Geschützte Zonen wie Natura 2000, UNESCO-Welterbestätten und Schlüsselgebiete für biologische Vielfalt (KBAs) sind in der Verordnung (EU) 2021/2139 definiert. Im Rahmen der CSRD und EUDR müssen Unternehmen ihre Auswirkungen auf diese Gebiete bewerten und offenlegen, einschließlich der Wechselwirkungen in der Wertschöpfungskette und der geospezifischen Rückverfolgbarkeit.