Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) ist ein regulatorischer Rahmen, der von der Europäischen Union (EU) eingeführt wurde, um nachhaltige Finanzgeschäfte zu fördern und die Transparenz in der Finanzbranche zu verbessern. Ihr Hauptziel ist, sicherzustellen, dass Investoren Zugang zu konsistenten und verlässlichen Informationen über die Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) von Anlageprodukten haben.
Die SFDR gilt für Finanzmarktteilnehmer, einschließlich Vermögensverwalter, Investmentfirmen und Versicherungsgesellschaften, sowie für Anlageprodukte, die in der EU angeboten werden.
Die SFDR legt Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer fest, die sich auf ihre Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und Berücksichtigung negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Investitionsentscheidungsprozessen beziehen. Sie definiert spezifische Anforderungen für den Inhalt, das Format und den Zeitpunkt der Offenlegungen in Bezug auf ESG-Faktoren.
Die Verordnung führt auch ein Klassifizierungssystem ein, das Anlageprodukte in drei Kategorien unterteilt: Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9, die jeweils unterschiedliche Ebenen von Nachhaltigkeitsfokus und ESG-Integration darstellen.
Durch die Umsetzung der SFDR will die EU die Transparenz, Vergleichbarkeit und Konsistenz in nachhaltigen Finanzpraktiken in der gesamten Finanzbranche verbessern. Sie strebt an, Greenwashing zu verhindern und Investoren die notwendigen Informationen bereitzustellen, um informierte Entscheidungen im Einklang mit ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu treffen.
Die SFDR ist Teil der umfassenderen EU-Strategie zur Förderung nachhaltiger Finanzen und zur Unterstützung des Übergangs zu einer nachhaltigeren und klimaresilienten Wirtschaft.
Was sind die Klassifizierungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)?
Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) führt ein Klassifizierungssystem ein, um Anlageprodukte basierend auf ihrem Nachhaltigkeitsfokus und ihrer Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) zu kategorisieren. Die SFDR umfasst drei Hauptkategorien oder Ebenen:
Artikel 6
Diese Kategorie umfasst Anlageprodukte, die keinen spezifischen Fokus auf ESG-Faktoren haben. Diese Produkte werden nicht als nachhaltig oder mit ESG-Eigenschaften beworben, und sie machen keine Ansprüche in Bezug auf Nachhaltigkeit. Dennoch müssen sie die Offenlegungsanforderungen der SFDR bezüglich der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken erfüllen.
Artikel 8
Anlageprodukte, die unter Artikel 8 fallen, haben das explizite Ziel, Umwelt- oder soziale Merkmale zu fördern. Diese Produkte sind darauf ausgelegt, zur Nachhaltigkeit beizutragen und haben nachhaltige Investitionen als primäres Ziel. Sie müssen klare Informationen über die geförderten Umwelt- oder sozialen Merkmale sowie darüber, wie diese Merkmale erreicht werden, bereitstellen.
Artikel 9
Diese Kategorie umfasst Anlageprodukte mit einem spezifischen nachhaltigen Investitionsziel. Produkte gemäß Artikel 9 haben einen klaren Fokus auf ESG-Faktoren und zielen darauf ab, eine positive Auswirkung auf die Nachhaltigkeit zu erzeugen. Sie müssen nachweisen, dass ihre Investitionen mit spezifischen Umwelt- oder sozialen Zielen im Einklang stehen. Artikel 9 Produkte umfassen typischerweise Fonds, die explizit auf Nachhaltigkeitsziele abzielen, Green Bonds oder andere nachhaltige Finanzinstrumente.