Disclaimer: New EUDR developments - December 2025
In November 2025, the European Parliament and Council backed key changes to the EU Deforestation Regulation (EUDR), including a 12‑month enforcement delay and simplified obligations based on company size and supply chain role.
Key changes proposed:
These updates are not yet legally binding. A final text will be confirmed through trilogue negotiations and formal publication in the EU’s Official Journal. Until then, the current EUDR regulation and deadlines remain in force.
We continue to monitor developments and will update all guidance as the final law is adopted.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt Unternehmen im Jahr 2026 vor erhebliche Planungsherausforderungen. Das Omnibus-Paket hat den verpflichtenden Anwendungsbereich eingeschränkt, die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden bis Mitte 2026 erwartet, und Wave-1-Unternehmen berichten bereits unter eingeschränkter Prüfsicherheit. Für Nachhaltigkeitsmanager, die die Verantwortung für diesen Prozess tragen, lautet die eigentliche Frage nicht, was die Regulierung verlangt, sondern wo man anfängt und wie man einen Prozess aufbaut, der einer Prüfung standhält.
Dieser Leitfaden beschreibt die vollständige CSRD-Compliance-Sequenz: die Bestimmung des Anwendungsbereichs nach dem Omnibus-Paket, die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA), die Zuordnung anwendbarer ESRS-Standards sowie den Aufbau einer Dokumentation, die Prüfer tatsächlich nachvollziehen können. Nicht nur ein Zeitplan, sondern ein Prozess. Wo Änderungen an diesem Prozess im Zuge der Weiterentwicklung der Standards erforderlich werden, sind diese zulässig, sofern die Gründe dafür transparent in der Nachhaltigkeitserklärung offengelegt werden.
Das Omnibus-Paket schränkt den verpflichtenden CSRD-Anwendungsbereich erheblich ein. Unternehmen müssen nun beide der folgenden Schwellenwerte erfüllen: mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro Nettojahresumsatz. Nach den bisherigen Regeln genügte das Erfüllen von zwei der drei Kriterien: Mitarbeiterzahl, Nettoumsatz und eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro. Am 24. Februar 2026 verabschiedete der Rat der Europäischen Union den endgültigen Text der Omnibus-Richtlinie, womit der letzte wesentliche Schritt im Gesetzgebungsverfahren nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments im Dezember 2025 vollzogen wurde. Die neuen Regeln erfordern das Erfüllen beider primären Schwellenwerte und schließen damit rund 85 % der zuvor betroffenen Unternehmen aus.
Wave-1-Unternehmen berichten bereits. Ihre ersten CSRD-Berichte beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2024 und wurden 2025 veröffentlicht. Wave-2-Unternehmen, also jene, die die neuen Omnibus-Schwellenwerte erfüllen, erhalten eine Verzögerung von zwei Jahren: Die Berichtspflicht gilt ab dem Geschäftsjahr 2027, mit Veröffentlichung der Berichte im Jahr 2028. Börsennotierte SMEs sind vollständig aus dem verpflichtenden Anwendungsbereich herausgenommen.
Ein wichtiger Vorbehalt: Eine gesetzliche Ausnahme bedeutet nicht, dass die Arbeit entfällt. Banken, Investoren und große CSRD-berichtspflichtige Unternehmen fordern routinemäßig Nachhaltigkeitsdaten von ihren Lieferketten- und Wertschöpfungskettenpartnern an. Ein Unternehmen unterhalb des Omnibus-Schwellenwerts, das an einen CSRD-Berichtspflichtigen liefert oder eine nachhaltigkeitsgebundene Finanzierung anstrebt, könnte eine freiwillige CSRD-konforme Berichterstattung (VSME) faktisch als verpflichtend erleben. Das Omnibus-Paket adressiert diesen Trickle-down-Druck, indem es den VSME als Maßstab dafür positioniert, was von ausgenommenen SMEs vernünftigerweise erwartet werden kann. Dies gibt kleineren Unternehmen einerseits einen anerkannten Rahmen, um Marktanforderungen zu erfüllen, und setzt andererseits eine Obergrenze für das, was größere Unternehmen und Finanziers von ihnen berechtigterweise verlangen können, wobei der VSME die äußere Grenze zumutbarer Erwartungen definiert.
Eine vollständige Übersicht der überarbeiteten Schwellenwerte und Zeitpläne finden Sie in unserem Artikel zu CSRD unter dem Omnibus-Paket.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DMA) bestimmt, zu welchen ESRS-Themen ein Unternehmen berichten muss. Alles Nachgelagerte im CSRD-Compliance-Prozess, von der ESRS-Zuordnung über die Datenerhebung bis zur Erstellung von Offenlegungen, ergibt sich aus dem Ergebnis der DMA. Ohne sie gibt es keine logische Abfolge.
Doppelte Wesentlichkeitsanalysen bewerten Nachhaltigkeitsthemen aus zwei Perspektiven:
Im Rahmen der CSRD ist ein Thema wesentlich, wenn es den Schwellenwert in einer der beiden Dimensionen überschreitet, nicht in beiden. Das Erfüllen des Standards allein hinsichtlich der Wirkung macht ein Thema wesentlich. Dies ist eine häufige Fehlerquelle in frühen DMA-Arbeiten: die Anwendung eines „Und
A practical guide to amended datapoints, materiality, and preparing for audit.







This free compliance checker scans your packaging documentation and maps it against mandatory PPWR data requirements, giving you a clear view of your compliance status. Get actionable insights on documentation gaps before they become compliance issues.
Based on customer case studies our team has developed a realistic timeline and planning for EUDR compliance. Access it here.