Vorstandsmitglieder, die unabhängige Urteile fällen, frei von jeglichem äußeren Einfluss oder Interessenkonflikten. Unabhängigkeit bedeutet im Allgemeinen die Ausübung objektiver, unbeeinflusster Urteilsfähigkeit. Wenn Unabhängigkeit als Maßstab verwendet wird, um das Erscheinungsbild der Unabhängigkeit zu beurteilen oder ein nicht geschäftsführendes Mitglied der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsgremien oder deren Ausschüsse als unabhängig zu kategorisieren, bedeutet dies das Fehlen eines Interesses, einer Position, einer Verbindung oder Beziehung, die, aus der Sicht eines vernünftigen und informierten Dritten beurteilt, die Entscheidungsfindung unangemessen beeinflussen oder verfälschen würde.