Die Leitungsorgane mit der höchsten Entscheidungskompetenz in dem Unternehmen, einschließlich seiner Ausschüsse. Wenn in der Governance-Struktur keine Mitglieder der administrativen, leitenden oder überwachenden Organe des Unternehmens vorhanden sind, sollten der CEO und, falls eine solche Funktion existiert, der stellvertretende CEO einbezogen werden. In einigen Rechtsordnungen bestehen Governance-Systeme aus zwei Ebenen, bei denen Aufsicht und Leitung getrennt sind. In solchen Fällen sind beide Ebenen unter der Definition von administrativen, leitenden und überwachenden Organen eingeschlossen.