With exclusive insights from 250+ companies, we break down how businesses are responding to the Omnibus Proposal, the growing role of voluntary reporting, and what it all means for your ESG strategy.
{{updated}}
Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Messung und Verwaltung sozialer Auswirkungen. Im Gegensatz zu früheren Nachhaltigkeitsrahmen geht die CSRD einen mutigen Schritt weiter, indem sie detaillierte Offenlegungen zu sozialen Auswirkungen vorschreibt und sicherstellt, dass Unternehmen ihren sozialen Fußabdruck berücksichtigen.
Die Europäische Kommission (EK) nutzt die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) S1 bis S4, um dieses Ziel zu erreichen. Diese Standards sollen einen umfassenden Überblick über die sozialen Auswirkungen und Verantwortlichkeiten eines Unternehmens sowohl innerhalb als auch außerhalb seiner unmittelbaren Geschäftstätigkeit bieten.
In diesem Artikel werden wir einen dieser vier sozialen Standards, ESRS S4, untersuchen, der sich darauf konzentriert, wie die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens die Menschen beeinflussen, die sie nutzen. Egal, ob Sie gerade erst mit Ihrer Berichterstattung zur sozialen Nachhaltigkeit beginnen oder Ihre bestehenden Praktiken verbessern möchten, dieser Blog wird Ihnen das Wissen vermitteln, das Sie benötigen, um diese neuen Berichtspflichten erfolgreich zu meistern.
Der ESRS S4 konzentriert sich speziell darauf, wie Unternehmen die Menschen beeinflussen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen nutzen. Offiziell „ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer“ genannt, untersucht der Standard, wie verschiedene soziale Themen – von Informationstransparenz und persönlicher Sicherheit bis hin zu sozialen Inklusionsinitiativen und Datenschutz – diese beiden Gruppen beeinflussen.
Bevor wir fortfahren, lohnt es sich, genau zu klären, was die EK meint, wenn sie von Verbrauchern und Endnutzern spricht.
Die EK möchte, dass Unternehmen sowohl positive als auch negative Auswirkungen ihrer Produkte oder Dienstleistungen auf diese beiden Gruppen identifizieren, berücksichtigen, wie sie betroffen sind, und besonders auf gefährdete Gruppen oder solche mit höherem Schadensrisiko achten.
Dies kann auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen sein, von Produktsicherheit und gesundheitlichen Auswirkungen bis hin zu Datensicherheit und Beschwerdemechanismen. Hier ist eine umfassendere Liste der Themen, die ESRS S4 abdeckt:
Produktsicherheit und Gesundheit
Datenschutz und Sicherheit
Soziale Inklusion und Zugänglichkeit
Marketing und Kommunikation
Risikomanagement und Verantwortlichkeit
Als einer der vier sozialen Standards innerhalb der ESRS ergänzt ESRS S4 ESRS S1 (Mitarbeiter), S2 (Arbeiter in der Wertschöpfungskette) und S3 (betroffene Gemeinschaften), um einen umfassenden Rahmen für die Berichterstattung über soziale Auswirkungen zu bieten.
Was ESRS S4 besonders bedeutsam macht, ist seine Rolle bei der Verpflichtung zur Transparenz in Verbraucherbeziehungen durch 69 verschiedene Datenpunkte.
ESRS S4 ist auch besonders einzigartig dank der doppelten Materialitätsperspektive der CSRD, die Unternehmen verpflichtet, nicht nur zu berücksichtigen, wie ihre Aktivitäten Verbraucher und Endnutzer beeinflussen, sondern auch, wie verbraucherbezogene Themen die finanzielle Leistung eines Unternehmens beeinflussen könnten.
Aufgrund dieses einzigartigen Ansatzes zur Materialität und des Umfangs der abgedeckten Themen ist die CSRD eines der umfassendsten Rahmenwerke für die Berichterstattung über soziale Auswirkungen weltweit.
ESRS S4 verwandelt Verbraucher von passiven Teilnehmern in aktive Stakeholder der Unternehmensnachhaltigkeit. Durch die Verpflichtung zur umfassenden Berichterstattung über verbraucherbezogene Themen schafft der Standard einen Feedback-Loop, in dem Verbraucherpräferenzen und -anliegen direkt die Geschäftspraktiken beeinflussen.
Für den durchschnittlichen Verbraucher bedeutet dies einen beispiellosen Zugang zu standardisierten, zuverlässigen Informationen über die Unternehmen, die sie unterstützen möchten, was fundiertere Kaufentscheidungen ermöglicht, die mit ihren Werten übereinstimmen.
Unternehmen müssen nun auch ihr Engagement für Verbraucherinteressen durch transparente Berichterstattung über Kundenzufriedenheit, Beschwerdeabwicklung und Nachhaltigkeitsmerkmale von Produkten demonstrieren. Dieser Verantwortlichkeitsmechanismus befähigt Verbraucher, verantwortungsvolle Unternehmen zu belohnen und positive Veränderungen in der gesamten Branche zu fördern.
Die Umsetzung von ESRS S4 stellt auch einen entscheidenden Schritt beim Aufbau eines dauerhaften Verbrauchervertrauens dar. Wenn Unternehmen klare, vergleichbare Informationen über ihre verbraucherbezogenen Praktiken bereitstellen, schaffen sie die Grundlage für authentische Beziehungen zu ihren Kunden.
Diese Transparenz hilft nicht nur Verbrauchern, besser informierte Entscheidungen zu treffen, sondern fördert auch die Markenloyalität, die auf gemeinsamen Werten und nachgewiesener Verantwortung basiert. Da Nachhaltigkeit für Kaufentscheidungen immer wichtiger wird, bietet ESRS S4 den Rahmen für Unternehmen, ihr Engagement für das Wohlergehen der Gesellschaft zu demonstrieren.
ESRS 2 SBM-2 ist eine allgemeine Offenlegungspflicht, die sich auf die Interessen und Ansichten der Stakeholder in Bezug auf die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell konzentriert. Sie ist Teil des umfassenderen ESRS 2 Rahmens, der allgemeine Offenlegungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung abdeckt.
Betrachten Sie es als die "Stimme des Verbrauchers"-Anforderung, die Unternehmen im Wesentlichen dazu verpflichtet, zu zeigen, wie sie die Interessen, Ansichten und Rechte ihrer Verbraucher in ihre Geschäftsentscheidungen einbeziehen.
Unternehmen, die nach ESRS S4 berichten, müssen zeigen, wie sie die Prinzipien der Stakeholder-Einbindung aus SBM-2 auf ihre Verbraucherbeziehungen angewendet haben, wobei ESRS 2 SBM-2 im Wesentlichen die Grundlage bildet, die die detaillierteren verbraucherorientierten Berichtsanforderungen in ESRS S4 unterstützt.
Ähnlich wie oben ist ESRS 2 SBM-3 eine allgemeine Anforderung, die als Brücke zwischen der Unternehmensstrategie und ihren Auswirkungen auf Verbraucher fungiert. Es erfordert von Unternehmen, tiefgehend über zwei Schlüsselaspekte nachzudenken: Erstens, wie ihr aktuelles Geschäftsmodell Verbraucher beeinflussen könnte (sowohl positiv als auch negativ), und zweitens, wie verbraucherbezogene Risiken und Chancen ihren Geschäftserfolg beeinflussen könnten.
Durch die direkte Verknüpfung der Unternehmensstrategie mit den Verbraucherwirkungen stellt SBM-3 sicher, dass der Verbraucherschutz nicht nur eine Nachbetrachtung ist, sondern in den Kern dessen eingebaut ist, wie Unternehmen operieren und für die Zukunft planen.
ESRS S4-1 konzentriert sich auf die konkreten Richtlinien, die Unternehmen zum Schutz und zur Unterstützung ihrer Verbraucher haben müssen. Betrachten Sie es als die "Regelbuch"-Anforderung – Unternehmen müssen zeigen, dass sie klare, gut dokumentierte Richtlinien haben, die alle ihre wesentlichen Verbraucherwirkungen abdecken.
Was diese Anforderung besonders wichtig macht, ist, dass es nicht nur darum geht, Richtlinien auf Papier zu haben; Unternehmen müssen nachweisen, wie diese Richtlinien tatsächlich in der Praxis funktionieren und wie sie mit internationalen Standards wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte übereinstimmen.
Wenn ein Unternehmen beispielsweise feststellt, dass einige seiner Verbraucher besonders gefährdet sind (wie Kinder oder ältere Menschen), benötigen sie spezifische Richtlinien, um diese Gruppen zu schützen. Die Anforderung betont auch die Menschenrechte und verlangt von Unternehmen zu zeigen, wie sie die Verbraucherrechte respektieren und Wege bieten, um aufgetretene Probleme zu lösen.
ESRS S4-2 dreht sich darum, sicherzustellen, dass Unternehmen bedeutungsvolle Gespräche mit ihren Verbrauchern darüber führen, wie Geschäftsaktivitäten sie beeinflussen. Betrachten Sie es als die "aktives Zuhören"-Anforderung – Unternehmen müssen zeigen, dass sie nicht nur mit ihren Verbrauchern sprechen, sondern aktiv mit ihnen (oder ihren Vertretern) über sowohl positive als auch negative Auswirkungen interagieren.
Dies bedeutet, regelmäßige, strukturierte Wege zu haben, um Verbraucherfeedback zu sammeln, sei es durch direkte Gespräche, Umfragen oder die Zusammenarbeit mit Verbraucherorganisationen. Unternehmen müssen besonders darauf achten, gefährdete Verbraucher einzubeziehen, die möglicherweise andere Wege benötigen, um ihre Stimme zu Gehör zu bringen.
Die Anforderung verlangt auch von Unternehmen zu zeigen, wer dafür verantwortlich ist, dass dieses Engagement stattfindet und wie sie Verbraucherfeedback nutzen, um echte Veränderungen in ihrem Geschäft vorzunehmen. Wenn ein Unternehmen diese Einbindungsprozesse noch nicht eingerichtet hat, müssen sie dies zugeben und erklären, wann sie planen, sie einzurichten.
ESRS S4-3 zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen klare Wege haben, um Probleme zu beheben, wenn etwas schiefgeht, und es Verbrauchern leicht machen, Bedenken zu äußern. Betrachten Sie es als die "Problemlösungs"-Anforderung – Unternehmen müssen zeigen, dass sie formelle Systeme haben, um Verbraucherbeschwerden zu bearbeiten und Lösungen bereitzustellen, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen Probleme verursachen (von der EC als "Beschwerden" bezeichnet).
Es geht nicht nur darum, eine Kundenservice-Hotline zu haben; Unternehmen müssen nachweisen, dass sie ordnungsgemäße Prozesse haben, um Probleme zu untersuchen, geeignete Abhilfemaßnahmen bereitzustellen und sicherzustellen, dass Verbraucher sich sicher fühlen, Probleme zu melden, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.
Wenn ein Produkt beispielsweise ein Sicherheitsproblem hat, müssen Unternehmen zeigen, wie sie es beheben und die betroffenen Verbraucher entschädigen. Sie müssen auch verfolgen, wie zugänglich diese Lösungen sind, ob sie tatsächlich funktionieren und Verbesserungen basierend auf Verbraucherfeedback vornehmen.
Erneut, wenn ein Unternehmen diese Systeme noch nicht eingerichtet hat, müssen sie ehrlich darüber sein und einen Zeitplan angeben, wann sie sie einrichten werden.
ESRS S4-4 dreht sich darum, Pläne in echte Maßnahmen umzusetzen, wenn es um Verbraucherwirkungen geht. Betrachten Sie es als die "Umsetzung"-Anforderung – Unternehmen müssen genau zeigen, was sie tun, um negative Auswirkungen auf Verbraucher zu verhindern oder zu beheben und wie sie positive schaffen.
Es geht nicht nur darum, gute Absichten zu haben; Unternehmen müssen konkrete Schritte nachweisen, die sie unternehmen, wie z. B. Produktdesigns ändern, Marketingpraktiken verbessern oder Verkaufsansätze aktualisieren. Sie müssen auch zeigen, dass sie echte Ressourcen (wie Geld und Personal) hinter diesen Bemühungen stellen und verfolgen, ob ihre Maßnahmen tatsächlich funktionieren.
Wenn ein Unternehmen beispielsweise feststellt, dass sein Marketing für gefährdete Verbraucher schädlich sein könnte, müssen sie zeigen, welche spezifischen Änderungen sie vorgenommen haben, um dies zu beheben, und nachweisen, dass diese Änderungen wirksam sind.
Die Anforderung verlangt auch von Unternehmen, ehrlich darüber zu sein, wie sie mit Situationen umgehen, in denen geschäftlicher Druck mit dem Verbraucherschutz in Konflikt geraten könnte, und Transparenz über diese herausfordernden Entscheidungen zu gewährleisten.
ESRS S4-5 dreht sich darum, klare, messbare Ziele zu setzen, um die Auswirkungen von Unternehmen auf ihre Verbraucher zu verbessern. Betrachten Sie es als die "Zielsetzungs"-Anforderung – Unternehmen müssen spezifische, zeitgebundene Ziele erstellen, die zeigen, wie sie negative Auswirkungen auf Verbraucher reduzieren, positive erhöhen und damit verbundene Risiken und Chancen verwalten.
Ein Unternehmen könnte beispielsweise das Ziel setzen, die Zugänglichkeit von Produkten für behinderte Verbraucher innerhalb von zwei Jahren um 50 % zu verbessern. Was diese Anforderung besonders wichtig macht, ist, dass es nicht nur darum geht, Ziele isoliert zu setzen; Unternehmen müssen zeigen, dass sie Verbraucher oder deren Vertreter in die Erstellung dieser Ziele und die Verfolgung des Fortschritts einbezogen haben.
Sie müssen auch demonstrieren, wie sie aus ihrer Leistung lernen und Verbesserungen basierend auf dem, was funktioniert und was nicht, vornehmen. Dies schafft einen Zyklus der kontinuierlichen Verbesserung, der Unternehmen für ihre verbraucherorientierten Verpflichtungen verantwortlich macht.
Wie wir in diesem Leitfaden untersucht haben, stellt ESRS S4 einen grundlegenden Wandel in der Art und Weise dar, wie Unternehmen ihre Beziehungen zu Verbrauchern und Endnutzern angehen und darüber berichten. Auch wenn die Anforderungen anspruchsvoll erscheinen mögen, schaffen sie letztendlich Möglichkeiten für Unternehmen, stärkere, transparentere Beziehungen zu ihren Kunden aufzubauen und gleichzeitig nachhaltige Geschäftspraktiken voranzutreiben.
Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern profitieren von zusätzlicher Flexibilität bei der Umsetzung von ESRS S4 und anderen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Europäische Kommission (EC) hat einen Phasenansatz eingeführt, der es diesen kleineren Organisationen ermöglicht, die Berichterstattung über bestimmte Datenpunkte um bis zu zwei Jahre zu verzögern.
Dies umfasst die Verschiebung aller Offenlegungsanforderungen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern (ESRS S4) sowie anderer herausfordernder Bereiche wie der Biodiversitätsberichterstattung und der Arbeiter in der Wertschöpfungskette.
Diese strategische Verzögerung erkennt an, dass kleinere Unternehmen oft unverhältnismäßige Kosten und Ressourcenbeschränkungen bei der Umsetzung neuer Berichtsanforderungen haben. Die Einführungsphase gibt diesen Unternehmen wertvolle Zeit, um ordnungsgemäße Systeme zur Verfolgung der Nachhaltigkeit aufzubauen und die anfänglichen Compliance-Kosten zu verteilen, während die Berichtsqualität erhalten bleibt.
Um ESRS S4 effektiv umzusetzen, müssen Unternehmen eine doppelte Wesentlichkeitsbewertung durchführen, die sich – unter anderem – auf verbraucherbezogene Themen konzentriert. Für ESRS S4 konzentriert sich die doppelte Wesentlichkeitsbewertung auf drei Unterthemen:
Bewerten Sie für jedes Unterthema, ob Ihr Unternehmen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) damit identifiziert hat. Die Bewertung der Wesentlichkeit dieser IROs hilft zu bestimmen, ob ESRS E4 als wesentliches Thema qualifiziert ist.
Unter S4-2 müssen Unternehmen ihre Einbindungsprozesse und Methoden zur Erfassung der Verbraucherwirkungen detailliert beschreiben. Dies umfasst:
Unter S4-3 sollten Unternehmen zeigen, dass sie Beschwerdemechanismen eingerichtet haben, um Beschwerden und Anliegen von Kunden und Endnutzern zu bearbeiten. Dies umfasst:
Unter S4-5 müssen Unternehmen spezifische Ziele im Zusammenhang mit Verbraucherwirkungen festlegen und darüber berichten. Dies umfasst:
Unter S4-4 müssen Unternehmen spezifische Maßnahmen dokumentieren, die ergriffen wurden, um wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer anzugehen. Dies umfasst:
Unternehmen müssen auch zeigen, dass sie die in ihrer doppelten Wesentlichkeitsbewertung identifizierten Risiken für Verbraucher und Endnutzer verstanden haben und Maßnahmen ergreifen. Dies umfasst:
Um die Einhaltung der ESRS S4 Anforderungen zu verbessern, sollten Organisationen fortschrittliche Tools und Software implementieren, um eine effiziente Datenerfassung, -analyse und -berichterstattung über die Auswirkungen auf Endnutzer und Verbraucher zu ermöglichen.
Durch die Automatisierung von Datenprozessen und die Integration von Analysen können Organisationen fundierte, proaktive Entscheidungen treffen, die die Wassermanagementpraktiken verbessern und Nachhaltigkeitsziele unterstützen, letztendlich den Berichterstattungsprozess vereinfachen und die Transparenz erhöhen.
Coolset hilft Benutzern, die CSRD-Konformität zu erreichen, indem es den Berichterstattungsprozess vereinfacht und die Transparenz bei der Berichterstattung von Datenpunkten erhöht. Probieren Sie unsere Software unten aus oder buchen Sie hier eine Demo.
Note: This article is based on the original CSRD and ESRS. Following the release of the Omnibus proposal on February 26, some information may no longer be accurate. We are currently reviewing and updating this article to reflect the latest regulatory developments. In the meantime, we recommend reading our Omnibus deep-dive for up-to-date insights on reporting requirements.
Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.