Die Bereitschaft eines Unternehmens, sich einer externen Prüfung seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterziehen. Unter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bedeutet dies, dass vollständige, rückverfolgbare und überprüfbare Angaben vorliegen müssen, die im Einklang mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stehen.