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Die Navigation durch die EU-Nachhaltigkeitsvorschriften kann verwirrend sein, besonders wenn Sie unsicher sind, welche Regeln tatsächlich für Ihr Unternehmen gelten. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die jetzt in Kraft ist, und zusätzlichen Rahmenwerken wie EUDR und CBAM, die an Bedeutung gewinnen, stellen sich viele mittelständische Unternehmen eine einfache Frage: Womit müssen wir tatsächlich konform sein?
Wenn Sie eine direkte Antwort suchen, überspringen Sie das Rätselraten und nutzen Sie Coolsets ESG-Gesetzes-Checker. In 2–4 Minuten erhalten Sie einen personalisierten Überblick darüber, welche ESG-Rahmenwerke für Ihr Unternehmen basierend auf Größe, Struktur und Betrieb gelten.
Dieser Artikel hilft Ihnen zu verstehen, was jedes Rahmenwerk abdeckt - und warum sie zunehmend relevant sind, wenn Ihr Unternehmen in der EU tätig ist oder dort Tochtergesellschaften oder Lieferkettenverbindungen hat.
Die Nachhaltigkeitsregulierung in der EU wächst rasant. Was früher freiwillige Richtlinien waren, werden zu verpflichtenden Vorgaben.
Allerdings hängt es von mehreren Faktoren ab, welche ESG-Berichtsrahmenwerke tatsächlich gelten:
Für viele Unternehmen - insbesondere mittelständische - ist nicht sofort klar, welche Richtlinien gelten oder wann. Hier wird automatisierte Unterstützung wertvoll.
Hier ist eine kurze Übersicht über die sechs wichtigsten Rahmenwerke, die das ESG-Tool von Coolset derzeit überprüft:
Verpflichtend für große EU-Unternehmen und zunehmend auch für Nicht-EU-Unternehmen mit bedeutenden EU-Aktivitäten. Gilt für Firmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: >250 Mitarbeiter, >€40M Umsatz, >€20M Bilanzsumme. Erfordert Berichterstattung gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Gilt für EU-Importeure von kohlenstoffintensiven Gütern wie Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Wasserstoff. Unternehmen müssen eingebettete Emissionen melden und Zertifikate kaufen, um den Kohlenstoffpreis auszugleichen, als wären die Güter in der EU produziert worden.
Zielt auf Unternehmen ab, die Produkte auf den EU-Markt bringen, die mit Entwaldung verbunden sind (z.B. Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Gummi, Rindfleisch, Holz). Unternehmen müssen durch Sorgfaltspflichten nachweisen, dass ihre Beschaffung entwaldungsfrei ist.
Ein vorgeschlagener Richtlinienentwurf, der große Unternehmen verpflichten wird, Menschenrechts- und Umweltauswirkungen in ihren eigenen Betrieben und entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu identifizieren und zu mindern. Wird sowohl EU- als auch Nicht-EU-Unternehmen betreffen, die in Europa tätig sind.
Definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als umweltfreundlich gelten können. Keine eigenständige Berichterstattungsrichtlinie, aber in CSRD eingebettet und zur Bewertung der Übereinstimmung von Geschäftsaktivitäten mit Klimazielen verwendet.
Gilt für Finanzmarktteilnehmer (wie Vermögensverwalter und Investmentfonds). Erfordert ESG-Risikoberichte sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene. Oft relevant für Private Equity oder große Unternehmen mit Investmentabteilungen.
Jedes Rahmenwerk hat seine eigenen Schwellenwerte und Kriterien - das bedeutet, dass der einzige verlässliche Weg, Ihre Verpflichtungen zu bewerten, darin besteht, sie auf die Struktur, Aktivitäten und Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens abzustimmen.
Deshalb haben wir das Coolset ESG-Rahmenwerk-Tool entwickelt. Es ist ein kurzer, geführter Fragebogen, der:
Es dauert nur wenige Minuten, um es auszufüllen. Kein juristischer Fachjargon oder tiefgehende Politikstudien erforderlich.
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Wenn Sie unsicher sind, wo Sie mit der ESG-Compliance beginnen sollen - oder überprüfen möchten, ob Sie sich auf die richtigen Rahmenwerke konzentrieren - nutzen Sie das Tool, um Ihre Position zu überprüfen. Es ist kostenlos, schnell und darauf ausgelegt, mittelständischen Unternehmen zu helfen, den Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung voraus zu sein.
Für detailliertere Informationen zu Nachhaltigkeitsvorschriften besuchen Sie unsere Academy.
Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.
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