Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Regelwerk, das von der Europäischen Union (EU) eingeführt wurde, um ein Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu etablieren. Ihr Hauptziel ist die Schaffung eines Standards, der wirtschaftliche Aktivitäten in Bezug auf ihre Umweltverträglichkeit definiert und kategorisiert.
Die Taxonomie soll Klarheit und Transparenz darüber schaffen, welche Aktivitäten als umweltverträglich gelten können, um nachhaltige Investitionen und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft zu fördern.
Die EU-Taxonomie-Verordnung konzentriert sich auf sechs Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und Ökosysteme.
Sie legt technische Prüfkriterien fest, um zu bestimmen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit wesentlich zu einem oder mehreren dieser Ziele beiträgt.
Die Taxonomie umfasst eine breite Palette von Sektoren und Aktivitäten, einschließlich Energie, Herstellung, Transport, Landwirtschaft und mehr. Sie verlangt, dass Unternehmen, Finanzinstitute und Investmentfonds, die innerhalb der EU tätig sind, offenlegen, inwieweit ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten mit den Umweltzielen der Taxonomie übereinstimmen.
Die EU-Taxonomie-Verordnung spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Finanzierung und stellt sicher, dass Investitionen zu einer nachhaltigeren und klima-freundlicheren Zukunft beitragen.
Ist die SFDR Teil der EU-Taxonomie?
Die Verordnung über die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) und die EU-Taxonomie-Verordnung sind miteinander verbundene, jedoch unterschiedliche Regulierungsrahmen, die von der Europäischen Union (EU) eingeführt wurden, um die Nachhaltigkeit im Finanzsektor zu fördern.
Die SFDR konzentriert sich auf die Offenlegungspflichten von Finanzmarktteilnehmern, wie Vermögensverwaltern und Investmentfirmen, in Bezug auf die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in ihre Investitionsentscheidungsprozesse. Sie soll die Transparenz erhöhen und Investoren konsistente und verlässliche Informationen über die Nachhaltigkeitsmerkmale von Anlageprodukten bereitstellen.
Die EU-Taxonomie-Verordnung hingegen erstellt ein Klassifizierungssystem für wirtschaftliche Tätigkeiten basierend auf deren Umweltverträglichkeit. Sie definiert Kriterien zur Bestimmung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit wesentlich zu einem oder mehreren der festgelegten Umweltziele beiträgt, wie etwa dem Klimaschutz oder dem Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft.
Die Taxonomie dient als Instrument zur Anleitung nachhaltiger Investitionsentscheidungen, indem sie eine gemeinsame Sprache und einen Rahmen zur Beurteilung der Umweltleistung von Aktivitäten bietet.
Während die SFDR von Finanzmarktteilnehmern verlangt, Informationen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit offenzulegen, einschließlich potenzieller negativer Auswirkungen von Investitionsentscheidungen, legt die EU-Taxonomie-Verordnung Kriterien zur Bestimmung der Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Tätigkeiten fest. Die beiden Verordnungen ergänzen sich gegenseitig in der Förderung nachhaltiger Finanzpraktiken, haben jedoch unterschiedliche Zwecke und Schwerpunkte.