Biologische Vielfalt sensible Gebiete

Geschützte Zonen wie Natura 2000, UNESCO-Welterbestätten und Schlüsselgebiete für biologische Vielfalt (KBAs) sind in der Verordnung (EU) 2021/2139 definiert. Im Rahmen der CSRD und EUDR müssen Unternehmen ihre Auswirkungen auf diese Gebiete bewerten und offenlegen, einschließlich der Wechselwirkungen in der Wertschöpfungskette und der geospezifischen Rückverfolgbarkeit.

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K
Key Biodiversity Area (KBA)
B
Biodiversität oder biologische Vielfalt
P
Geschütztes Gebiet
B
Der Verlust der biologischen Vielfalt
B
Biosphärenintegrität oder ökologische Integrität