Gleichbehandlung

Das Prinzip der Gleichbehandlung ist ein allgemeines Prinzip des europäischen Rechts, das voraussetzt, dass vergleichbare Situationen oder Parteien in vergleichbaren Situationen gleich behandelt werden.

Im Kontext von ESRS S1 bezieht sich der Begriff „Gleichbehandlung“ auch auf das Prinzip der Nichtdiskriminierung, wonach es keine direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund von Gründen wie Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, genetischen Merkmalen, Sprache, Religion oder Überzeugung, politischer oder anderer Meinung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung geben darf.

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Chancengleichheit
D
Diskriminierung
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BREF oder EU-Referenzdokumente für die besten verfügbaren Techniken
S
Sozialschutz