Eine Substanz oder ein Gegenstand, der aus einem Produktionsprozess resultiert, dessen Hauptziel nicht die Herstellung dieser Substanz oder dieses Gegenstands ist, gilt nicht als Abfall, sondern als Nebenprodukt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: (i) die weitere Verwendung der Substanz oder des Gegenstands ist sicher; (ii) die Substanz oder der Gegenstand kann direkt verwendet werden, ohne weitere Verarbeitung außer der normalen industriellen Praxis; (iii) die Substanz oder der Gegenstand wird als integraler Bestandteil eines Produktionsprozesses hergestellt; und (iv) die weitere Verwendung ist gesetzlich zulässig, das heißt, die Substanz oder der Gegenstand erfüllt alle relevanten Anforderungen an Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutz für die spezifische Verwendung und führt nicht zu nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit.