Arbeitsbedingte Verletzungen oder Krankheiten, die zu einem der folgenden Ereignisse führen: (i) Tod, Arbeitsausfalltage, eingeschränkte Arbeitsfähigkeit oder Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, medizinische Behandlung über Erste Hilfe hinaus oder Bewusstseinsverlust; oder (ii) erhebliche Verletzungen oder Krankheiten, die von einem Arzt oder einem anderen zugelassenen Gesundheitsdienstleister diagnostiziert werden, selbst wenn sie nicht zu Tod, Arbeitsausfalltagen, eingeschränkter Arbeitsfähigkeit oder Versetzung, medizinischer Behandlung über Erste Hilfe hinaus oder Bewusstseinsverlust führen.