Was die EU-Taxonomie 2022 bringt

January 28, 2022
2
min. Lesezeit

Disclaimer: New EUDR developments - December 2025

In November 2025, the European Parliament and Council backed key changes to the EU Deforestation Regulation (EUDR), including a 12‑month enforcement delay and simplified obligations based on company size and supply chain role.

Key changes proposed:

  • New enforcement timeline: 30 December 2026 for large/medium operators, 30 June 2027 for small/micro operators
  • Simplified DDS: One-time declarations for small and micro primary producers
  • Narrowed scope: Most downstream actors and non‑SME traders would no longer need to submit DDSs
  • New DDS requirement: Estimated annual quantity of regulated products must be included

These updates are not yet legally binding. A final text will be confirmed through trilogue negotiations and formal publication in the EU’s Official Journal. Until then, the current EUDR regulation and deadlines remain in force.

We continue to monitor developments and will update all guidance as the final law is adopted.

Die EU hat einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums gestartet, um ihre Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen. Dieses Klassifizierungssystem definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten. Es beantwortet einfach die Frage: „Was ist grün?“ Das Ziel ist, Investoren auf nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu lenken, was notwendig ist, um die Klimaziele für 2030 und 2050 zu erreichen. Dieser Artikel erklärt, wie dieses System funktioniert und wie es Unternehmen beeinflussen wird. 

Die EU-Taxonomie

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Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche Aktivitäten umweltfreundlich sind und welche nicht. Eine wirtschaftliche Aktivität ist nachhaltig, wenn sie:

a) zu mindestens einem der sechs Umweltziele beiträgt und 

b) keines der anderen fünf Umweltziele schädigt, während sie Mindestanforderungen an soziale Standards und technische Bewertungskriterien (TSC) erfüllt. Diese technischen Bewertungskriterien werden in delegierten Rechtsakten entwickelt. 

Die sechs Umweltziele


Die sechs Umweltziele umfassen:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling
  5. Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
  6. Gesunde Ökosysteme


Die delegierten Rechtsakte der Taxonomie werden klare, konsistente und objektive Kriterien für Aktivitäten festlegen, um zu definieren, was es bedeutet, einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen zu leisten. 


Welche Auswirkungen sind 2022 auf Unternehmen zu erwarten? Unternehmen sollten beginnen, zu bewerten, welche Aktivitäten als umweltfreundlich gelten und welche nicht mit der Taxonomie übereinstimmen. Dies bietet Möglichkeiten für Unternehmen, Aktivitäten anzupassen, um eine Übereinstimmung mit der Taxonomie zu erreichen und ihre Umweltübergänge zu planen. Zusammen mit der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie wird die EU-Taxonomie sicherstellen, dass berichtspflichtige Unternehmen im Rahmen der CSRD ihre Umweltleistung offenlegen.


Zusammenfassend bietet die EU-Taxonomie eine Definition von „was grün ist“, um Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger bei der Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel der Dekarbonisierung der Zukunft zu unterstützen. Das Instrument zielt darauf ab, eine gemeinsame Definition für grüne Aktivitäten zu schaffen und soll den Übergang zu Investitionen in nachhaltige, grüne Projekte fördern.  


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