Disclaimer: New EUDR developments - December 2025
In November 2025, the European Parliament and Council backed key changes to the EU Deforestation Regulation (EUDR), including a 12‑month enforcement delay and simplified obligations based on company size and supply chain role.
Key changes proposed:
These updates are not yet legally binding. A final text will be confirmed through trilogue negotiations and formal publication in the EU’s Official Journal. Until then, the current EUDR regulation and deadlines remain in force.
We continue to monitor developments and will update all guidance as the final law is adopted.
Die meisten Compliance-Teams, die sowohl PPWR als auch EUDR verwalten, behandeln sie als getrennte Arbeitsbereiche: unterschiedliche Teams, unterschiedliche Lieferantenanfragen, unterschiedliche Zeitpläne. Dieser Ansatz war 2024 noch vertretbar. Im Jahr 2026 wird er zur Belastung.
Dieselben Lieferanten erhalten doppelte Anfragen. Dieselben Daten werden zweimal erfasst. Und Teams entdecken dieselben Dokumentationslücken zweimal, einmal pro Verordnung, oft zu spät.
PPWR und EUDR regulieren unterschiedliche Bereiche. Die eine regelt, wie Verpackungen gestaltet, gekennzeichnet und entsorgt werden. Die andere regelt, ob Produkte mit bestimmten Rohstoffen nachweislich entwaldungsfrei sind. Doch beide folgen derselben Logik, und diese gemeinsame Architektur bildet die Grundlage für einen intelligenteren Ansatz.
Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR), Verordnung (EU) 2025/40, erfasst alle Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem europäischen Markt, einschließlich gewerblicher, privater und industrieller Bereiche. Sie ersetzt die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen, der in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, ohne nationale Umsetzung.
Das Kernziel der PPWR ist es, bis 2030 alle Verpackungen auf dem EU-Markt wirtschaftlich sinnvoll recycelbar zu machen, den Einsatz von Recyclingkunststoffen zu erhöhen und Primärmaterialien zu reduzieren. Zu den erfassten Verpackungsarten zählen Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen aller Materialien.
Die PPWR tritt nicht auf einmal in Kraft. Die Verordnung sieht einen gestaffelten Umsetzungsplan vor, bei dem verschiedene Pflichten zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam werden. Die erste wichtige Frist ist der 12. August 2026, ab dem PFAS-Verbote für lebensmittelkontaktierende Verpackungen und Konformitätserklärungspflichten (DoC) durchsetzbar werden. Recyclingfähigkeitsanforderungen, Recyclatanteile und Wiederverwendungspflichten folgen auf separaten Zeitplänen bis 2030 und darüber hinaus. Zu den zentralen Pflichten zählen Stoffbeschränkungen, Recyclingfähigkeitsstandards, Anforderungen zur Wiederverwendung und Minimierung, Kennzeichnungsregeln sowie die Registrierung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ersetzt die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) und erweitert deren Anwendungsbereich auf sieben Rohstoffe und ihre Derivate: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz. Flächen, auf denen diese Rohstoffe erzeugt werden, dürfen nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet worden sein.
Produkte, die auf dem EU-Markt verkauft oder aus ihm ausgeführt werden, müssen drei Bedingungen erfüllen: Sie müssen entwaldungsfrei sein, im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen des Ursprungslandes erzeugt worden sein und durch eine Sorgfaltserklärung (DDS) abgedeckt sein.
Die aktuellen Durchsetzungsfristen sind der 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen sowie der 30. Juni 2027 für kleine und Kleinstunternehmen.
Im November 2025 unterstützten das Europäische Parlament und der Rat Änderungen, darunter eine 12-monatige Durchsetzungsverzögerung und vereinfachte Pflichten für kleine und Kleinstprimärerzeuger.
Diese Änderungen sind noch nicht rechtsverbindlich. Bis zur formellen Veröffentlichung des endgültigen Textes im Amtsblatt der EU bleiben die aktuelle Verordnung und die Fristen Dezember 2026 und Juni 2027 in Kraft.
PPWR und EUDR teilen dieselbe Compliance-Logik: Unternehmen weisen die Konformität nach, bevor sie Produkte auf dem Markt bereitstellen, nicht danach. Beide Verordnungen folgen demselben Muster. Lieferanten stellen Daten bereit, Unternehmen bewerten diese anhand der Anforderungen, dokumentieren ihre Ergebnisse, erklären die Konformität, bewahren die Nachweise auf und wiederholen den Prozess bei jeder Änderung. Beide Verordnungen machen das erklärende Unternehmen rechtlich verantwortlich für das, was es unterzeichnet.
Dies ist kein einmaliges Projekt. Es handelt sich um Compliance, die als kontinuierlicher operativer Prozess in Beschaffung und Lieferantenmanagement eingebettet ist.
Drei strukturelle Merkmale machen die Lieferkette zum gemeinsamen Nenner beider Verordnungen:
Unternehmen, die beide Programme parallel betreiben, stoßen regelmäßig auf vier strukturelle Probleme.
Lieferantenermüdung: Lieferanten erhalten Datenanfragen von jedem Kunden, für mehrere Verordnungen, oft in unterschiedlichen Formaten und Zeitplänen. Ohne Koordination erhält derselbe Lieferant überlappende Anfragen von verschiedenen Teams derselben Organisation.
Datenkomplexität: Beide Verordnungen erfordern granulare, strukturierte Daten, die die meisten Unternehmen heute nicht besitzen. Diese Daten liegen tief in der Lieferkette und existieren selten in einem für Compliance-Zwecke geeigneten Format.
Organisatorische Fragmentierung: Compliance-Verantwortlichkeiten liegen bei mehreren Teams, darunter Logistik, Einkauf, Qualität und Nachhaltigkeit. Der Betrieb in Silos bedeutet doppelte Lieferantenkontakte, separate Systeme und keine gemeinsame Übersicht über den Compliance-Status.
Prüfungsbereitschaft: Beide Verordnungen ermächtigen zuständige Behörden, kurzfristig Dokumentation anzufordern. Lücken in einem Programm sind häufig auch Lücken im anderen, die gleichzeitig entdeckt werden.
Jedes dieser Probleme hat eine strukturelle Lösung. Die folgenden Abschnitte erläutern diese Schritt für Schritt.
Die parallele Betrachtung beider Verordnungen zeigt die gemeinsame Compliance-Infrastruktur. Für jeden Compliance-Schritt erfordern beide Verordnungen ähnliche Maßnahmen, was bedeutet, dass Unternehmen die Infrastruktur einmal aufbauen und für beide nutzen können.

Gemeinsame Erkenntnis: Beide erfordern eine Bewertung der Rolle je SKU oder Produkt. Diese Rolle kann sich innerhalb eines Produktportfolios unterscheiden.

Gemeinsame Erkenntnis: Beide erfordern eine systematische Bestandsaufnahme auf Produktebene. Das Portfolio sollte gleichzeitig gegen beide Verordnungen abgeglichen werden.

Gemeinsame Erkenntnis: Beide erfordern eine Lieferkettenkartierung: Identifikation von Stufen, Dokumentation von Zwischenhändlern und Aufbau eines Lieferantenregisters. Dies sollte einmalig erfolgen.

Gemeinsame Erkenntnis: Dies ist der größte Engpass beider Verordnungen und die größte Chance zur Konsolidierung. Ein Lieferantenengagement-Prozess, zwei Datenströme.

Gemeinsame Erkenntnis: Beide folgen dem Muster Bewerten-Handeln-Dokumentieren. Ein Bewertungsrahmen mit zwei Modulen genügt.

Gemeinsame Erkenntnis: Ein Compliance-Kalender. Eine Funktion zur regulatorischen Überwachung. Ein Lieferanten-Update-Zyklus. Zwei Verordnungsoutputs.

Gemeinsame Erkenntnis: Eine Compliance-Akte pro Produkt, die beide Verordnungen abdeckt. Behörden können jederzeit anfragen.
Lieferanten sind die Grundlage der Compliance für beide Verordnungen, und sie sind überlastet. Ein einzelner Lieferant kann Anfragen von Einkauf, Nachhaltigkeit und Compliance-Teams derselben Organisation erhalten, sowie von mehreren Kunden in unterschiedlichen Formaten.
Das Ergebnis sind langsame Rückmeldungen, unvollständige Einreichungen und Compliance-Lücken, die auf das anfragende Unternehmen zurückfallen. Die Lösung ist ein strukturiertes Fünf-Schritte-Framework: Produkte und Risiken kartieren, Verantwortlichkeiten klären, dann eine integrierte Lieferantenanfrage gestalten, die beide Verordnungen abdeckt.
Beginnen Sie mit SKUs, nicht mit Verordnungen. Identifizieren Sie für jedes Produkt, welche Verpackungsarten unter PPWR fallen und welche Zutaten oder Rohstoffe unter die sieben EUDR-Rohstoffe fallen. Beachten Sie, dass ein einzelnes Produkt mehrere Rollen unter jeder Verordnung auslösen kann. Sie können für einen Verpackungstyp Hersteller und für einen anderen Importeur sein, oder sowohl Betreiber als auch nachgelagerter Betreiber, je nachdem, wo Sie in der Lieferkette stehen.
Ein Schokoriegel mit Markenverpackung und Faltschachtel bedeutet: Sie müssen Materialzusammensetzung, Stofftestergebnisse und technische Dokumentation von Ihren Verpackungslieferanten für eine Konformitätserklärung nach PPWR erfassen, sowie Kakao-Ursprungs- und Geolokalisierungsdaten von Ihren Rohstofflieferanten nach EUDR. Olivenöl in einer Glasflasche mit Etikett folgt demselben PPWR-Prozess, fällt aber vollständig außerhalb des EUDR-Anwendungsbereichs.
Sobald die Produktexposition klar ist, bestimmen Sie, welche Lieferanten welche Pflichten tragen. Von einem Verpackungskonverter (PPWR): Materialzusammensetzung je Verpackungstyp, Stofftestergebnisse für PFAS-Grenzwerte und Schwermetalle, Recyclingfähigkeitsbewertungsdaten und technische Dokumentation gemäß Anhang VII.
Von einem Rohstofflieferanten (EUDR): Land und Region des Ursprungs, Geolokalisierungsdaten auf Parzellenniveau, Nachweise über legale Produktion und eine Sorgfaltserklärung, sofern vorhanden.
Fassen Sie beide Datenanforderungen in einer einzigen Lieferantenkommunikation zusammen. Stellen Sie vorausgefüllte Konformitätserklärungsvorlagen mit Verweis auf die Verordnung (EU) 2025/40 bereit, ein einseitiges Dokument mit Erläuterung der erforderlichen Daten und deren Zweck sowie strukturierte EUDR-Datenvorlagen für Rohstofflieferanten.
Je weniger Aufwand der Antwortprozess erfordert, desto schneller und vollständiger werden die Einreichungen sein.
Nicht alle Lieferanten tragen dasselbe Risiko. Stufe 1 umfasst Lieferanten mit doppelter Exposition, die sowohl EUDR-relevante Rohstoffe als auch Markenverpackungen liefern. Diese tragen das höchste kombinierte Risiko und sollten zuerst priorisiert werden.
Stufe 2 umfasst reine EUDR-Rohstofflieferanten. Hier werden Ursprungs- und Geolokalisierungsdaten angefordert. Stufe 3 umfasst reine PPWR-Verpackungslieferanten. Hier werden DoC-Informationen und technische Dokumentation angefordert.
Der Engpass ist oft das Verständnis der Lieferanten, nicht deren Bereitschaft. Stellen Sie vorausgefüllte Vorlagen, klare Anweisungen und eine kurze Erläuterung der rechtlichen Konsequenzen bei Nichtantwort bereit. Strukturierte Anfragen liefern konsistent schnellere und vollständigere Rückmeldungen als offene Anfragen.
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Die verbleibenden Monate des Jahres 2026 umfassen vier Compliance-Phasen für Unternehmen, die beide Verordnungen verwalten.
Jetzt bis Juni 2026: In-Scope-Produkte und die je Verordnung erforderlichen Lieferantendaten identifizieren. Eine integrierte Datenanfrage versenden. Produkte mit doppelter Exposition wie Kakao, Kaffee und Palmöl mit Markenverpackung priorisieren.
Juni bis August 2026: PPWR-Datenerfassung priorisieren. Lieferanten mit fehlenden Informationen unterstützen. Stofftestergebnisse für PFAS und Schwermetalle in lebensmittelkontaktierenden Verpackungen haben Vorlaufzeiten von sechs bis zwölf Wochen; diese Arbeit kann nicht warten.
12. August 2026: PPWR gilt. Nicht konforme Verpackungen dürfen nicht in den EU-Markt eingeführt werden. Konformitätserklärungen müssen vorliegen.
August bis Dezember 2026: EUDR-Datenerfassung für große und mittlere Unternehmen priorisieren, während die PPWR-Compliance aufrechterhalten wird.
30. Dezember 2026: EUDR gilt für große und mittlere Unternehmen. Sendungen ohne gültige DDS werden blockiert.
Unternehmen, die PPWR und EUDR als ein integriertes Compliance-Programm behandeln, mit gemeinsamer Lieferantenkommunikation, Dateninfrastruktur und Compliance-Kalendern, werden schneller vorankommen und weniger Ressourcen verschwenden als jene, die sie in parallelen Silos betreiben.
Sie werden auch besser auf Prüfungen vorbereitet sein, da die Pflege einer Compliance-Akte pro Produkt, die beide Verordnungen abdeckt, praktikabler ist als die Verwaltung zweier separater Systeme.
Die Verordnungen sind unterschiedlich. Die Infrastruktur zu ihrer Verwaltung muss es nicht sein.
Ja. PPWR erfasst alle auf dem EU-Markt bereitgestellten Verpackungen, einschließlich gewerblicher, industrieller und Transportformate. Die Pflichten und Zeitpläne unterscheiden sich je nach Verpackungstyp, der Anwendungsbereich ist jedoch weit gefasst.
Nach PPWR müssen Importeure und Händler vor der Bereitstellung von Verpackungen auf dem Markt prüfen, ob eine DoC vorliegt. Kann ein Lieferant keine vorlegen, darf die Verpackung in der EU nicht rechtmäßig verkauft werden.
Ja, und dies ist der empfohlene Ansatz. Gestalten Sie eine Anfrage, die PPWR-Verpackungsdaten (Materialzusammensetzung, Stofftestergebnisse, DoC) und EUDR-Rohstoffdaten (Geolokalisierung, Produktionsdaten, Legalitätsnachweise) vom selben Lieferanten in einem Dokument erfasst.
Stand 31. März 2026 hat sich das PPWR-Anwendungsdatum vom 12. August 2026 nicht geändert. Neue Leitlinien der EU-Kommission vom 30. März 2026 bestätigen ausdrücklich, dass die PFAS-Frist ein harter Stichtag ohne Abverkaufszeitraum ist.
Behörden können Bußgelder von bis zu 4 % des gesamten jährlichen EU-Umsatzes verhängen, Waren einziehen und vorübergehende Marktzugangssperren verhängen. Die Reaktionsfristen bei Prüfungsanfragen variieren je nach Land.
Dieser Artikel basiert auf dem Coolset-Webinar „Combining PPWR & EUDR: Key insights for your compliance strategy






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