeten tatsächlichen Emissionen gebunden.

Lesen Sie unseren CBAM-Zertifikatsartikel, um zu verstehen, wie Zertifikate funktionieren, wann sie abzugeben sind und wie Sie Kosten im Voraus prognostizieren können.

Zertifikatspreise spiegeln das EU ETS wider

Der Preis von CBAM-Zertifikaten ist an den durchschnittlichen wöchentlichen Preis von EU ETS-Zertifikaten gekoppelt. Das bedeutet, dass er mit dem Kohlenstoffmarkt schwanken kann. Je mehr Emissionen in Ihren Importen eingebettet sind, desto mehr schulden Sie, daher kann genaue Datenerfassung Ihre Kosten erheblich beeinflussen.

Jährliche Zertifikatsabgabe

Bis zum 31. Mai jedes Jahres müssen Sie:

  • Ihren verifizierten Jahresemissionsbericht für das Vorjahr einreichen
  • Die entsprechende Anzahl von CBAM-Zertifikaten über das Register der EU abgeben

Denken Sie daran: Das Versäumnis, genügend Zertifikate abzugeben, löst ab 2026 eine Strafe von 100 € pro überschüssiger Tonne aus, zusätzlich zur Verpflichtung, die fehlende Menge zu kaufen und abzugeben.

Stärkere Anforderungen an die Datenverifizierung und -prüfung

Im Gegensatz zur Übergangsphase müssen alle ab 2026 gemeldeten Emissionsdaten von einem unabhängigen, akkreditierten Prüfer verifiziert werden. Die Regulierungsbehörden werden auch die Prüfungen und Durchsetzung verstärken. 

Erwarten Sie daher eine genauere Überprüfung von:

  • Der Genauigkeit Ihrer Emissionsdaten
  • Ihrer Berechnungsmethodik
  • Lieferantendokumentation und Transparenz

CBAM-Berichtscheckliste für 2025

Hier sind die entscheidenden Schritte, die jeder Importeur in diesem Jahr unternehmen sollte (falls Sie dies noch nicht getan haben):

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1. Kartieren Sie CBAM-abgedeckte Waren und zugehörige Emissionsquellen

Beginnen Sie damit, alle importierten Waren zu identifizieren, die unter den aktuellen CBAM-Geltungsbereich fallen: Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Elektrizität. Vergleichen Sie diese mit ihren CN-Codes, um zu bestätigen, dass sie im Geltungsbereich liegen.

Verfolgen Sie dann jedes Produkt bis zu seiner Produktionsstätte zurück und ermitteln Sie, wo direkte und (falls zutreffend) indirekte Emissionen in der Lieferkette auftreten.

2. Aufbau von Lieferantenengagement zur Erfassung primärer Emissionsdaten

Ab Januar 2025 sind Standardemissionswerte, außer in sehr begrenzten Fällen, nicht mehr erlaubt. Das bedeutet, dass Ihre Lieferanten verifizierte Emissionsdaten basierend auf der offiziellen Methodik der EU bereitstellen müssen.

Dies umfasst:

  • Direkte Emissionen (Scope 1) aus Produktionsprozessen. 
  • Indirekte Emissionen (Scope 2) aus Stromverbrauch, wo zutreffend (z. B. für Zement und Düngemittel).
  • Aktivitätsdaten wie Produktionsvolumen, Energieverbrauch und Brennstoffnutzung.
  • Produktionsprozesse und -wege für jedes Produkt
  • Emissionsfaktoren in Berechnungen verwendet.
  • Verifizierungsdokumente, die die Einhaltung der Methodik der EU zeigen.

Nutzen Sie 2025, um wichtige Lieferanten für CBAM-abgedeckte Waren zu identifizieren, bestätigen Sie, dass sie die richtigen Daten mit der EU-Methode verfolgen, und richten Sie klare Anweisungen und Datenfreigabeprozesse ein.

Typischerweise stammen Produktionsdaten und Emissionsberechnungen von Ihren Lieferanten, während Sie als Importeur dafür verantwortlich sind, deren Methodik zu überprüfen, die Vollständigkeit sicherzustellen und gegebenenfalls eine Überprüfung durch Dritte zu arrangieren. 

Stellen Sie sicher, dass Sie frühzeitig die richtigen Lieferantenkontakte einbeziehen. Dies wird normalerweise von deren Nachhaltigkeits-, Compliance- oder Betriebsleitungsteams gehandhabt.

3. Einrichtung zentralisierter CBAM-Berichtsabläufe

Falls Sie dies noch nicht getan haben, ist 2025 die Zeit, von fragmentierten oder manuellen Systemen wegzugehen und einen strukturierten, prüfbaren Ansatz für die Emissionsberichterstattung zu übernehmen. Wir empfehlen die Verwendung einer speziellen ESG-Softwareplattform wie Coolset, die entwickelt wurde, um sich entwickelnde regulatorische Rahmenbedingungen wie CBAM zu unterstützen. 

Die richtige Plattform hilft Ihnen:

  • Emissionsdaten von Lieferanten zu zentralisieren
  • Sicherzustellen, dass die Konsistenz mit der offiziellen Berechnungsmethodik der EU gegeben ist
  • Fehlende oder ungenaue Daten frühzeitig zu erkennen
  • Berichte rechtzeitig über das CBAM-Übergangsregister einzureichen

4. Zuweisung von Verantwortlichkeiten in wichtigen Teams

CBAM-Compliance ist keine reine Nachhaltigkeitsaufgabe. Es erfordert Beiträge aus mehreren Abteilungen:

  • Nachhaltigkeitsteams führen Emissionsberechnungen durch und stellen sicher, dass die Daten mit den EU-Methoden übereinstimmen
  • Beschaffungsteams verwalten Lieferantendatenanforderungen und Nachverfolgung
  • Finanzteams beginnen mit der Prognose und Budgetierung für den Zertifikatskauf
  • Rechts- oder Compliance-Verantwortliche überwachen die rechtzeitige Berichterstattung und zukünftige Prüfungen

Stellen Sie sicher, dass Verantwortlichkeiten und Kommunikationsabläufe zwischen diesen Teams klar definiert sind.

5. Prognose zukünftiger Zertifikatsverpflichtungen basierend auf Emissionsdaten von 2025

Nutzen Sie Ihre Emissionsberichte von 2025, um abzuschätzen, wie viele CBAM-Zertifikate Sie 2026 benötigen werden und was das kosten könnte.

Das bedeutet:

  • Summierung der gesamten eingebetteten Emissionen pro Produktkategorie
  • Überwachung der EU ETS-Preise zur Modellierung potenzieller Verpflichtungen
  • Berücksichtigung bereits im Ausland gezahlter Kohlenstoffpreise (die Ihre Verpflichtung reduzieren können)

Diese Schätzungen helfen bei der Finanzplanung, Preisstrategien und Gesprächen mit der Unternehmensführung.

Nutzen Sie 2025 weise oder zahlen Sie später dafür

CBAM ist eine strukturelle Änderung der Preisgestaltung von Emissionen im globalen Handel. Für mittelständische Importeure ist dieses Jahr Ihre letzte Chance, die Systeme einzurichten, die 2026 Compliance-Kopfschmerzen verhindern werden.

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Die Einsätze sind hoch: schlechte Daten heute bedeuten morgen höhere Kosten. Aber mit der richtigen Vorbereitung kann Ihr Unternehmen nicht nur CBAM einhalten, sondern es als Katalysator nutzen, um widerstandsfähigere, transparentere Lieferketten aufzubauen.

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