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CSRD-Roadmap: 5 Schritte zur CSRD-Konformität (März 2025)

Verfasst von
Camille Charluet - Climate Tech & ESG Writer
March 1, 2025
7
min. Lesezeit

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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt große Veränderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. 

Mit über 1.100 zu berücksichtigenden Datenpunkten, einem geschätzten Arbeitsaufwand von 375 Stunden und nahenden Fristen müssen Unternehmen schnell handeln, um konform zu sein und Strafen zu vermeiden

Während der Omnibus-Vorschlag der Europäischen Kommission (Feb 2025) vorschlägt, die Anforderungen für einige Unternehmen zu verzögern und die Berichterstattungsschwelle auf 1.000 Mitarbeiter anzuheben, ist es noch immer nur ein Vorschlag—kein Gesetz—und könnte mehr Verwirrung als Erleichterung schaffen. Unternehmen, die auf Klarheit warten, riskieren, zurückzufallen.

In diesem Blogbeitrag erläutern wir den aktuellen CSRD-Zeitplan und bieten eine klare, fünfstufige CSRD-Roadmap, um Ihr Unternehmen durch den Konformitätsprozess zu führen—bevor es zu spät ist.

Zuerst: So sieht der aktuelle CSRD-Zeitplan aus 

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Die CSRD wird schrittweise eingeführt, basierend auf Unternehmensgröße, Umsatz und Standort. Hier sind die wichtigsten Termine. Beachten Sie, dass der Omnibus-Vorschlag eine Verschiebung der Berichterstattung der zweiten Welle um zwei Jahre und den Wegfall der Anforderungen für KMU empfiehlt. Außerdem wird ein neuer Berichtsschwellenwert von über 1.000 Mitarbeitern für die zweite Welle vorgeschlagen. 

  • 2024: Unternehmen, die bereits der Non Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen, müssen konform sein, mit ersten Berichten 2025.
  • 2025: (Könnte sich unter Omnibus ändern) Große Unternehmen, die zwei dieser Kriterien erfüllen — mehr als 250 Mitarbeiter, über 50 Millionen € Umsatz oder Vermögenswerte über 25 Millionen € — müssen konform sein, mit ersten Berichten 2026.
  • 2026: (Könnte sich unter Omnibus ändern) Notierte KMU, einschließlich kleiner (50-249 Mitarbeiter, 10-50 Millionen € Umsatz, 5-25 Millionen € Vermögenswerte) und Mikro-Unternehmen (10-49 Mitarbeiter, 900.000-10 Millionen € Umsatz, 450.000-5 Millionen € Vermögenswerte), müssen konform sein, mit ersten Berichten 2027.
  • 2028: (Könnte sich unter Omnibus ändern) Nicht-europäische Unternehmen mit bedeutenden Aktivitäten oder Marktlistungen in Europa müssen konform sein, mit ersten Berichten 2029.
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CSRD-Roadmap: Vorbereitung auf die CSRD-Konformität in 5 Schritten 

Jetzt, da Sie die wichtigsten Termine kennen, gehen wir die fünf Schritte zur Erreichung der CSRD-Konformität durch, von der Bildung Ihres Nachhaltigkeitsteams bis zur Einreichung Ihres Abschlussberichts zur Prüfung.

Schritt 1: Starten Sie den Berichtsprozess

Nachhaltigkeitsteam aufbauen

Der erste Schritt zur Erreichung der CSRD-Konformität besteht darin, Ihr Nachhaltigkeitsteam aufzubauen oder zu erweitern. Abhängig von der Unternehmensgröße bedeutet dies, einen oder mehrere Fachleute mit spezialisiertem Wissen in Nachhaltigkeitsberichterstattung und -konformität einzustellen oder auszubilden. 

Dieses Team ist verantwortlich für die Verwaltung des CSRD-Konformitätsprozesses und stellt sicher, dass alle Nachhaltigkeitsdaten korrekt gesammelt, bewertet und berichtet werden.

Frühzeitig einen Prüfer einbeziehen

Unter der CSRD müssen Nachhaltigkeitsberichte von unabhängigen Prüfern verifiziert werden, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Daten sicherzustellen. Beachten Sie, dass der Omnibus-Vorschlag diesen Prozess wahrscheinlich für die meisten Unternehmen um zwei Jahre verschieben wird.

Einen mit der CSRD vertrauten Prüfer zu finden, ist essenziell, und Coolset kann dabei helfen. Neben unserer Plattform bieten wir Ihnen Zugang zu einem vertrauenswürdigen Netzwerk geprüfter Prüfer. Sie können während des gesamten Berichtsprozesses Beratung und Unterstützung bieten, um sicherzustellen, dass Ihre Berichterstattung den neuesten Standards entspricht.

Schritt 2: Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse

Nicht alle Themen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) müssen in Ihrem jährlichen Nachhaltigkeitsbericht enthalten sein – nur diejenigen, die für Ihr Unternehmen als „wesentlich“ gelten. 

Die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist ein obligatorischer Schritt, um herauszufinden, welche ESRS-Unterthemen enthalten sein müssen. Sie stellt sicher, dass Ihre Berichte sich auf wirklich relevante Themen konzentrieren, anstatt auf Themen, die möglicherweise den Vorlieben oder der wahrgenommenen Bedeutung eines Unternehmens entsprechen. 

So führen Sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch:

1. Erstellen Sie eine Liste von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

Beginnen Sie mit der Erstellung einer umfassenden Liste potenzieller IROs durch interne Expertise und Schreibtischforschung. Diese Liste dient als Grundlage für Ihre Wesentlichkeitsanalyse.

2. Binden Sie wichtige Interessengruppen ein 

Validieren Sie die IROs, indem Sie wichtige Interessengruppen durch Umfragen, Interviews und Workshops einbeziehen. Ihr Input hilft, die bedeutendsten Themen zu verfeinern und zu priorisieren.

3. Ordnen Sie IROs den relevanten ESRS-Unterthemen zu

Sobald validiert, ordnen Sie jedes IRO den entsprechenden ESRS-Unterthemen zu, um sicherzustellen, dass alle relevanten Bereiche abgedeckt sind.

4. Bewerten Sie jedes IRO

Bewerten Sie jedes IRO anhand spezifischer Kriterien. Für Auswirkungen berücksichtigen Sie das Ausmaß, den Umfang, die Unabänderlichkeit und die Wahrscheinlichkeit. Für Risiken und Chancen bewerten Sie die Größe und Wahrscheinlichkeit. Dieser Bewertungsprozess hilft, die kritischsten Themen zu priorisieren.

5. Bestimmen Sie wesentliche Unterthemen

Setzen Sie eine Schwelle, um zu bestimmen, welche Unterthemen für Ihre Organisation wesentlich sind. Dieser Schritt ist entscheidend, da er bestimmt, was in Ihrem Abschlussbericht enthalten sein wird.

Für weitere Anleitungen laden Sie unseren kostenlosen Leitfaden zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse unten herunter.

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Schritt 3: Ausrichtung an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Daten sammeln 

Beginnen Sie mit dem Sammeln von Daten für alle wesentlichen ESRS-Themen. Dies beinhaltet das Versenden von Datenanforderungen an relevante Abteilungen wie Finanzen und Personal, um die notwendigen Informationen zu sammeln.

Berichten Sie über alle wesentlichen Datenpunkte 

Stellen Sie sicher, dass Sie Daten zu allen wesentlichen Themen sammeln und berichten, die während Ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden.

ESRS 2-Datenpunkte einbeziehen 

Zusätzlich zu den wesentlichen Themen müssen immer ESRS 2-Datenpunkte offengelegt werden, die umfassendere Berichtsprozesse abdecken.

Schritt 4: Berichterstattung

Berichten Sie, wie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt wurde

Der nächste Schritt besteht darin, klar zu berichten, wie Ihre doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt wurde und welche wesentlichen Themen sich herauskristallisiert haben. Obwohl nicht zwingend erforderlich, kann eine Wesentlichkeitsmatrix (siehe unten) ein hilfreiches Werkzeug sein, um die Bedeutung von Nachhaltigkeitsthemen visuell zu priorisieren und zu verdeutlichen.

Gut zu wissen: Coolsets Funktion zur doppelten Wesentlichkeit automatisiert diesen gesamten Prozess, indem sie Ihnen hilft, Daten von Interessengruppen zu sammeln und zu bewerten und die Ergebnisse in einer Matrix zusammenzufassen, um bessere Entscheidungen und Berichterstattung zu ermöglichen.

Offenlegung von ESRS-Datenpunkten

Strukturieren Sie Ihren Bericht, indem Sie zuerst ESRS 2-Datenpunkte offenlegen, gefolgt von den thematischen wesentlichen ESRSs. Dies stellt sicher, dass Ihr Bericht organisiert ist und alle CSRD-Anforderungen erfüllt.

Schritt 5: Reichen Sie Ihren Bericht zur Prüfung ein

Optional: Führen Sie einen 'Probelauf' durch

Angesichts der Komplexität und des hohen Arbeitsaufwands der CSRD bereiten sich viele proaktive Unternehmen mit einem 'Probelauf' vor, um ihre Bereitschaft zur Berichterstattung gemäß diesen neuen Anforderungen zu bewerten. Dies kann helfen, potenzielle Konformitätslücken zu erkennen und sicherzustellen, dass Ihr Bericht so stark wie möglich ist.

Reichen Sie Ihren Bericht beim Prüfer ein

Sobald Ihr Bericht fertiggestellt ist, teilen Sie ihn Ihrem Prüfer zur Überprüfung mit. Sie werden sicherstellen, dass er alle CSRD-Standards erfüllt und gegebenenfalls Feedback geben.

Kontaktieren Sie Coolset für eine Demo unserer CSRD-Softwarelösung

Für mittelständische Unternehmen kann es überwältigend sein, die CSRD zu verstehen. Glücklicherweise können Tools wie Coolsets Nachhaltigkeits- und Compliance-Software den Prozess erheblich erleichtern. 

Coolset rationalisiert alles oben Genannte – von der Datenerfassung bis zur Berichterstattung und Prüfung – und stellt sicher, dass Ihr Unternehmen die detaillierten Anforderungen der CSRD mühelos erfüllt.

In Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden und Prüfern entwickelt, ist das CSRD-Konformitätsmodul von Coolset speziell für mittelständische Unternehmen konzipiert und umfasst mehrere wichtige Funktionen:

  • Leitfaden zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Verwenden Sie integrierte Umfragen, um Interessengruppen einzubeziehen und sowohl Auswirkungen als auch finanzielle Wesentlichkeit zu bewerten.
  • Adaptive ESRS-Offenlegungen: Coolset schaltet dynamisch nur die ESRS-Themen frei, die auf Grundlage Ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse relevant sind. Dies stellt sicher, dass Sie nur über das berichten, was wirklich wesentlich ist, und spart Zeit und Ressourcen. 
  • CSRD-konforme Berichterstattung: Erstellen Sie maschinenlesbare, prüfbereite Berichte und verbinden Sie sich mit einem Netzwerk von Prüfern für nahtlose Sicherstellung.

Starten Sie Ihre Konformitätsreise, indem Sie heute eine kostenlose, personalisierte Demo mit einem der Klimaexperten von Coolset buchen.

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Download our free guide written by our sustainability research team

Note: This article is based on the original CSRD and ESRS. Following the release of the Omnibus proposal on February 26, some information may no longer be accurate. We are currently reviewing and updating this article to reflect the latest regulatory developments. In the meantime, we recommend reading our Omnibus deep-dive for up-to-date insights on reporting requirements.

Read the Omnibus article here

Updated on March 24, 2025 - This article reflects the latest EU Omnibus regulatory changes and is accurate as of March 24, 2025. Its content has been reviewed to provide the most up-to-date guidance on ESG reporting in Europe.

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