Gefährdete Arten, einschließlich Flora und Fauna, die in der Europäischen Roten Liste oder der IUCN Roten Liste aufgeführt sind, wie in Abschnitt 7 von Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission erwähnt.
Gefährdete Arten, einschließlich Flora und Fauna, die in der Europäischen Roten Liste oder der IUCN Roten Liste aufgeführt sind, wie in Abschnitt 7 von Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission erwähnt.
Geschützte Zonen wie Natura 2000, UNESCO-Welterbestätten und Schlüsselgebiete für biologische Vielfalt (KBAs) sind in der Verordnung (EU) 2021/2139 definiert. Im Rahmen der CSRD und EUDR müssen Unternehmen ihre Auswirkungen auf diese Gebiete bewerten und offenlegen, einschließlich der Wechselwirkungen in der Wertschöpfungskette und der geospezifischen Rückverfolgbarkeit.
Learn moreDer Verlust der biologischen Vielfalt bezieht sich auf die Abnahme der genetischen, Arten- und Ökosystemvielfalt in einem bestimmten Gebiet durch Tod, Zerstörung oder Entfernung. Er kann auf verschiedenen Ebenen auftreten und führt zu einer verringerten Gesamtvielfalt.
Learn moreBiodiversität bezieht sich auf die Vielfalt lebender Organismen in unterschiedlichen Ökosystemen, einschließlich genetischer, physischer und funktionaler Variationen. Sie umfasst zudem Veränderungen in Population und Verteilung über Zeit und Raum innerhalb und zwischen Arten, Gemeinschaften und Ökosystemen.
Learn moreGebietsfremde Arten werden außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes eingeführt und können die Biodiversität, Ernährungssicherheit und menschliche Gesundheit gefährden. Invasive Arten verändern die Ökosysteme, in die sie eingeführt werden. Eine Art kann gebietsfremd sein, ohne invasiv zu sein, und eine einheimische Art kann invasiv werden, ohne gebietsfremd zu sein.
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