Arbeitnehmervertreter bedeutet: (i) Gewerkschaftsvertreter, nämlich Vertreter, die von Gewerkschaften oder deren Mitgliedern in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen und Praktiken bestimmt oder gewählt werden; (ii) ordnungsgemäß gewählte Vertreter, nämlich Vertreter, die von den Arbeitnehmern der Organisation frei gewählt werden, ohne die Vorherrschaft oder Kontrolle des Arbeitgebers, gemäß nationalen Gesetzen, Vorschriften oder Tarifverträgen, deren Aufgaben keine Tätigkeiten umfassen, die dem exklusiven Vorrecht von Gewerkschaften im betreffenden Land vorbehalten sind, und deren Existenz nicht dazu verwendet wird, die Position der betreffenden Gewerkschaften oder ihrer Vertreter zu untergraben.