Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH)

Es steht für "Do not Significant Harm". Es ist eine Anforderung gemäß der EU-Taxonomie, die sicherstellt, dass wirtschaftliche Aktivitäten keine negativen Auswirkungen auf andere Umwelt- oder Sozialziele haben. Im CSRD- und ESRS-Berichtswesen müssen Unternehmen bewerten, ob Maßnahmen zur Unterstützung eines Nachhaltigkeitsziels - wie beispielsweise die Klimaminderung - vermeiden, Schäden in Bereichen wie Biodiversität, Wasserressourcen oder Menschenrechten zu verursachen.

Related keywords
P
Planetare Grenzen
P
Verschmutzung
E
Ecosystem-Dienstleistungen
R
Regeneration von Ressourcen
E
EU-Taxonomie-Verordnung