Kinderarbeit

Arbeit, die Kindern ihre Kindheit, ihr Potenzial und ihre Würde raubt und die ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung schadet. Sie bezeichnet Arbeit, die: (i) geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährlich und schädlich für Kinder ist; und/oder (ii) ihre Schulbildung beeinträchtigt, indem sie ihnen die Möglichkeit nimmt, die Schule zu besuchen; sie zwingt, die Schule vorzeitig zu verlassen; oder von ihnen verlangt, den Schulbesuch mit übermäßig langer und schwerer Arbeit zu verbinden. Ein Kind wird als eine Person unter 18 Jahren definiert. Ob bestimmte Arbeitsformen als „Kinderarbeit“ bezeichnet werden können, hängt vom Alter des Kindes, der Art und den Stunden der geleisteten Arbeit sowie den Bedingungen ab, unter denen sie durchgeführt wird. Die Antwort variiert von Land zu Land sowie zwischen den Sektoren innerhalb der Länder. Das Mindestarbeitsalter sollte nicht unter dem Mindestalter für den Abschluss der Schulpflicht liegen und in jedem Fall nicht unter 15 Jahren gemäß dem ILO-Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter. Ausnahmen können in bestimmten Ländern auftreten, in denen die Wirtschaft und die Bildungseinrichtungen unzureichend entwickelt sind und ein Mindestalter von 14 Jahren gilt. Diese Ausnahmeländer werden von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Reaktion auf einen speziellen Antrag des betreffenden Landes und in Absprache mit repräsentativen Organisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern spezifiziert. Nationale Gesetze können die Beschäftigung von Personen im Alter von 13 bis 15 Jahren in leichten Arbeiten erlauben, solange diese nicht gesundheitsschädlich oder entwicklungsgefährdend sind und den Schulbesuch oder die Teilnahme an Berufsbildungs- oder Ausbildungsprogrammen nicht beeinträchtigen. Das Mindestalter für die Zulassung zu Arbeiten, die ihrer Art nach oder den Umständen unter denen sie ausgeführt werden, die Gesundheit, Sicherheit oder Moral junger Menschen gefährden könnten, darf nicht unter 18 Jahren liegen.

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W
Arbeitsbezogene Gefahren
F
Zwangsarbeit
R
Meldepflichtige arbeitsbedingte Verletzung oder Krankheit
C
Bestätigter Vorfall (Kinderarbeit oder Zwangsarbeit oder Menschenhandel)